1. Umwelt, Klima & Energie

Energieinitiativen zur Stärkung der Volkswirtschaft

Die Bürger des Kan­tons Thur­gau haben am 15. Mai ja ge­sagt zu ef­fi­zi­en­ter und er­neu­er­ba­rer Ener­gie. Dies indem sie einer Ver­fas­sungs­i­ni­ti​a­ti­ve, die die­sen Rich­tungs­wech­sel fordert,  zu­ge­stimmt ha­ben. Kan­tons­rat Josef Gem­perle ist Präsident des Ko­mi­tees der Thur­gauer Ener­gi­ei­ni­tia­ti­​ven. Er gibt dem Un­ter­neh­mer­ma­ga­​zin “Der Leader” Aus­kunft, wie die Um­set­zung und das wei­tere Vor­ge­hen kon­kret aus­se­hen. (In­ter­view von Daniela Wink­ler)

 

Josef Gemperle, am 15. Mai 2011 hat der Kanton Thurgau die Verfassungsinitiative​ „Ja zu effizienter und erneuerbarer Energie“ angenommen. Was war Ihr Beweggrund für diese Verfassungsinitiative​? Was beinhaltet dieses Ja konkret? Was beinhaltet die Verfassungsinitiative​? Was will sie erreichen?
Seit meiner Wahl in den Grossen Rat 2004 habe ich mit Unterstützung Gleichgesinnter die Themen Energieeffizienz und erneuerbare Energien intensiv bearbeitet. Trotz teilweise heftiger Gegenwehr ist es uns gelungen, den Kanton Thurgau energiepolitisch an die Spitze zu führen. Im Parlament haben mir dann verschiedene Kolleginnen und Kollegen signalisiert, dass weitere Verbesserungen nicht mehr mitgetragen würden. So habe ich mich vor fast drei Jahren entschlossen, die dringend nötigen weiteren Verbesserungen mit Hilfe des Thurgauer Volkes durchzusetzen. Nach intensiven juristischen und fachtechnischen Abklärungen habe ich – unterstützt aus fast allen politischen Lagern – die Zwillingsinitiativen lanciert.

 

Was soll mit der Annahme dieser Initiative konkret erreicht werden?
Der Kanton Thurgau sollte seine Spitzenposition im Bereich einer nachhaltigen Energie- und Klimapolitik festigen und zudem seine Volkswirtschaft weiter stärken. Die immer höhere Geldsummen absorbierenden und zudem klimaschädigenden fossilen Energieimporte vornehmlich aus Russland und den arabischen Staaten sollten vermehrt durch Effizienzmassnahmen im Gebäude- und Mobilitätsbereich sowie in der gewerblichen und industriellen Fertigung ersetzt werden. Gleichzeitig sollte die mit fast 85 Prozent weit überdurchschnittliche​ Abhängigkeit von Strom aus in- und ausländischen AKWs mit der Produktion von einheimischen erneuerbaren Energien reduziert werden.

Mit dem neuen Absatz drei von § 82 der Kantonsverfassung ist es gelungen, die beiden wichtigsten Grundsätze jeder nachhaltigen und zukunftstauglichen Energiepolitik in einem schlanken Satz zu verankern: «Sie (Kanton und Gemeinden) fördern Massnahmen zur Nutzung umweltverträglicher erneuerbarer Energien und schaffen Anreize für eine sparsame und effiziente Energieverwendung im Kanton Thurgau. » Die zweite Initiative, die Gesetzesinitiative, baut auf den bestehenden Stärken des Energienutzungsgesetz​es auf. In einer ausformulierten Fassung bringt die Initiative dort Verbesserungen, wo dies für das Erreichen der übergeordneten Ziele notwendig ist. Sie verdoppelt zudem die Mittel im Energiefonds. Die Gesetzesinitiative wurde bereits im Grossen Rat mit einer Anpassung bei der Höhe der Fördermittel fast einstimmig angenommen.

 

Wer profitiert von dieser Neuausrichtung? Wie sieht der Nutzen für Hauseigentümer und Gewerbe?
Das Förderprogramm Energie des Kantons Thurgau ist ein Programm auf der ganzen Bandbreite. Für jeden ist etwas dabei.

Nehmen wir beispielsweise den Gebäudebereich, der mit rund 50 Prozent des Gesamtenergiebedarfs den Löwenanteil ausmacht. Schnell wird klar, dass es mit einer jährlichen Sanierungsrate von rund 1 Prozent des Gebäudeparks es rund 100 Jahre dauert, bis der gesamte Gebäudepark energietechnisch saniert sein wird. Dass diese Erneuerungsrate nicht annähernd den nötigen Zielvorgaben entspricht, liegt auf der Hand. Natürlich kann im Bereich Neubau mit Mindestvorschriften sehr viel erreicht werden. Mit zusätzlichen Anreizen sind Bauherren meist gerne bereit, zusätzliche Labels zu erfüllen.

Der Thurgau ist führend bei Minergie und Minergie-P. Dies hat einerseits mit den hier tätigen Minergie-Pionieren zu tun, andrerseits ist dies auch eine Folge unserer Thurgauer Förderpolitik. Im Bereich der Sanierungen ist es schwieriger, Erfolge zu erzielen. Teure Sanierungsarbeiten im Energiebereich überfordern viele Hausbesitzer, Gewerbetreibende und Industriebetriebe. Da vielerorts die Mittel für Sanierungen fehlen, kann die Situation nicht mit gesetzlichem Zwang verbessert werden, einzig finanzielle Anreize sowie Beratung und Begleitung durch Energiefachleute und Fach- und Kompetenzzentren können hier die nötige Dynamik schaffen. Unser Förderprogramm bewirkt diese Anreize spürbar, punktuelle Verbesserungen sind jedoch nötig, denn gerade im Bereich Industrie und Gewerbe liegt noch sehr viel Potential zur Verbesserung der Energieeffizienz brach. Massnahmen im Effizienzbereich, also bessere Dämmungen, effizientere Fahrzeuge, Beleuchtungen, Maschinen und Geräte, Effizienzprogramme bei Prozessabläufen, sind nicht nur unabdingbar zur Senkung des CO2 Ausstosses und damit zur Erreichung der weltweiten Klimaziele, nein glücklicherweise steigt mit der Umsetzung dieser Massnahmen in der Regel auch die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Und das mit doppeltem Nutzen: Allein die Umsetzung der Massnahmen schafft und erhält Arbeitsplätze, vor allem im Baugewerbe. Auch die verbesserte Wettbewerbsfähigkeit der energietechnisch sanierten Unternehmen schafft und sichert einheimische Arbeitsplätze und zwar in allen Bereichen der Wirtschaft.

Mit welchem Zeithorizont wird für die Umsetzung gerechnet?
Die Umsetzung hat bereits begonnen. Die Initiativtexte werden zwar erst in den nächsten Monaten in Kraft gesetzt. Die sehr grosse Nachfrage im Förderprogramm hat dazu geführt, dass bereits dieses Jahr wohl die deutlich erhöhte Fördersumme beansprucht wird. Dies ist eine ausgesprochen gute Entwicklung, denn wir haben immer betont, dass in der Regel nicht die Fördergelder pro Massnahme zu erhöhen sind, sondern dass die Anzahl der Projekte massiv gesteigert werden muss, damit wir unsere Ziele erreichen.

 

Welche​ Massnahmen trifft der Kanton in nächster Zukunft?
Das Förderprogramm ist ein Anreizprogramm. Der Staat setzt Anreize, dass Wirtschaft und Private in die Energieeffizienz und in erneuerbare Energien investieren.  In Paragraph 6 des Energienutzungsgesetz​es über die Finanzhilfen wird ergänzt, dass insbesondere auch die Stromerzeugung von erneuerbaren Energien gefördert werden kann. Explizit erwähnt werden Sonnenenergie, Biomasse (vorallem Biogas und Holz), Geothermie und natur- und landschaftsverträglic​he Wasserkraft. 

Sie sprechen von Ergänzungen der Finanzhilfen…
Die Förderung soll in erster Linie in Form von Investitionshilfen erfolgen. Dies haben wir mit den Energieinitiativen ebenfalls im Gesetz verankert. Anreize in Form von Investitionshilfen sind in der Regel sehr effizient, da diese ein Mehrfaches an Investitionen auszulösen vermögen und in der Abwicklung durch die Verwaltung einfach zu bewerkstelligen sind. Damit ist sichergestellt, dass die Mittel effektiv für die Förderung zur Verfügung stehen. Das Mittel der kostendeckenden Einspeisevergütung ist ein sehr wichtiges Mittel des Bundes. Es ist wichtig, dass die Massnahmen von Bund, Kanton und Gemeinden sich gegenseitig ergänzen und unterstützen und keinesfalls konkurrenzieren.

 

Wie sieht die Finanzierung dieser Förderhilfen aus?
Die kantonalen Mittel im Energiefonds für das Förderprogramm werden von 7 bis 10 auf neu 12 bis 22 Mio. Franken mehr als verdoppelt. Finanziert wird in erster Linie mit den Erträgen der AXPO- Dividenden. In zweiter Linie kommen die allgemeinen Staatsmittel  zum Tragen.

 

In der Förderung welcher Energietechnologien sehen Sie das grösste Potenzial?
Grundsätzli​ch können alle Technologien gefördert werden, welche umweltverträglich, sowie technisch und wirtschaftlich sinnvoll sind: Sonnenenergie (Photovoltaik, Sonnenkollektoren), Biomasse (Holz, Grünabfälle, Gülle, Mist), Umweltwärme (Erdsonden, Grund-, See und Abwasser), Abwärme, tiefe Geothermie, Wasserkraft, Wind etc. Wie bereits heute können Massnahmen zur effizienten Nutzung der Energie unterstützt werden: energetische Gebäudesanierungen, Minergie, Massnahmen zur Förderung der Stromeffizienz (Pumpen, Geräte, Beleuchtung etc.).

 

… mit welchen Prioriäten?
Bevor Massnahmen umgesetzt werden, lohnt sich meistens eine umfassende Abklärung. Ich bin sehr glücklich, dass das Förderprogramm Thurgau hier bis zu zwei Dritteln der Kosten übernimmt. Dies gilt für den GEAK mit Beratungsbericht genauso wie für Machbarkeitsstudien und für Energieverbrauchsanal​ysen bei Unternehmen. Die Beiträge bis Fr. 50`000.— sollten Gewähr bieten, dass zuerst eine umfassende Planung der möglichen Massnahmen durchgeführt wird. Geht es an die Umsetzung, sollten Effizienzmassnahmen immer an erster Stelle stehen.

 

Der künftige Umbau des Energiesystems wird technisch, wirtschaftlich und politisch eine grosse Herausforderung. Wie ist das umsetzbar?
Man kann praktisch jedes Ziel erreichen, wenn man sein Ziel auf dem Weg nicht aus den Augen verliert. Gerade Unternehmerpersönlich​keiten wissen dies in der Regel sehr gut. Die Themen Energieeffizienz und erneuerbare Energien sind viel zu wichtig für unsere Zukunft, als dass wir uns hier noch Grabenkämpfe leisten können. Man sollte bei den Wirtschaftsverbänden mehr auf erfolgreiche Unternehmerpersönlich​keiten wie beispielsweise den letztes Jahr verstorbenen Nicolas Hayek hören. Auch im Kanton Thurgau gibt es zahlreiche grosse Unternehmerpersönlich​keiten, denen inzwischen die Wichtigkeit der Neuausrichtung der Energiepolitik ein vorrangiges Ziel ist. Das gemeinsame Ziel kann mit vereinten Kräften erreicht werden. 

 

Welche wirtschaftliche Bedeutung hat die Verfassungsinitiative​ resp. die Förderung erneuerbarer Energie?
Das überaus deutliche Abstimmungsresultat mit fast 85 Prozent Zustimmung ist ein klares Signal. Das Thurgauer Volk will einerseits die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien als dringende Staatsaufgabe in der Verfassung verankert haben und andrerseits signalisiert es damit auch seine Zustimmung zu unserem im Grossen Rat erkämpften sehr umfassenden und erfolgreichen Förderprogramm. Der Kanton Thurgau setzt mit diesem Förderprogramm schweizweit neue Massstäbe. Bei meinem Eintritt in den Grossen Rat 2004 lag die Fördersumme bei 600` 000 Franken, neu liegt die kantonale Fördersumme bei deutlich über 20 Mio. Bereits 2010 wurden mit diesem Anreizprogramm über 170 Mio. Franken an Investitionen ausgelöst und viele Unternehmen sind mit den umgesetzten Massnahmen wettbewerbsfähiger positioniert.

 

Comments to: Energieinitiativen zur Stärkung der Volkswirtschaft

Neuste Artikel

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu