Herr Balzaretti Botschafter der Schweiz sagte vor EU – Parlamentarier, dass die Schweiz unter Umständen mit einer EuGH einverstanden. Wer ist denn die Schweiz, ich meinte bis heute, dass das Schweizer Volk vor allem die Schweiz repräsentiert. Von einer Akzeptanz des EuGH des Volkes habe ich nie gehört.
Interessant ist auch die Aeusserung von Nicola Danti Soziademokrat aus Italien:
“Man muss Verpflichtungen einhalten, die man eingegangen ist, das gilt auch für die Schweiz:”
http://www.bluewin.ch/de/news/inland/2015/5/7/schweizer-eu-botschafter-wirbt-fuer-eine-gemeinsame.html
Das muss gerade ein Italiener sagen. Ein Beispiel dazu:
Zuglinie Mendrisio – Varese: Mit Italien war abgemacht, dass diese Zuglinie (die vor allem ItalienerInnen /Grenzgängern/ zugute kommen würde) gemeinsam gebaut würde. Die Schweiz hat ihre Aufgaben erfüllt, die Linie ist fertig von Mendrisio bis Stabio. Das hat den Kanton Tessin 100 Millionen Franken gekostet und der Bund hat nochmals 100 Millionen bezahlt. Auf der Seite von Italien ist alles leer. Man sieht nichts. Zudem hat die Schweiz für den Bau auch noch Geld nach Italien exportiert…..aber niemand ist zuständig.
Ich belasse es bei diesem Beispiel. Mit Italien könnte man mehrere solche “Scherze” auflisten.
Wie lange muss es gehen, bis wir Schweizer erkennen, dass wir betrogen und genötigt werden.
Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide comments@ Otto Jossi,
1. Nicht zu vergessen das Schengen- & Dublin Abkommen, das Italien ungestraft täglich bewusst bricht, sodass es die Migranten – anstatt als sicheres 1. Land diese als solche zu registrieren – sie einfach vertragswidrig nach Norden weiterschickt, aktiv, mit € 400.00 versehen. Kommt immer noch viel, viel günstiger, als diese mit gratis Kost & Logis zu versehen.
2. Genau darum hat Italien, obwohl 5.7 mal mehr Einwohner, weniger Asylanten als die Schweiz, aber unsere zuständige SP-BR S. Sommaruga unternimmt nichts konkretes gegen diesen krassen Vertragsbruch durch Italien. Italien ist noch kein Kanton der Schweiz dem ein Finanzausgleich zustünde,
und nur weil die EU sich so dermassen undemokratisch und unsolidarisch zeigt mit diesbezüglichen Schwierigkeiten Italiens mit den Schlepperboten aus Nordafrika, gibt Italien noch lange nicht das Recht, Verträge zu brechen und die Schweiz dafür finanziell einfach bluten zu lassen.
@Gilbert Hottinger
Danke für Ihren Beitrag.
Was die Grenze betrifft, die italiensiche “guardia di finanza” überschreitet dauernd die Staatsgrenze im Tessin und macht Kontrollen. Ein Ding der Unmöglichkeit, die Staatshoheit wird mit Füssen getreten Es ist nicht einfach ein einmaliger Fehler, sondern passiert dauernd…bis zum Bahnhof von Lugano.
Bundesbern weiss das, keine Reaktion.
@ Otto jossi,
Danke Ihnen für die Mitteilung der angeblich fortgesetzten Souveränitätsverletzungen durch Italien. Bitte stellen Sie als Nachweis einfach einen Link rein, der diesen Nachweis auch klar erbringt. Merci.
Denn trifft dies tatsächlich zu, woran ich keinesfalls zweifle, schützt der nach unserer Bundesverfassung (BV) – zwingender Schutz der Souveränität – eindeutig & klar zuständige Bundesrat diese wiederholt & nachweisbar krass nicht mehr, verletzt also fortgesetzt unsere Bundesverfassung (BV), was so doch äusserst gravierend ist, denn die Schweiz ist noch nicht Vollmitglied der EU, sondern formell immer noch SOUVERAEN wie folgt;
2. Kapitel: Zuständigkeiten
1. Abschnitt: Beziehungen zum Ausland
Art. 54 Auswärtige Angelegenheiten
1 Die auswärtigen Angelegenheiten sind Sache des Bundes.
2 Der Bund setzt sich ein für die Wahrung der * U n a b h ä n g i g k e i t * der Schweiz und für ihre Wohlfahrt; er trägt namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen.
3 Er nimmt Rücksicht auf die Zuständigkeiten der Kantone und wahrt ihre Interessen.
Kraft BV hat also ein italienischer Beamter i.d. Schweiz überhaupt nichts zu suchen, weder in zivil und schon gar nicht uniformiert.
Da dadurch die Interessen des Kantons Tessin ebenfalls krass verletzt würden, missachtet der BUNDESRAT ebenfalls BV Art. 54 Ziff. 3.
Dies wäre dann allerdings ein absolutes “no go”.
@Gilbert Hottinger
Danke für Ergänzungen:
das Problem der Grenzverletzung der italienischen “Guardia di finanza” Ist alt. Quadri hatte es dem BR gemeldet, es blieb ohne genaue Abklärungen. In den verschiedenen Zeitungen hat es immer wieder TessinerInnen, die diese Guardia gesehen haben, wie sie Leute verfolgte, fotografierte, filmte, usw. Viele Bürger sind beunruhigt.
Zudem spielen sie wahrscheinlich ein doppeltes Spiel. Ein Ex guardia di finanza (höheres Kader) residierte im Tessin und transferierte Schwarzgeld.
http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20123775
http://www.ticinonews.ch/ticino/190518/lugano-un-posto-in-stazione-per-i-finanzieri-italiani
http://www.ticinonews.ch/ticino/233914/broker-luganese-nei-guai-a-ivrea
@ Otto Jossi,
Merci für die sehr interessanten & aufschlussreichen Links.
1. Dieser Ex guardia di finanza (höheres Kader) der im Tessin residierte und Schwarzgeld transferierte, deutet womöglich auf die ital. Mafia hin. Die holen aber natürlich kaum die notwendige Bewilligung in Bern ein, bevor sie i.d. Schweiz exteritorial agieren. Der Schweizer Bundesanwaltschaft obliegt es jedoch, diese Territorialverletzungen bei Anzeige durch die Polizei gemäss Strafgesetzbuch strikte zu verfolgen & von dem Richter aburteilen zu lassen, womit sie jedoch längst aus dem Verkehr gezogen wären. Warum dies nicht geschieht, ist mir schleierhaft.
2. Denn im II. Weltkrieg operierten auch schon deutsche SS-Angehörige regelmässig i.d. Schweizer Banken ganz offen, indem sie von diesen Banken sehr arrogant die Herausgabe von jüdischen Wertsachen, die sich in diese Schweizer Bank-Tresore retten konnten, verlangten. Darauf gelangten die Bank-Direktoren an den Bundesrat (BR), und dieser iniziierte das Bankkunden-Geheimnis, das bei Verletzung, d.h. bei Bekanntgabe von Bankdaten Dritter Gefängnis vorsah. Damals reagierte der Bundesrat also noch mutig & konsequent rechtstaatlich die Souveränität verteidigend, obwohl die Gefahrenlage von unseren Nachbarn Italien & Deutschland wesentlich gravierender war, wie heute, wo er heute anscheinend überhaupt nicht mal mehr reagiert bei Verletzung der Schweizer Souveränität. Mich überrascht das jedenfalls nicht, so wie sich der BR heute von den EU-Kommissaren offen an die Kandare nehmen lässt.