Die SVP verabschiedet sich vom bewährten schweizerischen Weg.
Die SVP hat kein Vertrauen in die demokratisch gewählten Behörden und Politiker. Sonst würde sie nicht eine neue Landesverweisungsinitiative starten. Dies ist ein Missbrauch der VolksinitiativeDie Volksinitiative ist ein politisches Recht in der direkte....
Im November 2010 wurde die Ausschaffungsinitiative mit 52,3 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Der sorgfältig erarbeitete Gegenvorschlag, welcher das Kernanliegen aufnahm, wurde in einem teuren Abstimmungskampf von der SVP heftig bekämpft und hatte keinen Erfolg, leider. Die Forderungen der SVP, welche neu in Artikel 121 BV festgeschrieben sind, sind problematisch, da sie willkürlich und unverhältnismässig sind, Verfassungsgrundsätze und Völkerrecht verletzen.
Nach nicht einmal zwei Jahren legt die SVP noch ein Scheit nach und lanciert eine zweite InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ..., welche in Teilen identisch ist. Die Gesetzesarbeit der Fachleute und des demokratisch legitimierten Parlamentes, wofür die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... ausdrücklich fünf Jahre Zeit einräumte, wird nicht abgewartet. Welche Umgehung unseres bewährten schweizerischen Handelns von einer Bundesratspartei! Ein ganzer Katalog von Untaten, die eigentlich in ein Gesetz gehörten, soll nun in unserer Bundesverfassung aufgeführt werden. Die direkte Anwendbarkeit des Verfassungstextes würde jegliche Abwägung im Einzelfall verunmöglichen. Konflikte mit der Personenfreizügigkeit und der EU, der Europäischen Menschenrechtskonvention und mit dem Gerichtshof in Strassburg werden bewusst provoziert.
Mit der Nachschlechterung der eigenen InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... beweist die SVP aber auch, dass ihre erste Ausschaffungsinitiative lückenhaft und schludrig abgefasst war. Das Ziel ist klar: das Thema “kriminelle Ausländer” soll weiterhin bewirtschaftet werden. Lösungen sind nicht erwünscht. Bereits 2009 wurde die Möglichkeit, die gesetzliche Grundlage für die rechtstaatliche Regelung der Ausschaffung zu schaffen, bewusst nicht gepackt. Die SVP hatte im NationalratDer Nationalrat stellt neben dem Ständerat die grössere de... gegen einen Vorstoss gestimmt, der verlangte, im Strafgesetzbuch den Landesverweis als Nebenstrafe wieder einzuführen, welcher bei der Revision des StGB still eliminiert worden war. Die SVP betrachtete „die Ausschaffungsinitiative mit der vorgeschlagenen Verfassungsänderung als einzige geeignete Grundlage zur Schaffung von einheitlichen, griffigen Regeln zur Ausschaffung von straffälligen Ausländerinnen und Ausländern.“
Die SVP hat ein Drittel aller Sitze von Behörden und Gerichten. Sie trägt damit eine grosse Verantwortung am bestehenden Vollzugsproblem in der Schweiz. Die SVP-Verfassungstexte aber wecken leere Versprechen und helfen nicht, die bestehenden Vollzugsschwierigkeiten zu lösen. Sie fügen aber der Achtung der humanitären Schweiz, dem Rechtstaat, und auch dem Ansehen unseres Wirtschaftsstandortes schweren Schaden zu.
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsIch vertraue den Beörden und Politiker auch nicht. Man hofft, dass sich das Begehren Totläuft und will im Grunde nicht tun!
Natürlich sind Behörden und Politiker geschockt, weil sie erkennen mussten, dass sie das Volk nicht länger an der Nase rumführen können!
Nationalrat und Ständerat hatten die Möglichkeit einen sinnvollen Gegenvorschlag zur Ausschaffungsintiative einzubringen. Der eingebrachte Gegenvorschlag wurde vom Volk abgelehnt, dies im Gegensatz zur Intiative. Es ist daher für diejenige, welche für die Initiative stimmten ein Hohn, wenn diese dann doch im Sinne des Gegenvorschlages ausgeführt wird.
Zukünftig werden wir immer mehr Initiativen sehen, die dem Parlament und dem Bundesrat keinen Spielraum mehr lassen. Und wir werden eine Bundesverfassung haben, die nicht mehr so schlank daherkommt.
Fakt 1: Die Initiative wurde von Grüne, SP, CVP, GLP, BDP, FDP bekämpft und trotzdem vom Volk angenommen.
Fakt 2: Es steht im Initiativtext klipp und klar, was zu tun ist.
Das einzig unschweizerische Weg ist die Initiative nicht umzusetzen, so wie es das Stimmvolk entschieden hat.
Grüezi Herr Walser
Ihr Beispiel: Weder noch – Die Initiative ist noch nicht rechtsgültig.
Ergänzung zum Beispiel: Der Gesetzgeber hat den Auftrag, gemäss Artikel 4, Klarheit zu schaffen
Bei Konflikten gilt der neue Verfassungstext.
Roger Walser,
der Belgier hat erstens gewusst, was ihm blüht, und könnte einfach auf Einbruchsdiebstähle verzichten. Auch ich lebe schon fast ein Jahrhundert in der Schweiz und hatte noch nie das Bedürfnis in einen Kiosk einzubrechen um Waren zu klauen. Also ganz zumutbar. Wieviele Kioske haben Sie schon beklaut?
Weiter hätte er sich, bei der vorgegebenen Liebe zur Schweiz ja auch einbürgern können. Also Alternativen hätte er er somit gehabt.
Und wer so, so dumm ist, der soll ruhig in Brüssels Quartieren mal auf die Welt kommen. Ich habe selbst kein Verständnis für Verbrecher, egal ob Drogenhändler oder Einbrecher.
Zudem sind ja die Zeitungen voll von Kioskeinbrüchen, wo nur eine Glace geklaut wird. Wir in der Schweiz sind ja dank Sozialhilfe so am hungern. Und wirklich dumm, sich die Glace mit einem mühsamen Einbruch zu holen, statt aus der nächsten Migros zu klauen. Konstruierte und irrelevante Beispiele wie der Ländjägerklau in der eingebrochenen Berghütte.
Real sind hingegen Einbrüche, Drogenhandel und Schlägereien von einigen unserer lieben Gästen.
Nicht die SVP, sondern die Angehörigen der anderen Parteien
verabschieden sich vom schweizerischen Weg. Wenn sich
diese anschicken, den wuchtig verworfenen Gegenvorschlag
zu legiferieren, so ist es legitim, auch schon frühzeitig zu
intervenieren. Da es keine Gesetzesinitiative gibt, bleibt
nichts anderes übrig, als eben die mögliche Verfassungsänderung
anzugehen. Es ist erneut die Rede davon, dass Verfassungsgrund-
sätze verletzt würden. Sind solche Grundsätze denn unter einem
speziellen Titel in der Verfassung aufgeführt oder wenigstens
fettgedruckt? Viele anderen Länder, vorab die USA, sind äusserst
unzimperlich mit Ausschaffungen selbst von kleinkriminellen
Ausländern; was offensichtlich auch angeblich gegen das
Völkerrecht verstösst, doch warum soll die Schweiz immer
äusserst korrekt, doch zum eigenen Nachteil, den Musterknaben
spielen? Ignorieren einige grossen EU-Länder nicht auch
Vereinbarungen, die wir leider hanebüchenerweise ebenfalls
eingegangen sind? Das Vollzugsproblem ist ausschliesslich Sache
der zuständigen Exekutivbehörde, und es geht überhaupt nicht an,
gesetzliche Grundlagen zu unterlassen, nur weil die Behörde die
Massnahmen nicht vornehmen will oder dabei stümpert. Die SVP
hat nur ein Drittel der Macht; die Hauptverantwortung liegt demnach
bei den übrigen zwei Dritteln, wovon die Hälfte grundsätzliche
politische Gegner sind und die andere Hälfte gegen die SVP rein als
zu bekämpfende Konkurrentin opponieren. Das ist z.T. auch
verständlich, denn wie viele Pfründe hat die SVP z.B. schon der
CVP abgejagt? Hier liegt also bloss eine neuerliche Schmähschrift
vor. Nicht auszudenken, welchen Misserfolg ein Unternehmen der
Privatwirtschaft hätte, wenn sie in Inseraten die Produkte von
Konkurrenz-Unternehmen kritisieren würde, sich in der Werbung
also nicht ausschliesslich darauf verlegen würde, die eigene Leistung
hervorzuheben. Es ist unverständlich, weshalb eine Bundesparlamentarierin,
die gar noch mehrere Kommissionen präsidiert oder in deren Vorstand
einsitzt, auf die Idee verfällt, einen vom Volk deutlich mitgetragenen Vorstoss schlechtzureden.
Frau Riklin,
weshalb glauben sie, dass es in letzter Zeit immer mehr Initiativen gibt?
Und weshalb glauben sie, dass immer mehr dieser Initiativen angenommen werden?
Doch nur, da unsere Regierung und Parlamente nicht mehr fähig sind zum Wohle des Volkes zu politisieren.
Das Volk ist immer mehr gezwungen in die Politik der “politischen Elite” einzugreifen, da diese nicht mehr fähig ist, die Probleme des Volkes zu erkennen und entsprechend zu handeln.
Ich bin überzeugt das Frau Riklin den Nagel auf den Kopf trifft. Die Antworten der SVP – Sympathisanten zeigen das. Deshalb Sage ich das unser Parlament gute Arbeit leistet. Wenn das Volk immer mehr über Initiativen abstimmen muss die gegen Gesetze verstossen ist dies nur ein Zeichen das sie kein anderes Thema haben. Also macht faire Politik
Frau Kathy Riklin, CVP,
Sie schreiben es, die SVP hat ein Drittel in Behörden und Gerichten, wenn das stimmt. Die SVP hätte ja auch Anrecht auf 2Sitze im Bundesrat, was ja auch nicht zutrifft, was den Verdacht aufkommen lässt, dass Sie oben nicht ganz die Wahrheit schreiben.
Zwei Drittel wehren sich immer noch dagegen, dass es mit der Ausschaffung von Kriminellen zügig vorangeht. Übrigens zum Leidwesen aller sich anständig verhaltenden Ausländern, die Leiden ab der Kriminalität ihrer Landsleute am meisten.
Per Gericht und Untersuchung festgehalten, 95 Straftaten, Einbruch, Diebstahl, Drogenhandel, Gewalt also Schlägereien, plus Fahren ohne Führerausweis angetrunken in gestohlenem Fahrzeug.
Das alles wurde als Ein Fall angesehen. Und da es sich um Ersttäter handelt, sehr mit Nachsicht geurteilt, Idee, Resozialisierung. Das war sicher ein SVP Richter, der so geurteilt hatte.
3Jahre sind vergangen. Nun wurden diese Personen wieder verhaftet, plus 2 dazu, gleicher Delikte Katalog. Noch Fragen?
Tja, Herr Rainer Selk,
Scheinbar sympathisieren hier auf dem Blog von Frau Nationalrätin Kathy Riklin, CVP, irgend welche etwas verwirrte mit diesen Kriminellen, so wie die Punkte nach unten sausen.
Mir als PolitikerIn würde das zu denken geben, eine so grosse Zustimmung durch Kriminelle zu erhalten.
Tja…
Herr Rainer Selk, nicht dass ich wert drauf legen würde, Däumchen hoch, Däumchen nieder. Eher was für den Kindergarten.
Nein, die Tatsache erschüttert, dass warum auch immer, Kriminelle geschützt werden. Ich meine ja, es müsste ja nicht der Acker der SVP sein, gegen Kriminelle vorzugehen.
Andere Politikerinnen und Politiker könnten genauso etwas gegen diese Missstände unternehmen.
Aber da kommt ausser sehr viel Geduld und Verharmlosung und Verständnis warum Kriminelle sich so verhalten, nichts. Einfach nichts.
Wenn man bei einem Unfall keine erste Hilfe leistet, einfach nur da steht, kann man schnell einmal wegen unterlassener Hilfeleistung zur Rechenschaft gezogen werden.
Wenn man einfach so ist, zuschaut was Wochenende, Tag für Tag so abgeht, man dagegen nicht gewillt ist, etwas zu unternehmen, dann noch mit diesen Menschenrechten daherkommt? Klappsmühle oder Richter? Sollen solche Personen in die Psychiatrie eingewiesen werden, oder vor den Kadi zitiert werden wegen Mittäterschaft? Fragen und keine Antworten.
Dann schauen Sie halt mal nach, Herr Nabulon, welches Parteibuch die von uns bezahlten Pflichtanwälte in der Tasche haben. Solange ein Krimineller hier bleibt, verdient auch einer ganz gut an ihm. Ich getrau’ mich nicht zu schreiben, welche Parteigänger das nun sein könnten, da sonst mein Kommentar wieder locker gelöscht wird. Aber glauben Sie mir, die wenigsten sind von der ÄsVauPe. 🙂
Herr Peter Meyer-Wartmann,
Jähh? sind sie da ganz sicher?
Es scheint in der Tat so zu sein, dass man “Arbeitsmaterial” braucht, und dieses sich selber erneuert. Ähnlich wie nachwachsender Bio Rohstoff.
Seit man dazu übergegangen die Zeit der Strafen für die Resozialisierung zu nutzen, hat sich ein riesiger Arbeitsmarkt in diesem Gebiet entwickelt.
Problem eins: Die Zeitdauer, ich glaube ein Schnell Kurs in Resozialisierung ist nicht wirklich Nachhaltig, ausserdem sollte man die Probleme angehen, wenn sie noch klein sind.
Da wird mir ein Feuerwehrmann ebenso zustimmen wie ein Arzt, man muss die Probleme angehen wenn ein Brand am entstehen ist, ebenso die Krankheit wenn sie sich entwickelt.
Problem zwei: Re-Sozialisierung heist, zurückführen zur Sozialisierung, setzt voraus, dass eine Sozialisierung einmal vorhanden war.
War eine Vorhanden, sollte es unsere Kultur sein, also unsere Ansichten was Rechte von Frau und Mann anbelangt, keine Rache und Blutfede usw. Sonst wird es schwierig.
Kriminelle Ausländer müssen gehen.
Alle!
Die Durchsetzungsinitiative macht Druck auf Parlament und Bundesrat. Das ist leider nötig, weil die in Bern wie üblich das machen was sie wollen.
“dass ihre erste Ausschaffungsinitiative lückenhaft und schludrig abgefasst war”. Das stimmt! Dafür ist die Durchsetzungsinitiative umso eindeutiger. Es ist schade, dass es einen zweiten Anlauf braucht, aber wenn die Ausschaffungsinitiative im Sinn der Durchsetzungsinitiative umgesetzt wird, kann auf eine teure zweite Abstimmung verzichtet werden. Die anderen Parteien haben es in der Hand.
Die Gefängnisse sind voll von ausländischen Wiederholungstätern. Die Hoffnung ist, dass einige dieser ihre Karriere ausserhalb der Schweiz fortsetzen.
Ausgeschaffte können schon beim Aufgreifen in der Schweiz ins Gefängnis gesetzt werden, sonst erst wenn sie wieder eine Straftat begangen haben und zu Haft verurteilt sind.
Einverstanden, die Durchsetzungsinitiative löst nicht alle Probleme, aber ich möchte einfach nicht mit einem kriminellen Ausländer unter dem gleichen Dach leben. Es ist schon schlimm genug, dass ich weiterhin jederzeit einem Kriminaltouristen in die Hände geraten kann und dies mit ständig wachsendem Risiko.
Gerade die Jugendlichen sind im Ausgang und teilweise sogar in der Schule regelmässig in Gefahr. Es gibt schon viele Jugendliche, die einen Selbstverteidigungskurs besuchen oder sich sogar bewaffnen nur um sich Notfalls wehren zu können. Das ist eine sehr unschöne Entwicklung, weil sie die ohnehin schon grosse Aggressivität in der Gesellschaft noch erhöht.
Es stellt sich die Frage, ob der schweizer Strafvollzug nicht zu gemütlich ist. Für viele Ausländer ist der Gefängnisaufenthalt wie Ferien im Luxusresort, dort bleibt man ja auch ständig in der Anlage. Einverstanden, die Animateure (Aufseher) sind weniger gut aussehend.
Frau Kathy Riklin CVP
Mit Bezug auf die Durchsetzungsinitiative werfen der SVP Missbrauch der Volksinitiative vor.
Im November 2010 wurde die Ausschaffungsinitiative mit 52,3 Prozent Ja-Stimmen angenommen.
Das Schweizer Volk hat damit auch kundgetan, dass der von Ihnen löblich zitierte Gegenvorschlag weder als sorgfältig noch als akzeptabel erarbeitet anerkannt wurde.
Im Gegenteil, der Gegenvorschlag wurde -leider von viel zu wenig Stimmberechtigten-als reine Zwängerei erkannt.
Damit sollte lediglich erreicht werde, dass die SVP dem Volkswillen zum Trotz die Abstimmung um jeden Preis verliert.
Es ist ja wirklich haarsträubend, dass durch taktische Verschleppung der Umsetzung des Volkswillens über nunmehr fast zwei Jahre eine Durchsetzungsinitiative lanciert werden muss.
Dabei kommen Sie und Ihresgleichen eher in den berechtigten Verdacht des Amtsmissbrauchs, indem der Volkswille mit Füssen getreten wird.
Solches Gebaren giesst Feuer auf den Volksmund, wonach die in Bern sowieso machen was sie wollen.
Fast habe ich den Eindruck, dass auch dies Ihnen und Ihresgleichen am Allerwertesten vorbei geht.
Dies ganz nach dem Motto; je mehr Politikverdrossenheit im Volk herrsch, desto mehr können wir machen was wir wollen.
Ich kann die Stimmberechtigten nur ermutigen denen in Bern diesen Umständen zum Trotz die Stirn zu bieten, bevor es zur Durchsetzungsinitiative der Durchsetzungsinitiative der Durchsetzungsinitiative kommt.
Unsere Väter haben dafür ihr Blut vergossen.
Wir haben die Möglichkeit, den Volkswillen durch Annahme der SVP Durchsetzungsinitiative durchzusetzen und zukünftig die richtigen Leute in unser Parlament zu wählen.
Ich werde es für die Stärkung der Volksrechte und der direkten Demokratie tun.
Sehr geehrte Frau Riklin
Sie schreiben zwar ganz korrekt dass die Ausschffungsinitiative vom Volk angenommen wurde und der Gegenvorschlag nicht. Aktzeptieren können sie diese Tatsache jedoch anscheinend immer noch nicht wenn ich ihren Text so lese. Stattdessen kritisieren Sie die Intitiative (die seit der Abstimmung “gegessen” ist) und die SVP (diese tut hier gar nichts zur Sache, denn es geht um die Initiative).
Darum hier eine Basislektion in Schweizer Demokratie, die Sie offenbar wieder mal nötig haben:
1. Das Volk hat in der Schweiz das letzte Wort. Es ist auch von Ihnen zu akzeptieren und umzusetzen, auch wenn es Ihnen in diesem Fall nicht ins Konzept passt.
2. Volksentscheide stehen über irgendwelchen internationalen Verträgen oder Gerichten. Über der EMRK, über der Personenfreizügigkeit und auch über Strassburg. Bei allfälligen Widersprüchen geht der Volksentscheid vor. Das Volk hat schliesslich im vollen Bewusstsein des Widerspruchs inklusive der allfälligen Konsequenzen so entschieden. Die Schweiz wurde nach dem Motto “keine fremden Vögte” gegründet. Dafür haben zahlreiche Ahnen vor uns ihr Leben geopfert, und ich würde doch hoffen und meinen dass dieses Motto auch noch heute gilt.
Wenn die SVP nun also mit einer “Nachschlechterungsinitiative” durchsetzen will, dass der ursprüngliche Inititativtext auch so umgesetzt wird wie er lautet, dann ist nicht die SVP dafür zu kritisieren, sondern diejenigen Kreise (zu denen Sie gehören), welche die SVP zu solchem tun veranlassen, indem sie den Inititiativtext missachten und stattdessen sinngemäss den vom Volk abgelehnten Gegenvorschlag umsetzen wollen.
Ihr Wort in Vimentis Ohr, Herr Keller. Bis Sie einfach einmal selber davon betroffen sind (Volkswille vor Menschenrechten und Völkerrecht). Würden Sie dann weiterhin die gleichen Worte benutzen? Hat nicht auch das Volk seine Stimme für die Menschenrechte und für das Völkerrecht gegeben? Sollen denn diese Stimmen nicht mehr gültig sein bloss weil das Volk was will? Sorry, solange Menschen manipulierbar sind, will ich nicht den Volkswillen über den Menschenrechten und dem Völkerrecht sehen. Die Geschichte hat mich entsprechendes gelernt……
@Barbara Sägesser:
Würde ich sie weiterhin benutzen? Ziemlich hypothetische Frage so allgemein formuliert, kommt wohl darauf an. Wir müssen jedoch hier das Kind mal beim Namen nennen. Es geht bei der ganzen Debatte schlussendlich darum, ob den Bedürfnissen eines ausländischen Mörders, Vergewaltigers oder Drogendealers Rechnung zu tragen ist wenn eine Ausschaffung einer solchen Person für diese zu Nachteilen führen könnte. Meine Antwort darauf ist ganz klar: definitiv nein. Raus mit ihm.
Welche “Geschichte” denn? Etwa die Nazis? Die meisten Schweizer verabscheuten die Nazis und das wofür sie standen und das was sie taten. Ausserdem müssen Sie doch einfach zugeben dass das Schweizer Volk seit der Einführung der direkten Demokratie das zwingende Völkerrecht und die fundamentalen Menschenrechte nie auch nur ansatzweise angekratzt hat. Im Gegenteil: Oft haben die Schweizer mehr als in vielen parlamentarischen Demokratien die Bedürfnisse der Minderheiten und Schwächeren beachtet. Und stets war das Schweizer Volk vorsichtig bei sich abzeichnenden zu mächtig werdenden Parteien, Gruppierungen oder Einzelpersonen.
Zum Thema EMRK: Es ist ja nicht so dass diese frei von Kritik wäre, sie die sich selber fortlaufend ihre eigenen neuen Gesetze gibt und ihre Anwendungsbereiche stets selber erweitert – ohne irgendwelche demokratische Abstützung. Die Prinzipien der EMRK, so wie sie zum Zeitpunkt des Beitritts der Schweiz in Kraft waren, wurden bisher meines Wissens von der Schweiz nicht verletzt – ansonsten bitte ich Sie Beispiele zu benennen.
Und nein, die Minarettinitiative verstösst nicht gegen die Religionsfreiheit. Muslime können nach wie vor überall jederzeit beten, Kulte abhandeln, missionieren und den Koran verteilen. Zur freien Ausübung des Islam braucht es keine Minarette. Ich war auch gegen die Initiative, fand sie auch völlig daneben, aber man soll doch einfach mal aufhören mit dem falschen Vorwurf der Verletzung der Religionsfreiheit.
Ja, das Volk hat seine Stimme den Menschenrechten gegeben, und zwar den fundamentalen. Es nimmt diese Zustimmung jetzt mit der Ausschaffungsinitiative auch nicht wieder zurück. Wenn einem ausländischen Mörder oder Vergewaltiger in seinem Heimatland Folter oder Tod drohen, wird er nicht ausgeschafft (obwohl ich persönlich es tun würde). Dass ihm bei der Ausschaffung ein paar Nachteile erwachsen die gewisse “Menschrechte light” tangieren – das soll er meiner Meinung nach durchaus erleiden sollen.
Danke für Ihre Antwort Herr Keller. Auch ich will keine kriminellen. Jedoch mache ich hier keinen Unterschied ob Schweizer, Ausländer, Asylbewerber etc. Doch mache ich einen Unterschied ob jemand einfach aus echtem Hunger einen Apfel stiehlt (durch Armut und Gesetzgebung in die Kriminalität gedrängt) oder ob da anderes dahinter steht. Wie wollen Sie die kriminellen Ausländer ausschaffen wenn der Drittstaat oder der Heimatstaat nicht mithilfe? Kriminell?!? -den könnt ihr behalten….. Da bringt weder die Ausschaffungs- noch die Durchsetzungsinitiative was. Hier bitte ich die Parteien und das Parlament inkl. Bundesrat um saubere Arbeit damit wir Bürger uns nicht verschaukelt vorkommen müssen. Somit nochmals zur Gesetzgebung. Auch wenn man Dinge will, eine Gesetzgebung nicht über alles erhaben ist, so muss man doch entsprechend vorausdenken, dass man selber und der Nächste nicht einmal davon betroffen sein kann (gilt auch bei der Religionsfreiheit). Da bleibe ich dabei. Manipulation und Geschichte fand nicht nur im 2. Weltkrieg statt, sondern kann auch heute noch stattfinden. Vor allem Politik und Medien.
Nicht die SVP sondern die Parlamentarier/innen die,die Initiative nicht umsetzen wolen verlassen den bewährten schweizerischen Weg!Die Durchsetzungsinitiative ist nöig,weil das Parlament nicht gewillt ist den Volkswillen durchzustzen! Wieso sollte man zuwarten? Nein die Durchsetzungsinitiative ist kein Abschied vom schweizerischen Weg sonden eine klare Absage zur stetig zunemender Kriminlität,und die Forderung den Volkswillen endlich durchzusetzen. Leider brauchts immer mehr Initiativen,weil das Parlament unfähig ist zum Wohle des Volkes zu politisieren und dessen Willen zu vertreten.Wenn ein Abstimmungszunami anrollt hat dies dieses Parlamenz zu verantworten!
“Die Forderungen der SVP, welche neu in Artikel 121 BV festgeschrieben sind, sind problematisch, da sie willkürlich und unverhältnismässig sind, Verfassungsgrundsätze und Völkerrecht verletzen.”
Das trifft zu, Frau Riklin, und führt zu Verurteilungen der Schweiz durch den Europäischen Gerichtshof – u. a. mit finanziellen Folgen.
Das Bundesgericht wird sich deshalb hüten, Urteile im Sinne der Initiative zu fällen, deren Weiterzug an den Europäischen Gerichtshof Erfolg haben wird und die Schweiz viel Geld und Ansehen kostet.