Das haben uns die Politiker vor einigen Jahren versprochen.
Doch die Verwaltung kennt ihre eigenen Regeln, sie hat die automatische Einbürgerung eingeführt:
“Zwei aussereheliche Töchter eines eingebürgerten Türken erhalten ebenfalls den Schweizer Pass. Dass ihr Vater nach Ansicht des Kantons Solothurn «hochgradig rechtsmissbräuchlich» gehandelt hat, darf laut Bundesverwaltungsgericht keine Rolle spielen.
Der heute 54-jährige Mann hatte 1988 eine Schweizerin geheiratet. Gestützt auf diese Ehe wurde der Türke 1995 im Kanton Solothurn erleichtert eingebürgert. Zwei Jahre später liess sich das Paar scheiden. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Mann in seiner Heimat mit einer türkischen Frau bereits eine aussereheliche Tochter.
…
Laut Gericht könne die beiden «sinngemäss» als integriert gelten, obwohl sie noch nie in der Schweiz waren. Das Gesetz stelle in solchen Fällen keine hohen Anforderungen. Es genüge, dass sie in der Türkei mit ihrem Vater zusammenlebten, an einer Privatschule Deutsch lernten und die Sprache «mittelmässig» beherrschten.”
http://www.blick.ch/news/schweiz/schweizer-pass-fuer-kinder-aus-tuerkischer-zweitfamilie-id2226445.html
Es ist höchste Zeit für eine vernünftige Einbürgerungspolitik!
Einbürgerungswillige Ausländer müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:
Keine Verurteilung durch eine Gericht, unabhängig vom Strafmass.
Die Einbürgerung erfolgt frühestens mit 20, erst in diesem Alter ist absehbar ob Gefahr für die Allgemeinheit besteht oder nicht.
Keine (Verkehrs-)Bussen.
Keine Schulden beim Steuer- oder Sozialamt und auch nicht bei der Krankenkasse.
Gute Sprachkentnisse, Niveau C1.
In der Schweiz geboren und aufgewachsen.
Die ersten 5 Jahren nach der Einbürgerung sind Probejahre, während dieser Zeit müssen die oben genannten Bedingungen erfüllt sein, sonst erfolgt automatisch die Ausbürgerung.
Nach Ablauf der 5-jährigen Probezeit muss sich der Eingebürgerte für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist ausgeschlossen.
Das gilt auch für die bereits Eingebürgerten.
Während der Probezeit ist der Eingebürgerte nicht wahlberechtigt, ausser er ist kein Doppelbürger.
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http://www.blick.ch/news/schweiz/schweizer-pass-fuer-kinder-aus-tuerkischer-zweitfamilie-id2226445.html
Meines wissens müsste wegen der erwiesenen Scheinehe die Erteilung des CH Bürgerrecht rückgängig gemacht werden. Also haben entsprechende Ämter davon nichts gewusst oder geschlafen. Wenn verlauert wurde, ist die Sache allerdings anders zu beurteilen.
Vor allem brauchten wir eine Richterzocker-Initiative um die grassierende Aneignung von Gesetzgeber-Kompetenzen einzudämmen, die sich die Judikative unerlaubt erlaubt.