Am 14. Juni 2015, den nächsten Termin für Volksabstimmungen, haben wir über insgesamt vier Vorlagen auf eidgenössischer Ebene abzustimmen. Neben der PID-Frage, der Teilrevision RTVG und der Stipendieninitiative wird uns eine Abstimmung vorgelegt, die keinen einzigen positiven Aspekt in sich trägt. Seitens der Initianten lässt aus neutraler Sicht den Eindruck erwecken, dass nur Millionäre besteuert werden, die dieses Vermögen zu ihrer freizeitlichen Verfügung halten, was natürlich eine Illusion darstellt.
Die Initianten haben nicht berücksichtigt, dass ein Erblasser die gesamte Inventur, die hauptsächlich aus Sachwerten besteht, an seine Nachkommen weitervererbt. Beispielsweise wenn ein Immobilienbesitzer, der zeitlebens Hausarzt war, demnach in den fünfziger oder sechziger Jahren ein Haus mit grosszügigem Umschwung erworben hatte, die Hypothek mit der Amortisierung vollständig abbezahlt hat und zusätzlich an der französischen Côte d’Azur, im Beginn der siebziger Jahre für vielleicht ein paar hundert Tausend französischen Francs ein Haus mit Meerblick gekauft hat und dies weitervererbt, dann kommt diese Erbschaftssteuer bereits zum Zuge. Das Haus an guter Lage in der Schweiz hat heute vielleicht einen Schatzungswert von 1,7 Millionen Franken. Der Verkaufswert der französischen Immobilie wird dann auch die 1 Millionen Euro-Grenze überschritten haben. Auf dem Sparkonto hat dieser Erblasser vielleicht 15’000 Franken. Die Nachkommen, einer davon vielleicht mit knappen Budget, sind dazu gezwungen die Elternhäuser für diese Erbschaftssteuer zu verkaufen oder einen neuen Kredit aufzunehmen. Da ein Haus abbezahlt ist, gibt es keinen Zweck dazu eine neue Hypothek aufzunehmen.
Eine neue Bürokratie wird geschaffen
Es wäre schlimmer als die Aufhebung des Bankgeheimnisses für Inländer. Die Erbschaftssteuer würde rückwirkend fällig bis zum 1. Januar 2012. Kaufmännisch ist dies eine Mammutaufgabe. Zuerst müsste jeder Erblasser, der nach diesem Datum verstorben ist nochmals überprüft werden. Eine makabre Aufgabe. Viele Erben werden dann überraschend vom Staat zur Kasse gebeten, mit Verfügungen, die schlimmer sind als diejenigen der KESB. Ein Eingriff des Staates in das Privatrecht sondergleichen, was nicht geduldet werden kann. Nur aus diesem Grund müssen wir uns vor so einer Willkür, geschrieben in unserer Bundesverfassung, schützen.
KMU und Landwirte werden zur 10-jährigen Weiterführung ihrer Betriebe gezwungen.
Gemäss dieser InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... werden Erben von dieser SteuerDie Steuer ist eine öffentliche Abgabe und bildet die wicht... ausgenommen, wenn sie mindestens 10 Jahre den elterlichen Betrieb weiterführen. Kaum vorstellbar, dass ein defizitärer Betrieb wegen der Frankenstärke auf Biegen und Brechen weitergeführt werden muss, damit keine 20 % auf die Inventur an Erbschaftssteuern fällig werden. Wenn die Erben den defizitären Betrieb an ein stärkeres innovatives Unternehmen weiter verkaufen, dann sieht dies etwa so aus, dass sie die Steuern bezahlen, der neue Eigentümer Arbeitsplätze streicht oder ins Ausland verlagert. Na gut. Wenn die Erben mangels an eigener Fachkraft und Erfahrung den Betrieb verkaufen wollen, bezahlen sie ebenso die Erbschaftssteuern. Wenn die Erben Teile eines Betriebes oder der Lizenzen wegen negativem Erfolg weiter verkaufen wollen, zahlen sie ebenso.
Bei verstorbenen Landwirten mit Land und Waldbesitz, die die 10-jährige Weiterführung des Hofes nicht bei den Nachkommen regeln konnten, müsste ein Teil der Nutzfläche weiterverkauft oder in Bauzone umgewandelt werden.
Die Grünliberalen lehnen die InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... klar ab
Mit 109 Nein, 17 Ja bei 20 Enthaltungen zu dieser Vorlage setzten wir Delegierten an unserer Versammlung vom 18. April 2015 in Wettingen ein deutliches Zeichen für die Finanz- und Wirtschaftspolitik im liberalen Sinne. Ich danke Herrn NationalratDer Nationalrat stellt neben dem Ständerat die grössere de... Thomas Maier für sein gelungenes und überzeugendes Referat.
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Kommentare anzeigen Hide commentsViel Reichtums werden sich aus den kantonale Finanzdepartement viel Geld erhalten. So die arme Leuten müssen sich im Fall unser Volksabstimmung ihm angenommen, dann sie zusätzliche Steuerfuss mehr bezahlen werden. Nicht berechtigen der Steuerprogress unser Volksrecht nicht zulieb!
Alles hat mehrere Seiten, Herr Kneubühl:
Zur Rückwirkung: Um die AHV zu finanzieren, braucht es Geld (z.B. durch Einzahlungen von Arbeitnehmern und –gebern, oder Steuern – inkl. Mehrwertsteuer). Damit die nichts umgangen werden kann, macht die Rückwirkung entsprechend Sinn. Hier fehlt mir Ihre Alternative, Herr Kneubühl. Die Mehrwertsteuer zu erhöhen um Kassen zu füllen kann auf Dauer auch keine Option sein.
Sie schreiben vom Preis an guter Lage. Doch nennen Sie keinen Zahlen wie Anzahl Häuser. Ebenso wenig schreiben Sie die Anzahl betroffener Liegenschaften, die vollständig abbezahlt sind (Ihr Beispiel Haus mit Umschwung von Arzt). Auch kann man wohl kaum davon ausgehen, dass dann einige nebst einem Haus in der Schweiz noch ein Haus im Ausland haben, welches dann auch noch 1 Mio. wert haben soll. Bemerkung: Je nach Zustand des Hauses muss man zudem investieren, was auch den Wert mindern kann… Zudem: Die Übergangsbestimmungen zur Initiative halten fest, dass für Liegenschaften wie bis anhin der Verkehrswert massgebend sein wird. Dieser liegt in aller Regel weit unter dem bei einem Verkauf erzielbaren Höchstpreis (Marktwert). Ev. vorhandene Hypothekarschulden werden vom Verkehrswert abgezogen.
Eine neue Bürokratie wird geschaffen: Wird die Initiative rückwirkend angewendet? Nein. Die Initiative betrifft nur Erbschaften, die nach Inkrafttreten der Initiative anfallen (frühestens 2016). Es wird niemand Erbschaftssteuern nachzahlen müssen. Hingegen werden ab 2012 Schenkungen von mehr als 20‘000 Franken pro Beschenkten und Jahr dereinst dem Nachlass zugeschlagen. Also sollte nicht die Erbschaftssteuer rückwirkend bezahlt werden. Die Schenkungen werden angerechnet.
KMU und Landwirte werden zur 10-jährigen Weiterführung ihrer Betriebe gezwungen. Ich denke, dass auch Sie nicht möchten, dass es nach Erbschaft zu Entlassungen infolge Betriebsschliessungen kommt.
Es lohnt sich die Argumente für und gegen die Initiative gut unter die Lupe zu nehmen… und auch die Fragen/Antworten zu beachten http://www.erbschaftssteuerreform.ch/de/?p=3237
“Um die AHV zu finanzieren, braucht es Geld (z.B. durch Einzahlungen von Arbeitnehmern und –gebern, oder Steuern – inkl. Mehrwertsteuer). “
Man könnte ja auch mal versuche zu Sparen, statt uns das Erbe zu rauben, Frau Sägesser! Die AHV muss immer herhalten, wenn man noch mehr Geld aus dem Bürger quetschen will. Aber, wir haben die hirnrissigen, exorbitante Kosten verursachenden Sondersettings nicht vergessen! Und auch nicht die ausuferdenden Sozial “Menegeneinzelfälle” die uns monatlich soviel kosten, wie wohnl ein AHV Empfänger im ganzen Jahr nicht bezieht. Oder die Tatsache, dass drei von uns, mit ihrer Leistung noch einen Staatsangestellten finnazieren dürfen, was offenbar kein Problem ist. Bei einem AHV Bezüger, aber eine Katastrophe!
Einfach neue Steuern zu erheben, auf Geld das schon mindestens 2 mal Versteuer ist, (Einkommen/Vermögen) ist ja eigentlich schon fast Guerilla mässige Mittelbeschaffung.
Räumt erst mal in eurem Sozial-kuschel-Puff auf! Da sind Millionen zu holen, ohne das die welche Unterstützung brauchen und diese auch verdienen drunter leiden müssen. Ich rede von den Massen an Einzelfällen, die von den zuständigen Fachleuten mit Steuergeldern zugeschüttet werden, im Prinzip aber nur einen Tritt in den querschlagenden faulenden Arsch verdient hätten! 😉
Frau Stutz. Sparen sollte man sicher im Rahmen der Möglichkeiten, doch man sollte auch im Rahmen der Möglichkeiten Geld ausgeben und Bedürftige unterstützen. Wir haben in der Schweiz das 3-Säulen-System (bitte die Kassen betr. AHV und Sondersettings nicht mischen, denn der Staat hat verschiedene Aufgaben). AHV, Pensionskasse und Vorsorgekonto bei Bank.
Die zweite Säule wird ausgehebelt durch Teilzeitarbeit, sich was auf die Seite legen kann man auch nicht zwingend, damit man noch für Regentage und das Alter sparen kann. Wir haben die Alterspyramide und den Rentenklau. Wie also soll das Leben im Alter gestaltet werden? Haben nicht alle Menschen ein Anrecht auf ein menschenwürdiges Leben?
Würden Sie eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vorziehen (diese ist auch nicht fair und trifft vor allem die Armen). Sie kämpfen gegen die Erbschaftssteuer und wenn diese nicht kommt, wären weniger nahe Verwandte weiterhin betroffen. Wollen Sie also dies obwohl sie diese Ini als unfair halten? Was genau schlagen Sie also (nebst sparen) vor, damit die AHV bleibt (bei all den Einzahlungen kann diese nicht einfach kaputt gemacht werden.
Sieht man die Ausgabe von Steuergeldern an, so sind nicht nur die Linken gut darin (Subventionen von Bauern etc.). Aber, das wollen offenbar nicht alle sehen. Genauso wenig wie die Sicherheit (Gefängnis, Richter, Polizei etc.) auch kosten (unter Einbezug der überfüllten Gefängnisse). Da Sie offenbar keine Kuscheljustiz wünschen können Sie da auch beruhigt sein – gemäss Artikel im Link: http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/Keine-Spur-von-Kuscheljustiz/story/22397028. Puff verursachen auch andere als Linke und verhärtete Fronten kosten auch (so viel noch zum Thema „kuscheln“). Die Frage ist also wieder eine Kassenfrage -> in welche Kasse darf es denn sein und möchte man Menschen, die verhärtet sind oder was zur Gesellschaft beitragen?
Bitte lesen Sie meine Antwort gut und beantworten Sie die Fragen. Wäre dankbar!
Uhh Frau Sägesser! 🙂
Sub. der Bauern etc.? Wir zahlen Fr. 2.- für 2.5dl Blubblerwasser mit chem. Geschmack. Ein Liter Mich ist uns das aber nicht wert… Ich finde wir sind alle auf unsere Bauern angewiesen und sollten die Selbstversorgung im Land sichern, heute mehr denn je!
Gefängnis, Richter, Polizei etc. soweit ich informiert bin, Frau Säggesser, sind rund die Hälfte der Gefängnisinsassen, KEINE Einheimischen. AUSSCHAFFUNGSINITIATIVE sollte Ihnen hierzu ein Begriff sein… Das Volk hat sie klar angenommen, auf die Umsetzung warten wir nun, seit wie lang?! Und wer hat’s in der Hand? Da wäre ein grosses Sparpotenzial! Genauso im Asylwesen! effizient, straff, fair. Asyl für Flüchtlinge und nicht für Wirtschaftsflüchtlinge. Soooo schwer ist das nicht, man muss es aber wollen! Und wer hat’s in der Hand?
Kuscheljustiz, hab ich selbst miterleben dürfen, Frau Sägesser! Und Fälle wie Carlos sind nur die Spitze des Eisbergs… Davon rede ich, wen ich ovn SPAREN rede und nicht von der Entlassung unsere Polizisten, sondern davon sie ihre Arbeit machen zu lassen und zwar richtig!
Und nun zum Beitrag an die Gesellschaft Frau Sägesser, ich trage seit ich denken kann nur bei! Und je länger je mehr muss ich mich fragen, was für eine “Gesellschaft” ich hier eigentlich unterstützen darf. Eine Heerschar dahergelaufener Schmarotzer, Asozialer Freaks und die Kinder anderer, die mir dann auf der Nase rumtanzen, den letzten Nerv rauben, weil keiner mehr da ist der sich im die Erziehung kümmert und mal Grenzen setzt!
Möchte man Menschen die verhärtet sind, müssen sie daher nicht mich fragen, sondern welche diese Zustände zu verantworten haben. Und das sind nun mal einfach unsere linken Gutmenschen. Dazu gehöre ich nicht und das def. je länger umso weniger. Denn ich kann auch nirgends die hohle Hand machen oder um Unterstützung bieten. Ich bin gesund, arbeitsfähig und qaulifiziert, Kinderlos und besitze einen roten Pass. Sprich, von Menschen wie mir, wird nur gefordert! Und als Zeichen der Dankbarkeit wird man bei der kleinsten Kritik als Rassist, Kinderhasser und “Dreckschweizer” betitelt.
Solches Gesocks hat unseren Beitrag nicht verdient Frau Sägesser und es sind längst zu Viele davon, als dass man Sie einfach ignorieren könnte! Und wer hät’s in der Hand?
Aber zum Glück sind unsere Bauern subventioniert! Dan ist das alles ja zweitrangig… vernachlässigbar. Aber noch ist nicht aller Tage Abend Frau Sägesser, wie “verhärtet” wir inzwischen tatsächlich sind, ist euch leider bei weitem, immer noch nicht bewusst.