1. Sonstiges

Eröffnung KESB-Verfahren – Schutz vor Willkür ?

Gestern habe ich die Mit­tei­lung über die Eröff­nung eines KES­B-­Ver­fah­rens er­hal­ten. Eine un­be­kannte Dritt­per­son mache sich Sor­gen um mein per­sön­li­ches und ge­sund­heit­li­ches Wohl­be­fin­den. Der Brief der KESB ist wohl­wol­lend ge­schrie­ben und ich bin nicht ü­ber­rascht. Al­ler­dings möchte ich gerne er­fah­ren, wer sich Sor­gen um mich macht, damit ich keine Per­son zu Un­recht als De­nun­zi­ant ver­däch­ti­ge, wel­che weder an mei­nem per­sön­li­chem noch an mei­nem ge­sund­heit­li­chen Wohl in­ter­es­siert ist.

Wenn Behörden in private Schicksale oder Lebenssituationen involviert sind, tritt spätestens dann das öffentliche Interesse „auf das Parkett“, wenn ein Skandal passiert ist. Dem möchte ich Gegensteuer setzen und strebe ein faires Verfahren an. In kritischen Situationen stützen sich Ämter und Behörden meist auf das Amtsgeheimnis und den Datenschutz, um sich aus der Eigenverantwortung und manchmal auch gegen das eigene fehlbare Verhalten zu entziehen. Gegenüber den Medien werden dennoch bruchstückhafte Hinweise geliefert, die dann von der Öffentlichkeit infolge mangelnder Sachverhaltsaufklärun​​​​​​​​​g zu Vorurteilen, Mutmassungen bis hin zu üblen Beschuldigungen führen können. Das kann einer betroffenen Person tatsächlich zu einem grossen Nachteil erwachsen, weil sie als unterlegene Partei wenig bis keine Mittel hat, ihre Sichtweise und die Ereignisse gegenüber der Öffentlichkeit darzustellen. Je nach Prädisposition oder Vorbelastungen sind ungleiche Parteistellungen nicht selten der Auslöser für Kurschlusshandlung wie Selbst- oder Fremdgefährdung. Damit möchte ich nicht sagen, dass ich selbst- oder fremdgefährdet bin. Es wäre nicht richtig, alle Menschen, die einen schweren Schicksalschlag erlitten haben und deshalb psychisch angeschlagen sind, pauschal zu beurteilen. In solchen Fällen ist die Ursache und der Sachverhalt von grosser Bedeutung, um die richtige Unterstützung anbieten zu können, ohne die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung einzuschränken. Eine Hilfe kann nur dann eine Hilfe sein, wenn sie den betroffenen dient und zu ihrem gesundheitlichen und persönlichen Wohlbefinden beiträgt. Ein Zwang wäre in meinem Fall kontraproduktiv, weil ich aus eigener Initiative das Gespräch und Beratung gesucht habe und der Schutz vor Willkür damit noch nicht augeschlossen werden kann. Aus diesem Grund sehe ich die Plattform Vimentis als einzige Möglichkeit, den bevorstehenden Verlauf des Abklärungsverfahrens aus subjektiver Sicht der Öffentlichkeit transparent zu machen. Die Medien interessieren sich meistens nicht für die Wahrheit, weil Medien längst nicht mehr neutral sind und häufig die Interessen der stärkeren Partei unterstützen. Ich möchte jedoch andere Diskussionsteilnehmer​​​​​​​​​/innen mit diesen Informationen nicht belasten und werfe daher die Frage in die Runde, ob diese Art von Öffentlichkeitsinform​​​​​​​​​ation auf dieser Diskussionsplattform​​​​​​​​​ unerwünscht sind? Selbstverständlich möchte ich mich auch an die Diskussionsregeln halten und keine anderen Personen abwerten oder falsche Anschuldigungen erheben, die im Zweifelsfall nicht belegt werden können. Deshalb möchte ich zu gegebener Zeit auch die KESB bzw. die mit der Abklärung beauftragte Person um Erlaubnis bitten, dass die Gespräche mit gegenseitigem Einverständnis aus Beweisgründen aufgezeichnet werden dürfen. An die Blogger/innen möchte ich die Bitte stellen, keine persönlich verletzenden Kommentare abzusetzen oder abwertende bzw. pauschalisierende Vorurteile gegen meine Person zu richten. Jedes Schicksal ist ein Einzelfall und sollte demnach auch individuell beurteilt werden. Ich danke für das Verständnis.

Update zum Kommentar Hans Knall:

Ich suche weder eine Selbsthilfegruppe noch emotionalen Zuspruch.

Mangelndes​​​​​​ Interesse des Sachverhaltes kann demnach auch so gedeutet werden, dass niemand ausser meinen Angehörigen und nahestehenden Personen das Recht hat, sich in meine höchtspersönlichen und privaten Angelegenheiten einzumischen, solange weder ich noch eine andere Person konkret gefährdet sind und ich meinen finanziellen und selbstfürsorglichen Verpflichtungen und der Erziehungsverantwortu​​​​​​ng gegenüber meinen Kindern nachkomme.

Somit hat sich der behördliche Abklärungsbedarf bereits geklärt und auf Zwangshilfe kann verzichtet werden, weil es keine bessere Hilfe gibt, als die Selbsthilfe mit Hilfe selektierter Fremdhilfe.

Update zum Kommentar von Alex Müller:

Wer kennt eine Situation besser als die betroffene Person selbst? Behördenmitglieder der KESB haben in der Vergangenheit bereits genug Fehler begangen, so zum Beispiel war der Vater meiner jüngeren Tochter umfassend verbeiständet und während eines Spitalaufenthaltes an einer zu spät behandelten Infektion verstorben. Herr Alex Müller – Hand aufs Herz – mit Ihrem Kommentar bestätigen Sie doch nur, was ich längst versuche zu erklären. Anonyme und unbegründete Gefährdungsmeldungen,​​ die angeblich das Wohl einer betroffenen Person im Fokus haben, führen zu einem unverhältnismässigen und willkürlichen “Schnüffel-Akt”, der dem Grundsatz der Unschuldsvermutung widerspricht. Was haben meine Finanzen oder mögliche Erbschaften mit meiner Gesundheit zu tun? Habe sofort meiner Mutter telefoniert und gefragt, ob sie noch lebt, daraus wurde ein hübsches Gespräch und ich hoffe ,dass sie noch lange lebt, denn sie wird im Dezember 90 Jahre alt und das mag ich ihr gönnen. Offenbar sind die KESB jetzt schon „gierig“ auf eine mögliche Erbschaft, welche ich lieber nicht möchte, wegen allfälliger Erbstreitigkeiten. In meinem Fall liegt eine Verfügung vor – ohne Rechtsmittel – mit folgendem Sachverhalt: Aufgrund einer Meldung über eine mögliche Gefährdung von Yvonne Bloch, geb. 28.4.1973 hat die Kindes- und Erwachsenenschutzbehö​​​​rde auf das oben genannte Datum ein Verfahren zur Prüfung gesetzlicher Massnahmen eröffnet. Insbesondere sind folgende Aspekte abzuklären: Personensorge Soziales Umfeld Familiäre Situation und Beziehungen (Insbesondere Abklärung der Frage, ob ein Kind bei ihr wohnhaft ist. Sollte Unterstützungsmassnah​​​​men ebenfalls für das Kind erforderlich sein, ist der KESB sofort Meldung zu erstatten, damit ein entsprechender Abklärungsauftrag erteilt werden kann: Wohnsituation Tagesstruktur/Arbeit/​​​​Bildung/Schule Gesundheit Finanzielle Situation Einkommen Vermögen Liegenschaften Schulden Erledigung der finanziellen Angelegenheiten, Rechtsverkehr, Administrative Aufgabe Umgang mit Ämter, Sozialversicherungen und Behörden Anstehende Rechtsgeschäfte (Erbschaften, Liegenschaftsverkäufe​​​​ etc.) Ich bin ein gewissenhafter Mensch und habe mir nichts zu Schulden kommen lassen. Ich habe weder Betreibungen noch undeklarierte Grundstücke oder Vermögenswerte. Einzig ein Darlehen von Fr. 4´000.00, welches ich jedoch der KESB bereits gemeldet habe anlässlich des Antrages um Anzehrung des Kindsvermögens für das Schulgeld der Privatschule (Art. 320 ZGB). Dieser wurde am 30. Januar 2018 bewilligt und ich habe bereits damals alles deklariert und deponiert. Auf mich wirkt das Vorgehen wie eine Schickane, denn ich habe zuerst um Hilfe gebeten wegen einer allfälligen Platzierung für Julia, falls ich weiterhin mit Ärzten konfrontiert werde, die meine reaktive Borrelieninfektion ignorieren. Das heisst doch nicht, dass ich behördliche Zwangshilfe brauche, denn ich bezahle bereits Steuern im Kanton SO, bevor überhaupt die Frist für das Ausfüllen der Steuererklärung verstrichen ist. Ich setze mich für meine Rechte und Pflichten ein und möchte sicher nicht mit fremden Menschen konfrontiert werden, die meinen, besser zu wissen, was gut für mein Wohl ist und was nicht. Ich verzichte sogar auf sexuelle Aktivitäten, um körperlich und mental fit zu bleiben und verbringe jeden Abend und jedes Wochenende zu Hause bei meinem Kind. Konsumiere weder Alkohol, Drogen oder Zigaretten und benötige bereits seit 2014 keine Antidepressiva mehr. Seither geht es mir viel besser mit Ausnahme mit dem Ärger, welchen ich mit Ärzten habe, die zu mir sagen „die Realität sei nur Einbildung“ oder „sie nehmen erst dann den Finger raus, wenn Genug Geld fliesst“ oder neulich die Ärztin zu mir sagte „sie habe nicht 7 Jahre Medizin studiert, damit dann eine unstudierte Patientin besser Bescheid wisse“. Man könnte meinen, ich hätte Spass mich mit solchen Provokateuren herumzuschlagen. Immerhin halte ich mich dadurch fit und lerne dabei enorm viel. Schade nur, dass ich meine unfreiwillige “Reportage” nicht vermarkten kann. Bitte lasst mich schreiben, es hilft mir mehr als jede Therapiesitzung bei einem 7 Jahre Medizinstudent, der mindestens Fr. 200.00 in der Stunde verlangt und zu folgendes sagte: „ich war an einem Borrelienkongress und habe gehört, es gebe viele Patienten, die meinen, sie hätten Borreliose, dabei gibt es gar keine Lyme-Disease.”

Ich habe auch die Studie von Professor Dr. med. Sam T. Donta, Direktor der Abteilung Infektionskrankheiten​​​​ und Biomolekular-Medizin gelesen und kann bestätigen, die Lyme-Borreliose existiert. Ich habe sie sogar nachweislich im Liquor, weil dort steht „reaktiv“ mit erhöhtem Eiweissgehalt und unspezifischen Antikörpern bei einem Albuminquotient von 7,8, was nicht dem Alter einer 44-jährigen Frau entspricht, sondern einer 58-jährigen Person. Eine unbehandelte Borreliose mit diagnostizierter Hirn-Schranken-Störun​​g führt zu einer chronisch progredierende Encephalopathie, welche bei adäquater Antibiose (liquorgängiges Antibiotika wie z.B. Ceftriaxon intravenös) reversibel wäre.

Mir geht es sonst psychisch prima und ich brauche deswegen keine KESB, die mich vielleicht erst recht krank macht. Nur weil ich keinen akademischen Titel habe, heisst da noch lange nicht, dass ich nicht lesen und verstehen kann. Es gehört zum eigenverantwortlichen​​​​ Handeln, sich über die eigene Gesundheit bzw. Krankheit zu informieren und nicht alles ungeprüft zu glauben, was uns Patienten „serviert“ wird.

Update zum Kommentar von Hans Knall

Ich wiederhole, dass ich keinen emotionalen Zuspruch oder Zustimmung erwarte. Es ist jedem Leser freigestellt, ob er/sie meine Updates lesen will oder nicht. Ich kann und will nicht auf Kommentare antworten, die an der sachlichen Tatsachenermittlung, wie ich sie als Direktbetroffene erlebe, vorbeiziehen. Es ist auch freiwillig, Kommentare abzugeben und ich erwarte keine Antworten in Bezug auf den materiellen Inhalt. Auf Facebook folgen die detaillierten Ereignisse. Danke für die Kenntnisnahme Herr Knall. Sie dürfen meine Beiträge ignorieren.

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Comments to: Eröffnung KESB-Verfahren – Schutz vor Willkür ?
  • März 17, 2018

    Zur Frage, die Sie in die Runde werfen, Frau Bloch, finde ich: Vimentis ist ein politisches Diskussionsforum und keine Selbsthilfegruppe für persönliche Probleme.

    Ich finde man kann und soll schon über die KESB und ihre Mängel diskutieren. Aber die privaten Schicksalsschläge werden hier sicher nicht gelöst. Deshalb ist es auch wahrscheinlich, dass Sie Beiträge die nicht Ihrer momentanen Stimmung entsprechen oft als verletzend empfinden würden.

    Ich empfehle, Ihr individuelles Schicksal hier nicht mit der Absicht zu verbreiten, Hilfe oder Zuspruch zu bekommen. Persönliche Erlebnisse können höchstens etwa als Versinnbildlichung für entsprechende grundsätzliche Besprechungen zur KESB etwas bringen.

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    • März 18, 2018

      Herr Knall

      Das KESB ist doch wohl auch eine staatliche Institution welche auch von der Politik tangiert wird? Oder ist das KESB bereits schon in Privathänden? Und es kam da schon zu gewissen Tragödien, wie Ihnen sicher bekannt sein dürfte.

      Was ist falsch daran, wenn jemand an Hand seiner persönlichen Erlebnisse die Fehler und Schwachstellen des KESB hier aufzeigt und hinterfragt?
      Den Behörden sollte doch auch einmal klar werden, was sie mit ihrem Verhalten anrichten?
      Auch bei den Verdingkindern waren es die Behörden, welche für viel Elend und Unrecht sorgten. Bei den Behörden ist man oft ausgeliefert und wehrlos, manche Betroffene haben sich gar an die europäische Kommission für Menschenrechte gewendet. Oder neu an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
      Manchmal sind etwas “fremde” Richter vielleicht doch gut?
      Nun wehrt man sich mit dem Argument, fremde Richter schlecht, eigene Richter gut, ob es so einfach ist?

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  • März 17, 2018

    Frau Bloch, Sie schreiben sehr informativ, das kann nicht einmal jeder Journalist gleich gut.
    Aber ob die Rapportierung von Beratungsgesprächen bei der KESP hier in diesem Forum sinnvoll wäre, wage ich zu bezweifeln.
    Denn es geht ja um sehr persönliche Gesprächsinhalte, die nicht jeder Leser, der Sie und ihre ganze Lebensgeschichte nicht kennt, richtig verstehen könnte. Dazu ist es nicht so leicht – Klient und gleichzeitig der eigene objektive Reporter zu sein.

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  • März 18, 2018

    Update zu Ihrem Update, zu meinem Kommentar, Frau Bloch.

    Doch, Sie suchen Hilfe und emotionalen Zuspruch. Zu Recht.
    Genau deshalb empfehle ich Ihnen, diesen nicht in einem politischen Diskussionsforum zu suchen, um nicht enttäuscht oder verletzt zu werden.

    Am besten wäre es wohl, wenn Sie erstmal ohne Vorbehalte auf die Ihnen angebotene Hilfe durch die KESB eingehen würden, statt sich im Vornherein ein zusätzliches Problem einzuhandeln, welches durch Misstrauen und Ablehnung nur alles noch komplizierter macht.

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  • März 18, 2018

    Offenbar gibt es noch andere KESB Fälle:

    Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehö​rde (KESB) – eine Gefahr für Kinder und Erwachsene

    http://www.politn​etz.ch/artikel/18115-​die-kindes-und-erwach​senenschutzbehoerde-k​esb-eine-gefahr-fuer-​kinder-und/kommentar/​423680

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    • März 18, 2018

      Sonderlich wundern würde es mich nicht, wenn die KESB eher eine Belastung als eine Hilfe für die Leute wäre.

      Wenn man kein Feedback erhält, weiss man auch nicht, ob die KESB das tut, was sie dem Namen nach tun sollte, oder was anderes.

      Borrelios​e kenne ich von jemand aus meiner Familie, der das mal hatte. Man darf den Ärzten ruhig etwas auf den Pelz rücken – viele sind teuer aber nicht alle sind Genies 🙂

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    • April 24, 2018

      Ja das stimmt. Wenn ich nicht schreibe, dann würde niemand erfahren, was in meinem Fall wirklich geschehen ist.

      Wenn ich dann plötzlich wegen einer unbehandelten oder falsch behandelten Neuroborreliose an einem Schlaganfall sterben würde, dann halten sich die Ämter an Stillschweigen und an das Amtsgeheimnis. Es ist schon etwas sonderbar, dass bereits der Vater meiner Tochter an einer zu spät behandelten Infektion (er hatte eine künstlichen Herzklappe) verstorben ist – trotz umfassender Beistandschaft durch die KESB und engmaschiger ärztlicher Behandlung.

      Deshalb schreibe ich offen über meine Borrelieninfektion und mache auch kein Geheimnis aus den serologischen Befunden, die eine positive bzw. reaktive Borreliose im Hirnwasser und im Blut attestieren.

      Ich bin keinesfalls suizidgefährdet und würde auch niemandem etwas antun, wenn man mich nicht in eine Verzweiflung treibt. Jedoch bin ich als IV-Rentnerin stigmatisiert und wenn ich dann doch unerwartet sterben würde, dann sagen die KESB-Verantwortlichen​ wie damals bei Nathalie K. :
      “Sie hatte es schon immer in sich….”

      Nein, ich bin der Meinung, Nathalie K. hatte sicher nie die Absicht, sich oder ihre Kinder zu töten. Sie verfiel durch die Übermacht der KESB in eine Ohmacht, was sie zu einer Verzweiflungstat getrieben hat. Das wäre niemals passiert, wenn man ihr die Kompetenzen gelassen hätte, ihre privaten Probleme alleine bzw. mit Hilfe ihrer Familie zu lösen. Ihre Kinder waren vor dem KESB-Beschluss keiner Gefährdung ausgesetzt, sonst hätte man sie nicht über Weihnachten und Neujahr bei der Mutter gelassen.

      Ich verstehe, wie es sich anfühlt, wenn man durch eine behördliche Übermacht erdrückt und als Mensch entwürdigt fühlt – ich darf gar nicht daran denken, welcher Ohmacht ich ausgesetzt wäre, wenn man mir gegen meinen Willen eine Person vor die Nase setzt, die von nun an, meine Kompetenzen und Entscheidungen beschneiden würde.

      Nein, das wäre tatsächlich ein Grund zum Verzweifeln, zumal ich in der Vergangenheit sehr schlechte Erfahrungen mit Ärzten, Anwälten und Behördenmitgliedern gemacht habe. Bei mir liegen weder Betreibungen noch Strafregistereinträge​ vor und ich verrichte zum Teil bessere Arbeit als einige Fachpersonen.

      Mit einer Urkunde und mit behördlicher Allmacht kann natürlich jeder “Lügner/Betrüger” alles “besser”, als eine Person, die nach bestem Wissen und Gewissen und nach Treu und Glauben handelt. Deshalb würde ich eine Beistandschaft niemals akzeptieren, solange ich lesen und schreiben kann.

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  • April 24, 2018

    Frau Bloch, ich muss mich den Herren Leider anschließen. Sie sollten hier nicht Ihre persönliche Lebensgeschichte und Ihre Situation in allen Details preisgeben. Das ist nicht gut!

    Was die Offenlegung Ihrer persönlichen Lebens- und Vermögensverhältnisse​ betrifft. Ich fürchte Sie tuen sich selbst nur einen Gefallen, wenn Sie kooperieren. Wenn alles seine Richtigkeit hat ist das ja kein Problem. Ich habe den Eindruck Sie nehmen das viel zu persönlich und reagieren dann emotional. Finde ich durchaus nachvollziehbar! Aber für die KESB sind Sie nur ein Fall von Vielen und sich quer zu stellen, kann nicht zu Ihrem Vorteil sein. Damit meine ich nicht, dass Sie alles mit sich machen lassen müssen. Ich denke nur es wäre besser, so weit wie möglich zu kooperieren und Nichts zu unterschreiben. Einen kühlen Kopf zu bewahren.

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    • April 24, 2018

      Elsi D. Stutz, Ihre Gesinnung habe ich längst durchschaut. Ich bitte Sie es zu unterlassen, irgendwelche Rückschlüsse auf meine persönliche Situation oder meine Kooperation mit einem Amt oder Behörde zu ziehen. Ich bin diejenige, die den Sachverhalt direkt aus der Quelle schildert. Sie dürfen sich als stille Leseren den erwähnten HERREN anschliessen, oder aber schweigen.

      Der Condown hat noch nicht begonnen und ich lasse mich durch nichts und niemanden davon abhalten, meine Erfahrungen mit der KESB der Öffentlichkeit zu präsentieren. Auch subtile Drohungen lassen mich kalt. Sie wissen noch nicht, mit welchem Preis ich den Ausgang des Verfahrens bereit bin, zu bezahlen….Solange die Politik die wirklichen Probleme nicht angehen und die Landesregierung sich der Verantwortung entziehen, dann braucht es eben Bürger mit Rückgrat, die nicht bei jeder Einschüchterung “schwach” werden. Ich habe den besten Anwalt, den es gibt und ich kann zu meinem Wort stehen, weil ich nichts anderes als die Wahrheit spreche!

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    • April 24, 2018

      Es sind doch keine Rückschlüsse, Frau Bloch, die hier auf ihre persönliche Situation gezogen werden, denn Sie schildern diese persönliche Situation doch permanent selber! Nachher zu fordern, dass die Leser schweigen sollten, ist in einem Diskussionsforum völlig absurd.

      Statt gutgemeinte Warnungen ernst zu nehmen die ja nur verhindern wollen, dass Sie enttäuscht werden, sollten Sie nicht einfach aggressiv und von vornherein uneinsichtig reagieren. Es geht ja gerade darum, dass Sie sich in Ihrer anscheinend doch angeschlagenen, eigenen psychischen Konstellation nicht von Meinungsäusserungen verletzt fühlen sollen, wenn Kommentatoren sich vielleicht zum KESB-Thema austauschen, aber wahrscheinlich nicht therapeutisch tätig sein wollen.

      Schlusse​ndlich muss man sagen: Es ist ja Ihre Sache. Aber es ist nicht angemessen, dann umgehend in den Opfer- und Beleidigungsstatus zu verfallen, wenn das eintritt wovor Sie ja jetzt von verschiedensten Kommentator^*/Innen gewarnt wurden.

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    • April 24, 2018

      Sie verstossen natürlich nicht gegen Forumsregeln, Frau Bloch, das möchte ich keinesfalls in den Raum stellen.
      Aber es gibt eben auch keine Regel, die es irgendwelchen Kommentatorinnen erlaubt, Kommentare anderer zu verbieten oder zu untersagen.

      Dass Sie, wie gerade erneut bewiesen, ein Gekränktsein-Problem haben, äussert sich in Ihrer Manie, sich durch Ihnen nicht applaudierende Kommentare grundsätzlich diffamiert zu fühlen oder persönlichkeitsverlet​​ztende Kritik zu wittern.

      Eines sollten Sie verstehen: Was Sie hier schildern, ist weder ein nachprüfbarer Sachverhalt, noch emotionslos. Auch wenn Sie das nochmals betonen. Und auch dass Ihre persönliche Befindlichkeit in Ihrem Homeoffice bleibt, projizieren Sie nur aus Ihrer subjektiven Wahrnehmung in Ihre Phantasien.

      Klar, Sie sind alt genug um zu entscheiden was Sie schreiben und was nicht. Aber ich bezweifle Aufgrund Ihrer hier präsentierten Beispiele, dass Sie auch robust genug sind, eine offene Diskussion über das von Ihnen Geschriebene sachlich durchzustehen.

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    • April 25, 2018

      Guten Morgen Herr Knall

      Sie haben definitiv ein Interpretationsproble​m. Vielleicht ist Ihnen auch nur langweilig oder Sie amüsieren sich, um mich aus der Reserve zu locken. Kein Problem, ich bin robust genug, um mit der Kritik eines nörgelnden Spassvogels umgehen zu können.

      Haben wir doch heutezutags schon für jedes Verhalten, das nicht der “Schafsnorm” entspricht eine Krankheitsbezeichnung​, so fehlt doch die wichtigste Diagnose für interpretationsgeschw​ächte Persönlichkeiten mit einem Hang zu provozieren.

      Herr Knall, ich muss mich nicht rechtfertigen und kann Ihre unsachlichen Kommentare mit einem ruhigen Gewissen zur Kenntnis nehmen. Im Gegensatz zu Ihnen, weiss ich wovon ich spreche und das Sprechen und Schreiben wird wohl nicht auch noch pathologisiert werden. Es steht eine manipulative Taktik dahinter, Menschen, die etwas Ungenehmes thematisieren, in aller Öffentlichkeit zu demütigen. Das erleben sogar Politiker, die sonst als “hartgesottene Kerle” in der Öffentlichkeit auftreten. Viele dürfen leider nicht mehr “authentisch” politisieren und das ist doch schade in einem Milizsystem. Die Politik ist doch für die Gesellschaft da und nicht umgekehrt.

      Aber Sie dürfen versichert sein, Herr Knall, dieser “Spin doc” habe ich längst durchschaut und Einschüchterungen beeindrucken mich nicht mehr. Und Manie, ja wenn Sie Selbstvertrauen als Manie bezeichnen, dann wäre ich ja bisher falsch behandelt worden, denn in den Klinikakten aus dem Jahr 2012 steht eine andere Diagnose. Oder ist es etwa so, dass ein Patient sich von einer Abhängigkeit löst und ihm danach eine andere Krankheit angelastet bzw. solange provoziert wird, bis ein neues Krankheitsbild entstehen könnte ?!

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    • April 25, 2018

      Wenn Sie in einer Diskussion einfach nachträglich Kommentare von Ihnen löschen, auf die bereits geantwortet worden ist, Frau Bloch, verzerren Sie die tatsächlichen Stellungnahmen.

      Zw​ischen meinen beiden obenstehenden Kommentaren haben Sie ja noch einen Text veröffentlicht. Zum besseren Verständnis zitiere ich:

      „Yvonne Bloch schreibt: 24.04.18, 22:07
      Herr Knall, ich habe Ihnen bereits vor etlichen Tagen den “Spiegel” vorgehalten. Offenbar leiden Sie an einer Wahrnehmungsverzehrun​g. Ich gebe Ihnen jetzt eine Anleitung, wie eine sachliche Diskussions verlaufen sollte.
      Als erstes möchte ich hiermit nochmals betonen, dass ich den Sachverhalt emotionslos schildere und meine persönliche Befindlichkeit in meinem Homeoffice bleibt. Das Emotionale hat hier in der Tat nichts zu suchen. Nur ist es so, dass ich wiederholt feststellen muss, dass Sie und Elsi ihre subjektiven Wahrnehmungen und Phantasien in meinen Sachverhalt projizieren. Das ist tabu!
      Zweitens sollte jeder, der meine Updates zu diesem Thema liest, lediglich Kommentare absetzen, welche der Sache zweckdienlich sind. Also weder Zuspruch oder Ermunterung noch Trost oder persönlichkeitsverlet​ztende Kritik. Ihre Kritik, Herr Knall, verstösst gegen die Diskussionsregeln. Sie scheinen wohl nicht zu verstehen, dass ich nicht in ein Verfahren mit Vimentis verwickelt bin, sondern dass die…“

      …der Text ging noch ein paar Sätze weiter, der Rest ist aber nicht per Mail übermittelt worden. Sie schrieben da noch, Sie seien schliesslich alt genug um zu entscheiden was Sie schreiben und Vimentis würde sie dann schon darauf aufmerksam machen, falls Sie gegen Forumsregeln verstossen würden.

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    • April 25, 2018

      Lieber Hans Knall. Durch mich sind keine Kommentare oder Beiträge gelöscht worden. Bitte fragen Sie bei den Administratoren von Vimentis, ob allenfalls einige meiner Kommentare zensuriert bzw. gelöscht wurden.

      Ich habe im übrigen auch erwähnt, dass ich den Verlauf meines Verfahrens auf Facebook veröffentlichen werde und da finden Sie auch weitere Hinweise, damit Sie sich weiterhin auf meine Kosten amüsieren können.

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    • April 26, 2018

      Ja, ja, Frau Bloch, Sie erwähnen da eben so Einiges wenn der Tag lang ist…

      Und ob Kommentare von Ihnen gelöscht worden sind müssten Sie wissen. Falls Sie es nicht selber waren, hätte Ihnen Vimentis die Löschung per mail mitgeteilt.

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    • April 26, 2018

      Guten Abend Herr Knall

      Das ist gut zu wissen. Ich finde es auch schade, dass dieser eine Kommentar, den Sie sehr gut zitieren, nicht mehr vorhanden ist. Allerdings ist es so, dass ich diesen Kommentar nicht bewusst gelöscht habe. Bei meinem letzten Kommentar ist mir offenbar ein Fehler passiert, als ich ein paar Rechtschreibefehler korrigieren wollte. Da es leider keinen Button “abändern” gibt, so muss man den bestehenden Kommentar zuerst kopieren, danach löschen und anschliessend mit der entsprechenden Korrektur nochmals veröffentlichen. Es könnte sein, dass ich irrtümlicherweise den falschen Kommentar gelöscht habe.

      Ich bedaure, dieses Missgeschick und kann Ihnen versichern, dass ich (nachträglich) keine bestehende Beiträge lösche, die als Antwort auf einen anderen Kommentar dienen. Ich unterscheide die Qualität dieser Informations- und Diskussionsplattform bewusst von anderen und lege Wert darauf, dass jeder das Recht hat, seine Meinung äussern zu dürfen, ohne persönlich angegriffen zu werden und der gegenseitige Respekt gewahrt bleibt. Mit persönlicher Kritik (also gegen die Persönlichkeit gerichtet) sollte man sich zurückhalten.

      Sie müssen meinen Beiträgen nicht zustimmen und mich auch nicht mögen, aber würden Sie jeder anderen Person ebenso direkt zu verstehen geben, dass Sie ihrer Wahrnehmung nicht trauen? Ist es nicht etwas patriarchalisch, einer (weiblichen) Person vorzuhalten, sie könne mit Kritik nicht umgehen und sie sei zu “schwach” für diese Diskussionsplattform?​

      Ich hoffe, wir haben dieses Problem jetzt bereinigt und überlassen den Entscheid den Administratoren, falls ich gegen eine Regel verstosse oder meine Beiträge unerwünscht sind. Danke für das Verständnis.

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