Kantonale Volksabstimmung vom 5. Juni 2016:
NEIN zur Vorlage Wählbarkeit von Bezirksrichterinnen und von Bezirksrichtern
Ein Jus-Studium macht noch keinen Richter
Das Gesetz über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess soll dahingehend geändert werden, dass als Mitglied oder Ersatzmitglied eines Bezirksgerichts nur noch gewählt oder ernannt werden kann, wer ein juristisches Studium abgeschlossen hat. Die Vorlage basiert auf einer parlamentarischen InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... der SP (mitunterzeichnet von FDP und CVP).
Die Befürworter begründen die geforderte Gesetzesänderung damit, dass ein Richter unter anderem ein juristisches Studium brauche um den Anwälten auf gleicher Augenhöhe gegenüber stehen zu könne. Dazu ist die Gesetzesänderung untauglich. Will man aus fachlichen Überlegungen nur Leute, welche von Anfang an als Einzelrichter und auf Augenhöhe mit Rechtsanwälten wirken können, so müsste eine mehrjährige Tätigkeit als Gerichtssekretär, darauf folgend eine längere Tätigkeit als Ersatzrichter sowie das Zürcher Anwaltspatent vorausgesetzt werden. Dies ist beispielsweise in den Bezirken, Dietikon, Meilen, Winterthur und Zürich der Fall. Die politischen Parteien und Stimmbürger in diesen Bezirken wollen das so, das haben auch die jüngsten Richterwahlen gezeigt; Laien hatten dort keine Chance.
Anders in anderen Bezirken – und das ist ein weiterer Grund, warum die SVP Kantonsratsfraktion gegen diese Gesetzesänderung das Behördenreferendum ergriffen hat: dort wollen die Bürger nach wie vor Laien, wie das Beispiel eines auf Vorschlag der Parteien im Februar 2016 im Bezirk Dielsdorf mit Zweidrittelmehrheit hervorragend gewählten Laienrichters zeigt. Das Rechtsempfinden der Bevölkerung findet ohne Laienrichter nicht mehr direkt Eingang in die Rechtsprechung.
“Klarem Urteilsvermögen sowie gesundem Menschenverstand ist eine fachjuristische Vorbelastung erfahrungsgemäss eher abträglich”– Markus Felder, ehemaliger langjähriger NZZ-Bundesgerichtskorrespondent in der NZZ am Sonntag “Alles was Recht ist”
Lebenserfahrung, klares Urteilsvermögen, Menschenverstand und Sachwissen, dies sind für mich die wichtigsten Voraussetzungen für einen guten Richter. Ein Jus-Studium – wie es jetzt als Voraussetzung ins Gesetz geschrieben werden soll – macht noch keinen guten Richter. Wer die Laienrichter abschaffen will, muss auch für eine obligatorische Richterausbildung eintreten. Mit dieser untauglichen Vorlage soll die freie Wahl der Bürger eingeschränkt und die Bürger weiter entmündigt werden. Wenn Banken ihre Kandidaten sogenannten Assessments (Fähigkeitstests) unterwerfen, ist das deren Sache – die Resultate einer solchen Auswahl und Personalpolitik sind hinlänglich bekannt. Ultima Ratio werden in Zukunft Richter-Kandidaten zuerst durch eine halbesoterische camera obscura (analog wie schon derzeit bei den Staatsanwälten im Kanton Zürich gehandhabt) beurteilt und einer demokratisch nicht legitimierten, undurchsichtigen Expertenkaste die Macht erteilt, wer die Bevorzugten aus dem Kreis der Kandidaten nach welchen Kriterien auswählt, nach welchen Richtlinien das Gremium arbeitet und wer diese festlegt. Mit Demokratie hat das dann nichts mehr zu tun. In gewissen hohen Gerichtskreisen wird schon seit Jahren postuliert, dass ein sogenanntes Fachgremium die Vorselektion von Richtern vornehmen soll. Und das tumbe Volk soll und darf dann, als demokratisches Feigenblatt, die Kür noch abnehmen…
Stimmen Sie am 5. Juni 2016 mit Überzeugung gegen die schleichende Entmachtung der Bürger und die Entdemokratisierung der Richter-Wahlen!
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Kommentare anzeigen Hide commentsGrossmutter zu sein und der regelmässige Besuch im Swingerclub, befähigen sicher mehr zum Richteramt….
“Lebenserfahrung, klares Urteilsvermögen, Menschenverstand und Sachwissen, dies sind für mich die wichtigsten Voraussetzungen für einen guten Richter.”
Objektivität und Unvoreingenommenheit, würden ev. auch noch helfen! Sucht man im Bezirk Dielsdorf aber vergebens, zumindest als Mann/Vater….. gestern wie heute!