EGMR Strassburg stützt Schweiz bei

Aus­wei­sung von Eritreern

Die Schwei­zer Behör­den haben einen Asyl­su­chen­den zu Recht ins Hei­mat­land zurück­ge­schickt. Das Fol­ter­ver­bot ist laut EGMR nicht ver­letzt worden.

Das Gebäude des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. (Archivbild)

Das Gebäude des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. ¨

Bild: Keystone

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat ein Schweizer Urteil für die Ausweisung eines Eritreers in dessen Heimatland bestätigt.

Die Schweiz hat demnach das Folterverbot nicht verletzt.

Der heute 27-jährige Eritreer war im Juni 2014 in die Schweiz gekommen. Sein Asylgesuch begründete er damit, dass er in Eritrea in den obligatorischen Militärdienst eingezogen worden und nach seiner Desertion aus dem Militärdienst inhaftiert gewesen sei. Nach der Flucht aus der Haft und der illegalen Ausreise nach Äthiopien sei er über den Sudan in die Schweiz gereist.

Folter geltend gemacht

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) wies das Asylgesuch im März 2016 ab und verfügte die Wegweisung des Eritreers aus der Schweiz. Mit Urteil vom 9. Mai 2016 stütze das Bundesverwaltungsgeri​​​​cht in St. Gallen diesen Entscheid. Der Eritreer wandte sich in der Folge an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der die Wegweisung bis zum endgültigen Urteil sistierte.

Der Beschwerdeführer machte geltend, dass ihm bei einer Rückschiebung nach Eritrea Folter und unmenschliche Behandlung drohten und er gezwungen würde, auf unbefristete Zeit Militärdienst zu leisten. Er stützte sich dabei auf das Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung oder Strafe und das Verbot der Zwangsarbeit.

Urteil kann noch weitergezogen werden

Der EGMR bestätigte nun aber das Urteil der Schweizer Behörden. Eine Verletzung des Folterverbots liege nicht vor. Der Gerichtshof empfahl jedoch der Schweiz, mit einer Wegweisung noch zuzuwarten. Der Eritreer kann den Entscheid noch an die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs weiterziehen

Der EGMR hielt gestützt auf einen Bericht der UNO vom Juni 2016 fest, dass die Menschenrechtslage in Eritrea weiterhin besorgniserregend sei. Allerdings sei unklar, ob jeder Eritreer, der in sein Heimatland zurückgeschickt werde, eine unmenschliche Behandlung riskiere.

Die Umstände des beurteilten Falls liessen nicht befürchten, dass der Betroffene einem realen Risiko einer unmenschlichen Behandlung ausgesetzt wäre, die gegen Artikel 3 der EMRK verstösst, hielten die Strassburger Richter fest.

Schweiz soll noch einmal über die Bücher

Die Schweiz muss nach Einschätzung der Menschenrechtsorganis​​​​ation Amnesty International (AI) noch einmal über die Bücher. Sie müsse in einem neuen Asylverfahren beurteilen, ob der drohende Militärdienst in Eritrea das Sklaverei-Verbot und das Verbot von Zwangsarbeit verletze oder nicht, schreibt AI. Aus diesem Grund dürfe die Wegweisung des Eritreers gemäss EGMR auch nicht vollzogen werden.

Ausschlaggebe​​​​nd für das Strassburger Urteil sei die mangelnde Glaubwürdigkeit des Gesuchstellers gewesen, der sich nach Einschätzung der Schweizer Behörden in wesentlichen Punkten stark widersprochen habe. Die generelle Menschenrechtssituati​​​​on in Eritrea sei als solche kein Wegweisungshindernis.​​​​

Die Organisation Schutzfaktor M, eine NGO-Koalition gegen die Anti-Menschenrechtsin​​​​itiative, begrüsst die Aufforderung zu weiteren Abklärungen bezüglich Sklavereiverbot. In Bezug auf das Folterverbot sei der EGMR der Einschätzung der Schweizer Behörden gefolgt und lasse den Mitgliedsstaaten somit einen grossen Ermessensspielraum.

​​​​

Härtere Linie gegen Eritreer

Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgeri​​​​cht Ende Januar in einem Grundsatzentscheid festgehalten, dass eritreische Flüchtlinge in der Schweiz kein Asyl mehr erhalten, nur weil sie ihr Heimatland illegal verlassen haben. Bis Mitte vergangenen Jahres war eine illegale Ausreise aus dem Land am Horn von Afrika in der Schweiz noch als Fluchtgrund angesehen worden. Die Frage, ob Deserteure Asyl erhalten, war bis anhin noch nicht geklärt.

Eritrea ist seit rund zehn Jahren eines der bedeutendsten Herkunftsländer von Asylsuchenden. Inzwischen leben rund 34’500 eritreische Staatsangehörige in der Schweiz. Gemäss dem Staatssekretariat für Migration haben im vergangenen Jahr 5178 eritreische Staatsangehörige ein Asylgesuch gestellt. Fast 42 Prozent von ihnen erhielten Asyl.

​ ​ ​​
Schlussfol​​​gerungen:​
1. Hebt dieses Urteil nicht jenes vom schweizerischen Bundesverwaltungsgeri​​​​cht auf, denn dieses entschied vorher, Eritrea sei ein Unrechtsstaat, Militärdienstverweige​​​​rung sei ein Asylgrund, es dürften keine Eritreer zurück geschickt werden.? Genau deshalb haben wir am meisten Asylsuchende i.d. Schweiz. Bestimmt aber nicht das schweizerische Asylgesetz: “Dienstverweigerung gilt nicht als Grund für Asyl”.?
2. Mit diesem letztinstanzlichen diesbezüglichen Entscheid des EGMR in Strassburg fällt da nicht das Kartenhaus des Migrationsamt in Bern unmittelbar jetzt zusammen, das 34’500 eritreische Staatsbürger i.d. Schweiz Aufnahme fanden aus asylrechtlichen Gründen.?
3. Die ernsthafte Frage stellt sich nun, wird das Migrationsamt in Bern in Zukunft seine dies bezüglich sehr fragwürdige Politik ändern.? Wird es in Zukunft wenigstens das auch für Eritreer gültige Dublin-Abkommen jetzt einhalten.?
4. Rund 42 % Eriteer erhielten i.d. Schweiz bislang Asyl. Der gleiche Anteil hat ein abschlägig beschiedenes Asylgesuch, hat aber trotzdem ein “provisorisches” Aufenthaltsrecht bekommen, weil sie nicht zurückgeschickt werden könnten. Dies heisst im Klartext, aber nur wenn man ehrlich sein will, ein definitives Bleiberecht, denn es sind heute starke ernsthafte Bestrebungen in Gang, diese möglichst auch zu integrieren. Dies hat für Bund, Kantone, Gemeinden weitreichende, z.Teil verheerende finanzielle Auswirkungen. Leben nicht gerade Eritreer – die weitaus grösste Anzahl Asylanten in der Schweiz – zu 80 – 85 % seit Jahren schon einfach von der für sie recht grosszügigen Sozialhilfe.? Ohne Arbeit bekommen sie hier nämlich mindestens 8 – 12 mal mehr Cash als mit Arbeit in ihrer Heimat. Ist dies nicht der eigentliche Magnet der sie i.d. Schweiz zieht.?
5. Vorschlag einer viel besseren Lösung.
a) Jedes Problem kann bekanntlich ausschliesslich an seiner Wurzel geheilt werden.
b) Alle diese jungen zu Taten befähigte kräftigen Männer müssen zuvor eigenhändig einen Vertrag unterzeichnen, dass sie i.d. Schweiz gratis einen Beruf erlernen können, danach aber zwingend in ihre Heimat zurückkehren müssen, ohne wenn und aber. Rechtliche Mittel dagegen sind ausgeschlossen. Damit könnten sie selber in ihrem Heimatland echte wirtschaftliche Hilfestellung leisten. Wäre dies nicht echte Menschlichkeit & auch klar Menschenrechts konform.? Könnte damit nicht die wesentlichen wirklichen Fluchtgründe endlich beseitigt werden.?
6. Wäre dies nicht auch eine wirklich für beide Seiten echte Früchte tragende Migrations politik.? Wäre dies nicht zeitgleich ebenfalls echte konkrete Entwicklungshilfe.? Also gleich zwei Fliegen auf einen Schlag.?
7. Die Frage muss sich Jeder jetzt selber stellen, warum wird es trotzdem (voraussichtlich) nicht gemacht.? Wie teuer kommt uns S. Sommarugas “Solidarität” heute und in der Zukunft eigentlich.?
http:/​​​​/bazonline.ch/schw​e​i​z​/standard/somma​ru​ga​s-​solidaritaet​-is​t-t​eue​r/story/2​7708​955

Quel​len: BAZ, woz/sda
Do you like Gilbert Hottinger's articles? Follow on social!
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide comments
Comments to: Eritreer: Schweiz weist zu Recht aus
  • Juni 21, 2017

    Warum soll die Schweiz nochmal über die Bücher?
    Weil wir schon viel zu viele dieser Wirtschaftsflüchtling​e aufgenommen haben!

    Kommentar melden
  • Juni 21, 2017

    “EGMR Strassburg stützt Schweiz bei Aus­wei­sung von Eritreern”

    Eben nicht ganz. Es steht ja auch in Ihrem kopierten Artikel, dass erst noch abgeklärt werden muss, ob die eritreische Militärpflicht Sklaverei ist oder nicht.

    “Die UNO-Sonderberichterst​atterin für Eritrea, Sheila Keetharuth, schreibt in ihrem Report vom 7. Juni von einem ­Militärdienst, «der Sklaverei gleichkommt». Und dass die Regierung keine Anstalten mache, die anhaltenden Menschenrechtsverletz​ungen zu beenden. Die Fact Finding Mission der EU, an der auch die Schweiz beteiligt war, schlägt einen positiveren Ton an: In den letzten Jahren seien offenbar «vermehrt Personen aus dem zivilen Teil des Nationaldiensts entlassen» worden. Auch würden bei freiwilligen Rückkehrern aus dem Ausland, die zuvor den Dienst verweigert hatten, «die drakonischen gesetzlichen Bestimmungen derzeit offenbar nicht angewandt». “

    http://www.tages​anzeiger.ch/schweiz/s​tandard/Militaerdiens​t-in-Eritrea–Zwangsa​rbeit-oder-zumutbar-/​story/17531550

    Auf​ diese Klärung bin ich gespannt. Ich persönlich halte den UNO für glaubwürdiger. Die EU hat ein Interesse daran, Flüchtlinge zurückzuschicken. Und ihr Herkunftsland daher möglichst positiv darzustellen. Die UNO hat keine solche Agenda.

    Ach ja, noch ein interessantes Detail aus demselben Artikel: Rückschaffungen nach Eritrea sind heute “nur möglich, wenn die betreffende Person kooperiert und bei der eritreischen Botschaft ein Reueformular unterzeichnet.”. Ein Mann, der seine Rechtsmittel bis nach Strassburg ausschöpft, wird wohl kaum seine Unterschrift unter ein Reueformular setzen.

    Kommentar melden
  • Juni 23, 2017

    “b) Alle diese jungen zu Taten befähigte kräftigen Männer müssen zuvor eigenhändig einen Vertrag unterzeichnen, dass sie i.d. Schweiz gratis einen Beruf erlernen können, danach aber zwingend in ihre Heimat zurückkehren müssen, ohne wenn und aber. Rechtliche Mittel dagegen sind ausgeschlossen. Damit könnten sie selber in ihrem Heimatland echte wirtschaftliche Hilfestellung leisten. Wäre dies nicht echte Menschlichkeit & auch klar Menschenrechts konform.? Könnte damit nicht die wesentlichen wirklichen Fluchtgründe endlich beseitigt werden.? “

    Das wurde in Afrika schon x fach versucht, Herr Hottinger. Funktioniert nicht! Sobald die Lehrer weg sind, geht alles wieder vor die Hunde. Afrika ist nicht gemacht um so zu leben wie wir hier. Deshalb können sie sich auch nicht integrieren, das ist nicht ihre Welt! Es ist das was der weisse Mann Afrika seit Jahrhunderten aufzwingt, unsere Zivilisation. Unser Glaube, unsere Lebensweise unsere Auffassung von richtig und falsch. Es funktioniert nicht! Und vor allem, steht es uns nicht zu! Wann endlich begreiften wir, dass der Rest der Welt sich nicht nach unseren Spielregeln drehen muss? Wer sind wir, denn eigentlich?!

    Ich hoffe Sie verstehen mich nicht falsch, aber das ist illusorisch. Seit 50 Jahren leisten wir Entwicklungshifle, entwickelt hat sich aber nur noch mehr Armut.

    Kommentar melden
    • Juli 19, 2021

      @ Frau Stutz

      Ja es ist immer alles eine Frage des pers. Blickwinkels. Bei Eritreern z.B. (keine Schwarzafrikaner) mit dem grössten Anteil von Wirtschaftsmigranten in der Schweiz sähe ich bei bis 30 % doch noch eine kleine Chance dass sie sich mit etwas gutem Willen an ein strukturiertes Berufsleben noch gewöhnen könnten. Was ganz Schwarzafrika betrifft haben Sie sicher recht dass XXX-hunderte von Milliarden Franken “Entwicklungshilfe” bis heute keinerlei sichtbare Ergebnisse brachten. Den tausenden von unterschiedlichen Völkerstämmen Schwarzafrikas sollte man auch nicht immer unsere Lebensart aufzupfropfen, weiterhin aufzuzwängen versuchen, denn 1. klappt dies nicht und 2. ist das eine erneute viel modernere Sklaverei. Unibrei multikulti ist auch nekrophil-, hingegen jedem Volk/Stamm seine Eigenarten belassen ist biophile, somit lebensfördernde positive Politik. Alle Rassen zwanghaft vermischen wollen, dies ist der grösste Rassismus, weil dies nämlich alle Ethnien/Rassen schlussendlich eliminiert, d.h. ganz ausrottet.

      Kritik am Multikulturalismus wird ja von unterschiedlichen Kreisen ausgeübt, darunter auch von Anhängern des Konzepts der Transkulturalität. Schon Daniel Cohn-Bendit hatte als Gründer und erster Leiter des Frankfurter Amtes für multikulturelle Angelegenheiten auf die erheblichen Konfliktpotenziale der multikulturellen Gesellschaft hingewiesen, wenn diesen nicht vorbeugend begegnet wird: „Die multikulturelle Gesellschaft ist hart, schnell, grausam und wenig solidarisch, sie ist von beträchtlichen sozialen Ungleichgewichten geprägt. Dies wurde von konservativer Seite schon bald – etwa vom damaligen bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber in seiner Regierungserklärung am 8. Dezember 1994 – aufgegriffen. Viele Gegner des Multikulturalismus sehen diesen als gescheitert an.
      Am Konzept des Multikulturalismus hat der Rostocker Althistoriker Egon Flaig in einem Gespräch mit dem Blog der Wochenzeitung Die Zeit schon vor einigen Jahren pointiert Kritik geübt: „Der Multikulturalismus wird nur von der so genannten Linken in den liberalen Gesellschaften vertreten. Ausserhalb dieser Gesellschaften gibt es keinen Multikulturalismus und hat es nie einen gegeben“. Dort, wo der Multikulturalismus die „Gleichheit“ und das „Eigenrecht“ aller Kulturen erklärt und keinen kulturübergreifenden Werte-Konsens anerkennt – etwa den Maßstab der universellen Menschenrechte –, sieht Flaig den „linken“ Multikulturalismus überdies in der Nähe „rechter“ ethnopolitischer Vorstellungen von der „Apartheid“ unantastbarer kultureller Entitäten mit ihren jeweiligen Werte- und Moralkategorien: „Wenn jede Kultur das absolute Recht hätte, zu bestimmen, was ein Verbrechen ist und was nicht, ohne Rücksicht auf universale Werte, dann wäre Auschwitz kein Verbrechen mehr“.

      Kommentar melden
    • Juli 19, 2021

      ” Alle Rassen zwanghaft vermischen wollen, dies ist der grösste Rassismus, weil dies nämlich alle Ethnien/Rassen schlussendlich eliminiert, d.h. ganz ausrottet.”

      Unsinn​.

      1. Vermischung ist gesünder als Inzucht.

      2. Niemand zwingt Sie, sich mit jemandem zu “vermischen”. Die einzigen, die gezwungen, oder zumindest unter Druck gesetzt wurden, Menschen anderer Nationalitäten zu heiraten, waren Mitglieder der Königsfamilien, die durch Heirat ihre Bündnisse besiegelten. Ansonsten war in der Geschichte häufiger das Gegenteil der Fall. Nämlich, dass “Mischehen” verboten wurden.

      3. Wer jemanden liebt, sieht den Partner als M e n s c h e n. Sie sollten auch mal versuchen, Menschen, egal woher, als Menschen zu sehen. Und die Rassentheorien und -verschwörungen wieder zurück in die braune Mottenkiste legen.

      Kommentar melden
  • Juni 23, 2017

    Nur zu Klarstellung: Es geht hier um einen Einzelfall, nicht um alle Eritreer.

    Bei Urteil, denn der Autor moniert, geht es nicht darum ob Eritrea ein Staat, der sicher ist oder das dort nicht gefoltert wird.

    Der Eritreer in diesem Fall konnte nicht beweisen, dass im Fall der Rückkehr schwere Nachteile drohen.

    Kommentar melden
    • Juli 19, 2021

      Es geht nicht um einen Einzelfall, Herr Eberhart. Es geht um alle Eritreer, die nicht beweisen können, dass im Fall der Rückkehr schwere Nachteile drohen.

      Und das sind die meisten.

      Kommentar melden
    • Juli 19, 2021

      J. Eberhart

      “Einzelfa​ll” die allbekannte Laier.

      Schon mal was von einem sogenannten “Präjudizfall” gehört?

      Kommentar melden
    • Juli 19, 2021

      Zum Glück bestimmen das unabhängige Gerichte und nicht Volksabstimmungen, für die klar ist, das jeder Flüchtling zurück müsste.

      Kommentar melden
    • Juli 19, 2021

      Aber jetzt haben doch die “unabhängigen” wenn auch fremden Gerichte bestätigt, dass die unabhängigen Gerichte der Schweiz damit richtig liegen, wenn sie Eritreer grundsätzlich Ausweisen, die nicht beweisen können, dass ihnen im Fall der Rückkehr schwere Nachteile drohen, Herr Eberhart. Oder nicht?

      Und wenn bei Volksabstimmungen klar wird, dass jeder Flüchtling zurück müsste, so ist das nur eine Bestätigung der weltweit gehandhabten Grundregel, dass ein Flüchtling kein Migrant ist, sondern zeitlich beschränkten Schutz und Aufenthalt benötigt.

      Kommentar melden
    • Juli 19, 2021

      Sie haben auch nur die Hälfte gelesen, Herr Knall. Die Schweiz muss erst abklären, ob die eritreische Wehrpflicht der Sklaverei gleichkommt. Laut UNO-Bericht tut sie das. Übernimmt das Bundesgericht diese Ansicht, ist es Essig mit der Ausschaffung.

      Kommentar melden

Kommentar schreiben

Neuste Artikel

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu