Glaubt irgendjemand im Ernst, dass die Schweiz bei der Anrufung dieser Schutzklausel beim Schiedsgericht und nachher allenfalls beim EUGH Gehör findet? Die Schweiz hat sich bisher nicht einmal im Rahmen der Bilateralen II (Art. 14 Abs. 2) getraut, eine solche Forderung an die EU zu stellen.
Und es ist einfach Fakt, dass die Schweiz mit diesem Vertrag nicht die Möglichkeit haben wird, die Zuwanderung irgendwie sinnvoll zu steuern.
Selbst wenn der EUGH in der ersten Runde zu Anrufung der Schutzklausel noch nicht zum Zuge kommt, dann besteht da immer noch die Gefahr, dass sich die Schweiz und das Schiedsgericht nicht einig werden, in welchem Fall dann das Streitbereinigungsverfahren zum Zuge kommt, bei dem das Schiedsgericht dann definitiv an die Rechtsauslegung des EUGH gebunden ist. Es besteht also keine Möglichkeit, die Zuwanderung zu regeln, ohne dass die EU reinredet.
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