1. Aussenpolitik

EU-Rahmenvertrag: Keine dynamische EU-Rechtsübernahme!

Ein Nachbessern bei der Unionsbürgerschaft, den staatlichen Beihilfen und dem Lohnschutz reichen nicht. Die dynamische EU-Rechtsübernahme als auch der EuGH als abschliessende Gerichtsinstanz müssen zwingend aus dem Vertrag gestrichen werden. Ganz wichtig ist, dass der 1972 ausgehandelte Freihandelsvertrag dem Rahmenvertrag nicht unterstellt wird und somit unser wichtigstes Pfand im Zugang zum Binnenmarkt nicht zu einem «non valeur» verkommt!

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