Wenn man als jun­ger Er­wach­se­ner ein Sti­pen­dium be­an­tra­gen möch­te, so darf man über Aus­künfte der ei­ge­nen Ein­kom­men und der Ein­kom­men der El­tern ge­ben. Dann er­folgt die Be­rech­nung und mit Glück er­hält man was.

Da das Leben Änderungen mit sich bringen kann (z.B. Mietzins, Wegfall Alimente) ist auch klar.

Was mich jedoch an der Berechnung und Art der Berechnung stört ist:

– Es wird konsequent auf der Steuererklärung des Vorjahres beharrt

– Es wird nicht geschaut, wie die Anteile der EL sind

– Es wird der aktuelle Mietzins kalkuliert—

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Hier die Antwort auf meine Fragen zu einer Berechnung einer Juristin:

Ich bin gerne bereit, Ihnen im Folgenden einige wichtige Grundsätze unserer Anspruchsberechnung darzulegen. Die gesetzlichen Voraussetzungen wurden für ein Massengeschäft geregelt. Es gibt ca. 7’000 Gesuche jährlich und diese müssen fast alle zur gleichen Zeit möglichst rasch und korrekt bearbeitet werden. Daher drängt es sich auf, mit schematischen Lösungen zu gerechten Ergebnissen zu kommen. Dabei ist die Rechtsgleichbehandlun​g oberstes Gebot.

Es gibt immer zuerst ein Familienbudget und anschliessend ein persönliches Budget. Beim Familienbudget ermitteln wir die elterlichen finanziellen Verhältnisse, um festzustellen, ob die Eltern einen zumutbaren Betrag zur Verfügung haben, um ihr Kind bei der nachobligatorischen Ausbildung zu unterstützen. Der Staat kommt erst zum Tragen, wenn die familiären Mittel und die eigenen Mittel nicht ausreichen. Die Grundlage für das elterliche Einkommen und Vermögen bildet die definitive Steuerveranlagung des Jahres, das dem Ausbildungsjahr vorangeht. Nur wenn keine ordentliche Steuerveranlagung vorliegt, kann von diesem Prinzip abgewichen werden. Dazu gibt es neben der gesetzlichen Bestimmung auch Rechtsentscheide. Die erhaltenen Ergänzungsleistungen des Vorjahres werden ebenfalls berücksichtigt, sofern sie nicht zur Deckung von Krankheitskosten bestimmt waren. Dabei untersuchen wir nie, wie sich die Ergänzungsleistungen zusammensetzen. Für unsere Berechnung ist somit nicht entscheidend, wie die Höhe der Ergänzungsleistungen zustande kommt. Also ist es der Wille des Gesetzgebers, dass die Vergangenheit und nicht die Gegenwart massgebend sein soll und dass sich die Stipendienberechnung auf bereits vorhandene Daten stützen soll.

Bei den Wohnkosten wird hingegen auf die Gegenwart abgestellt und der aktuelle Mietzins oder Hypothekarzins ist massgebend. Dies hat sich sehr bewährt, insbesondere wenn sich Eltern im aktuellen Ausbildungsjahr gerichtlich trennen und auf einmal Mietkosten für zwei Wohnungen entstehen. In der Regel ist diese Vorgehensweise zum Vorteil der Betroffenen, denn es ist wahrscheinlicher, dass die Mietkosten steigen und daher das Familienbudget mehr belasten.

Falls das Familienbudget einen Überschuss ergibt, übertragen wir diesen in das persönliche Budget. Im persönlichen Budget ändert sich nun die Betrachtungsweise. Hier ist das aktuelle Ausbildungsjahr und somit die Gegenwart entscheidend. Eigene Renten, eigene Ergänzungsleistungen des aktuellen Jahres werden zusammen mit allfälligem Nebenerwerb bei den persönlichen Einnahmen erfasst. Nur beim eigenen Vermögen greifen wir wiederum auf die letzte rechtskräftige Steuerveranlagung zurück. Selbstverständlich entsprechen auch die anerkannten Kosten den aktuellen Gegebenheiten und werden so berücksichtigt. Es gilt immer das Prinzip der Selbstdeklaration.

Eine Revision kann immer nur dann vorgenommen werden, wenn sich die Berechnungsgrundlagen​ verändern. Deshalb können nur noch Ereignisse, die später eingetroffen oder Tatsachen, die später bekannt geworden sind, zu einer Anpassung führen. Im vorliegenden Fall können wir keinen Revisionsgrund erkennen. Ich versichere Ihnen, die Berechnung wurde gemäss den gesetzlichen Vorgaben und nach der Rechtsprechung vorgenommen und ist in Ordnung.

Bildungs- und Kulturdirektion, Amt für zentrale Dienste, Abteilung Ausbildungsbeiträge

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Vers​tändnis habe ich, dass Spardruck seitens Politik bei den Behörden/Stellen ihre Blüten treibt und nach Schemas vorgegangen werden darf.

Verständnis habe ich, wenn man nach mehreren Jahren in der Schule vor der Uni eine Pause benötigt. Folglich Alimente wurden rausgenommen wegen Zwischenjahr in dem der Nachwuchs arbeitete.

Hier habe ich mehrere Verständnisprobleme und Fragen:

– Sind solche Berechnungsschemas ohne Flexibilität im Sinn und Geist der Politik?

– Verändert sich im Steuerjahr 2020 die Einnahme der EL massiv gegen unten soll dies kein Grund zur Revision sein?

– Wie steht es denn da um Chancengleichheit?

– ​ Muss zwingend ein Kassenspiel gespielt werden mit Druck der Kasse am Ende des Jahres gut dazustehen? Denn am Ende spielt es meinem Portemonnaie keine Rolle ob mein Steuergeld als Stipendium oder EL bezahlt wird. Ich habe ja gleichviel am Ende.

– Muss den immer vermehrt ein Gericht urteilen wie viel ein Amt/eine Stelle jemandem bezahlen müssen? Dies kostet ja am Ende mehr Ressourcen und Geld (unentgeltliche Rechtshilfe).

Der Ball ist nun beim Nachwuchs und ich bin gespannt, was er denn daraus macht.

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