1. Aussenpolitik

EU-Rahmenvertrag-Sala​​​​​​​​​​​mitaktik versus Freihandelsabkommen

Über die Wirtschaft hinaus

Das Rahmenabkommen mit der EU fasst eine Anpassung des Freihandelsabkommens von 1972 ins Auge.

Das ist für die Schweiz mit erheblichen Risiken behaftet.

10.​​​​​​​​​​04.2019 WW, Art. Von Rudolf Walser, er war früher Chefökonom bei Economiesuisse und anschliessend beim Think-Tank Avenir Suisse tätig.

Das Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der Schweiz und der EU von 1972 stellt die Grundlage für den heutigen zollfreien Handel mit Industrieprodukten und verarbeiteten Landwirtschaftserzeug​​​​​​​​​​​nissen mit der EU dar. Zusammen mit den später abgeschlossenen bilateralen Abkommen wird in diesem Rahmen ein jährliches Handelsvolumen von 260 Milliarden Franken (2018) mehr oder weniger problemlos abgewickelt. Allerdings genügt das FHA den heutigen Anforderungen an die hohe Konformität mit den EU-Vorgaben nicht mehr, unter anderem wegen veralteter Ursprungs-Regeln. Von daher ist es begrüssenswert, dass es im Entwurf zum Rahmenvertrag mit der EU, genannt InstA, eine politische Absichtserklärung gibt, das FHA von 1972 zu modernisieren, auch wenn diese Erklärung nicht verbindlich ist.

Liberalis​ie​​ru​​​​​​​ngs-Vertrag​​

In​ diesem Zusammenhang spielt aber die Art und Weise der Modernisierung des FHA, die bereits sechs Monate nach Inkrafttreten des InstA in Angriff genommen werden soll, eine entscheidende Rolle. Hierzu gibt es eine relativ präzise gemeinsame Erklärung zum InstA, die neben der Verbesserung der Zusammenarbeit im Zollwesen und der Vereinfachung der Ursprungs-regeln die neu auszuhandelnden Bereiche einzeln aufführt: Dienstleistungen, Investitionen, geistiges Eigentum, Submission und Zugang zu öffentlichen Aufträgen, gemeinsame Anerkennung von Konformitätsbewertung​​​​​​​​​​en (MRA), Beihilfen, Verhältnis zu anderen Handelsabkommen. Es spricht deshalb vieles dafür, dass ein modernisiertes FHA als Marktzugangsabkommen eingestuft würde und damit unter das InstA fiele.

Das hätte für die Schweiz erhebliche Konsequenzen, die bisher kaum thematisiert wurden.

Zunächst ist daran zu erinnern, dass das FHA 1972 von seiner Funktion her ein Liberalisierung-Vertrag ist, der auf den Markt-Zugang beschränkt ist und keine Integration in den EU-Binnen-Markt anstrebt. Er ist nur mit Schutzklauseln ausgestattet und umfasst keine Rechtsharmonisierung.​​​​​​​​​​ Ein modernisiertes, umfassendes FHA wäre jedoch höchstwahrscheinli​​​​​​​​​ch ein Integrationsabkommen,​​​​​​​​​​ das binnenmarktähnliche Verhältnisse mit Rechtsharmonisierung und einheitlicher Gerichtshoheit (Europäischer Gerichtshof, EuGH) zum Ziel hätte. Damit verlöre die Schweiz erhebliche handelspolitische Freiheitsgrade beziehungsweise Optionen.

Die Alternative eines eigenständigen, modernen FHA mit der EU,

nach dem Muster von Kanada oder Japan, in denen es ebenfalls binnenmarktähnliche Regelungen, aber ohne Rechtshoheit des EuGH gibt, stünde der Schweiz dann nicht mehr zur Verfügung. Als alternative Beziehungsmodelle verblieben ihr somit nur noch der EU-Beitritt oder der Eintritt in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). In diesem Zusammenhang muss aber auch die Frage gestellt werden, ob unsere Wirtschaft wirklich auf einen offiziellen, perfekt passenden Schlüssel zum EU-Raum angewiesen ist. Oft wird übersehen, dass man sich auf dem EU-Binnenmarkt auch mit weniger bindenden Handelsabkommen erfolgreich positionieren kann, wie dies vor allem die Erfahrungen aussereuropäischer Länder, etwa der USA, oder asiatischer Handelspartner zeigen.

Kluge Politik versucht stets, Handlungsoptionen zu erweitern, statt sie einzuschränken, wie dies mit der Annahme des InstA der Fall wäre. Deshalb kann das InstA nicht nur aus der Optik einzelner Sektoren, etwa der Wirtschaft oder der Hoch-schulen, erörtert werden, geht es doch letztlich um die Souveränität und Staatlichkeit der Schweiz.

Die Geschichte lehrt, dass eine einmal verkaufte Freiheit nur schwer zurückerobert werden kann.

 

Schlussf​​​​​​​​ol​​gerungen

1​​.​ ​ Es wird zum Schlagabtausch zwischen der hier blossgestellten Salamitaktik der Befürworter eines “EU-Rahmen-Vertrages”​​​​​​​​​​ einerseits, und anderseits einem den heutigen Verhältnissen modernisiertem Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der Schweiz und der EU von 1972 kommen.

2. Als einzig richtige Alternative kommt für die Schweiz nur die Wahl einer eigenständigen, modernen FHA mit der EU nach dem Muster von Kanada oder Japan in Frage, ohne eine Rechtshoheit des EuGH. Denn mit dem Abschluss dieses “EU-Rahmen Versklavung-Vertrages”​ stünde der Schweiz dieser FHA ja dann schlussendlich der Schweiz nicht mehr zur Verfügung.

3. Die also alles entscheidende Grundsatz-Frage muss sein, ob die CH-Wirtschaft das für die Schweizer Bürger/Innen sehr schlechte Rahmenabkommen wirklich durchboxen will – sich dafür auch einsetzen kann, mit ihrer grossen milliardenschweren Lobby – weil es geht für sie ja anscheinend um Milliarden rein wirtschaftlicher Vorteile – also alleine wieder um den “lieben” Mammon.

4. Die Eidgenossenschaft, mit ihr ebenso der Schweizer Souverän verlöre hingegen seine Selbständigkeit, Unabhängigkeit und Freiheit, das höchste Gut. Darum ist wichtig – dieser in Wahrheit “EU-Rahmen-Versklavun​​​​​​​​​​​​​g’s-Vertr​a​g​”​ – gehört darum unweigerlich abgelehnt.

Auch verstösst dieser EU-Rahmen-Vertrag grundsätzlich sogar klar gegen unsere schweizerische Bundesverfassung (BV) in Art. 2, Zweck, Ziff. 1: “Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes.”

Damit bleibt als einzige Alternative eine Modernisierung des FHA mit der EU. Da er von seiner Funktion her ein Liberalisierens-Vertrag ist, müsste die Wirtschaft und die FDP aus Eigeninteresse jetzt auch dafür sein, und nicht für diesen “Rahmenvertrag”. Denn die innere Sicherheit der Schweiz – seit Jahrhunderten aufrechterhalten – sie ist doch eine viel bessere Voraussetzung dafür, dass sich Wirtschaftsunternehme​​​​​​​​​​n lieber hier in der neutralen, unabhängigen Schweiz ansiedeln, hier wirtschaften, als in den heute schon viel in stabileren Verhältnissen der zerrissenen EU. Die bereits jetzt wirtschaftspolitische​​​​​​​​​​r Turbulenzen ausgesetzte EU (Gelbwesten-Revolte in Frankreich, Brexit, Gefahr der Ost-West-Aufspaltung) sind schon vorprogrammiert. Selber bin ich absolut überzeugt, die Mehrzahl der kleineren EU-Länder werden sich zukünftig nicht einfach weit von Deutschland & Frankreich in der Art bevormunden, entmündigen lassen. Einer direkt demokratisch dezentral organisierten moderneren EU nach Schweizer Vorbild, würde sich mit absoluter (mittels Volks-Abstimmung) Sicherheit sogar die Schweiz bald EU-Mitglied werden.

Gelbwesten-Rev​​​​​​​​​​ol​te in Frankreich

 
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I​n Frankreich wehren sich Menschen gegen die Verachtung ihrer Klasse, sie fordern soziale Gerechtigkeit und Aufmerksamkeit für ihre Interessen, sagte Riexinger. Allerdings wäre in Deutschland dabei eine solche Verbrüderung linker und rechter Gesinnung nicht denkbar.
 
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An​h​​alte​​n​de​r​ revolutionärer Zustand in Frankreich
 
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Laut Nachrichten-Sender TV-F-1 haben bislang über 2000 französische Polizisten gekündigt, weil sie dem Druck, den Respektlosigkeiten dieser Zivilgesellschaft nicht mehr standhalten könnten.

 
Man kann die Menschen zur Vernunft bringen, indem man sie dazu verleitet, dass sie selbst denken.
 

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Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: EU-Rahmenvertrag-Sala​​​​​​​​​​​mitaktik versus Freihandelsabkommen
  • April 12, 2019

    Herr Gilbert Hottinger

    Darf Voltaire, was ich als denkender Bürger nicht darf? Dieser Hinweis haben Sie mir als Diffamierung gewertet!

    Nun zum Rahmenabkommen. Verträge müssen gegenseitige übereinstimmende Willensäusserungen enthalten. Somit gelten die Regeln für alle Vertragspartner. Wenn in der Vergangenheit die Schweiz Körner picken konnten, so ist dies in der Neuzeit nicht mehr möglich, weil die Menschen zur Vernunft gekommen sind und mit dem Denken der Verstand zugenommen hat!

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