1. Aussenpolitik

Doppelbesteuerungsabk​ommen aus Bevölkerungssicht

Das Bank­kun­den­ge­heim­​nis kann re­du­ziert wer­den auf die Nicht-­Mel­dung der Kon­to­num­mern.
 
Auf den Schwei­ze­ri­schen Bank­kon­ten lie­gen Gel­der von Kun­den di­ver­ser Nationalitäten. Hauptsächlich kom­men die Gel­der aus fünf Mo­ti­ven zu un­se­ren Ban­ken. Dies sind der Ser­vice, die Währung, die Vor­sicht vor dem Staats­zu­griff, die Steu­e­rer­spar­nis und die Si­cher­hei­ten. Die Steu­er­flucht wird mei­nes Er­ach­tens zu oft als al­lei­ni­ger Grund an­ge­ge­ben. Dafür ist in der Regel die Ver­le­gung eines Geschäftssitzes oder des Wohn­sit­zes die bes­sere Variante. 
 
Deutsch­land hat eine Son­der­stel­lung. Aus der Ge­schichte lie­gen viele Gel­der bei uns, weil sie vor dem Staats­zu­griff und den Währungskrisen geschützt wer­den sol­len. Die Be­richte der letz­ten drei Jahre über die Aktivitäten von Herrn Sar­kosy und Frau Mer­kel rufen die Ge­schichte in Er­in­ne­rung. Der Wille zur Vor­herr­schaft Deutsch­lands in Eu­ropa ist deut­lich zu erkennen. 
 
Das Ver­hal­ten der deut­schen Re­gie­rung ist mit dem Wunsch eines gläsernen Bürgers nicht ver­ein­bar. Als Teil der schwei­ze­ri­schen Bevölkerung ver­stehe ich nicht, wes­halb die Steu­er­be­am­ten in der EU den Zu­griff auf die Bank­kon­ten ihrer Staatsbürger benötigen. Die Frage des Bank­kun­den­ge­heim­​nis­ses kann dar­auf re­du­ziert wer­den, ob die Ban­ken die Kon­to­num­mern den ent­spre­chen­den Staa­ten mel­den sol­len. Denn die Steu­er­aus­weise der Bank­kon­ten müssen in Ori­gi­nal­form den Steuerämtern vor­ge­legt wer­den. Bei Be­darf können diese per Re­ge­lung für die Steu­er­be­rech­nung er­wei­tert wer­den. Dies ist ähnlich wie mit dem Lohnausweis. 
 
Die Fra­ge, ob die Ban­ken die Kon­to­num­mern den ent­spre­chen­den Staa­ten mel­den sol­len, kann in den Staatsverträgen ge­re­gelt wer­den. Ge­gen­sei­tig­keit ist dabei selbstverständlich. Sollte eine sol­che Ver­ein­ba­rung ge­trof­fen wer­den, so sind mei­ner Einschätzung nach eben­falls der Um­gang mit den Altbeständen und die kurz­fris­ti­gen Kündigungsmöglichkeit​en für einen ge­ord­ne­ten Aus­stieg gut zu regeln. 
 
(Ver­fasst am 4.04.2012, Peter Ober­hol­zer)

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Comments to: Doppelbesteuerungsabk​ommen aus Bevölkerungssicht
  • April 4, 2012

    Ich sehe auch nicht ein, warum ein Deutscher sein Geld in der Schweiz verstecken soll. Soviel mir bekannt ist, gibt es in Deutschland seit 1997 keine Vermögenssteuern. Was macht den dieses Kapital in der Schweiz ? Darf man davon ausgehen, dass der Finanzservice hier besser ist als in Deutschland ? Zudem wird auch dem Deutschen 35% Verrechnungssteuer abgezogen – was will er also hier verstecken und warum ?

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