„Die EU als Bittstellerin verlangt einen institutionellen Überbau für die Bilateralen Abkommen, der es ihr ermöglicht, einseitig alle Gesetze und Regeln für den BinnenmarktEin Binnenmarkt ist ein [[Wirtschaftsraum]] in dem alle [[Pr... weiterzuentwickeln – ohne dass wir dazu etwas zu sagen hätten. Man nennt das vornehm „dynamische Rechtsübernahme“, etwas weniger vornehm könnte man geradesogut von einer „Kolonisierung“ der Schweiz durch die EU sprechen.
Diese Vorschläge würden das GleichgewichtEin Gleichgewicht, auch Marktgleichgewicht genannt, ist eine... der Interessen, das wir erreicht haben, verändern, also müssen wir über ein neues GleichgewichtEin Gleichgewicht, auch Marktgleichgewicht genannt, ist eine... verhandeln.
Als Nichtmitglied der EU besitzen wir zwar weniger Rechte als ein EU-Staat – das heisst aber auch, dass man nicht das Gleiche von uns erwarten darf.“ (Markus Somm, 2.6.2022)
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Kommentare anzeigen Hide commentsDie Schweiz ist kein EU-Mitgliedland. Somit ist klar, dass nicht mitbestimmt werden kann. Will man Handel mit der EU muss man respektieren, dass nach der Grenze entweder andere Bestimmungen als hier gelten oder man gleicht die Gesetze an. Ansonsten droht doppelte Bürokratie. Es sei denn, die Gesetzesartikel der Schweiz und der EU finden sich in z.B. Verträgen … und werden von allen Beteiligten entsprechend akzeptiert, was nicht immer der Fall ist. Die Deklaration auf Produkten und die Etiketten auf Schweiz und noch zusätzlich auf die EU zugeschnitten klingt auch nach Mehraufwand. Zudem muss man wissen, an wie \”grossen Schrauben\” die Schweiz wirklich betr. Übernahme ablehnen/mitgestalten wirklich drehen kann.
Sollen wir uns denn weiterhin von den \”Grossen\” (USA, EU) für alles und jedes erpressen lassen?