Ebenso mysteriös, wie die Initiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe eingereicht worden war, wurde sie wieder zurückgezogen. Das bedeutet aber keineswegs, dass das Problem damit vom Tisch ist. Die eindeutigen und klaren Forderungen für die sofortige Einführung der Todesstrafe zeigen, dass die Diskussion rund um diese Thematik uns auch in Zukunft beschäftigen wird.
Erstaunlich ist dabei, dass auch namhafte rechtsradikale PolitikerInnen sich keineswegs von der Initiative distanziert haben. Grausame Strafen sind en vogue.
Gemäss unserer Verfassung darf eine Initiative das zwingende Völkerrecht nicht verletzen. Die meisten Staatsrechtler sind der Ansicht, dass die Todesstrafe nicht zum zwingenden Völkerrecht gehöre. Damit hätte das Parlament die Initiative von diesem Aspekt her betrachtet für gültig erklären müssen.
Wir können das Rad der Aufklärung wieder zurückdrehen und uns in die barbarischen Zeiten der Henker und der Steiniger zurückbewegen. Oder aber wir können den Begriff des zwingenden Völkerrechts erweitern, wie dies auch renommierte Völkerrechtler vorschlagen.
Grausame Strafen sind eben auch grausam. Wir sind gut beraten, diese Diskussion zu führen, denn die nächste InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... gleichen Inhalts wird kommen. So oder so.
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Kommentare anzeigen Hide commentsZum Glück entscheiden in der Schweiz nicht einzelne Politiker und selbsternannte Eliten darüber ob eine Volksinitiative angenommen werden soll oder nicht.
Ich denke nicht, dass die Todesstrafe gegen das zwingende Völkerrecht verstösst. Ansonsten müsste man sich fragen wieso ständige Veto-Mächte im UNO-Sicherheitsrat wie z.B. die USA und China weiterhin die Todesstrafe anwenden. Zahlreiche einfach UNO-Mitgliedsstaaten wie z.B. Saudi-Arabien, der Iran usw. wenden die Todesstrafe ebenfalls an. Möglicherweise sind einige dieser Staaten sogar im Menschenrechtsrat der UNO vertreten.
Es gibt Gründe, die für die Todesstrafe sprechen und es gibt Gründe, die dagegen sprechen. Letztlich ist es eine Frage der Weltanschauung. Auf meinem Blog habe ich Argumente dafür und Argumente dagegen aufgezählt.
http://www.dailytalk.ch/volksinitiative-zur-wiedereinfuhrung-der-todesstrafe/
@Alexander Müller: Besten Dank, Herr Müller für Ihren Beitrag. Ich habe dazu mal ein bisschen nachgeforscht und Ihren Link angeschaut. Da gibt es mehr Punkte gegen als für eine Todesstrafe. Die Frage der Gewichtung ist nach der Betrachtungsweise, des Betroffen seins…. Gefunden habe ich noch den Link von Helen Keller http://www.humanrights.ch/home/upload/pdf/100826_NZZ_helen_keller_todesstrafe.pdf . Wichtig dazu scheint mir daran, dass die Todesstrafe in Europa geächtet wird und es scheinbar dazu Zusatzprotokolle gibt, welche die Schweiz unterschrieben hat, wenn man den folgenden Abschnitt aus diesem Link liest:
Mögliche problematische Folgen:
Eine Kündigung der Zusatzprotokolle zur Europäischen
Menschenrechtskonvention für eine Wiedereinführung der Todesstrafe ist rein theoretisch möglich. Die Schweiz müsste aber nach einem solchen Schritt ihre Position im Europarat grundsätzlich überdenken. Sie würde dadurch hinter einen
Menschenrechtsstandard zurückfallen, den zumindest ganz
Westeuropa heute akzeptiert hat. Als Vorreiterin in den
Menschenrechten dürfte sie sich dann definitiv nicht mehr
präsentieren. Und das hätte gravierende Folgen für den
Neue Zürcher Zeitung vom 26.08.2010 http://www.nzzglobal.ch/nzz/forms/page.htm​ 2 von 3 26.08.2010 13:48
Uno-Standort Genf, für die Guten Dienste der Schweizer Diplomatie und letztlich auch für das aussenpolitische Image der Eidgenossenschaft.
Wenn dem so ist, dass die Schweiz diese Zusatzprotokolle unterschrieben hat, so gilt es hier abzuwägen, was denn wichtig ist für die Schweiz und die Bevölkerung.
http://www.admin.ch/cp/d/3cd1266e_1@fwsrvg​.bfi.admin.ch.html
Schweiz ratifiziert Zusatzprotokoll Nr. 13 der EMRK zur “Abschaffung der Todes-strafe unter allen Umständen” 2. Mai 2002. Zu meinem Beitrag noch dieser Link: http://www.admin.ch/cp/d/3cd1266e_1@fwsrvg​.bfi.admin.ch.html
EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT
FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
Bern, 2. Mai 2002
Pressemitteilung
Schweiz ratifiziert Zusatzprotokoll Nr. 13 der EMRK zur “Abschaffung der
Todes-strafe unter allen Umständen”
Die Schweiz unterzeichnet morgen in Vilnius das Zusatzprotokoll Nr. 13 der
Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zur “Abschaffung der
Todesstrafe unter allen Umständen”. Gleichzeitig ratifiziert sie es als
einer der ersten Staaten. Vertreten wird die Schweiz von Staatssekretär
Franz von Däniken.
Ab dem 3. Mai 2002 liegt anlässlich der 110. Sitzung des Ministerkomitees
des Europarats, die vom 2. bis 3. Mai 2002 in Vilnius stattfindet, das
Zusatzprotokoll Nr. 13 der EMRK zur “Abschaffung der Todesstrafe unter allen
Umständen” zur Unterzeichnung durch die 44 Mitgliedstaaten des Europarats
auf. Indem die Schweiz das Protokoll zum frühstmöglichen Zeitpunkt auch
ratifiziert, unterstreicht sie ihr andauerndes Engagement für die
Abschaffung der Todesstrafe. Dazu gehören auch die Todesstrafe in
Kriegszeiten oder bei Kriegsgefahr. Das von der Schweiz unterstützte Ziel
ist ein Europa ohne Todesstrafe. Der Beschluss zur Unterzeichnung und
Ratifikation war an der Sitzung des Bundesrats 1. Mai ergangen.
In der Schweiz ist die Todesstrafe in Friedenszeiten durch das Strafgesetz
von 1937 abgeschafft und seit 1992 auch aus dem Militärstrafrecht gestrichen
worden. Die Todesstrafe existiert somit in der Schweiz in keiner Form mehr
und ist durch die Bundesverfassung vom 18. April 1999 ausdrücklich verboten.
Die Schweiz setzt sich stets, beispielsweise vor der
UNO-Menschenrechtskommission am 26. März 2002, für die Abschaffung die
Todesstrafe ein.
Die Sitzung des Ministerkomitees des Europarats befasst sich im Weiteren mit
dem Kampf gegen den Terrorismus, der Frage der Menschenrechte und der
regionalen Zusammenarbeit. Die Schweiz betont die Notwendigkeit, dass bei
der Bekämpfung des Terrorismus die Menschenrechte und die Regeln des
humanitären Völkerrechtes respektiert werden müssen.
Die Schweiz hat die EMRK 1974 ratifiziert. Ich konnte damals noch nicht mitbestimmen, denn ich bin erst 1975 auf die Welt gekommen. In der Tat ist es legitim darüber nachzudenken ob wir die EMRK oder ein Zusatzprotokoll kündigen sollen. Ob die Schweiz deswegen gleich hinter den in Westeuropa anerkannten Menschenrechtsstandard zurückfallen würde, wage ich zu bezweifeln. Man könnte dann einfach nicht mehr vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Volksentscheide klagen. Es gäbe auch keine Rüge inklusive Busse wenn man einen kriminellen türkischen Staatsbürger in sein Heimatland zurückschickt etc. (Quelle: http://bit.ly/cHlGGJ )
Ausserdem muss ein anderer Menschenrechtsstandard nicht zwingend schlechter oder rückständiger sein. Ich halte das für Ansichtssache bzw. eine Sache der Weltanschauung.
Was mir nicht passt ist, dass man mit internationalen Abkommen und Verpflichtungen die demokratischen Rechte des Souveräns einschränkt. Selbsternannte Eliten und Schöngeister wie die Mitglieder des Club Helvétique schlagen ja bereits vor, gewisse Abstimmungen, die ihrem Weltbild widersprechen, künftig zu verhindern. Ich halte nichts von solchen Vorschlägen. Wer sowas vorschlägt scheut die demokratische Auseinandersetzung. Er misstraut dem Volk und will ihm sein Weltbild aufzwingen.
Ich frage mich ob Sie, oder ein anderer Todesstrafen-Gegner, offen zu den Taten von wieder frei gelassenen Gewaltverbrechern stehen können.
Sie mögen die Todesstrafe für grausam halten, es Barbarei nennen: Ich frage mich aber wer hier die Aufklärung verpasst hat:
Es ist nicht wichtiger die Gesellschaft vor Straftätern zu schützen als die Straftäter selbst? Es fällt mir jedenfalls viel leichter die Todesstrafe zu vor den Eltern eines Täters erklären, als Eltern dessen Kind vergewaltigt und ermordet worden zu erklären, dass man den rückfällig Gewordenen Täter nicht vorher umbringen konnte.
Da kann ich nur mit einem Verweis auf die USA antworten. Das Land, welches die Todesstrafe kennt, ist weniger sicher als die Schweiz. Es ist ein Trugschluss zu meinen, mit noch mehr Repressionsmassnahmen würde alles sicherer. Die Rückfallquote von Tätern ist in der Schweiz massiv tiefer als diejenige der Deutschen. Das sind Fakten und keine blossen Gefühle.
Dazu diese Fragen, wer denn einem Menschen das Recht gibt, über das Leben anderer Menschen zu bestimmen. Umso mehr, wenn man christliche Werte einbezieht…. Hier spielt es keine Rolle ob Täter, Richter oder Henker – letzterer kann sich bei einem Fehlurteil, welche geschehen können auch zum Täter machen anstelle von bloss ausführen z.B.). Was ist der Stand der Dinge betr. der Verwahrung? Ich denke dieser Punkt soll auch angeschaut werden. Sofern das Gericht gut arbeitet und die Psychologen die Spielchen der Verwahrten durchschauen, sollte der Täter der Menschheit auch nicht mehr nahe kommen können…. Doch hier ist der Vollzug gefordert…
Ich kann nicht darauf verzichten, Wikipedia ( http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe ) zu zitieren:
„Viele Juristen, nicht nur Gegner der Todesstrafe, bestreiten, dass der Täter nach seiner Festnahme die Rechtsordnung noch derart akut gefährde, dass nur seine Tötung diese schütze. Sie bewerten so gerechtfertigte Todesstrafen als Justizmorde: Denn wer die Gesellschaft durch Beseitigen der Mörder schützen wolle, könne dies dann auch für andere Verbrecher verlangen und hebe damit jeden Unterschied zwischen Recht und Unrecht auf. Bestrafung von möglichen, aber noch nicht eingetretenen Folgen sei eine Abkehr von wesentlichen Rechtsstaatsprinzipien zugunsten eines unerklärten Krieges gegen Kriminelle, in dem nicht mehr zwischen Mördern, Richtern und Henkern unterschieden werden könne. Damit werde der vorgebliche Zweck der Prävention verfehlt, weil die fehlende Aussicht auf ein faires Gerichtsverfahren andere darin bestärke, Mord als zum Selbstschutz mögliches Mittel zu betrachten und so die allgemeine Rechtsunsicherheit vermehre.“
Und
„Rechtsordnungen legitimieren sich stets mit einer übergeordneten Gerechtigkeitsidee, ohne die menschliches Zusammenleben nicht funktionieren könne. Darauf beziehen sich auch Befürworter und Gegner der Todesstrafe. Sie verlangen in der Regel vom Staat, gerechte Verhältnisse herzustellen, entsprechende Gesetze zu geben, zu schützen und zu vollstrecken. Die Befürworter glauben, dass einem Staatswesen dies im Idealfall fehlerlos gelingen könne. Die Gegner verweisen demgegenüber auf die grundsätzliche Fehlerhaftigkeit aller vom Menschen geschaffenen Rechtssysteme. Staaten seien künstliche Gebilde, die nie fehlerfrei funktionierten, um damit den Tod von Menschen verantworten zu können. Manche lehnen daher alle Staatsformen ab (siehe Anarchismus), andere streben Strafrechtsreformen auf dem Boden der bestehenden Rechtsordnung an.
Staaten mit einer Todesstrafe nehmen unvermeidbar die Hinrichtung von Unschuldigen in Kauf. Weder Polizei noch Justiz arbeiten fehlerfrei, so dass es auch im Rechtsstaat nachweislich immer wieder zu Justizirrtümern und Fehlurteilen kommt. Da eine vollstreckte Todesstrafe endgültig ist, lässt sie sich nicht nachträglich wiedergutmachen. Dies beschädigt zugleich unwiderruflich die Glaubwürdigkeit des Rechtssystems für alle Bürger dieses Staates. Diese Tatsache ist ein Hauptargument gegen die Todesstrafe.“
http://www.youtube.com/watch?v=YMk0n_QV1Xs
Unter diesem Link wird von einem Verurteilten berichtet, der wenige Tage vor seiner Hinrichtung einen weiteren Aufschub erhalten hat. Einziges Indiz, das für seine Verurteilung sprach, war ein Kleidungsstück des Opfers, das im Wohnbereich des Verurteilten gefunden wurde. Andere Beweismittel wurden schlicht ignoriert: fremde Schamhaare, die am Opfer gefunden wurden, passten nicht zum angeblichen Täter, Leichenteile nicht zum offiziellen Todeszeitpunkt – erstere hätten sehr viel verwester sein müssen, um letzteren zu bestätigen. Nur ein Justizirrtum?
Dass Todesstrafe abschreckend wirkt, ist ein Ammenmärchen. So ist z.B. in NewYork die Kriminalitätsrate seit den neunziger Jahren stark zurückgegangen – aber nicht etwa wegen der Todesstrafe, sondern aufgrund vieler anderer Massnahmen. In anderen US-Staaten ist die Kriminalitätsrate stark bis sehr stark gestiegen – aber nicht etwa wegen fehlender Todesstrafe, sondern wegen zunehmender Armut und Arbeitslosigkeit. Man möge dazu etwa diesen Artikel lesen: http://www.zeit.de/online/2007/49/kriminalitaet-nyc?page=1.
Die Todesstrafe ist also nicht etwa ein einem Rechtsstaat würdiges Mittel zur Durchsetzung seiner Rechtsordnung, sondern sie hat viel mehr den Charakter einer der eigenen Fehlerhaftigkeit hilflos gegenüberstehenden Allgemeinheit
Gott sei Dank leben wir nicht im Mittelalter wo nur eine Anschuldigung zur Todesstrafe führt und übrigens würde ich die Fehlurteile nicht verantworten