D​​​​​​​​​​​​​​​i​​​​​​​​​​​​​​​​​​​e Schweiz er­lebte, seit der vom Schwei­zer Stimmbürger 2012 gut­ge­heis­se­nen “Mas­sen­ein­wan­de­r​​​​​​​​​​​​​​​​ungs­-​V​o​l​k​s​­​i​­​n​i​­​​t​​i​​a​​­​​t​i­​ve​​”,​​ so als wäre NICHTS ge­we­sen, weiterhin eine sehr star­ke, un­ge­steu­erte Zuwanderung von jähr­lich 60’000 bis 90’000 Men­schen in die Schweiz, die zu 3/4 der Fläche (Berge, Seeen, Autobahnen ect.) un­be­wohn­bar ist. Diese Mas­sen­ein­wan­de­ru​​​​​​​​​​​​​​​​ng kommt vor allem von die­ser un­hei­li­gen Per­so­nen­frei­zü­gi​​​​​​​​​​​​​​​​g­keit​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​.​​​​​​​​ Des­halb leben in un­se­rem klei­nen Land, heute bereits zu­sam­men­ge­pfercht​​​​​​​​​​​​​​​​, wie die Sar­dinen in ihrer Sar­di­nen­büchse, mitt­ler­weile über 8.6 Mil­lio­nen Men­schen. Seit der Ein­führung der vol­len Per­so­nen­frei­zü­gi​​​​​​​​​​​​​​​​g­keit​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​ dräng­ten sich also ins­ge­samt rund 1 (ei­ne) Mil­lion neue Zu­wan­de­rer in die Schweiz.
Es ist jetzt endlich wieder eine ei­genstän­dig ge­steu­er­te, d.h. eine Mass vol­lere Zu­wan­de­rung ab­so­lut un­um­gäng­lich. Dies können wir mit einem JA am 27.09.2020 er­rei­chen, in einem neu­er­li­chen, dies­be­züg­li­chen 3. An­lauf, es sei denn, ein mehrheitliches JA wird danach erneut total verwässert, also in der Sache selbst wieder nicht um­ge­setzt.

Ein Hohn für unsere weltweit einzigartige direkte Demokratie ist doch die Tatsache, dass diese “Begrenzungsinitiativ​​​​​​​​​​​​​​​​e” nur eine von bereits mehreren ähnlichen Bemühungen der SchweizerInnen darstellt, eine beschränkte, das dem Volk zumutbare Mass beachtende Einwanderung, selber zu praktizieren. Dass uns dies aber bereits gelungen ist, aber von Parlament und Bundesrat in Bern einfach nicht zur Kenntnis, seit mehreren Jahren auch NICHT den Kern dieser Thematik umgesetzt wird, obwohl die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländer in unserer Bundesverfassung in Art. 121a rechtswirksam bereits vom Stimmvolk verankert worden ist.

Ein Hohn für unsere

“Direkte Demokratie”.

Unverständlich dass diese ja bereits vorhandene Verfassungsbestimmung​​​​​​​​​​​​​​​​ einer “eigenständig gesteuerten Einwanderung” in die Schweiz in Bern von den dazu Verantwortlichen einfach nicht umgesetzt wurde, bis heute nicht.

Überzeugt​ Euch jetzt selber von dieser Tatsache wie folgt:

Unsere Bundesverfassung

Art. 121a:

Eigenständige Steuerung

der Zuwanderung

1. Di​​​​​​​​e​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​ Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.

2. Die​ Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.

3. Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftliche​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​n​ Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligun​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​g​e​n​ sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​ und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.

​​​​​4. ​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​E​​​​​​​​s dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.

5. Das Gesetz regelt die Einzelheiten.

Wor​​​​​​​tw​​örtlich könnt Ihr dies jetzt bitte selber nachprüfen direkt in der schweizerischen Bundesverfassung Art. 121

https://www.a​dm​​​​​​​​​​​​​​​in.c​h/o​p​c​/​d​e​/​c​l​a​​s​s​​i​​f​​i​​e​d-​c​o​mp​​il​​at​​io​​n/​​​19​​9​9​​5​3​​9​5/​i​​nd​e​x​.​h​t​m​l​

​ ​

Da​​n​​ac​​h​​ ist die Abstimmung vom 27. September 2020 eigentlich eine Farce, eine Respektlosigkeit sondergleichen gegenüber jeder mündigen Schweizerin und jedem mündigen Schweizer Stimmbürger. Dies, weil der wesentliche Inhalt dieser “Begrenzungsinitiativ​​​​​​​​​​​​​​​​e” ja bereits in unserer Verfassung in Art. 121 vom Schweizer Souverän, die höchste Instanz in unserer direkten Demokratie, verankert ist.

Ich habe auch keine andere Erklärung als die: “Den EU-Kommissaren in Brüssel hat dieses Resultat absolut nicht in den Kram gepasst, hat dem Bundesrat mit der Aufkündigung der bilateralen Verträge gedroht (eine strafrechtliche Nötigung) bei einer Umsetzung, der Bundesrat kuschte einfach wieder und hat diesen Verfassungsartikel deshalb bis heute NICHT umgesetzt. Dies hat er wahrscheinlich genau so den Parlamentarier/innen in Bern vorgegeben, nämlich bei der erforderlichen Umsetzung in ein formelles Gesetz. Darum war dieses positive Votum des Souverän i.S. “Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig”, für die Katz.

Schlussfolgeru​​​​​​​​ng​​​​​​​

W​​a​s​ in unserer Bundesverfassung auch steht, es wird von Bern also nicht vollzogen, wenn es der EU nicht genehm ist. Der Bundesrat und eine Mehrheit der ParlamentarierInnen in Bern stimmen wie selbst erklärte EU-Untertanen mehrheitlich deren Forderungen einfach anscheinend immer willfährig zu. Dies seit Jahren schon, untertänigst aufs Wort wie Vasallen gehorchen sie Brüssel, und nicht wie es auch in der Verfassung steht, dem Schweizer Souverän und Stimmbürger als oberste Instand in der Schweiz. Das sind Fakten.

Heute Morgen hat mir z.B. ein aufrechter, ehrlicher Schweizer Bürger folgendes geschrieben:

“Danke​​​​​​​​​​​​​​​​ für Deine Info, ich gehe nicht mehr abstimmen, schmeisse die Abstimmungscouvert sofort in den Abfalleimer, meiner Meinung nach sagt jeder, der an einer Abstimmung teilnimmt, hey Ihr Politiker, Ihr macht Eure Sache gut, ich bin gerne eine Marionette in Eurem falschem Spiel, mit meiner Teilnahme bezeuge ich meinen Respekt vor Eurem Dienst an Eurem eigenem Interesse, unsere Interessen könnt Ihr ruhig links liegen lassen, weiter so,

ABER DENKT DARAN, DER KRUG GEHT ZUM BRUNNEN, BIS ER BRICHT. Erste Anzeichen sind zu sehen.

Viel Spass beim Abstimmen.”

Ist diese konsequente, aber radikale Haltung nicht auch gut verständlich für Euch?

Findet in der Schweiz vielleicht bereits ein “politischer Krieg” statt und kein

Normalbürger geht mehr hin?

Wählen wir in Zukunft einfach keine solchen ParlamentarierInnen

und Parteien mehr,

welche diese Nichtumsetzung schliesslich zu verantworten haben

Fallen ist weder gefährlich noch eine Schande, liegenbleiben ist beides. | Falling is neither dangerous nor a shame, lying down is both.

Herr Konrad Adenauer,

1. Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland.

Nach dem 2. Weltkrieg.

Do you like Gilbert Hottinger's articles? Follow on social!
Comments to: Ein Hohn für unsere direkte Demokratie

Neuste Artikel

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu