Strassburg verbietet Schweiz Ausschaffung von Kriminellem
Quelle Berner Zeitung 08.07.2014
***************************************************************
Was verdeutlicht, dass bereits “fremde EU-Kraten-Richter” über unser Land entscheiden.
Da verwundert es einem kaum mehr, dass die Linken hierzulande auf dem Rücken der Schwächsten Platz schaffen und sparen (müssen) zu Lasten der Allgemeinheit.
Die Frage stellt sich: Wann setzen sich unsere gewählten Volksvertreter/Innen wohl für die Menschenrechte der eigenen Bürger/Innen ein?
So wird “gespart”:
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide commentsDer EGMR hat überhaupt nichts mit der EU zu tun!!!
Die Autorin sollte sich vielleicht zuerst mal über den Unterschied von Europarat und EU informieren bevor sie derartigen Müll verbreitet!!!
Danke, dass das hier mal jemand sagt;
Der EGMR ist ein Erfolg aus rechtsstaatlicher Sicht für die Schweiz, seit wir seither einige Systemänderungen vornehmen mussten, wo Grundrechte mit Füssen getreten wurden.
Beispielsweise dass Untersuchungsrichter dieselben Richter sind, die danach den Prozess machen, Unmöglichkeit der Rüge verschiedener Entscheide, etc, etc.
Der EGMR ist hierzu da, den Staaten minimale Grenzen zu setzen. Dass hierbei nun einmal etwas darunter ist, was Ihnen nicht gut bekommt kann sicherlich sein.
Im Übrigen lässt es der Gerichtshof ja zu, dass ein Verhüllungsverbot umgesetzt wird, was ja wohl kaum den sog. ‘Linken’ Parteien entspräche und nur deren Rücken stärken würde, oder nicht? Bitte hören Sie auf mit diesen Klagen, die Schweiz würde bevormundet. (Vielleicht braucht ein solches Volk auch ein wenig Bevormundung?)
Empfohlene Literatur als Alternative zum Blick&BernerZ:
Müller/Schefer Grundrechte in der Schweiz
H/H/K Schweizerisches Bundesstaatsrecht
PS: In wie weit sehen Sie Rechte der Schweiz verletzt?
Herr VonAllmen
Zitat aus BZ-Artikel:
“Der Gerichtshof für Menschenrechte kommt nun aber zum Schluss, dass eine Ausweisung des Mannes dazu führen würde, dass der Kontakt zu seiner Tochter stark eingeschränkt würde. Und auch die Beziehung zur Ehefrau fällt gemäss Strassburger Gericht unter den Artikel 8 der Menschenrechtskonvention, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Das Recht auf Familienleben sei deshalb höher zu gewichten als das Sicherheitsinteresse der Schweiz.”
**********************************
Der Gerichtshof betreibt Täterschutz, indem er Kriminelle vor die Sicherheit der Schweizer Bürger/Innen stellt, welche diesen Zuwanderern samt Familie “ein Zuhause” schenkte.
Vermutlich werden die Geschädigten nicht mal entschädigt, nein vermutlich dürfen diese nun über Staatsabgaben noch dafür mitbezahlen für Sondersettings- Gerichtskosten usw., und die ganze Familie zu Lasten der Allgemeinheit obendrauf noch durchfüttern.
Möchte sehen ob wir Schweizer in seinem Heimatland so verhätschelt würden.
Das ist richtig so und wird vom BGer auch entsprechend angewandt, dass nach Kriterien wie der Schwere des Verbrechens, Wiederholungsgefahr, Integration, Familienzusammenhalt, etc. im Einzelfall abgewogen wird, ob eine Ausweisung nicht gegen unsere Verfassung verstösst (hierzu detailliert BGE 125 II 521).
Natürlich haben wir einige unter uns, die eine radikale Lösung nach tit for tat bevorzugen würden, was aber übrigens auch von der herrschenden Meinung der schweizer Rechtsprofessoren nicht tragbar erscheint.
Natürlich kann man sich an Einzelfällen profilieren und wie ein Weltmeister auf den (meist sehr interessanten) grenzwertigen Urteilen wo die Gemüter sich scheiden rum hacken und sich eine Tendenz der Rechtsprechung zurechtlegen die in den politischen Diskurs als Anheize genommen wird.
Jedoch sollten wir m.E. nicht bloss danach argumentieren, wie wir in z.B. Nordkorea behandelt würden, sondern als westliches, wirtschaftlich starkes Land eine neue Denkweise und Fortschritt verkörpern. Es soll keine Lösung sein, sich ständig nach ‘unten’ zu orientieren sondern und sich vielleicht mal ein wenig komplexere Wege bahnen. Und hier kommen wir öfters an die Grenze der Urteilsfähigkeit des Volkes, das, wenn es die Materie nicht begreift, sich zu einem grossen Teil durch Publicity und Schlagwörter und greifende Beispiele informiert und ein verzerrtes Bild dessen erhält, um was es wirklich ginge. Hier sind wir oftmals am Punkt wo von ‘Bürokraten’ und ‘Scheindemokratie’ gesprochen wird und von den Gegnern genau dieses Feindbild geschaffen wird, auf welches wir anspringen.
Wie auch immer wäre das natürlich auch interessant zu diskutieren in wie weit eine direkte Demokratie produktiv ist, jedoch werde ich vielleicht mal dazu kommen etwas auch darüber zu tippen.
Zitat Herr Von Allmen: “was aber übrigens auch von der herrschenden Meinung der schweizer Rechtsprofessoren nicht tragbar erscheint.”
Logisch diese Herrschaften und ihre angegliederten “Institutionen/Entouragen” verdienen ja mit den Kriminellen ihr täglich Brot, was man den Bürger/Innen klaut, welche sich an Gesetze halten.
Natürlich kann man nicht wegdiskutieren, dass gewisse Richter es einfach nicht einsehen wollen, dass die Sicherheit eines Landes höher bewertet werden muss, als die Wünsche von Verbrechern! Dieser Verbrecher erhält nun sogar noch Geld für seine Taten (Parteientschädigung) und lacht sich ins Fäustchen. Ich bin mir sicher, dass dieser Typ weitere Verbrechen begehen wird.
Wollen wir in der Schweiz ein Rechtssystem wie in Israel mit den Palästinensern, wo die Bevölkerung das Recht durch Selbstjustiz in die Hand nimmt? Ich will das siecher nicht und möchte auf der Strasse sicher sein! Für mich gehört jeder Wiederholungstäter ausgewiesen, so wie ein Schweizer Straftäter im Ausland ausgewiesen würde; denn jeder hat es in der eigenen Hand, mit Anstand im Gastland zu leben!
Natürlich sehen das gewisse Leute in einer bestimmten Partei in unserem Land ganz anders, aber das ist eine andere Geschichte, die wollen schliesslich auch, dass sich die Schweiz dem Ausland unterjocht!
Frau Habegger, ich will nicht leugnen dass gerade jene, die im Strafrechtssektor arbeiten ihr Geld damit verdienen, dass es straffällige Menschen gibt. Das hat jedoch nichts mit Lehrmeinungen über die Verhältnismässigkeit einer Strafe zu tun. Ich würde ich Sie gerne dazu ermutigen dazu etwas zu verfassen um die von Ihnen als schon beinahe korrupt dargestellten Professoren zu belehren.
Es klingt ja schon fast so als würden Sie jedem Juristen der sich für Ausländer einsetzt unterstellen, er würde möglichst viel Kriminalität in der Schweiz wollen…
“EU = Menschenrecht für Kriminelle statt für Betroffene”
1) Der “Europäische Gerichtshof für Menschenrechte” (EGMR) in Strasbourg (fr) hat nichts mit der “Europäischen Gemeinschaft” (EG) in Bruxelles (be) zu tun (28 Mitgliedstaaten). Er ist ein Organ des “Europarats” in Strasbourg (fr) mit 47 Mitgliedstaaten. Wie oft muss ich das hier noch berichtigen?
http://www.foraus.ch/de/themen/menschenrechte-und-humanitare-politik/die-schweiz-und-die-emrk/
2) Die Schweiz ist Mitglied des Europarats. Sie entsandte bereits 5 Richter/innen in den EGMR.
http://www.humanrights.ch/upload/pdf/110919_Liste_der_Schweizer_Richter_am_EGMR.pdf
3) Die Menschenrechte gelten natürlich für ALLE – auch für Kriminelle. Der demokratische Rechtsstaat muss vorab auch für Kriminelle gelten. Daran wird er gemessen. Nur in Bananenrepubliken ist das anders.
4) Bei dieser Antwort handelt es sich um wertfreie Fakten; man muss sie also nicht bewerten.
Selbstverständlich gelten die Menschenrechte für ALLE!
Wo Rechte sind gibt es aber in einem wirklichen Rechtsstaat auch Pflichten!
Z.B.die Pflicht der Ehrlichkeit,die Pflicht der Verantwortlichkeiten,die Pflicht des Respektes gegenüber seinen Mitmenschen.
…und was tun,wenn gewisse “Mitmenschen” das unterlassen????
Mit solchen “Schlaumeier-Urteilen” untergräbt man die Rechtsordnung,und den Rechtstaat,und zudem “fördert” man Anarchie und Selbstjustiz…!!….wer geht da noch vor Gericht..!!….nur noch die Schelmen…!!
Nichts begriffen, Herr Wolfensberger.
Nein guter Mann!
Soo was begreift niemand mehr!…da haben Sie richtig geraten!Das Recht schützt im Normalfall die Schwachen!Ich brauche ich also nur eine Tochter zu haben,die ich gerne in der Woche einmal sehen möchte und schon wird eine berechtigte Ausschaffung ausser Kraft gesetzt.Unter Menschenrechten verstehe ich,dass man einen Menschen anständig behandelt,genug zu essen gibt,eine anständige Unerkunft.Wenn jemand in in sein Heimatland zurück geschickt wird,hat das mit Menschenrechten nichts,aber auch gaar nichts zu tun!Im Gegenteil..!..er sollte sich eigentlich dort wieder wie zuhause fühlen,ausser er hat dort auch schon was “angerichtet”……oder es ist Krieg.!In Ecuador ist kein Krieg…!!!!!……
Somit ist nur eine Vermutung richtig, “Die Schelmen dort in Brüssel sind unter sich”!!..und helfen sich halt…….!
Ich bin nicht Ihr “guter Mann”. Halten Sie sich bitte an die Höflichkeitsregeln!
..ist das unhöflich???????????????? äxgüsi…!…der Herr Unbekannt…!!!
…
.
Dieses Urteil des EMrGH ist ein Blankockeck für alle Ausländer in der Schweiz mit Familie: Man darf sich risikolos kriminell betätigen. Allenfalls kassiert man ein paar Monate in einem komfortablen CH-Gefängnis, aber Ausschaffen: Nein, das droht nicht mehr, man hat ja Familie ! Dass ein Familienvater Verantwortung wahrnehmen könnte und sich anständig im Gastland verhalten könnte, an das denkt der EMrGH nicht, das wäre ja unzumutbar. Solche “Menschenrechte” brauchen wir nicht.
Verhalten wir, unsere Unternehmen, unsere Politiker etc. in anderen Ländern angemessen und als Gast? Sorry, die Frage muss ich nun mal stellen. Man kann sich ärgern über die Menschen, die sich falsch verhalten und dafür noch belohnt werden. Doch wie halten wir es mit der Eigenverantwortung und als Vorbildfunktion?
Wie es in den Wald schreit, kann es auch rausschreien. Entsprechend zusehen, dass wir unser mögliches in unserem kleinen Rahmen tun, damit die Menschen in ihren Heimatländern ein Ein- und Auskommen haben. Beispiele wie es nicht getan werden sollte, gibt es genug.
Wer sich nun über Strassburg und die Menschenrechte ärgert sollte sich auch im klaren sein um was es geht bei den Menschenrechten und dass es einem selber oder einen lieben Menschen aus dem Umfeld betreffen kann. Entsprechend vorsichtig sein mit Forderungen.
Sorry, Faru Sägesser, Ihr Votum in allen Eheren, aber wenn ich in den USA (“Vorbildsstaat”) und allen anderen Staaten kriminell werde, werde ich ausgeschafft und das oft erst nachdem die Gefängnisstrafe, die im Ausland viel härter ist, abgesessen worden ist! So und nicht anders läuft es auf dieser “freien” Welt!
Vorbild sein, ist das Eine, das Vorbild erkennen und dem nachleben, ist das Andere! Nur mit der Kuscheljustiz verhindert man keine Verbrechen!
Damit haben Ausländer genau denselben “Motivationsgrad” um kriminell zu werden wie jeder Schweizer: Strafe und Gefängnis ja, Ausschaffung nein. Wobei Schweizer in der Regel diese Konstellation wohl kaum als “risikolos” bezeichnen würden.
Der Mann hat ein Kind in der Schweiz, um das er sich kümmert. Der Mann hat Straftaten begangen, aber keine gegen Leib und Leben seiner Mitmenschen. Er ist seit 5 Jahren straffrei, ist also kein Gewohnheitsverbrecher.
Hier kompromisslos die Ausschaffung fordern können wohl nur Leute die sowieso nur nach möglichst vielen Gründen suchen und möglichst viele Ausländer aus der Schweiz zu werfen.
@Herren Müller und Wagner
Besten Dank für Ihre Beiträge! Ich sehe es wie Sie, Herr Wagner.
Ich habe etwas Mühe mit dem Vergleich der Ausschaffungen USA und Schweiz. Mit der Ausschaffungsinitiative haben wir nun den Deliktkatalog in unserer Gesetzgebung (wenn dann erst einmal umgesetzt). Leider ist nicht jedes Delikt aus diesem Katalog ein Grund für die Heimat- und Drittstaaten die Auszuschaffenden zurückzunehmen. Folglich sehe ich diese Gesetzgebung eher als „Eigengoal“.
Umso mehr, dass man die ganzen Probleme nicht einfach den Staaten wie z.B. Italien überlassen kann (die Schweiz ist eine Insel und sollte eigentlich keine Flüchtlinge erhalten), dafür aber toll weiter profitiert. Geld verdienen und Grenzen dicht halt…. Auch dies löst keine Probleme. Dies zu ändern geht allerdings ins Portemonnaie….
Betr. Kuscheljustiz, Herr Müller. Wenn jemand die Strafe verbüsst hat und 5 Jahre straffrei war, sich um sein Kind kümmert. Welche Strafe würden Sie dann geben? Wie würden Sie sein Heimatland, resp. Drittstaat überzeugen ihn zurück zu nehmen? Spielen Sie dies einmal durch und googeln sie mal über missglückte Ausschaffungen nach inkl. deren Gründe.
Herr Wagner,
legitimiert ein Kind haben, Verbrechen zu begehen? Gerade wenn er ein Kind hat, sollte er motiviert (und Vorbild) genug sein, ein Leben ohne kriminelle Machenschaften zu führen. Wo kämen wir hin, wenn ein Familienvater kriminell sein darf und weil er Vater ist dafür nicht wie jeder andere zur Rechenschaft gezogen werden darf? Für mich ist das kein Grund, zur Schonung von Kriminellen! Übrigens macht man im Ausland auch keine Ausnahmen!
Peter Müller:
Nein, ein Kind zu haben legitimiert nicht Verbrechen zu begehen, steht auch nirgendwo in meinem Beitrag. Wer hat irgendetwas geschrieben davon das ein Familienvater kriminell sein darf? Ich nicht, NIEMAND DARF kriminell sein. Der Mann IST für seine Taten zur Rechenschaft gezogen worden, ist abgeurteilt worden, und seit 2009 straffrei. Die Ausschaffung ist eine zusätzliche Massnahme, die beim gleichen Strafenkatalog einen Schweizer nicht treffen würde.
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist NICHT NUR für die Schweiz zuständig. D. h. alle Länder für die der europäische Gerichtshof für Menschenrechte zuständig ist hätten im gleichen Fall das gleiche Urteil kassiert. Die Aussage “im Ausland macht man auch keine Ausnahmen” ist zumindest im Zusammenhang mit diesem Fall kompletter Unfug.
Sägesser Barbara:
Danke für den Beitrag. Wobei mir speziell das Thema das Ausweisungen vom Zielland nicht akzeptiert werden (die Leute nicht “zurückgenommen” werden) für mich gar nicht so bewusst war.
Herr Wagner,
entweder man hat Gesetze, welches aus dem Willen der Bevölkerung entstanden ist, und dann hält man sich daran (auch die Gerichte bei der Verurteilung) oder eben nicht. Dann braucht man aber keine Gesetze zu machen. Die Gesetze sind doch dazu da, um eingehalten zu werden.
5 Jahre (!) nicht mehr Rückfällig geworden! Was für eine Aussage! Und was ist morgen? Sind 5 Jahre Straflosigkeit für Sie ein Beweis für die “Gesundung”? Nein, für mich ist dies überhaupt kein Beweis für eine Besserung, schliesslich musste er sich, so lange der Prozess lief, speziell zusammen nehmen – nein, die 5 Jahre Enthaltsamkeit von der kriminellen Bühne ist für mich kein Beweis einer Besserung!
Herr Müller:
Die Schweiz hat die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten bereits 1974 ratifiziert, die Konvention ist für die Schweiz direkt anwendbares Recht. Eine Entscheidung des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist folglich bindend. AUCH DAS IST GESETZLICH GEREGELT.
Der Täter hat kleinere Straftaten begangen für die er gerade mal eine Bewährungsstrafe kassiert hat. Nach Ablauf von weiteren 2 Jahren wären die Strafen sowieso verjährt (Straftaten unter 3 Jahren Haft nach 7 Jahren) egal was Sie als Beweis für eine Besserung ansehen oder nicht.
Wenn Ihnen sowohl die Anwendung der Menschenrechtskonvention als auch die Verjährungsfristen speziell für Ausländer nicht passen empfehle ich Ihnen das Referendum zu ergreifen.
Wenn man sich darüber nervt das man jemanden nicht ausweisen kann der gefährlich für Leib und Leben seiner Mitmenschen ist kann ich solch einen Aufreger halbwegs verstehen. Angesichts von jemandem der Familienvater ist, der kaum wirklich schwerwiegende Taten begangen hat und seit Jahren “sauber” ist, zeigt diese ganze Aufregerei wie viele Bünzlis es doch leider immer noch in der Schweiz gibt.
Herr Wagner,
jetzt werden Sie komisch! Ist der Schutz vor Kriminellen kein Menschenrecht? Habe ich also, als unbescholtener Bürger, kein Recht auf den Schutz vor Kriminalität? Wenn dem so ist, ist das Menschenrecht für die Katze und für Kriminelle, die sich auf Kosten unbescholtener Bürger bereichern und diese sogar in Leib und Leben gefährden und bedrohen!!
Ich bin nach wie vor dafür, dass Kriminelle ausgeschafft werden, so wie es im Ausland derfall ist, und so, wie wir Stimmbürger es bei der Abstimmung bestimmt haben! Sind die Einhaltung von Abstimmungsergebnissen und das Stimmrecht des Schweizer Volkes kein Menschenrecht mehr?
Herr Müller
Ich erkläre Ihnen gern NOCHMAL das für fast alle europäischen Staaten die Situation dieselbe wäre wie für die Schweiz, weil bis auf wenige Staaten sämtliche europäischen Länder die Menschenrechtskonvention unterzeichnet haben. Ihr Argument im Ausland würden Kriminelle ausgeschafft, nur in der Schweiz nicht ist also Unfug.
Zudem sollten Sie verstehen das in solchen Fällen eine Abwägung stattfindet zwischen dem Interesse des Klägers und des Staates um den es geht: offensichtlich haben am europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht so viele Leute so panische Angst vor einem seit 5 Jahren straffreien Ex-Hehler wie Sie. Das versuche ich Ihnen auch bereits zum wiederholten Male klarzumachen über das Argument das hier jemand eben nicht wirklich gefährlich für Leib und Leben seiner Mitmenschen ist.
Einen absoluten Schutz vor Kriminellen gibt es nicht. Wenn Sie jemanden angreifen wollen dafür das er sie nicht vor Kriminellen bewahrt sollten Sie das beim Schweizer Gericht tun das diesen bösen, bösen Schwerkriminellen nur zu einer Bewährungsstrafe statt gleich zu lebenslanger Haft verurteilt hat.
Warum verurteilt man nicht jeden Kriminellen gleich zu lebenslanger Haft um Peter Müller zu schützen? Warum gibt es Bewährungs- und auch Geldstrafen statt Gefängnis? Weil Verhältnismässigkeiten gewährt bleiben müssen.
Die Einhaltung von Abstimmungsergebnissen muss gewährleistet bleiben SO LANGE nicht geltendes nationales oder internationales Recht verletzt wird. Wie gesagt, wenn Ihnen das nicht passt dann reichen Sie eine Initiative ein, fordern Sie einen Austritt aus dem Europarat und Abschaffung der Gesetze zum Schutz von Menschenrechten.
Herr Wagner,
Ihre Ausfälligkeit ist für mich das Zeichen, dass ich im Recht bin!!!
Sie müssen mir nicht 1000Mal dasselbe schreiben, im Gegensatz zu anderen verstehe ich deutsch!
Nochmals, damit auch Sie es verstehen! Kriminelle Ausländer gehören in ihr Land abgeschoben, wo sie meinetwegen ihre kriminelle Karriere fortsetzen können; dies aber sicher nicht auf Kosten der Schweiz!
Überall soll die Schweiz zahlen! Die EU fordert mehr Geld von der Schweiz – warum? Weil die EU ihre Budgets nicht im Griff haben! Sollen wir also auch noch für kriminelle Ausländer zahlen? Fast täglich liest man in der Presse, dass wieder alte Leute (z.B. mit dem Enkeltrick, oder Trick am EC Schalter) bestohlen und betrogen wurden. Überfälle sind fast wöchentlich zu beklagen und praktisch immer sind es Ausländer, die sich derart kriminell betätigen. Kommt hinzu, dass diese kriminellen die Ausländer indirekt verunglimpfen, die sich in der Schweiz korrekt verhalten und die für unser Land sehr viel an Leistung bringen! Auch diese Ausländer gilt es zu schützen! Also raus mit den Kriminellen!
Tja, Herr Müller, wenn ein genervter Diskussionsgegner der den Ton verschärft für Sie ein Zeichen dafür ist recht zu haben wundert mich nichts mehr.
Es ist mir völlig egal welche Ausländer für Sie ausgeschafft gehören. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat nach Lage von Gesetzen entschieden die auch für die Schweiz gelten. Es gibt keine Gesetze mit Klauseln a la “dieses Gesetz gilt nur wenn es Herrn Peter Müller in den Kram passt”.
Ihren letzten Absatz habe ich nicht wirklich durchgelesen, Gejammere dieser Art liest man dauernd, langweilig.
Herr Wagner,
ohne mehr zu diesem Thema, nur noch eines – Sie haben immer Recht! Kriminelle MUSS man in Schutz nehmen und die Opfer gehören in die Psychiatrie!! So läuft es heute dies dank gewisser Beschützer Krimineller!
Peter Müller, gehen Sie doch mal auf meine Argumentation ein.
Die Schweiz hat nun mal die Menschenrechtskonvention unterschrieben, die entsprechenden Gesetze verabschiedet und sich hinsichtlich dieser Dinge dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterstellt. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden das die Abschiebung DIESES EINEN Ausländers nicht verhältnismässig ist angesichts seiner verhältnismässig geringen Taten (höchstens Bewährungsstrafe), seiner längeren Straffreiheit und seinem Recht auf familiärem Zusammenleben.
Warum haben Sie dazu nichts zu sagen? Warum kommen Sie hier mit Kleinkindertrotz a la “Sie haben immer Recht”?
Ihre kontante Weigerung mal auf die Rechtslage einzugehen, stattdessen immer nur “der soll raus” zu wiederholen, sind Sie hier der Saboteur an meinem Versuch die Angelegenheit sachlich zu diskutieren, nicht ich.
Herr Wagner,
ich ging auf Ihre Argumente ein, hingegen wollen Sie par tout, dass ich Ihre Meinung übernehme, was ich nicht tue! Nur so viel; ich gehe auch nicht ins Ausland und werde kriminell und erwarte dann vom Gastland noch die volle (auch finanzielle) Unterstützung! Sorry!
Wir können gern mal schauen auf was Sie eingegangen sind:
Sie haben erklärt Sie möchten vor dem Ausländer geschützt werden und deshalb wäre die Abschiebung gerechtfertigt. Sie trauen jemandem der gerade mal 5 Jahre straffrei war nicht das er weiter straffrei sein könnte.
Wenn Sie das tatsächlich meinen handeln auch Schweizer Richter nicht in Ihrem Interesse, der Ausländer um den es geht hat ja scheinbar nur Bewährungsstrafen erhalten, ist nie weggesperrt worden. Es ging also ständig “Gefahr” von ihm aus. Selbst Leute die Dinge wie gefährliche Körperverletzungen oder ähnliche Taten gegen Leib und Leben ihrer Mitmenschen gemacht haben sind in der Regel irgendwann wieder auf freiem Fuss. Bewährungsfristen reichen meist nicht 5 Jahre weit.
Was macht die Gefahr die von diesem einen Ausländer ausgeht so gross das Sie ihn in unserer Gesellschaft nicht ertragen können? Vor allen Dingen weil er länger bereits straffrei ist und ein intaktes Familienleben führt?
Sie erklären das es Volkswille wäre das der Ausländer ausgewiesen würde, und das dieser zu respektieren sei. Nun ist aber auch die Respektierung der europäischen Menschenrechtskonvention und die Akzeptanz von Urteilen des europäischen Gerichtshofs in der Schweiz Gesetz.
Was stellen sie sich vor was zu tun ist wenn sich Gesetze widersprechen?
Herr Wagner,
was für ein Stumpfsinn! Ich habe mit keinem Wort erwähnt, dass ich vor AUSLÄNDERN geschützt werden will/muss! Wo zum Teufel haben Sie denn das gelesen?! Sie sollten nicht hineininterpretieren, was nicht hinein gehört. Im Gegenteil, Ausländer sind mir so sympathisch wie Schweizer, wenn sie nicht kriminell sind, sonst hätte ich nicht so viele ausländische Freunde.
Als zweifacher Einbruchgeschädigter, begannen von Ausländerbanden, weis ich, von was ich spreche! Wären diese Wiederholtäter nach den ersten Einbrüchen ausgeschafft worden, hätte ich nicht auch noch als Opfer darunter leiden müssen. Aber eben, vielen sind die Opfer egal und die Täter werden noch geschützt!! Das ist die Tatsache!
Ich möchte Sie sehen, was Sie sagen würden, wenn zwei Mal von ausländischen Tätern in Ihr Haus eingebrochen und dabei fast alles verwüstet werden würde und wenn Sie später hören müssten, dass diese Täter Wiederholtäter sind und wenn Sie dann noch erfuhren, dass diese NICHT ausgeschafft werden!! Irgend einmal hätten auch Sie genug! Wetten?! Und sagen Sie jetzt nicht nein, das würde Ihnen kein Mensch glauben!!
Herr Müller:
Auch ich habe nicht behauptet das Sie erwähnt haben das Sie vor AUSLÄNDERN geschützt werden wollen, sondern vor DEM Ausländer. Da Sie im Zusammenhang mit dieser spezifischen Ausweisung betont haben das Sie ein Recht auf Schutz vor Kriminalität haben habe ich davon abgeleitet.
ich bin mir übrigens sicher das der europäische Gerichtshof für Menschenrechte einem regelrecht gewerbsmässigen Einbrecher das weitere Aufenthaltsrecht verweigert hätte. Wenn man wiederholt bei Einbruch erwischt wird bleibt es auch nicht bei einer Bewährungsstrafe. Aber den Begriff “Interessenabwägung” habe ich ja bereits versucht Ihnen zu erklären.
Ansonsten möchte ich Sie nur noch darauf hinweisen das Sie wiederum keine meiner Fragen beantwortet haben. Falls Sie doch noch Lust haben Fragen zu beantworten füge ich noch eine dritte hinzu: was machen Sie wenn ein Schweizer bei Ihnen einbricht?
Und hier die Menschenrechte für unsere Betagten, Kranken und Behinderten. Massgeblich ausgearbeitet und getragen durch den derzeitigen schweizerischen Gesundheitsdirektor Perrenoud/Soziale Partei Schweiz/Gesundheitsdirektor Bern (RRPerrenoud bekannt aus jensten Inselspital/UPD-Mader-Desastern), mitgetragen auch von diversen Behindertenorganisationen Dachorganisation kantonale Behindertenkoferenz Bern:
Alleine der Titel des Kataloges (s. unten, inkl. Link) sollte hellhörig machen.
Unsere Betagten, Kranken und Behinderten bekommen einen Massnahmenkatalog, welcher gegen Betroffene gerichtet ist, menschenunwürdigerer “Behandlung/Bewirtschaftung) als jede/r Kriminelle, welcher in Strasbourg noch Recht erhält für Untaten.
*************************************************************
“Qualitätsstandards zum Umgang mit freiheitsbeschränkenden Massnahmen in Institutionen”
16.1.2013 – Die Empfehlungen der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern GEF zu freiheitsbeschränkenden Massnahmen in Institutionen sind in deutscher und französischer Sprache auf der Homepage der GEF abrufbar. Die kbk wirkte in den Arbeitsgruppen mit, die die Qualitätsstandards erarbeiteten. Freiheitsbeschränkende Massnahmen in Heimen
http://www.gef.be.ch/gef/de/index/direktion/organisation/alba/publikationen/freiheitsbeschraenkendemassnahmeninheimen.assetref/content/dam/documents/GEF/ALBA/de/Downloads_Publikationen/Freiheitsbeschr%C3%A4nkende_Massnahmen_Heime/GEF_Standards_FBM_de.pdf
************************************************
Quo vadis mit unserem Sozial- und Gesundheitsunwesen unter solcher SP-Fuchtel welche sich auf die Fahne schreibt sozial zu handeln?
Menschenrechte gelten eben für alle Menschen, auch Kriminelle.
Wer mal etwas von Staatskundeunterricht gehört hat, weiss das.
Sind Gesetze und die Strafprozessordnung Staatskunde? Oder Rechtskunde?
Unter was, Herr Lohmann sind die ständigen Belehrungen zu finden? Unter Staatskunde oder Rechthaberei?
Sie spüren es, ich habe die Diskussion mit Ihnen abgeschlossen – es bringt nichts mehr!
Menschenrechte sind auf Stufe Verfassung geregelt und nicht in Gesetzen und erst recht nicht in der Strafprozessordnung!
Deshalb eben auch Staatskunde!