1. Sozialpolitik & Sozialsysteme

Einschränkung des Beschwerderechts für Armutsbetroffene

Gemäss § 21 des So­zi­al­hil­fe­ge­se​t­zes des Kan­tons Zürich vom 14. Juni 1981 darf die wirt­schaft­li­che Hilfe mit Auf­la­gen und Wei­sun­gen ver­bun­den wer­den. Am 21. Ja­nuar 2019 be­schloss der Kan­tons­rat des Kan­tons Zürich eine Er­gän­zung die­ser Be­stim­mung mit fol­gen­dem Wort­laut: “Auf­la­gen und Wei­sun­gen sind nicht selbstän­dig an­fecht­bar.” Meh­rere Or­ga­ni­sa­tio­nen sowie Pri­vat­per­so­nen ge­lang­ten da­ge­gen ans Bun­des­ge­richt. Fe­der­führend bei der Be­schwer­de­führung war die Un­ab­hän­gige Fach­stelle für So­zi­al­hil­fe­recht​ UFS. Das Bun­des­ge­richt wies die Be­schwerde mit ihrem Ent­scheid vom 14. Ja­nuar 2020 ab und be­grün­dete dies in der Me­dien­mit­tei­lung wie folgt:

Der fraglichen Bestimmung kann ein Sinn zugemessen werden, der sich mit der Rechtsweggarantie von Artikel 29a der Bundesverfassung vereinbaren lässt. Die Rechtsweggarantie gibt jeder Person bei Rechtsstreigikeiten Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde. Betroffene Personen droht in aller Regel kein irreparabler Nachteil, wenn sie eine als Zwischenentscheid geltende sozialhilferechtliche​ Auflage oder Weisung nicht sofort selbständig anfechten können. Ihre Rechtmässigkeit kann vom Gericht geprüft werden, wenn wegen eines Verstosses gegen Auflagen oder Weisungen die Leistungen gekürzt werden und dieser Entscheid angefochten wird.

Das heisst konkret, wer vom Sozialamt die Auflage erhält, eine günstigere Wohnung zu suchen, kann diese Auflage nicht anfechten. Erst wenn die Person delinguent wird und die Auflage nicht befolgt und der Entscheid auf Sozialhilfe-Kürzung verfügt wurde, erst dann kann die Person diesen Entscheid anfechten. Somit wird das Beschwerderecht für Sozialhilfeempfänger*​innen massiv eingeschränkt. Ausgerechnet bei Armutsbetroffenen das Beschwerderecht derart einzuschränken, ist aus meiner Sicht beschämend.

Die SVP startete einen Angriff auf den Grundbedarf und wollte diesen in mehreren Kantonen um 30 Prozent kürzen. Im Kanton Bern lehnte dies die Stimmbevölkerung ab. Die Umstrittene Ergänzung im § 21 des Sozialhilfegesetzes des Kantons Zürich wurde möglich durch eine parlamentarische Initiative von drei Vertreter*innen der SVP, der FDP und der GLP. Die damalige bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat stimmte der Ergänzung zu. Die Ablehnung der Beschwerde vor dem Bundesgericht kam äusserst knapp zustande. Die beiden SVP Bundesrichterinnen und der Präsident der 1. sozialrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes (CVP) lehnten die Beschwerde ab. Die beiden SP Bundesrichter waren für eine Annahme der Beschwerde. Fast 50’000 Menschen in der Schweiz sind von diesem Entscheid betroffen!

Die SVP greift die Rechte von Armutsbetroffenen also nicht nur durch Abstimmungen an, sie betreibt diese Politik auch im Gerichtssaal! Es ist zu hoffen, dass die UFS den Entscheid an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzieht. Aber dieser Weg ist steinig und bis dahin kann einige Zeit vergehen.

SVP Fraktionspräsident Thomas Aeschi erklärte im Sommer 2019, dass man sich ernsthaft fragen müsse, ob die SVP Bundesrichter der eigenen Partei wiederwählen wolle, wenn sie in keiner Weise das eigene Gedankengut vertreten würden. Konkret hatte der Bundesgerichtsentsche​id, dass die UBS 45’000 Datensätze von Kunden nach Frankreich liefern müsse, die SVP erzürnt.

Ist es wichtig, dass die Parteien im Bundesgericht vertreten sind? Sollten die Bundesrichter*nnen nicht sachlich und fachlich und politisch unabhängig urteilen? Mit 128’000 Unterschriften kam im Sommer 2019 die Justiz-Initiative zustande. Die Schweizer Bevölkerung wird darüber zu befinden haben, ob die Bundesrichter*innen künftig nicht mehr vom Parlament gewählt, sondern per Losentscheid bestimmt würden.

Die Schweiz hat keine Verfassungsgerichtsba​rkeit, was zuweilen doch irritierend ist. Ehemalige Diktaturen wie Deutschland, Italien oder Spanien kennen ein Verfassungsgericht; sicherlich historisch bedingt und mit weniger Vertrauen in die Einhaltung der Verfassung und der Grundrechte. Die Mehrheit der europäischen Staaten kennen die Verfassungsgerichtsba​rkeit.

Gerade nach so einem Entscheid des Bundesgerichtes, stellt sich mir doch die Frage, ob nicht auch die Schweiz eine Verfassungsgerichtsba​rkeit als Hüterin der Demokratie benötigt. Oder ist die Annahme der Justiz-Initiative die Lösung und Bundesrichter*innen werden per Los ausgewählt?

Dass ein Bundesgerichtsentsche​id derart parteipolitisch motiviert ist, das erschüttert mein Vertrauen in die höchste juristische Instanz unseres Landes!

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Comments to: Einschränkung des Beschwerderechts für Armutsbetroffene
  • Januar 17, 2020

    Wir stehen im 21. JH. Die Gelddruckmaschine hat ein Volumen geschöpft, welche die Spielformen Existenzkämpfe und Armut, längst beendet haben sollte.
    Die Auswirkung der Geldschöpfung zur Abdeckung der Bedürfnisse mittels gegenseitiger Leistung, ob mit oder ohne Erwerbsarbeit, wird in der betreuten Bildung nicht oder völlig falsch gelehrt.
    Weil man darum das eigene Denkvermögen aktivieren müsste, was man von Regierenden nicht erwarten kann, werden die Formen dazu benützt, um die Menschen je nach Parteizugehörigkeit, zu demütigen.
    Wirklich ehrenwert?

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    • Januar 18, 2020

      Einige profitieren halt von der Armut, dass darf man nicht vergessen.
      Nur Arme kann man ausnutzen, gut betuchte lassen sich das nicht gefallen.
      Darum werden die Ausbeuter alles unternehmen um das Instrument künstliche Geldknappheit weiterhin in den Händen halten zu können.
      Da nützt leider auch Geldaufklärung nicht viel.

      Da nützt Solidarität und Aufstand gegen Ausbeuter und Kürzungen wie es derzeit in Frankreich geschieht vielleicht mehr.
      In der Schweiz brauchte es auch erst den Generalstreik damit die Arbeiter bessere Bedingungen bekamen und die AHV erschaffen wurde.

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    • Januar 19, 2020

      Herr Emil Huber

      Sie sehen, die Mehrheit der Vimentis Teilnehmer bevorzugen die Unterdrückung, weil sie wahrscheinlich davon profitieren.

      Die Vorsorge ist in der Geldschöpfung einkalkuliert (Planung = Kaufkraft). Die Umlage der Staatsleistungen (Gemeinwohl, Soziales und Gesundheit), als separate Kostenstelle
      geführt​, müsste direkt zwischen Wirtschaft und Staat abgewickelt werden.

      Hätte man schon damals, die Auswirkung der Geldschöpfung begriffen, wären alle diese Diskussionen überflüssig. Warum hat man es nicht getan? Weil andernfalls die Elite, das immer noch existierende Führungsinstrument “Unterdrückung” nicht zelebrieren könnten.

      MMT schlägt vor, dass das Recht auf Arbeit geändert wird. Recht auf Beschäftigung und Kaufkraft! Primär sind alle Menschen im Staat organisiert. Genau das gleiche schlage ich mit der Grundsicherung statt Erwerb vor! Diese Organisation hätte seit Jahrhunderten eingeführt gehört, würden die Menschen begreifen, warum sie leben!

      Bsp. praktizierte Umlage der Vorsorge:
      Mit dem Renteneintrittsalter und Kompensation 1 : 1 wird das Umlagevolumen praktisch nicht verändert. Aber wie steht es mit der Kompensation der Ausgaben. Hier die von der Politik und Ökonomen, organisierte Schieflage bei z.B. 20 Menschen:
      CHF 270’000 Höhere AHV Rentenausgaben als Beiträge
      CHF 400’000 Höhere BVG Rentenausgaben als Beiträge
      CHF 670’000 Profit der Wirtschaft
      Wo fehlt Geld, ihr lieben Politiker. Richtig, von Ihnen organisiert!

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  • Januar 18, 2020

    Armut ist nicht etwas, das fast jedem Bürger passieren kann. Wer nicht durch Erben zu Vermögengekommen ist oder durch guten Verdienst, eine grössere Summe auf die Seite legen konnte, kann bei einer Entlassung schnell einmal arm werden.
    – Ein Beispiel: Ein Verwandter von mir hat 40 Jahre bei einer Bank im Backoffice-Bereich (IT) gearbeitet. Im Zuge vieler Entlassungen, war er mit 59 Jahren auch dran. Alle Bemühungen um eine neue Stelle (( zu alt)) waren zwei Jahre lang ohne Erfolg,Obschon er auch mit seinem Erstberuf als Maschinenzeichner warb. Zu alt für eine Nachschulung). Dann hat er eine militärische Fahrausbildung für schwere Lastwagen . Als Lastwagenfahrer konnte er hie und da ein paar Tage oder Wochen bei einem Bekannten einspringen und bei einer einem Abfuhrwesen in einem andern Kanton. Aber angestellt wird er nie mehr. Ende Jahr ist er dann auch noch ausgesteuert. Und – jetzt ist er 60! Keine Ahnung wie es die fünf Jahre bis zur AHV weitergehen wird. Er will es aber nicht aufgeben.
    Noch ein Satz: Es gibt eine zunehmende Gefahr für Junge – trotz Beruf – arm zu bleiben und nie eine Familie gründen zu können. Es ist die unfreiwillige Teilzeit. Es werden dabei keine festen Verträge vergeben, sondern alles ist nur immer wieder für eine gewisse Zeit. Mit dem Ziel, dass die Arbeitgeber weniger Sozialabgaben leisten müssen. Das hier in der Schweiz.

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    • Januar 18, 2020

      Sorry, aber hier muss ich die Frage stellen, hatte der gute Mann der in der IT einer Bank arbeitete so einen schlechten Lohn, dass es im nicht vorher möglich war, etwas für schlechte Zeiten zurück zu legen, so dass er eine Brücke bis zur Pensionierung hätte machen können?

      Ich meine, in den Medien werden in Bezug zu Armut oft die falschen Beispiele genannt was dann den Gegnern der Sozialhilfe mit ihren Abbauplänen geradezu in die Hände spielt. Es erweckt dann den Eindruck, dass Betroffene mit der Sozialhilfe doch recht gut leben und man da ja ohne weiteres noch etwas kürzen könnte.

      Natürlich weiss ich nichts sonst über die genannte Person. Vielleicht war er geschieden und musste seiner Ex – Frau noch einiges abgeben oder war krank, davon schreiben Sie nichts.

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    • Januar 19, 2020

      Lieber Herr Huber, wie die Vermögensverhältnisse​​ meines Verwandten aussehen, weiss ich nicht. Auf alle Fälle war er keine Grossverdiener, auch wenn er auf einer Bank arbeitete.. Nehmen wir an, er hätte tatsächlich wegen einer Scheidung , Unfalls oder Krankheit, nur wenig auf die Seite legen können. So bliebe trotzdem das Problem, dass die Kündigung mit 59 J. kam. Das ergibt 6 Jahre bis 65. Vielleicht bald einmal bis AHV-Alter 67. Dann wären es 8 Jahresverdienste welche die Arbeitnehmer auf die Seite bringen müssen, weil man fast damit rechnen muss, nie bis zur gesetzlichen Altersgrenze angestellt zu bleiben. Geht das?
      Ich selber habe gut verdient und konnte mich 1 Jahr früher pensionieren lassen. Aber ich hätte niemals Geld für 8 Jahre auf der Seite gehabt.

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    • Januar 19, 2020

      Gerade der IT-Bereich war und ist eine Sparte die Löhne kassiert, von denen andere Branchen nur träumen können. Ein solcher Umstand erzeugt in der Regel einen aufwendigen Lebensstil. Man kann sich alles leisten. X-mal teure Ferien im Luxusbereich wie Kreuzfahrten in aller Welt.

      Dabei wäre es ein leichtes, beispielsweise mit der 3. Säule ein Kapital für das Alter zu äufnen. Aber hierzu braucht es eben ein bisschen Disziplin.

      Die Episode die Herr Müller beschreibt, ist leider kein Einzelfall. Aber es ist nicht fair, dass dann die Allgemeinheit helfen muss einen Lebensstil, den sich der Betroffene angeeignet hat, weiter zu finanzieren. Meines Erachtens sollte man aber solche Schicksale als das betrachten was sie darstellen – einfach Pech gehabt.

      In der Schweiz verhungert niemand und niemand muss unter einer Brücke schlafen.
      Rückschläg​​e gibt es immer wieder im Leben.
      Auch im reichsten Land der Welt gibt es Einzelschicksale.
      Es​​ wird niemals ein System geben, das imstande ist, solche Phänomena zu glätten.
      Das weiss auch der Verfasser dieses Blogs, Herr Peter.
      Aber der schreibt aus einem anderen Grund…

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    • Januar 19, 2020

      Ja , Herr Hofer, es gibt heute gut ausgebildete IT-Spezialisten, welche von der ETH direkt zu Google abgeworben werden und von Google gut bezahlt werden können. Das trifft auf den geschilderten Fall aber nicht zu. .Kein hoher Verdienst. Keinen aufwendigen Stil, kein eigenes Haus und kein teuren Ferien. In den 80er Jahren stand dieses hohe Niveau an elektronischem Wissen und der Programmierung erst am Anfang. Da ging es im Vergleich zu heute um “einfache” Anwendungen für Büro und Logistik. Dann aber rasch fortschreitend in immer mehr Bereichen.
      Nun bleibt immer noch die Frage, warum so viele Menschen Jahre vor der Pensionierung entlassen werden – und gleichzeitig das Rentenalter auf 67 erhöht werden soll ?

      Ein weiteres Thema wäre: Die Qualität der digitalen Macher, Programmierer. Zwei Beispiele::
      1.Der neue “Dosto” Zug der SBB muss von einem Techniker begleitet werden, weil immer wieder die Elektronik ausfällt, sogar der Zug ausfällt. Die SBB sagt, salopp “Wir werden immer besser”.
      2. Absturz einer Boing Maschine. Grund: Programmierungsfehler​ in der Anlage. Die ganze Flotte steht am Boden. Seit einem Jahr kann dieses Problem von den Programmierern nicht gelöst werden.
      3.IT- Abstürze bei der Sunrise, bei Kassensystemen grosser Ladenketten, bei Geldautomaten.
      Noch nie habe ich gelesen, dass ein Programmierer, wegen fehlerhafter Arbeit belangt wurde. Ein Coopverkäuferin, welche ein Wegwerfweggli gegessan hat, wurde aber entlassen.

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  • Januar 19, 2020

    Ich finde es eher bedenklich, wenn “Klimaaktivisten” einen Freibrieg bekommen, im Rahmen eines Notstandes tun und lassen zu können was sie wollen.

    Wohin Fanatismus führt ohne Kontrolle hat man im 20. Jahrhundert zur Genüge gesehen (Hitler, Stalin, Mao, Pol Pot,…)

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  • Februar 3, 2020

    “Gerade nach so einem Entscheid des Bundesgerichtes, stellt sich mir doch die Frage, ob nicht auch die Schweiz eine Verfassungsgerichtsba​rkeit als Hüterin der Demokratie benötigt.” Meint Herr Peter.

    Ich meine, Herr Peter sollte sich eher fragen, wo er in der Schweiz ein Proletariat finden könnte.
    Da wird er Mühe haben, denn ein Proletariat in der Schweiz gibt es schon lange nicht mehr.

    Und da sich Herr Peter dermassen über die Gerichtsbarkeit in seinem eigenen Land interessiert, sollte er sich fragen, wie es mit der Gerichtsbarkeit in der EU steht. Dies im Zusammenhang mit dem Bestreben der Piraten, der EU beizutreten und sich indessen der EU-Gerichtsbarkeit zu unterwerfen.

    Die EU, eine Organisation, die nicht einmal imstande ist, eine ordentliche Verfassung zu kreieren!

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