Die von der EVP, den Grünen, der SP, der CSP u.a. lancierte Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» ist sinnvoll und nötig.
Warum?
Das reichste Prozent der Schweizer Bevölkerung besitzt über 40% des gesamten Vermögens.
Innert zehn Jahren steigerten die Superreichen ihren Anteil am gesamten Vermögenskuchen um gut 6%.
90% der Bevölkerung teilen sich knapp 25% des Vermögens.
Ob jemand viel oder wenig erbt, können die Betroffenen kaum beeinflussen.
Tatsache ist aber, dass die Reichsten immer reicher werden und der Mittelstand schlussendlich mit Steuern und Abgaben die Zeche bezahlt.
Eine massvolle Nachlasssteuer zugunsten der AHV schafft einen kleinen aber nötigen Ausgleich und hilft mit, die AHV mittelfristig zu stabilisieren.
Wenn in den USA sogar Milliardär Warren Buffett aus Gerechtigkeitsgründen höhere Steuern für Superreiche fordert, kann die moderate Besteuerung von sehr hohem Nachlass in der Schweiz sooooo falsch nicht sein.
20% SteuerDie Steuer ist eine öffentliche Abgabe und bildet die wicht... auf dem Nachlass der 2 Mio. übersteigt, ist angemessen und bringt niemanden in Bedrängnis.
Die Ausnahmeregelung für Landwirtschafs- und KMU-Betriebe minimiert allfällige Risiken bei Nachfolgelösungen.
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Kommentare anzeigen Hide commentsWarum soll der Staat nicht das gesammte Lohneinkommen von uns Einkassieren und uns ein kleines Taschengeld auszahlen? So müssten sich die Politiker nicht mehr mit dem Erfinden neuer Steuern und Abgaben befassen.
Die Beamten könnten dann Entscheiden was wir uns Leisten dürfen, sie könnten uns führen und beaufsichtigen.
Ja, und man könnte dann auch abgewählten EVP-Politikern (H. Studer vor 4 Jahren) weitehin ihr Salär ausbezahlen. So würde die Arbeitslosenkasse geschont.
Was soll der Staat Geld auf Reserve anhäufen? Im Moment hat die AHV noch keine finanziellen Probleme.
Wenn der Staat etwas machen will, dann soll er endlich die Schulden auf 0 abbauen. Dies würde dann in der Zukunft die Gesellschaft entlasten. Auch wenn es dann Probleme gäbe, z.B. mit der AHV, dann könnten diese wieder erhöht werden.
Wenn die Entwicklung der Bevölkerung richtig gelenkt wird, ist das Problem der AHV nur ein Problem von wenigen Jahren. Dies kann dann bei Bedarf geziehlt angegangen werden.
Auf den ersten Blick wirkt eine neue Steuer immer abschreckend. Schaut man genauer hin, ist diese Erbschaftssteuer sehr vernünftig.
Wer zwei MIllionen erbt, muss nichts versteuern.
Wer zwei Millionen und einen Franken erbt, muss diesen einen zusätzlichen Franken versteuern.
Wer pro Jahr 100 000 Franken ausgibt, kann mit zwei Milllionen 20 Jahre leben.
Wer pro Jahr 50 000 ausgibt, kann mit zwei MIllionen 40 Jahre leben.
Nur was darüber ist, muss versteuert werden, und das tut nun wirklich niemandem weh. Ausserdem können damit Löcher gestopft werden, die unter anderm die Unternehmensseuerreform hinterlassen hat.
Herr Ruedi Löffel,
Erst einmal sind wir nicht in den USA, sondern in der Schweiz, und tun das was Schweizer tun, oder sollten zumindest das tun, uns nicht erpressen usw lassen. Nur weil die mit dem Budget nicht umgehen können.
Zweitens sind Sie in der EVP, und da täte es Ihnen wie auch anderen Religiösen gut, sich nach der Bibel zu richten, wo es frei übersetzt heisst, man solle viel Arbeiten bis man schwitzt, nicht nach dem Begehren was der Nachbar hat, usw.
Wer das im Radio war, weiss ich nicht. Aber es war ein EVPler, der die Frechheit hatte zu sagen, dass Erben nichts dazu beigetragen hätten, was Eltern oder Vorfahren erarbeitet haben.
Meine Eltern sogar der Grossvater war bis 1990 noch da, 100Jährig, haben sehr viel von Uns Kindern verlangt, dass wir mitgeholfen haben, überall. Es wurde darauf hingearbeitet, (wie Ehre Deine Eltern Vater und Mutter), dass Wir Nachkommen verantwortungsvoll damit umgehen, das Geld nicht verplempern, es weiterentwickeln, an Unsere Kinder weitergeben. Und die Sätze hiessen, und heissen noch heute, Unsere Kinder sollen es einmal besser haben als wir es hatten.
Wenn Neid und Geldgier im Land um sich greift, unter diesem Deckmantel Soziales, ist scheinbar jedes Mittel und jede Lüge recht, abzuzocken.
Danke Herr Nabulon für die Hinweise!
Wenn wir die Steuerpolitik zu stark an den Reichsten orientieren, bewegen wir uns in eine ähnliche Richtung wie die USA.
Sind Ihnen die Aussagen der Bibel wichtig? Dann lesen Sie bitte einmal das 15. Kapitel des 5. Mosebuches.
Das Erlassjahr wurde offenbar verfügt, um das soziale Gleichgewicht im Land wieder herzustellen…
Was Sie genau dazu beigetragen haben, wie viel Ihre Eltern oder Vorfahren erarbeitet haben, vermag ich aus Ihren Ausführung leider nicht ganz zu folgern.
Und zum Schluss noch eine Frage: Welche Lügen meinen Sie?
Herr Ruedi Löffel,
Die Armen werden niemals ganz aus deinem Land verschwinden. Darum mache ich dir zur Pflicht: Du sollst deinem Not leidenden und armen Bruder, der in deinem Lande lebt, deine Hand öffnen.
5. Mose 15,11
Ja, es stehen auch noch andere Abschnitte in der Bibel, die zu Solidarität und Hilfe für in Not geratene aufrufen.
Und, Herr Ruedi Löffel, wenn mich jemand nicht belügt, also die Unwahrheit über sich erzählt, um an diese Hilfe zu gelangen, haben wir (zumindest ich, kein Problem). Themen Sozialmissbrauch.
Zweitens meine ich zumindest, wenn wir wie es heisst im Land helfen, müssen wir nicht Not leidende Importieren, Wir haben hier genügend Familien und Bedürftige, denen man helfen kann.
Spenden fürs Ausland tun wir genug, und was glauben Sie, wie ich das empfunden habe, als man bei der 2008 Krise zu hören bekam, das Hilfsorganisationen an der „Börse“ Gelder verloren haben!!!
Möglicherweise muss man der Bevölkerung auch wieder einmal erklären, dass eben dieses auf Sicherheit machen, von einer AHV/IV, über BVG, Versicherungen, bis zu den ÖV Pensionskassen wie eine SBB, der der grösste Immobilienhalter der Schweiz ist,
a)deswegen unsere Mieten steigen, da die BVG Gelder in Immos angelegt sind,
b)der zweite Teil der Gelder an der „Börse“ angelegt waren, und schon ein paarmal bei jeder Krise die Gelder verloren gingen.
Mit unserm Konsum und Sicherheitsdenken fördern wir ja diese Giganten, weil es ja dieses Markenprodukt sein muss…
Wollen wir die Spekulation verbieten?
Gut es gibt Abschnitte in der Bibel, dass man eigentlich so wie das im Koran auch gehalten wird, keinen Kredit mit Zinsen geben darf, soll.
Und man kann sich Gedanken über Scheingeschäfte machen, ist auch nicht erlaubt.
Aber einfach so mit der Aussage daherkommen, (die Superreichen, oder die Reichen) hätten das Geld unrechtmässig erworben, wie soll ich sagen, das ist Reichstums-Rassismus, da wird einfach eine Gruppe schlecht gemacht, das geht so nicht.
Man könnte der Schweiz verbieten, (per Gesetz) Reiche ins Land zu lassen, man darf aber auf keinen Fall verbieten Arme ins Land zu lassen.
Wie viel Kinder von sog KMU Betrieben, Handwerkerfamilien zur Firma beigetragen haben? Sehr viel, vergleichbar mit einer Bauernfamilie, wo alle mithelfen. Schon früh darauf hingearbeitet wird, dass man einen Nachfolger hat, aus der eigenen Familie, wenn man Kinder hat. Und da das Geld nun einmal nicht auf den Bäumen wächst, schmerzt jede Steuer. Zumal das Geld schon als Einkommen, als Vermögen, nebst MWST versteuert wurde. Und alle diese Zölle und Gebühren, irgendwann einmal ist die Fahnenstangen Spitze erreicht, Herr Ruedi Löffel.
Nein, ich sehe in Ihrem Anliegen kein My Christlichkeit, tut mir leid.
Danke Herr Nabulon für Ihre Ausführungen!
Sie schreiben: “Aber einfach so mit der Aussage daherkommen, (die Superreichen, oder die Reichen) hätten das Geld unrechtmässig erworben, wie soll ich sagen, das ist Reichstums-Rassismus, da wird einfach eine Gruppe schlecht gemacht, das geht so nicht.”
Wo bitte habe ich diese Aussage gemacht?
Meine letzte Frage vom vorigen Beitrag haben Sie noch nicht beantwortet.
Herr Ruedi Löffel,
Es ist eine Lüge, dass Nachfolger, Erben nichts zum Betrieb beigetragen haben. Das ist eine Verallgemeinerung, das geht so nicht.
Es ist eine Lüge, dass CEO, Manager, Superreiche Ihr Geld gestohlen haben, es wurde von VR bewilligt, egal was man persönlich davon hält.
Es ist eine Weitere Lüge, dass Superreiche oder Stars nichts zurückgeben, ich denke da an die vielen Promis, vom Tennis, Federer, Graf, Becker, und sehr viele mehr, über den Formel eins bis hin zum Gates, die Liste würde nicht mehr aufhören, die genau Ihrer Pflicht, freiwillig nachkommen, und mittels Unterstützungsgeldern und NPO überall helfen.
Wenn ich die Lügen noch weiter bis ins Detail aufzählen will, was da von links JUSO und Wirrköpfen gesagt wird, werde ich heute nicht mehr fertig.
Interessant ist noch, dass diese Kritiker nicht einmal konstruktiv kritisieren, oder mit guten Beispielen voran gingen, Nein, alles was Andere tun ist schlecht.
Worte über einen Jean Ziegler lasse ich weg, weil meiner Ansicht nach es dem Herr an Sozialer und Emotionaler Kompetenz fehlt, (Beispiele man hockt nicht mit Despoten in ein Zelt und Himmelt die an).
Und jetzt kommen Sie Herr Ruedi Löffel, bezeichnen sich als ein EVP Politiker, und schliessen sich mit oder ohne Denken einfach diesen Parolen an. Somit tragen Sie gewollt oder ungewollt was meiner Ansicht nach schlimmer ist, diese Lügen und Märli mit.
Ist meine Antwort nun klar und deutlich genug?
Eine grosse Ungerechtigkeit ist die 2 Mio Grenze, die sich auf das gesamte Erbe bezieht und nicht berücksichtigt, wieviele Erben es betrifft.
Fall ein Erbe von 12 Mio durch 6 Erben geteilt wird, erhält jeder noch 1’600’000.00 (2 Mio minus 20%). Der Alleinerbe von 2 Mio darf aber alles behalten.
Wenn mit der Erbschaftssteuer die Vermögenssteuer abgeschafft bzw. reduziert würde, wäre das nach meiner Ansicht eine Verbesserung. Als zusätzliche Steuer ist sie aber abzulehnen.
Ihre Bemerkung stimmt fast, aber doch nicht ganz: von den 12 Mio. werden zuerst 2 Mio Freibetrag abgezogen. Es werden also noch 10 Mio. mit 20 % besteuert, ergibt einen Steuerbetrag von 2 Mio. Somit wird noch ein Nachlass von 10 Mio. (12 Mio minus Erbschaftssteuer von 2 Mio.) verteilt. Wenn 6 Erben vorhanden sind, erhalten alle 1.67 Mio.
Es wird bei der EVP-Initiative nicht von den Erben ausgegangen, sondern vom Nachlass als Ganzes. Dort werden einmal 2 Mio. abgezogen, der darüberliegende Teil mit 20% versteuert und der verbleibende Rest des Nachlasses dann auf die Erben verteilt. Ob da ein einziger oder ganz viele Erben vorhanden sind, wird nicht berücksichtigt und es scheint mir in dieser Grössenordnung auch nicht wahnsinnig relevant, ob es dann ein paar 100’000 mehr oder weniger sind. Schön, wenn jemand einen solch hohen Betrag erben kann.
Vielen Dank für Ihre “Präzisierung” mit der Sie ja bestätigen, dass es eine Ungleichbehandlung der Erben gibt. Egal, ob Sie formal vom Erblasser ausgehen, faktisch bezahlt der Erbempfänger diese Steuer. Dass es ihnen nicht relevant erscheint ob jemand ein paar 100’000 mehr oder weniger Steuern bezahlen muss zeigt die wahre Einstellung der Initianten.
Und welches ist Ihrer Ansicht nach die “wahre Einstellung der Initianten”?
Leuten, denen es egal ist ob jemand ein parr 100’000 CHF mehr oder weniger Steuern bezahlt, suchen nicht nach gerechten Lösungen sondern es geht ihnen um eine Umverteilung von Vermögen. Dies nenne ich eine kommunistische Einstellung.
Wenn die AHV auf solche weiteren Einnahmen angewiesen ist, stimmt etwas mit dem System der AHV nicht. Statt das AHV Alter der erhöhten Lebenswerwartung anzupassen und für Frauen und Männer das gleiche AHV-Alter einzuführen, stürzen Sie sich auf eine Minderheit und hoffen, dass ihnen die Mehrheit hinterherläuft. Das ist Pobulismus.
Die Initianten rechtfertigen die Erbschaftsteuer vorallem damit, dass die Reichen immer reicher werden. Diese Argumentation ist sehr gefährlich, denn wenn man sie heute zur Rechtfertigung der Erbschaftssteuer hinzieht berechtigt diese Argumentation morgen auch weitere Enteignungsaktionen.
Die Wahrheit ist jedoch, dass die Umverteilung von Wohlstand nur zur Vernichtung von Vermögen führt und am Ende in der Verwaltung von Armut endet. Die reichsten 10% besitzen zwar 75% des Vermögens, zahlen aber 90% der Steuern.
Die Armen werden nicht reicher, wenn die Reichen arm werden.
1% besitzt mehr als die Hälfte des gesamten Vermögens. Dass die Reichsten bei ihrem Ableben einen kleinen (!) Beitrag an die mittelfristige Stabilisierung der AHV leisten tut niemandem weh und ist nichts als in Ordnung.
Es ist kein überzeugendes Argument, dass etwas automatisch rechtens ist nur weil es eine Minderheit betrifft und es den Betroffenen aus Ihrer subjektiven Sicht nicht weh tut. Lassen Sie es zu, dass ich ihnen alles wegnehme, was Ihnen (aus meiner Sicht) nicht weh tut.
Abgesehen betrifft diese Initiative betrifft nicht nur 1% sondern alle, welche über 2 Millionen vererben. Es ist naiv zu glauben, dass diese Vermögen als Geldwerte verfügbar sind.
In vielen Fällen wäre die Erbschaftssteuer nur durch einen Notvervkauf, zu einem möglicherweise ungünstigen Zeitpunkt, aufzubringen. Sie können sich darüber natürlich hämisch freuen.
Fest steht dass die Besteuerung einer Erbschaft eine nochmalige Besteuerung von bereits versteuertem Einkommen und Vermögen bedeutet.
Die Initanten wollen diesen Diebstahl damit rechtfertigen, dass er der AHV zufliesst. Auch die ist nur die halbe (bzw 2/3) Wahrheit da 1/3 ,nicht zweckgebunden, den Kantonen zufliesst. Also eindeutig einfach eine neue Reichtumssteuer.
Etwa 2% der Vermögen in der Schweiz übersteigen die Grenze von 2 Millionen. Bei der moderaten Besteuerung von Erbschaften dieser Grösse geht es weder um “hämische” Freude noch um “Diebstahl”, sondern um einen kleinen Beitrag an den sozialen Frieden. Dabei wissen Sie genau so gut wie ich, dass längst nicht alles Vermögen als Einkommen versteuert wurde.
Die Rückwirkende Besteuerung ist eigentlich unzulässig!
Ich zitiere aus dem Tagiartikel
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Wenn-der-Staat-im-Nachhinein-die-Spielregeln–aendert/story/22769241
Auch Rechtsexperten beurteilen rückwirkende politische Entscheide skeptisch. Die Erbschaftssteuerinitiative beinhaltet eine echte Rückwirkung. Denn hier werden Schenkungen besteuert, die mehrere Jahre vor Inkrafttreten des Gesetzes gemacht worden sind. Pikant dabei: Das ist gemäss Rechtslehre eigentlich nicht zulässig. So steht die echte Rückwirkung unter anderem in Konflikt mit der Rechtssicherheit, die in der Verfassung verankert ist. Denn wenn Gesetze nachträglich geändert werden können, fehlt die Rechtssicherheit.
Bitte lesen Sie weiter:
“… die Verfassung steht hierzulande zuoberst in der Rechtshierarchie. Wer diese Rückwirkung verhindern will, kann sich deshalb höchstens auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) berufen, die noch über der Verfassung steht. Die EMRK verbietet zwar beim Strafrecht eine Rückwirkung, doch nicht bei der Erbschaftssteuer. Deshalb lautet das Verdikt von Experten: Die Erbschaftssteuerinitiative ist zwar staatsrechtlich bedenklich, doch sie lässt sich auf juristischem Weg nicht verhindern.”
Wenn schon, denn schon den ganzen Abschnitt zitieren:
…..Es wäre aber nicht erlaubt, eine solche Vorlage auf kantonaler Ebene umzusetzen.
Auf eidg. Ebene kann diese Rückwirkende Besteuerung also bloss gemacht werden, weil mit der Initiative in der Bundesverfassung ein Artikel reingewürgt wird, welcher sowohl gängigem Rechtsempfinden wie Rechtsgepflogenheiten widerspricht. Der EVP sind diese Werte aber offensichtlich nichts wert und ihr ist es auch egal dass diese Rückwirkung “staatsrechtlich bedenklich” ist. Der Zweck heiligt die Mittel.
Zur Rückwirkung nur noch soviel:
Die Initiative wurde im Jahr 2011 gestartet und liess somit genügend Zeit, die Riesenvermögen durch Schenkung weiter zu geben…
Ein sehr schwaches Argument welches auch von einer gewissen Arroganz zeugt und das Mittel der Initiative missbraucht. Sie wollen nämlich, dass Ihre Initiative bereits zu Handlungen zwingt, bevor sie vom Souverän angenommen wurde. Denn viele sogenannt “Superreiche” sehen sich nun, unter Zeitdruck, gezwungen vorzeitige Schenkungen vorzunehmen.
Offenbar hat die EVP-Initiative das Potenzial, an der Urne mehrheitsfähig zu sein. Wieso sollte sie dann nicht bereits im Vorfeld Wirkung entfalten? Was ist daran Missbrauch?
Abgesehen davon wird niemand gezwungen, sein Vermögen zu vererben. Und wenn trotzdem Panikgeschenke gemacht werden, ist es doch für die Volkswirtschaft ganz gut, wenn das Geld im Umlauf bleibt?
Herr Löffel – genau darum macht die Initiatve (ausser dem Neid und der Ausrede die AHV zu finanzieren) keinen Sinn. Bei einem Erbe wird das Geld ja verteilt und somit steht das Argument “stetige Anhäufung von immer mehr Geld” im Abseits.
Rückwirkend ein Gesetz durchseten: das wäre wie wenn man an unserer Strasse das Tempo von 50 auf 30 runter setzt und gleichzeitig jeden, der in den letzten 2 Jahre 50 gefahren ist büsen würde.
Zudem, Herr Löffel, ihr “Tatsache” stimmt nicht. Wieviel Erblasser vererben an nur einen Erben ? Ein Erbe wird doch in der Familie verteilt und somit wird das Vermögen auf 2, 3 oder 4 aufgeteilt. Also stimmt ihre Aussage im Zusammenhang mit dem Erbe von Grund aus schon einmal nicht. Vermögen wird verteilt, nicht weiter aufgehäuft.
Was mir am meisten Sorgen macht ist Ihr Ausdruck “Moderat” für einen 20%ige Steuer auf Erbschaften über 2 Mio. 20% sind moderat ? Urteilen die Linken bei den Ausgaben auch so ? Dann ist es nicht mehr überraschend, dass Kantone und vorallem Gemeinden, welche von links geführt werden meistens auch Rot wirtschaften.
Sie haben jedoch Recht – 7% der Steuerzahler bezahlen 70% der Bundessteuer. Viele Reiche, welche nicht sehr CH gebunden sind. Viel geschäftlich unterwegs, Kinder in Privatschulen, etc. Wir wärs mit einem formellen Wohnsitzwechsel nach Kanada (keine Erbschaftssteuer) ? Da müssen Sie demjenigen dann nachweisen, dass er mehr als 190 Tage in der Schweiz gewohnt hat. Viel Glück ! Je mehr ungerechte (und eine Erbschaftssteuer ist ungerecht weil sie nicht für jeden gleich angewendet wird) um so mehr Hintertürchen werden gefunden um schlussendlich noch viel weniger Steuern in der CH abzuliefern. Ein Schuss in den eigenen Bug – nur weil man vor Neid nicht mehr ruhig schlafen kann.
Die Initiative sieht vor, Schenkungen rückwirkend ab 1. Januar 2012 dem Nachlass zuzurechnen und dass sich der steuerpflichtige Nachlass aus dem Verkehrswert zum Zeitpunkt des Todes zusammensetzt.
Nehmen wir an, ein Vater schenkt seinem Kind im Jahr 2012 Aktien. Die Initiative wird 2016 angenommen. Der Beschenkte veräussert die Aktien im Jahre 2020 und der Vater stirbt im Jahre 2025. Gemäss Initiative sind die Schenkungen aus dem Jahre 2012 dem Nachlass zuzurechnen. Jetzt meine Frage: Gegenstände wie Aktien, Bilder, etc. können sehr grossen Wertschwankungen unterliegen. Welcher Zeitpunkt gilt jetzt in diesem Beispiel? Ist es der Zeitpunkt von 2012 oder der Zeitpunkt wo das Geschenk versilbert wurde oder wie es die Initiative vorsieht der Zeitpunkt des Todes, obwohl das Geschenk bereits in Geld umgetauscht wurde? Möglicherweise hat die Aktie ja in den letzten 5 Jahren einen enormen Kursanstieg erlebt.
Mit Interesse erwarte ich Ihre Antwort.
Die Initiative gibt die Grundzüge des Anliegens wieder – die Details (z.B. die Höhe der Freigrenze für KMU’s) werden nach Annahme von den zuständigen Behörden geregelt.
Meine Frage bezog sich auf die problematische Rückwirkungsklausel. Da hilft Ihre Antwort betreffs Freigrenze wenig. Aber wie sagt der Volksmund “Keine Antwort ist auch eine Antwort”
Gerne schreibe ich’s noch einmal: die Details (und da gehört für mich auch Ihr Beispiel dazu) regeln nach Annahme die zuständigen Behörden.
Die Rückwirkungsklausel braucht es, damit es der EVP-Initiatve nicht gleich ergeht, wie der Abzocker-Initiative: Eine allfällige Verzögerunstaktik des Parlamentes wird keine Wirkung erzielen…
Die Rückwirkungsklausel verstöst gegen rechtssaatliche Grundsätze. Wäre die Initiative eine Gesetzes- und nicht eine Verfassungsinitiative müsste sie als ungültig erklärt werden. Meine konkrete Frage zeigt ein grosses Problem zu welchem diese Regelung bei der Umsetzung führen würde auf. Mit dem hinweis, dass dies die zusändigen Behörden lösen werden delegieren Sie das Problem ohne auf dieses auch nur einzutreten. Auch indem Sie versuchen, die Auswirkungen der Rückwirkungsklausel als Detail zu degradieren, tragen Sie nichts zur Problemlösung bei.
Wie Sie sicher verstehen, kann nicht jede grössere und kleinere Frage in der Verfassung geregelt werden – dazu gibt’s Gesetze und Verordnungen.
Was muss versteuert werden?
– Wenn ich 2 Millionen erbe.
– wenn ich und meine 2 Geswistern zusammen 2 Millionen erben, also jeder ca. 660’000.- Fr. muss dies auch versteuert werden?
Die Steuer wird unabhängig von der Anzahl Erben auf dem gesamten Nachlass erhoben, der 2 Mio. übersteigt.
Wenn also eine Erbschaft gesamthaft 3 Mio. beträgt, werden auf 1 Mio. 20% Steuern fällig und die verbleibenden 2,8 Mio. werden danach auf die Erben verteilt.
Alle wichtigen Infos finden Sie hier:
http://www.erbschaftssteuerreform.ch/de-initiative-argumente.html
Bei der Erbschaftssteuer handelt es sich um eine NEUE, ZUSÄTZLICHE Steuer, welche die Staatsquote erhöht. Dies alleine ist Grund genug, diese KMU-feindliche Neidsteuer abzulehnen.