Nachdem der Bundesrat den Entscheid zum Ausstieg aus der Kernenergie gefällt hat, versuchen die politischen Gegner dieses Beschlusses ihrerseits Profit zu ziehen. Sie fordern die Aufhebung des Verbandsbeschwerderechtes bei Energieprojekten. Dieses Vorgehen ist aus 2 Gründen fragwürdig. Zum einen hat das Volk im Jahre 2008 eine Initiative der Zürcher FDP dazu deutlich abgelehnt mit 66% (alle Kantone stimmten dagegen). Zum anderen ist die Anzahl Beschwerden im Verhältnis zu den realisierten Anlagen verschwindend klein: In den Jahren 2009 und 2010 wurden gemäss Statistik des Bundes (KEV) knapp 2’000 Energieanlagen realisiert. Im gleichen Zeitraum haben Verbände insgesamt 9 Beschwerden gegen Energieprojekte erhoben. 8 dieser Fälle wurden durch die Gerichte ganz oder teilweise gutgeheissen. Mit anderen Worten gesagt: Diese Projekte verletzten geltendes Umweltrecht. Somit kann festgestellt werden, dass weder ein übermässiger Gebrauch des Verbandsbeschwerderechtes vorliegt, noch der Inhalt der Beschwerden unzutreffend war. Hingegen besteht meiner Ansicht nach Handlungsbedarf bei den Bewilligungsverfahren. Diese sind von Bürokratie zu entrümpeln und zu beschleunigen, damit es mit den erneuerbaren Energien rascher vorwärts geht.
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Kommentare anzeigen Hide commentsGeschätzter Herr Schmid
Sie bringen es auf den Punkt:Zum einen hat das Volk im Jahre 2008 eine Initiative der Zürcher FDP dazu deutlich abgelehnt mit 66% (alle Kantone stimmten dagegen).
Egal worüber Abgestimmt wird, es passiert ja eh nichts nach dem Willen des Volkes. Schade!!!!!