1. Ausländer- & Migrationspolitik

Ein “Asylant” Drogen-Dealer, seit 12 Jahren in Basel aktiv !

Der Weg­ge­wie­sene “A­syl”-Dea­ler, der immer wie­der zurückkommt

Ein Kügeli-Dealer beschäftigt die Bas­ler Jus­tiz seit über zwölf Jah­ren. Das Straf­re­gis­ter des Asyl­be­wer­bes füllt mitt­ler­weile ganze Bun­des­ord­ner. Dabei hätte der Mann das Land ei­gent­lich ver­las­sen müssen. Viel Ar­beit für das Straf­ge­richt. 44 De­likte wirft die Bas­ler Staats­an­walt­schaft​ einem Afri­ka­ner vor. Es ist ein aussergewöhnlicher Fall, den das Bas­ler Straf­ge­richt diese Woche be­ur­tei­len muss. Aussergewöhnlich, weil es um einen be­son­ders dreis­ten Serientäter geht,

der sich seit 12 Jah­ren kei­nen Deut um die Ge­setze in der Schweiz schert.

Der Täter ist A. D., Spitzname Denis, ein Asylbewerber aus Guinea. Der heute 28-Jährige hat bereits eine dicke Akte bei den Schweizer Strafbehörden, und diese Woche dürften einige weitere Seiten hinzukommen. Alleine 19 Seiten umfasst die Anklageschrift der Basler Staatsanwaltschaft. 44 Straftaten muss das Gericht unter dem Vorsitz von Liselotte Henz (FDP) beurteilen, darunter Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Gewalt und Drohungen sowie eine ganze Reihe von Vergehen gegen das Ausländergesetz.

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Asylantrag abgewiesen

Seit dem 2. Dezember 2001 ist Denis in der Schweiz. Der damals 16-Jährige ist via Deutschland eingereist. Das Nachbarland musste er nach einem einjährigen Aufenthalt nach eigenen Angaben verlassen, weil er von Neonazis gejagt worden sei, die ihn hätten töten wollen.

In der Schweiz hätte der Teenager, der ohne Familie nach Europa gekommen ist, auch nicht bleiben dürfen: Sein Asylantrag wurde im Juni 2002 abgelehnt. Die Wegweisung konnte jedoch nicht vollzogen werden, «weil der Beschuldigte seiner Mitwirkungspflicht bei der Beschaffung der für die Wegweisung notwendigen Papiere nicht nachkam», wie es in der Anklageschrift heisst. Und weil Denis damals bereits hinter Gittern sass. Über 800 Tage verbrachte der Afrikaner seit seiner Ankunft in der Schweiz im Gefängnis – immer wieder mit Phasen der Freiheit dazwischen. 23 Vorstrafen haben sich mittlerweile angesammelt, darunter Diebstahl, einfache Körperverletzung, Pornografie, Vergehen gegen das Betäubungsmittelgeset​z oder Fahren in fahrunfähigem Zustand.

Gegen die verfügte Wegweisung aus der Schweiz hat Denis mit Erfolg Beschwerde eingelegt: 2006 erhielt er aus medizinischen Gründen die vorläufige Aufnahme. Woran er denn leide, wollte Gerichtspräsidentin Henz wissen. Denis sprach nebulös von schwarzen Punkten am Bauch, später von schwarzen Flecken und einer Lähmung, die ihm drohe, wenn er zurück nach Guinea müsste. Den Namen der Krankheit, die ihn offenbar seit seiner Kindheit plagt, kannte er nicht. Auch wie die Medikamente heissen, die er seit vielen Jahren regelmässig nehmen muss, wusste der kräftige Asylbewerber nicht. Er sprach viel lieber davon, dass er Bodybuilding mache und viel Basketball spiele, allerdings nur, wenn es seine starken Knieschmerzen und die Rückenbeschwerden auch zuliessen, wegen der er dreimal pro Woche in Therapie ist.

Bevor er im Februar 2014 von der Polizei verhaftet wurde, hatte Denis nach eigenen Angaben während neun Monaten zudem eine Depression geplagt, «weil ich über alle Straftaten nachgedacht habe». Eine Stunde später sagt er wiederum, die Depression sei schuld, dass er überhaupt Straftaten begangen habe. Immer wieder spricht er davon, «den Kopf verloren» zu haben, und beteuerte, «von jetzt an nur noch die Wahrheit zu sagen».

Meineid aus Rachsucht

Dass seine Aussagen vor Gericht nicht über alle Zweifel erhaben sind, bestätigte er gleich selber beim ersten von 44 Anklagepunkten. Denis soll zwischen 2002 und 2006 rund 1,1 Kilogramm Kokain an Käufer in Basel «vermittelt» haben. Als der Verkäufer in einem früheren Prozess vor Gericht stand, machte Denis als Zeuge Falschaussagen, weil er auf den Dealer wütend war, wie er am Montag gestand.

Immer wieder wurde Denis, dessen offizieller Wohnsitz ein Asylheim in der Baselbieter Gemeinde Itingen ist, in Basel aufgegriffen, obwohl er den Stadtkanton seit Oktober 2007 auf unbestimmte Zeit nicht mehr hätte betreten dürfen. In sieben Jahren wurde er 40-mal erwischt. Fast immer im Kleinbasel – in einschlägigen Lokalen zu später Stunde. Und fast immer betrunken. Woher der kurzhaarige Asylbewerber, der im Nike-Trainer vor Gericht erschien, überhaupt dafür das Geld hernahm, bleibt trotz mehrfachen Nachfragen des Gerichts unklar. Seine Freunde würden ihn häufig einladen, gab Denis zu Protokoll. Und das Koks, das er für sich selber braucht, luchst er anderen Dealern ab, indem er diese betrügt.

Selbst ernanntes Unschuldslamm

Den einen oder anderen Vorwurf bestreitet Denis hingegen. Ein Motor­raddiebstahl sei beispielsweise von einem Milieu-Kollegen erfunden worden als Retourkutsche, weil er diesen bei der Polizei angeschwärzt hatte. Gewalt gegen Polizeibeamte wies das selbst ernannte Unschuldslamm weit von sich. Vielmehr bezichtigte er die Polizei des Rassismus und des Amtsmissbrauchs. Überhaupt sieht sich der Kügeli-Dealer in vielen Fällen als Opfer von Intrigen rachsüchtiger Konkurrenten.

Dabe​i zieht eine Spur der Gewalt durch das Leben des Afrikaners. Hier eine Todesdrohung, dort ein Faustschlag in den Bauch, da eine Ohrfeige oder massive Drohungen mit Waffengewalt, wie die Anklageschrift festhält. Dazwischen immer wieder Diebstähle und Fahren in fahrunfähigem Zustand.

Einmal soll er gar einen Mann während zweier Tage nach einem Streit in jener Basler Wohnung eingeschlossen haben, in der er nach eigenen Angaben während vieler Monate wohnte – trotz dem Verbot, den Kanton zu betreten. Das veranlasste Richterin Henz zu einer genervten Standpauke. Der von Denis eingesperrte Ex-Junkie, der aufgrund seines Drogenkonsums mittlerweile im Rollstuhl sitzt und wegen kognitiver Beeinträchtigungen einen staatlichen Vormund hat, zog seine Aussage vor Gericht allerdings zurück – bis auf den Vorwurf des Diebstahls. Der Homosexuelle hatte sich in Denis verliebt und wollte ihn einst heiraten. Denis hingegen steht nicht auf Männer und verbringt seine Zeit bevorzugt im Basler Rotlichtmilieu. Für Sex bezahlen würde er jedoch «höchstens zweimal pro Jahr», wie er dem Gericht sagte. Bei den 90 Franken, die der Asylbewerber pro Woche vom Sozialamt erhält, scheint selbst das kaum finanzierbar.”

1.  Was einem sofort auffällt, dass solche Typen so schlau & so gerissen sind, unsere Staatsraeson
einfach zu ingnorieren und lächerlich zu machen verstehen, indem sie die Staatsvertreter immer wieder an der Nase herum führen, sie sehr leicht auszuhebeln verstehen. Die Reue und “nie mehr…” ist einfach ein Schlag in jedes anständige Buergers Gesicht nach all seinen kriminellen Schandtaten gegenüber seinen Gastgebern. Die Justiz laesst sich seit 12 Jahren auf der Nase herumtanzen, und das zu unseren Ungunsten von insgesamt einigen Milliarden Steuergeldern jährlich. Alleine dieser Fall geht doch in den 12 Jahren schätzungsweise in die x-Millionen CHF schon. Der Fall Carlos lässt grüssen.

2.  Man muss es Heute doch so sagen, das ist das Resultat von unfähigen Richter/Innen  & Politiker/Innen im Migrationsamt und leider der Mehrheit in unseren Parlmenten, unserer ganzen völlig falschen Kuschel-Pseudo-Asylpo​litik. Den Drogen-Dealer sind echte schwere Jungs, Kriminelle, die z.B. junge Frauen abhängig machen und diese dann so in die Beschaffungsprostitut​ion zwingen, diese so noch erbärmlich versklaven.

Quelle​nangabe;

http://ba​zonline.ch/basel/stad​t/Der-Weggewiesene-de​r-immer-wieder-zuruec​kkommt/story/19916000​

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Comments to: Ein “Asylant” Drogen-Dealer, seit 12 Jahren in Basel aktiv !
  • Juni 18, 2014

    Bravo Herr Hottinger!

    Missstä​nde gehören auf den Tisch, nicht weiter unter den Sozifilzteppich zu Lasten unserer Allgemeinheit, und vor allem nicht weiter auf dem Rücken unserer Betagten, Kranken und Behinderten/Jugendlic​hen Arbeitslosen, Ü50 etc.!

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  • Juni 18, 2014

    Einfach “grossartig” (in Anführungszeichen), was im rot-grünen Basel alles geboten wird und möglich ist! “Abgewiesen” scheint sich in der den Buchstaben untertänigen Justiz seit längerem zu einem Tabu-Begriff gewandelt zu haben.

    Die Basler sind ein Haufen Jammeris, die sind selber schuld, ihr wählt die Linken doch so gerne, also jetzt habt ihr das was ihr verdient habt. Würde mich nicht erstaunen, wenn dieser Gauner von Frau BR Somaruga noch Gratisrechtshilfe bis vor Bundesgericht zugesprochen erhält.

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    • Juli 19, 2021

      Wir immer besser!

      Kriminelle​ verhätschelen, Betagte traktieren (erlaube mir meinen Blog einzufügen, um nicht alles neu zu verfassen):

      http:/​/www.vimentis.ch/d/di​alog/readarticle/schu​etzt-endlich-betroffe​ne-statt-taeter/

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    • Juli 19, 2021

      @ Beat Gurtner,

      So ein Drogen-Dealer hat vielleicht huntertausende harte CHF schwarz gebunkert, meine Meinung, der Pflichtverteidiger gibt dem Gericht dann aber z.B. an, er habe kein Vermögen (Steuerauszug genügt), dann bekommt er die unengeltliche Rechtspflege (Anwalt & Gerichtskosten sind dann vom Steuerzahler bezahlt, seblbstversänglich bis Bundesgericht, und wenn es ganz dicke kommt, wie kürzlich bei diesem Drogen-Asylant aus Nigera, geht er auch noch so nach Strassburg, mit Lug & Betrug wohl verstanden, ohne eigenes finanzielles Risiko. Rechtsstaatlichkeit ist ja i.O., aber diesbezüglich solchen Kriminellen gehen wir viel zu naiv & zu leichtgläubig viel zu weit, wir machen so ja aus der Schweiz ein Paradies für diese schwer Drogen-Kriminellen.
      ​Strassburg entschied ja dann, dass sich eine Ausweisung gemäss EMRK nicht rechtfertige – auch bei einem überführten Drogen-Dealer nicht – wenn dieser noch Kinder in der Schweiz hat. Also ein Signal; “Nur schnell Kinder mit Schweizerin produzieren, ist ein sicheres Aufenthaltsrecht, auch für schwer Kriminelle.” Denn diese Familie mit Kindern hat er aber inzwischen bereits wieder verlassen, und wohnt naürlich mit einer anderen “naiven Schweizerin” zusammen.

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    • Juli 19, 2021

      @ Beat Gurtner,

      Ergänzung​ i.S. unentgelltliche Rechtspflege;

      1. Diese steht Jedem zu, der z.B. i.d. Schweiz eine Aufenthaltsbewilligun​g nachweisen kann. Wir sind (noch) ein Rechtsstaat.

      Und Merci an Sie und Bea Habegger, für Ihre geschätzten, sachlichen Stellungnahmen für die Mitmenschen, die unter solchen Kriminellen immer zu leiden haben.

      2. Richter/Innen haben jedoch die Möglichkeit & natürlich auch die Pflicht, diese zu verweigern, wenn die Aussichten eines Obsiegens vor Gericht gering resp. aussichtslos sind.
      Von Letzterem wird – meiner Erfahrung – nach viel zu wenig, wenn überhaupt, vom Richter/Innen Gebrauch gemacht.

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    • Juli 19, 2021

      Und dieser Kügelidealer Denise ist nicht etwa ein Einzelfall.

      «Kügel​idealer» gerichtlich gefördert:
      http://www.sifa-sch​weiz.ch/downloads/100​715blaulicht.pdf

      Z​itat daraus:
      Wird irgendwo ein «Sans-Papiers», mag er auch ein Schwerkrimineller sein, verhaftet, sind wohlmeinende (und gute verdienende) Spezialisten-Anwälte rasch zur Stelle. Sie lieben «Sans-Papiers»-Fälle.​ Denn «Sans-Papiers»-Fälle sichern ihnen ein festes Einkommen. Zumal die Rechnungen nicht von den Klienten, vielmehr vom Staat bezahlt werden. Gelten «Sans-Papiers» doch generell als arme, verfolgte, edauernswerte, hilfsbedürftige Existenzen.

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    • Juli 19, 2021

      @ Beat Gurtner,

      Vielen Dank für den sehr interessanten Link, denn genau so läuft es;
      jeden Schutz den kriminellen Drogen-Dealern, welche vorwiegend junge, naive Menschen in die Sucht treiben durch anfüttern.
      Und auch das Bundesgericht schützt wieder einmal mehr – aus rein formellen Gründen – verdeckte Ermittlung sei gegen Dealer nicht erlaubt (!?!?!?!?), anstatt die Opfer.
      Das nigerianische Drogen-Kartell lacht sich ja einen Bruch über die “dumme Schweiz”.

      “Sans Papier” gibt es übrigens gar nicht, jeder hat Papiere, es gibt halt nur welche, die es vorziehen, diese zu verstecken oder zu vernichten, damit sie “Schein-Asyl” hier erhalten, wozu ihnen halt jedes Mittel recht ist.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat: “verdeckte Ermittlung sei gegen Dealer nicht erlaubt (!?!?!?!?),”

      na ja aber Schweizer Behinderte dürfen verdeckt gejagt werden, dass man diese derer Renten beklauen kann…

      Klar doch, die einen können sich kaum wehren denen nimmt man, die anderen haben ganze Truppen von mit Steuergeldern subventionierte linke Verhätscheler als Diener.

      Einfach zum Rückwärtsessen.

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    • Juli 19, 2021

      Frau Habegger
      wenn Sie schon SVP-Behinderten-Vertr​eterin sein wollen, spannen Sie doch einmal die SVP ein, dass die Ordnung machen kann, Geld haben die ja genug, für mich ist aber fraglich ob die das überhaupt wollen, da die ja immer gegen Invalide waren und keinen Finger gerührt haben bis jetzt.

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  • Juni 18, 2014

    Kügeli-Dealer muss jetzt hinter Gitter,
    die erstaunliche, exemplarische Kriminalkarriere einer 12-jährigen Kriminalodysse des schwarzafrikanischen Guineers “Denis” als “Asyl”-Drogen-Dealer,​​ sowie ein ganzer Bündel weiteres Straftaten. Ein richtig unverbesserlicher.



    Der Guineer Denis, der seit 12 Jahren die Basler Strafbehörden beschäftigt, wurde zu einer viereinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt – trotz Mengenrabatt beim Urteil. Nun droht ihm die Aussschaffung.

    D​as Basler Strafgericht hatte einen aussergewöhnlichen Fall zu berurteilen.

    Das Verdikt des Basler Strafgerichts, das mit einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgte, nahm der 28-Jährige A.D., genannt Denis, ohne Regung zur Kenntnis. Angesichts der 44 Anklagepunkte, die dem Guineer vorgeworfen wurden, war das Urteil selbst für den notorischen Kriminellen keine Überraschung. Alleine das Verlesen des Urteils und die Aufzählung aller Straftatbestände, für die er schuldig gesprochen wurde, dauerte mehrere Minuten. Verurteilt wurde Denis unter anderem wegen Handels mit Kokain, wiederholter Missachtung der Ausgrenzung des Kantons Basel-Stadt, unerlaubten Waffenbesitzes, mehrfachen Diebstahls, Drohungen und Tätlichkeiten um nur einige wenige zu nennen. Seit 2001 ist Denis in der Schweiz und fast genau so lange dauert seine kriminelle Karriere in diesem Land, die ihm bislang 23 Vorstrafen und zahlreiche Gefängnisaufenthalte eingebracht hat.

    Das Gericht unter Vorsitz von Liselotte Henz (FDP) liess denn auch keinen Zweifel darüber aufkommen, dass das Urteil zu hoch sein könnte. Henz sprach von einem «Mengenrabatt», von dem der Kügeli-Dealer profitierte. Das Gericht könne nicht einfach alle Delikte addieren. Alleine für die 39 Verstösse gegen die Ausgrenzung – Denis darf seit Oktober 2007 den Kanton Basel-Stadt nicht mehr betreten – hätte der Afrikaner eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren erhalten können. Für einen besonders dreisten Einschleichdiebstahl sowie für einen Entreissdiebstahl wären zehn, respektive acht Monate Haft angemessen gewesen. Und für zwei Anklagen wegen qualifizierten Drogenhandels erhöhte sich das Konto um weitere 22 Monate, wobei da bereits eine 50-prozentige Reduktion wegen seines Geständnisses eingerechnet sei. Richterin Henz zeichnete das Bild eines jungen Mannes, «der immer wieder eine neue Chance für sich reklamierte, der aber nicht bereit war, sich an die Regeln dieses Landes zu halten». Sie qualifizierte Denis’ Verhalten als «unverfroren» und attestierte ihm in einigen Fällen eine «ausgesprochene Rücksichtslosigkeit».​​

    Ausschweifender Lebensstil

    Nur selten war der Afrikaner, dessen Asylantrag im Jahr 2002 abgelehnt wurde, in den Baselbieter Asylunterkünften in Allschwil und Itingen anzutreffen, in denen er die letzten 12 Jahre hätte wohnen dürfen. Dort gefiel es ihm nicht: «Ich hasse die Asylunterkunft», sagte Denis am Montag vor Gericht. Viel lieber verbrachte er seine Zeit im Kleinbasler Rotlichtviertel. 39 Mal wurde der Afrikaner dort trotz Ausgrenzung von der Polizei erwischt. «Nicht beim friedlichen Spazieren», wie Henz festhielt, «sondern immer im Zusammenhang mit Straftaten».

    Denis​​ pflegte einen ausschweifenden Lebensstils. Mehrere Handys trug er auf sich, kleidete sich mit Markenklamotten, war regelmässig betrunken und gönnte sich gerne selbst eine Linie Kokain sowie ab und zu eine Prostituierte. Mit den 90 Franken, die er wöchentlich von der Sozialhilfe erhielt, war dies nicht zu finanzieren. Schlechte Aussichten sind das auch für den Kanton Basel-Stadt, der die über 27 000 Franken, die das Verfahren gegen Denis gekostet hat, wohl wird abschreiben müssen. Zur hohen Gefängnisstrafe führte letztlich nicht eine einzelne Tat sondern die grosse Summe aller Delikte über einen Zeitraum von 12 Jahren, die Denis in Basel begangen hat, sowie die 23 Verurteilungen aus anderen Kantonen. Über 800 Tage sass Denis bereits in Schweizer Gefängnissen. Der Vollzug habe habe ihn aber nie dazu veranlasst, sein Verhalten zu ändern, beklagte Henz. «Sobald er wieder auf freiem Fuss war, ging es im gleichen Stil weiter.»

    Bundesamt​​ hat Status überprüft

    Denis droht nun die Ausweisung aus der Schweiz. Trotz abgelehntem Asylantrag wurde er 2006 aus medizinischen Gründen, deren Hintergründe im Prozess nebulös blieben, vorläufig in der Schweiz aufgenommen. Nun droht ihm die Abschiebung in sein Heimatland Guinea. Bereits 2010 hat das Bundesamt für Migration (BfM) eine Überprüfung von Denis’ Aufenthaltsbewilligun​​g verfügt. Im Februar 2011 entschied sich das BfM gegen eine Aufhebung der vorläufigen Aufnahme, behielt sich aber eine erneute Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt vor. Das BfM warnte Denis schriftlich, dass er bei einer «Fortsetzung der deliktischen Tätigkeiten» mit der Ausweisung rechne müsse. Zeitgleich wurde das Baselbieter Migrationsamt vom BfM gebeten, die Bundestelle über weitere Delikte zu informieren. «Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte Ihnen der Ernst der Lage bewusst sein müssen», sprach die Richterin dem Afrikaner ins Gewissen. Dieser hat jedoch sein Konto auch in den letzten drei Jahren um weitere, zum Teil gravierende Straftaten erweitert. Die Gerichtspräsidentin stellt klar: «Die Chance, dass die Aufenthaltsbewilligun​​g nicht entzogen wird, ist nun ziemlich klein.»

    Selbst Denis’ behaupteter schlechter Gesundheitszustand dürfte ihn nicht mehr vor einer Ausweisung bewahren. Gemäss BfM kann sich jemand, der zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt wurden, nicht auf die Unzumutbarkeit der Wegweisung wegen einer medizinischen Notlage berufen.

    Quellenangabe;
    h​​ttp://bazonline.ch/b​a​sel/stadt/KuegeliDe​al​er-muss-hinter-Git​ter​/story/17114658

    An​merkung;
    1. Dass im Urteil nicht sofort und verbindlich endlich eine Landesverweisung ausgesprochen wurde, sondern etwas konfus und dubios; “Dem Deliquenten droht die Ausweisung ….”, zeugt davon, dass unsere “Kuscheljustiz”, selbst in diesem extrem krassen Fall, wiederum weiter bedenkenlos leichtsinnig weiter betrieben wird. Sehr bedenkliche Entwicklung, mit Rechtssprechnung hat das meiner Meinung nicht mehr viel zu schaffen, denn unsere Bundesverfassung verpflichtet Parlamentarier, Bundesräte und Richter/Innen Schaden von Leuten und dem Lande fern zu halten. Und schwer Kriminelle richten nun mal Schaden an.

    2. Die Bundesverfassung ist hierin klar und deutlich genug, nur müsste sie auch endlich konsequent bei solchen unverbesserlichen schwer Kriminellen angewendet werden. Wir haben ja noch genug anständige Ausländer hier, wir sind ein tolerantes Land, haben pro Kopf der Bevölkerung am meisten Ausländer, noch mehr als das Auswanderungsland bislang Nr. 1, die USA, und wir leben noch in Frieden miteinander.
    Werden die schwer Kriminellen nicht ausgeschafft, gibt es Bürgerwehren, früher oder später, die Verantwortung dafür trägt dann die zu lasche Politik, Exekutive und die Richter/Innen.

    3. Und wo bleibt die Anwendung der vom Souverän & den Ständen angenommenen Ausschaffungsinitiati​​ve schwer Krimineller ?

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    • Juli 19, 2021

      Herr Witschi

      was bezwecken Sie mit unsachlichen, themenfremden Rundumschlägen? Schönrednerei von Fakten?

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    • Juli 19, 2021

      @ Bea Habegger,

      Sie haben Recht, es ist sehr traurig, es gibt doch tatsächlich noch viele Menschen bei uns wie z.B. auch W. Witschi, die solche chronisch Kriminellen – immerhin seit über 12 Jahren kriminell aktiv – noch immer schönreden, nein, sogar mit allen Mitteln noch in Schutz nehmen, eine Unverschämtheit den Opfern gegenüber. Diese stellen sich damit auf die gleiche Stufe mit den Tätern.

      Abgesehen von dem menschlichen Leid das diese Kriminellen den Mitmenschen hier antun, kostet z.B. dieser Drogen-Dealer den Steuerzahler die nächsten 4 Jahre;

      CHF 450.– pro Gefängnistag (noch ohne Sondertherapien wie bei Carlos)
      12 Mte. = 162.000.00 CHF
      4 Jahre = 648’000.00 CHF

      Dass man die Menschenrechte von solchen Schwerverbrechern noch immer höher einschätzt als jene ihrer Opfer – dies Opfer damit noch mehr entwürdigt – finde ich als eine grosse Schande für die Schweiz.
      Es gibt keinen Grund, die Ausschaffungsinitiati​ve in diesem Falle nicht sofort ohne wenn und aber jetzt endlich anzuwenden. 12 Jahre Täter-Verhätschelung sind mehr als genug.

      Ansonsten muss man jetzt eine summarische Verordnung im Nationalrat verabschieden, das die horrenden Folgekosten dieser falschen Politik, den die Opfer missachtenden Politikern aufbürdet.
      Am besten eine Liste veröffentlichen, welche National- & Bundesräte dies Kuschelpolitik unterstützen, damit der Souverän bei den nächsten Wahlen die richtige Auswahl treffen kann.

      Solche Publikationen dienen den Menschen diese zum Himmel schreienden Missstände aufzuzeigen.

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    • Juli 19, 2021

      Richtig Herr Hottinger

      Tätersch​​utz und Opferbewirtschaftung war nie im Trend wie derzeit.

      Zuweilen wird versucht “mutigen” Journalisten Maulkörbe zu verteilen. Alles erlebt.

      Ein Politiker aus den längst offenkundigen SP-Sozivertuscherkrei​​sen versuchte dies gar noch “subventioniert” zu fördern:

      http://ww​​w.tagesanzeiger.ch/s​c​hweiz/standard/Der-​Ve​rtreter-von-Google​-fa​nd-unsere-Idee-bi​rewe​ich/story/251478​85

      Bern schützt auch und macht auch laufend Platz für neue “Bürokratiebewirtscha​ftungsgremien”.

      **​*********************​***********

      Für Millionäre, welche nichts in Sozialwohnungen zu suchen haben, wird zuweilen “Einsatz” gezeigt:

      http://ww​​w.bernerzeitung.ch/r​e​gion/bern/Statt-hoe​he​re-Miete-einzuford​ern​—————wi​rft-​die-Stadt-ihn-ra​us/st​ory/11334046


      Währe​nd effektiv Betroffene bürokratisch und medizinisch “bewirtschaftet”, eingeschüchtert und schikaniert werden…
      Update folgt!

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    • Juli 19, 2021

      Es lauft sehr viel von den Sozis Scheisse, derzeit. Es sind nicht Einzelfälle, die Linken versuchen zu beschönigen, was sie nicht unter ihrem Versagerfilz verstecken können!

      Die Zeche bezahlen schon lange UNSERE Schwächsten und das ganze erst noch zu Lasten der Schweizer Allgemeinheit!

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  • Juni 19, 2014

    Der Zurückgewiesene Asylbewerber mit Drogen-Dealer kann sich seine erste Grenzenkontrolle am Handkleber zur Datensammlung des Bundes einspeichern. Wenn er vielmehr über unser grüne Grenze am Drogen entwischt ist, wird zur Abrechnung so juristisch und seine alte Heimat abweisen!

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  • Juni 19, 2014

    1. Was ist eigentlich mit unserem viel zu lasch angewandtem Asylgesetzverordnung los, das ist ja ein richtiger Saustall, “Schein-Asylant” dealt 12 Jahren + verübt unzählige andere Straf-Delikta, und wird nicht mal jetzt ausgewiesen.

    2. Das ist ja das Gleiche, wie wenn jemand in seiner Wohnung einen Asylanten aufnimmt, dieser bestiehlt & hintergeht ihn täglich, aber der Inhaber unternimmt wohl wissend, einfach nichts. Der ist doch wirklich saudumm, geschieht ihm recht, oder ?.

    3. Wunderte mich schon, wo die “Menschenrechtler” sind und sich noch nicht beim Gerichtshof für Menschenrechte beschwert haben, wieder auf Steuerkosten natürlich.

    4. Wieso muss der Mensch immer viel zu spät adäquat reagieren auf Gewalt & heimtückische Kriminalität, wenn es dann zu spät ist ?

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    • Juli 19, 2021

      Weil die meisten wegschauen und sich sagen: Da cha me sowiso nüt mache…

      Dann machen eben die “Zuständigen, was sie wollen!

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  • Juni 19, 2014

    Schon ihr dritter ausführlicher Blogartikel zum selben Chügeli-Dealer.

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    • Juli 19, 2021

      Auf Missstände kann nicht genug aus der Bevölkerung aufmerksam gemacht werden, die Linken möchten solches natürlich nur zu gerne unter ihrem “Vertuscher-Filzteppi​ch” verstauen.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Pfister, das habe ich auch bemerkt, es ist interessant, finden Sie nicht. Herr Hottinger zeigt immer mehr Details. Es wird immer klarer, auch für jene, die zuerst “Hetze” schrien. Jetzt sehen alle, wir müssen etwas tun. Was tun Sie Herr Pfister?

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    • Juli 19, 2021

      Herr Witschi

      ist es nicht, aber noch können gewisse Kreise Dinge unter den Tisch wischen, weil man Journalisten zuweilen Maulkörbe zu verteilen versucht, damit die Bevölkerung nicht hnter den LINKEN Filz kommt. Einer versuchte dies gar “subventioniert”:

      http://www.tagesanzei​ger.ch/schweiz/standa​rd/Der-Vertreter-von-​Google-fand-unsere-Id​ee-bireweich/story/25​147885

      Wen wunderts aus welchen Kreisen solche bireweichen Volkshintergehugsvers​uche kommen… Genau jene welche Land und Leute verschenken wollen.

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  • Juni 20, 2014

    Ihnen ist schon klar das Kriminelles handeln nicht das selbe ist wenn Not das Motiv ist, oder Gier. z.b. Dr. Titel verkaufen, Leute um ihre PK Gelder, Versicherungsleistung​​en bescheissen. Leute mittels fragwürdigen Geschäftsgebaren abzocken. Oder mittels dem Vorgaukeln als Nationalrat eine Integere Person zu sein, erben zu Erschleichen/Untersch​​lagen und abzocken. Das ist ja leider bei Politiker der SVP, FDP und CVP ganz normal. Also was soll dieser Beitrag bezwecken ?

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    • Juli 19, 2021

      Noch schöner sind die lieben Sozi’s, welche sich als so nett verkaufen und im Hintergrund mit den eigenen Betagten, Kranken und Behinderten grosse Kasse machen!

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    • Juli 19, 2021

      Dabei sind das klar die Bürgerlichen, nachweislich die SVP, FDP und CVP verantwortlich dafür und dagegen sind das Behinderte ihre Pflege ausserhalb von einem Heim organisieren können und dazu genötigt werden um in ein um mehrfach teureres Heim müssen. Sehen wir auch bei den Altersheimen wo das Zimmer alleine, ohne Pflege usw. Fr. 3000.- Monat kostet um ihren Abzockerkollegen die Rendite von 10% der Immobilie zuschanzen zu können.

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    • Juli 19, 2021

      Wo sind Ihre “Nachweise”, Herr Mahler?

      Wer ist im Sozial- und Gesundheitsbereich die federführende Instanz, schaut bei der eigenen Bevölkerung weg, entzieht diesen jegliche Ressourcen für überdimensionierte kläglich versagende Bürokratien oder verschenkt alles in alle Himmelsrichtungen: Unsere lieben Netten Sozis.

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  • Juni 20, 2014

    Herr Hottinger,

    wo ist das Problem? Wir haben einen ausländischen Dealer, der für seine Taten dieselbe Strafe erhielt, die auch ein Scheizer Dealer erhalten hätte. Den Schweizer Dealer können wir ja auch nicht einfach aus dem Land jagen.

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    • Juli 19, 2021

      Wenn es schon Nigerianische Polizisten bezeugen, dass die Schweiz sich auf der Nase rumtanzen lässt (siehe Teilzitat aus Link), liegt wohl das Problem sehr wohl in der Linken Verhätschelertruppe Schweiz, geschützt durch die Grünen, wie Sie mit Ihren Beiträgen auch immer wieder untermauern:

      h​ttp://www.blick.ch/ne​ws/schweiz/zentralsch​weiz/andere-laender-a​ndere-sitten-nigerian​er-jagen-dealer-im-ka​nton-schwyz-id2287350​.html

      Teilzitat:

      Allerdings: Die Drogengesetze hierzulande findet Awosanya viel zu lasch. Wer in seiner Heimat mit Drogen handle, müsse – anders als in der Schweiz – auf jeden Fall mehrere Jahre lang hinter Gitter, sagt er.

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    • Juli 19, 2021

      Wollen Sie Nigera als Vorbild nehmen?

      “Die Situation der Häftlinge in den Gefängnissen ist nach Angaben von Amnesty International keineswegs zufriedenstellend. Unmenschliche oder erniedrigende Behandlung auf Polizeiwachen und in Gefängnissen gehören demnach zur Tagesordnung. Die Gefängnisse sind nach wie vor überbelegt. Aufgrund der schlechten hygienischen Verhältnisse und der mangelhaften Ernährung erkranken die Insassen in vielen Fällen an Tuberkulose, HIV und anderen schweren Infektionskrankheiten​. Daher ist die Sterblichkeitsrate in den Anstalten sehr hoch.”

      Zitat aus Wiki:

      http://de.wi​kipedia.org/wiki/Nige​ria#Justizwesen

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    • Juli 19, 2021

      Wir können nicht die Welt retten und im Gegenzug werden unsere Betagten, Kranken und Behinderten, Ü50, arbeitslosen Jugendlichen ausgebeutet, schikaniert, bewirtschaftet und medizinisch missbraucht!

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  • Juni 23, 2014

    Unsere Bundesregierung scheint nicht willens oder nicht fähig, eine gerechtere Verteilung der Flüchtlinge und Asylanten auf alle Länder in Europa zu erreichen, resp. überhaupt zu fordern von der EU.
    Es ist doch offensichtlich, dies anhand der 2012 erhobenen def. Zahlen, dass sich die Schweizer Regierung vor allem von Italien, Frankreich, Deutschland usw., um das Mehrfache einfach über den Tisch” ziehen lässt wie folgt;

    Nachfolgend​​ Länder haben folgenden Anteil an den Flüchtlingen/Asylante​​n pro. Million Einwohner;

    Schwe​​iz = 3’575
    Deutschland 945 =.26.43 % im Verhältnis zur Schweiz
    Frankreich .925 =.25.87 % do do
    Grossbrit, .445 =.12.45 % do do
    Polen ……280 =.07.85 % do do
    Italien ….260 =.07.27 % do do
    Spanien …..55 =.01.54 % do do
    Portugal ….30 .=.00.84 % do do

    Italien, Spanien und Portugal sind ja sogenannte EU-Aussenländer mit Aussengrenze, welche eigentlich die höchste Aufnahmezahlen aufweisen müssten. Italien z.B. missachtet aber nachweisbar die erwähnten Verträge Schengen & Dublin einfach, als wie das normalste der Welt, indem es die Flüchtlinge mit Bargeld & 1 Monatsbewilligung einfach in den Norden weiter schickt.

    1. Warum ist das Gegenteil der Fall, die Schweiz im Zentrum hat am 4 meisten ?
    2. Sind diese südlichen EU-Länder zu wenig eben so monetär interessant ?
    3. Warum verlangt der BR nicht die Einhaltung der Dublin- & Schengenverträge ?
    4. Warum bezahlt die Schweiz Italien & Deutschland noch den Neat-Bahnanschluss ?

    Quellenangabe;
    ​​http://www.stern.de/​p​olitik/deutschland/​ze​hn-fakten-im-ueber​bli​ck-die-wahrheit-u​eber​-fluechtlinge-un​d-asy​lbewerber-20652​69.htm​l

    Schlussfo​lgerungen;

    1. Die Schweiz ist eines der flüchtling- & asylantenfreundlichst​​en Länder Europas, es sollte von den Sozialisten & den Grünen darum nicht immer i.d. Oeffentlichkeit weltweit als fremdenfeindlich beschmutzt werden.

    2. Diese Zahlen belegen doch eindrücklich, es handelt sich fast ausschliesslich um Wohlstandsimigranten,​ welche einen möglichst grossen materiellen Wohlstand suchen, und nicht sich vor Verfolgung oder Folter in Sicherheit bringen. Dazu überquert kein vernünftiger Mensch noch 6-7 sichere Länder, nur um in die wohlhabensten zu gelangen. Im Volksmund heisst es darum; “Bescheidenheit ist ein Zierde”, das Gegenteil ein Makel, ja eine Schande.

    3. Die Schweizer Flüchtlingspolitik ist darum ein einziger Missbrauch sondergleichen, auf dem Buckel der gesamten Bevölkerung resp. der Steuerzahler.

    4. Dass von den 80 % abgewiesenen Asylantragstellern 60 % der Behörden-Wegweisung keine Folge leisten, sondern einfach hier untertauchen, höhlt unseren Rechtsstaat nach & nach doch aus, schafft diesen schluessendlich ganz ab. In Deutschland werden z.B. nur ganze 1.5 % der Ansylanträge gutgeheissen, der Rest muss wieder ausreisen. In Der Schweiz ist die Anerkennungsquote 10 %, weitere 10 % finden vorläufige Aufnahme (haben z.B. keine Papiere mehr ect.), und von den 80 % die Ausreisen müssten, tauchen 60 % unter und bleiben in der Schweiz.
    Jeden Automobilisten der eine Busse nicht bezahlt, nimmt sich die Behörde zur Brust, bei diesen Illegalen, die dann vielfach durch Straftaten hier überleben, nicht durch eehrliche Arbeit, schaut dieselbe Behörde so krass einfach weg.
    Ist dies nicht eine Diskriminierung der Schweizer gegenüber diesen Ausländern & auch ein krasser Verstoss gegen die EMRK ?

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    • Juli 19, 2021

      Wie viele Jahre gibt es das Problem mit der Verteilung bereits? Sicher einige vor BR Sommaruga. Die früheren taten nichts für eine gerechtere Verteilung und die heutige Departementsvorsteher​in darf nun alles ausbaden? http://blog.derbund.c​h/datenblog/index.php​/5011/die-gerechte-ve​rteilung-der-asyl-las​ten-in-europa

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    • Juli 19, 2021

      @ Barbara Sägesser,

      Stimmt so auch nicht ganz, denn SP-BR S. Sommaruga müsste doch nur ganz einfach mal konsequent den EU-Nachbarländern klarmachen, dass die Schweiz z.B. fast das Doppelte an “Asyl- & Wirtschaftsimmigrante​n” seit Jahren aufnimmt wie Deutschland, 8 x soviel wie das Dublin- & Schengen Aussengrenzland Italien, bezogen eben auf die massgebende, reelle Einwohnerzahl.

      Hie​r ein Auszug aus Ihrem Link, wie diese Zahlen seit Jahren schon “schöngefärbt” werden, wohl weil eine namhaft SP- & grüne Klientel von dieser “Asylindustrie-Missbr​auch ganz gut lebt, & Frau Sommaruga schaut weiter vertragsbrüchig einfach zu;

      “Etwas anders sieht es aus, wenn man die Zahlen der EU-Statistik für ganz Italien anschaut. Zählt man die Asylgesuche des Jahres 2013, rangiert Italien (26’620) hinter Deutschland (126’995), Frankreich, Schweden und Grossbritannien auf Rang fünf. Die Schweiz rangiert mit 21’460 Asylgesuchen an sechster Stelle.”

      Da die Schweiz rund 10 x weniger Einwohner hat als Deutschland, liegt die Schweiz mit 214’600 Asylgesuchen ganz klar an der Spitze.

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  • Juni 23, 2014
  • August 18, 2014

    In Afrika ist die Frau ein Haustier,
    in Asien ein Ausstattungsstück,
    i​n Europa ein verhätscheltes Kind.

    Gabriel Sénac de Meilhan (1736 – 1803) französischer Schriftsteller, Emigrant

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    • Juli 19, 2021

      Das Zitat würde ich überdenken und so nicht unterschreiben, wenn man tiefer in die Rollenverteilung von Schweizer Paaren geht. Die Schweiz kann sich zudem auch nicht brüsten. Das Frauenstimmrecht (1971 Bundesebene und der letzte Kanton wurde 1990 gezwungen) ist noch nicht lange her. Da waren Indien, Marokko, Iran, Jemen, Türkei nebst vielen anderen noch früher http://de.wikipedia.o​rg/wiki/Frauenwahlrec​ht / http://www.annabelle.​ch/gesellschaft/polit​ik/wo-wann-das-frauen​stimmrecht-eingefuhrt​-wurde-14278:
      1838: Britische Kolonie Pitcairn
      1893: Neuseeland
      1894: Kolonie Südaustralien (als erster souveräner Staat)
      1906: Finnland
      1913: Norwegen
      1915: Dänemark, Island
      1918: Österreich, Deutschland, Polen, Russland
      1919: Belgien, Niederlande
      1920: USA, Albanien, Tschechoslowakei
      1921: Armenien, Schweden, Litauen
      1925: Italien
      1928: Grossbritannien, Irland, Guyana
      1930: Türkei
      1932: Brasilien, Uruguay, Thailand, Malediven
      1933: Spanien
      1945: Frankreich, Guatemala, Venezuela
      1946: Belgien, Italien, Liberia, Kamerun, Libanon
      1947: Argentinien, Mexiko
      1950: Indien
      1951: Nepal
      1956: Somalia, Pakistan, Syrien
      1963: Iran, Marokko, Afghanistan (ausser 1996–2001, Taliban-Herrschaft)
      ​1967: Ecuador
      1970: Jemen
      1971: Schweiz
      1976: Portugal
      1984: Liechtenstein
      1990: Appenzell-Innerrhoden​ (der Kanton wird durch das Schweizerische Bundesgericht gezwungen, das kantonale Frauenwahlrecht einzuführen)
      2005: Kuwait
      Die Lohngleichheit hinkt trotz Gesetzgebung auch noch.

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    • Juli 19, 2021

      @ Sägesser Barbara,

      Ich kann Ihre Argumentation zwar nachvollziehen, gutheißen kann ich sie aber trotzdem nicht aus folgenden Gründen;

      1. Sie sehen die ganze Sache von dem Standpunkte des rein materiellen her, schliessen von daher die wahre Bedeutung der Natur & den Willen des Schöpfers derselben völlig aus.

      2. Von einem sehr weisen Schöpfer her hat das Weib (von weiblich) nun mal unbestreitbar zwei Brüste erhalten, über die der Mann auch unbestreitbar nicht verfügt, mit dem sie eben das Kleinkind säugen kann & müsste, soll es nicht von klein auf schon irreversiblen Schaden nehmen an seiner Seele. Der Gender Wahnsinn ist ein Irrsinn, weil man eben nun mal nicht Äpfel mit Bananen vergleichen kann.

      3. Von der Schöpfung her hat doch das Weib schon über 90 % Anteil am Leben eines neuen Menschenkindes, ein Wunderwerkt jedesmal, was die Mutter doch überaus ehrt.
      Also liebe Frauen, habt doch ein bisschen mehr Selbstwertgefühl bitte.
      Heute will die Frau das aber überhaupt nicht mehr sehen, fühlt sich sofort benachteiligt und beklagt sich sogar bitter. Schade, noch nie was von Mutterglück gehört. Tatsache ist aber auch, dass jede Frau zwischen Mutter und Karriere Heute ja frei wählen kann, dies ist doch die grosse Freiheit der modernen Frau. Wem dies immer noch nicht genügt, die kann ich trösten, im nächsten Leben darf sie dann als Mann das Licht der Welt erblicken.

      4. Dann die ewige Laier wieder und immer wieder vom sehr späten Frauenstimmrecht, was doch wirklich erst recht ein absoluter Nonsens ist. Ich versuche Ihnen Barbara Sägesser, dies einmal mit etwas Humor, aber doch sehr treffend, wie folgt zu übermitteln;
      Sagt eine Deutsche im deutschen Fernsehen zu einem Schweizer ebenso vorwurfsvoll; “Ihr Schweizer habt ja das Frauenstimmrecht euren Frauen erst 1971, als eines der letzten Länder weltweit erteilt, welche Rückständigkeit.”
      Da​rauf der Schweizer schlagfertig; “Wissen sie, in der Schweiz halten wir es seit Ewigkeiten so, dass die Frau dem Manne sagt, was er stimmen soll”. In der Tat, handelt es sich um eine wirkliche EHE, wo beide alles wesentlich untereinander besprechen sollten, ja müssten, danach mit Sicherheit z u s a m m e n dann auch entscheiden, ist dies doch die ideale g e m e i n s a m e Lösung. Scheidungen hat es so gerade deshalb auch nur im bescheidenen Rahmen gegeben bis dannzumal. Oder glauben Sie ernsthaft, eine “Ehe” funktioniert, wo der eine SP, der andere SVP abstimmen geht, schön getrennt ?. Genau so hat früher der Bauer die beiden Zügel automatisch in seine Hände genommen, damit auch Verantwortung & Gewähr für eine glückliche Ankunft ohne Unfall geboten. Die Frau konnte sich in Passivität erholen, oder auch mal sagen wo es “lang” geht. Heute nimmt das Weib automatisch einen Zügel, der Mann den anderen, und während der Fahrt zieht die Gender-Frau “hüsch”, während der Mann “Hott” zieht, und der “Unfall-Salat” ist automatisch da.

      5. Auch wenn es jetzt “Daumen nach unten” hagelt, das Weib hat eine schöpfungs- & naturgemässe Aufgabe & die dazu entsprechenden Fähigkeiten, ihre Nachkommen in Liebe zu umsorgen & zu ernähren, denn die Liebe geht bekanntlich durch den Magen. Ihre Revierdomäne ist primär das Heim.
      Die Rolle des Mannes ist es, das Revier dieser kleinsten Zelle des Menschen, die Familie zu beschützen & sie zu umsorgen. Darum sagte ja schon ein alt-griechischer Philosoph, das Schlimmste sei ihm ein Weib auf dem Schlachtfelde, denn ihre Bestimmung ist Leben hervor zu bringen, nicht Leben zu vernichten, somit wieder ab zu schlachten.

      Heute hat es ja bekanntlich in “modernen Armeen” 10-15 % freiwillige sogenannte “Flintenweiber”, & die seelisch zunehmend verwahrloste “Klein-Kinderbrut” muss dann mit 6 Jährchen im Kindergarten schon zum Psychiater. Dies ist die ganze “Moderne”, die ich als Mann verabscheue, weil nichts so unmenschlich brutal ist, wie wenn ein Kleinkind ohne Liebe aufwachsen muss.

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