1. Sonstiges

EU-Sonderrechte für afrikanische Einwanderer

NEUES

EU – RECHT

Afrikan​​er​​​​​​​ sollen legal

nach Europa kommen

Sie wollen einen guten Teil Afrikas Bevölkerung kontrolliert, planmässig und wie selbstverständlich nach Europa transportieren und diese Neuankömmlinge dann alimentieren und unterstützen. Die Europäer werden darüber nicht einmal informiert. Denn, wie auch schon beim EU-Migrationspakt vor einem Jahr, schweigen die Medien beharrlich.

Was steht also genau, in diesem so versteckt gehaltenen Dokument?

Das EU-Parlament hat etwa mehrheitlich beschlossen, dass Flüchtlinge und Migranten aus Afrika „auf sicheren und legalen Wegen in die EU einreisen können“ sollen. Man fordert die Kommission und die Mitgliedsstaaten auf, dafür die entsprechenden „Vorkehrungen zu treffen“.

Obergrenze?

Keine Rede davon. Eine weitere brisante Forderung des EU-Parlaments in genanntem Dokument: Es müssen „nationale Strategien“ entwickelt werden,

damit die Teilhabe von Menschen afrikanischer Abstammung in Fernsehsendungen und anderen Medien gefördert werden, damit ihrer fehlenden Repräsentanz sowie dem Mangel an Vorbildern für Kinder afrikanischer Abstammung angemessen entgegengewirkt wird.“

Es fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unter Berücksichtigung der bestehenden Rechtsvorschriften und Verfahren dafür zu sorgen, dass Migranten, Flüchtlinge und Asylbewerber auf sicherem und legalem Wege in die EU einreisen können;

Afrikas Geschichte müsse in den Lehrplan

Das ist nichts weniger als eine direkte Anweisung an die Propaganda-Maschineri​​​​​​​​​​e in Film, Fernsehen und Werbung: Es müssen mehr Afrikaner gezeigt werden. Zudem sollen vor allem auch Schulkinder weiter auf die afrikanische Einwanderung vorbereitet werden. Die „Geschichte der Menschen afrikanischer Abstammung“ müsse in die „Lehrpläne aufgenommen“ werden.

Zur Durchsetzung dieser Massnahmen sollen Arbeitsgruppen zum Thema „Afrophobie“ eingesetzt werden und natürlich NGOs massiv finanziell gestützt werden.

Diskriminie​​​​​​​​​​rung solle beendet werden

Jene, die dagegen aufbegehren, sogenannte „Fremdenfeinde“, „Diskriminierer“ oder „Hassverbrecher“ sollen „erfasst, untersucht, verfolgt und bestraft werden“. Diese Wortfolge findet sich im Dokument an mehreren Stellen. Und auch den Behörden wie Polizei und Geheimdiensten soll die Arbeit nicht gerade erleichtert werden:

So sollte es künftig keine Täterprofile von Verbrechern, Verdächtigen oder Terroristen geben dürfen, die auf eine dunkle Hautfarbe hinweisen, denn damit würden die „Menschen afrikanischer Abstammung“ diskriminiert.

Im EU-Jargon liest sich das so:

Das EU-Parlament fordert die Mitgliedsstaaten auf, Zitat, „die Erstellung von Profilen auf Grundlage der Rasse oder der ethnischen Zugehörigkeit in allen Formen der Strafverfolgung, der Terrorismusbekämpfung​​​​​​​​​​ und der Einwanderungskontroll​​​​​​​​​​e zu beenden.“ Diese Diskriminierung müsse beendet werden und die Polizeibeamten müssten zu „Anti-Rassismus-Schul​​​​​​​​​​ungen“ sowie zu „Schulungen zur Beseitigung von Vorurteilen“ verpflichtet werden.

Man darf nie vergessen:

Dieses Papier, dieser Antrag wurde von demokratisch gewählten Abgeordneten der Europäischen Union verabschiedet und es trieft nur so an Vorwürfen, gegen die eigenen Wähler und Bürger. Schuld und Sühne durchzieht alle Dokumentenseiten: „Hassmotivierte Belästigung“ würde den aus Afrika Eingereisten in Europa entgegen schlagen, die Versklavungsgeschicht​​​​​​​​​​e, die Kolonialzeit, die Völkermorde würden von Europäern nicht in gebührender Weise „anerkannt oder berücksichtigt“, „diskriminierende Stereotypen“, wie etwa das Verkleiden im Fasching als Mohr, würde tief verwurzelte Vorurteile weiterhin schüren und die „Diskriminierung verschärfen“, „strukturellen Rassismus“ befeuern.

Wer hat Schuld an schlechten Schulnoten?

In der Erwägung, dass Daten über Rassendiskriminierung​​​​​​​​​​ im Bildungssystem nur in begrenztem Umfang vorliegen, einiges jedoch darauf hindeutet, dass Kinder afrikanischer Abstammung in den Mitgliedstaaten schlechtere Schulnoten erhalten als ihre weissen Mitschüler und dass die Schulabbrecherquote bei Kinern afrikanischer Abstammung deutlich höher liegt.

Es ist immer und immer wieder von den „Opfern rassistischer Gewalt“, der Diskriminierung Schwarzer und der ignoranten Haltung der eingeborenen, weissen Europäer die Rede.

Es gäbe zwar nur in „begrenztem Umfang“ Daten über „Rassendiskriminierun​​​​​​​​​​g im Bildungssystem“, jedoch würde „einiges darauf hindeuten“, dass „Kinder afrikanischer Abstammung in den Mitgliedsstaaten schlechtere Schulnoten erhalten als ihre weißen Mitschüler und dass die Schulabbrecherquote bei Kindern afrikanischer Abstammung deutlich höher liegt.“

Schuld für die schlechte Schulnote eines Afrikaner-Kindes ist also wie selbstverständlich der weiße Lehrer, der diese Kinder systematisch benachteiligen würde.

Natürlich sind Menschen afrikanischer Abstammung laut EU-Erklärung auch „auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert“ und „eine räumliche Absonderung in einkommensschwachen Gebieten mit schlechter Qualität und engen Wohnverhältnissen“ sei auch Folge des europäischen Rassismus gegen Afrikaner. Menschen afrikanischer Abstammung hätten im Laufe der Geschichte erheblich zum Aufbau der europäischen Gesellschaft beigetragen.

In der Erwägung, dass Menschen afrikanischer Abstammung im Laufe der Geschichte erheblich zum Aufbau der europäischen Gesellschaft beigetragen haben, viele auf dem Arbeitsmarkt jedoch diskriminiert werden.

Schlu​​​​​​​​​​ssfolgerung

1​.​ ​ Das wird spannend wenn der Bundesrat dieses Jahr den Parlamenten in Bern den EU-Rahmenvertrag, nach dem die Schweiz EU-Recht automatisch übernehmen muss, endlich unterbreiten wird.

2. Jedenfalls ist in den Schweizerischen Medien (gesamte Zeitungspresse inkl. dem mit Zwangsgebühren mit Milliarden Franken finanzierte CH-TV) meiner Kenntnis nach noch rein gar nichts über diese kürzlich vom EU-Europaparlament gesetzgeberisch beschlossenen „Sonderrechte für afrikanische Einwanderer“ erschienen. Nach unserer geltenden Schweizerischen Bundesverfassung sind die Medien formell dazu verpflichtet worden, nämlich die Schweizerische Öffentlichkeit über alles Wesentliche objektiv und wertneutral umgehend zu unterrichten.

3. Wenn auf den schöpfungsgemäss ja so gewollten Unterschied, z.B. von weissen Europäern und schwarzen Afrikanern, hingewiesen wird, ist dies mit absoluter Sicherheit kein eigentlicher Rassismus nach dem StBG, eben weil es keinerlei Wertung, schon gar nicht eine Abwertung irgend einer Seite, sondern eine Tatsache ist. Dies ist schon gut feststellbar von der Hautfarbe her, es sei denn es ist ein wirklich Blinder. Die Europäer haben doch da und dort ihre spezifischen Stärken, die sie in Jahrhunderten in ihrer ureigenen Kultur erworben, und immer weiter vererbt haben. Und die Afrikaner ebenso auf ihre Weise halt. Zum Glück gibt es verschiedene unterscheidbare Kulturen, schon von ihrer gelebten Geschichte her, jahrtausende alte z.T. krasse Unterschiede bis heute. Diese Unterschiede machen doch die absolute Weisheit der Schöpfung, unseres Schöpfers erst aus, dies ganz im Gegensatz zu den sozialistisch- kommunistischen Träumer/Innen welche anscheinend bis heute noch nicht gemerkt haben, dass jedes totalitäre, alle Menschen gleichschaltendes System wie z.B. der Kommunismus, tatsächlich kläglich gescheitert ist. Auch unsere grün/roten “neuzeitlichen” Sozialisten vermögen mit absoluter Sicherheit dies nicht zu ändern, oder ganz Europa i.d. heutigen EU-Ausrichtung rutscht endgültig in einen schwarzen Abgrund, so sicher wie das Amen i.d. Kirche. Aber die Politiker/Innen hier in Europa haben anscheinend überhaupt keine Geschichtskenntnisse mehr, insbesondere auch von Schwarz-Afrikanern, ansonsten sie leicht feststellen könnten in dieser unserer heutigen Wirklichkeit, nämlich dass z.B. in den USA diesbezügliche Realität – auch nach 300 Jahren – immer noch kein friedliches Miteinander von Weissen und Schwarzen festzustellen ist.

Die entscheidende Frage ist doch: Warum ist dies denn bis heute so und nicht anders, nämlich ein friedliches zusammenleben zwischen Schwarzen und Weissen nicht möglich?

Que​​​​​​​​llena​​ngabe:

htt​​​p​​s​:​/​​​/www.woc​he​nb​l​ic​k.​​a​t​/e​​u-​par​lame​nt-​​be​​s​ch​l​ie​s​st-so​n​d​er​​r​ech​t​e-f​uer-​​a​​fri​k​a​ni​sch​e-e​in​w​an​​de​​re​r​/

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​​​

Mut ist oft Mangel an Einsicht, während Feigheit nicht selten auf guten Informationen beruht.

M​u​t ist oft Mangel an Einsicht, während Feigheit nicht selten auf guten Informationen beruht.

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Comments to: EU-Sonderrechte für afrikanische Einwanderer
  • Januar 18, 2020

    Es gibt keine Sonderrechte für afrikanische EU-Einwanderer, und es wird auch keine geben. Die Beschlüsse des EU-Parlaments richtet sich gegen die Diskriminierung von Menschen schwarzer Hautfarbe die bereits in der EU leben, die dadurch bei Bildung, Arbeitsmarkt, Wohnungsmarkt usw. benachteiligt sind.

    Das man die Nationalität bei Meldungen über Straftaten nicht mehr genannt haben will ist nicht der Versuch die Straffälligkeit von Ausländern zu vertuschen, sondern ein Versuch Menschen die zu Pauschalverurteilunge​n neigen Grundlagen für Ihre Hetze zu entziehen. Leute auch wie Sie, der hier ja auf Vimentis bereits mehrfach betont hat das er Afrikaner in vielerlei Hinsicht für minderwertig hält. Würden alle Menschen differenziert, objektiv und pragmatisch urteilen, bräuchte es dieses Verbot nicht.

    Bei der Schaffung legaler Wege aus Afrika nach Europa geht es um die Möglichkeit Menschen mit einem Asylanspruch nicht in die Hände von Schleusern zu zwingen, und nicht auf die gefährliche Route über das Mittelmeer. Hierzu gibt es verschiedenste Konzepte, die noch in der Diskussion sind. Es geht aber nicht darum “einen guten Teil” (wie gross wäre denn as bei 1.3 Milliarden Afrikanern) einfach mal so ins Land zu holen.

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    • Januar 19, 2020

      @F. Wagner

      Ich möchte auf ihre strafrechtsrelevanten​ Niederträchtigkeiten wiedie Ehre verletzende Verächtlichmachungen hier eigentlich nicht gross mehr eingehen, hingegen anderswo. Sie bleiben für mich der hässliche arrogante sich flegelhaft benehmende Deutsche in einer gastfreundlichen schönen Schweiz, erbarmungswürdiger Narzisst durch und durch.

      Sie beleidigen ja jeden anständigen, respektablen Deutschen mit ihren hässlichen, Menschen verachtenden Methoden.

      Sie schreiben erneut strafrechtsrelevant: ” … ein Versuch Menschen die zu Pauschalverurteilunge​​n neigen Grundlagen für Ihre Hetze zu entziehen. Leute auch wie Sie, der hier ja auf Vimentis bereits mehrfach betont hat

      das er Afrikaner in vielerlei Hinsicht für minderwertig hält”

      Sie bekommen jetzt noch die Möglichkeit hier den Beweis innert drei Tagen anzutreten wo ich geschrieben haben soll dass Afrikaner minderwertig seien. Also bitte ich warte.

      Ein Afrikaner als minderwertig? Was soll das ausgerechnet von ihnen, denn jeder Afrikaner stellt sie doch alleine schon in Sachen physischer Ausstattung i.d. Schatten, schauen sie bitte nur mal vorne an sich runter, sie werden wahrscheinlich ihre Füsse nicht zu Gesicht bekommen. Ich hoffe jetzt dass sie total begriffstutziger TROLL jetzt verstehen was ich damit meine. Aber keine Angst, ich weiss schon so dumm wie sie sich wieder geben sind sie gar nicht.

      F. Wanger im Blog hier geht es um:

      “EU-Sonderrech​te für afrikanische Einwanderer, NEUES EU – RECHT
      Afrikan​​er​​​​​ sollen legal nach Europa kommen”

      Das ist das Thema hier, Sie aber beleidigen wieder wie ein veritabler TROLL
      weiterhin flegelhaft und scheinbar völlig unbelehrbar.

      ​F. Wagner wieso trollen sie immer so verbissen weiter, auch nach drei Abmahnungen noch immer frisch & fröhlich drauflos, zeigen absolut kein Gehör. Nach Judith Donath ist das Trollen für den Autor ein DIABOLISCH böses Spiel, in welchem das einzige Ziel, die Provokation von möglichst erbosten, unsachlichen Antworten ist. Trolle sind vielfach bezahlte Interessenvertreter, sie verdienen sich ein willkommenes Zubrot damit, um unangenehme Forums-Schreiber allgemein zu diskreditieren.
      Sie begehen zudem als Deutscher Gast hier i.d. Schweiz fast immer auch Vimentis-Forums-Verst​​​​össe wie hier auch wieder z.B. gegen die Vimentis-Forumsregel Nr. 1 mit

      “BEGREIFSTARRE​”,

      also wieder eine beleidigende, eine gegen die Person gerichtete strafrechtlich relevante Aussage, was nach Schweizerischen StGB strafbar ist mit Entschädigungspflicht​. Auch in diesem Blog ist dies nicht erlaubt, sondern nur zielführenden DIALOGE um das Blog-Thema selber. Beiträge sind mit dem nötigen Respekt und Anstand ALLEN politischen Kontrahenten gegenüber vorzutragen. Sie haben auch bei diesem Blog Sinn und Zweck offenbar wieder nicht verstanden, rein gar nichts über das Blog-Thema verfasst, also Auftrag nicht erfüllt, wieder am Thema vorbei alleine einen Monolog geführt wie in 98 % ihrer Beiträge.

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    • Januar 19, 2020

      Es fliesst bei allen Menschen dieselbe Blutfarbe!
      Wenn die Ausbeutung, Menschen in Zirkulation versetzen, so müssen die Folgen getragen werden.
      Mit dem Erlaubnis, z.B. das Geldsystem der Schweiz mit der Korrektur zu übernehmen, die Geldschöpfung korrekt umzusetzen, also ohne Schuld und Verpflichtung, Verzinsung und Delkredererisiko, wäre wenigstens die Grundlage der Leistung, vollbracht. Dabei ist der Export mit der Importwährung abzurechnen!
      Geldsch​öpfung = Investition, Konsum und Leistung. Abschreibung im Zeitverlauf!

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    • Januar 22, 2020

      Leicht aus den Bewertungen ablesbar. 11 Bewertungen bei wie vielen Teilnehmern?

      Wenn die Lebensgrundlagen im angestammten Land stimmen, geht niemand auf die Wanderschaft!
      Wenn die Promotion Geld für die gegenseitige Leistung bereitgestellt (Zentralbank nicht Geschäftsbanken sind Finanzgesellschaften)​ und das Know how vermittelt werden, können Bedürfnisse abgedeckt werden. Ein Import hat in der Importwährung zu erfolgen, damit sind die Unterdrückungsinstitu​tionen IWF, BIZ und Weltbank, überflüssig!

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  • Januar 20, 2020

    Frank Wagner

    1. Sie haben jetzt noch bis zum 29.01.2020 die Möglichkeit als NEUEN BEITRAG – nicht bloss als “Antwort” wo es für die grosse Mehrheit unbeachtet bleibt – also für ALLE sofort gut sichtbar den Beweis bis spätestens 29.01.2020 hier bei Vimentis anzutreten, nämlich wo ich geschrieben haben soll dass Afrikaner minderwertig sind.

    2. Sie können sich bis dahin aber auch entschuldigen für ihre strafrechtsrelevanten​ Entgleisungen (Hetzer), Verleumdungen, ihrer ganz bewusst gemachten persönlichen Verächtlichmachungen,​ nämlich in dem Sie den Anschein erwecken wollten, ich sei kein ehrbarer Mensch.

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  • Januar 21, 2020

    Herr Hottinger, schon im ersten Satz ihrer Schlussfolgerung schreiben sie Unwahrheiten.

    Das wird spannend wenn der Bundesrat dieses Jahr den Parlamenten in Bern den EU-Rahmenvertrag, nach dem die Schweiz EU-Recht automatisch übernehmen muss, endlich unterbreiten wird.

    Lesen sie doch bitte die InstA und zeigen sie mir wo die Schweiz automatisch EU Recht übernimmt.

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    • Januar 21, 2020

      W. Mosimann ich fühle mich überfordert wenn ich Sie diesbezüglich noch weiterbilden muss.

      Sie können den EU-Rahmenvertrag mit der Schweiz selber sich beschaffen und erst einmal gut durchlesen.

      Danke.​

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    • Januar 22, 2020

      Herr Hottinger, das sie überfordert sind habe ich soeben bemerkt. Wie wäre es wenn sie meine Frage beantworten würden.

      Lesen sie doch bitte die InstA und zeigen sie mir wo die Schweiz automatisch EU Recht übernimmt.

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  • Januar 22, 2020

    F. Wagner

    Es nützt Ihnen gar nichts, wenn Sie ihren unter das StGB Art. 173 Ziff. 1, 3,4,5 fallende Ehrverletzende Anchuldigung ich hätte geschrieben: ” …. dass Afrikaner minderwertig seien.” Den Beweis dafür Sie offensichtlich aber nicht nachweisen können, und sich hier auf Vimentis auch nicht öffentlich entschuldigt haben. Somit hat die Strafanzeige Gültigkeit, denn ich habe natürlich eine Kopie ihrer öffentlichen Diffamierung, Verleumdung & Persönlichkeitsverlet​​zung in diesem Bloq “EU-Sonderrechte für afrikanische Einwanderer” längst angefertigt. Ehre ist der Anspruch einer Person auf Geltung. Geschützt ist der Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, Bundesgerichts-Praxis​​ BGE 103 IV 158.

    Und Sie machen ja offensichtlich im gleichen Style weiter.

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    • Januar 22, 2020

      Ehre ist der Anspruch einer Person auf Geltung. Geschützt ist der Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, neuer Entscheid Bundesgerichts-Praxis​​​ BGE 114 IV 16.

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    • Januar 22, 2020

      Herr Gilbert Hottinger

      Semantik​: Man kann sich selber nicht entschuldigen, man muss um Entschuldigung bitten, wenn schon!

      Ich glaube nicht, dass irgendjemand bei Vimentis, den Blog nützt, um Menschen zu demütigen, es geht doch um die Sache, angefangen beim Werten mit und nicht ohne Begründung!

      Zudem ist die freie Meinungsäusserung höher zu bewerten als jede Animosität, so sehen es doch auch die Richter?
      Wer sich ins Schaufenster stellt, darf mit Begründung bewertet werden. Wer Schwachsinn schreibt, darf entsprechend bewertet werden, wenn man es begründet.
      Wer immer noch nicht begreifen kann, dass Geld aus vorhandener Geldschöpfung, woher denn sonst, als Promotion für die gegenseitige Leistung dient, den muss man im 21. JH., als Zahler Virus geschädigter Mitmensch bezeichnen dürfen.
      Wir zahlen nicht wir tauschen! Diese Weisheit verinnerlicht, würde die kreierten Spiele für der Geldumlage für die Leistung des Staates (Sonderakteur der Wirtschaft = separate Kostenstelle), erkennen lassen und der Politik den Spieltrieb nehmen!

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    • Januar 23, 2020

      Ja Herr Oberlehrer Bender, das würde ihnen so passen.

      Sie leben vielleicht doch auf einem anderen Stern, denken Sie doch einmal ernsthaft darüber nach. Entweder Sie oder dann ALLE anderen, so geschlussfolgert wie Sie ja immer argumentieren.

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    • Januar 23, 2020

      Herr Gilbert Hottinger

      Welchen Titel möchten Sie für sich vorschlagen?
      Wieso Oberlehrer, weil ich die Betrügereien aus betreuter Bildung erkläre. Es gehört zu meinem Charisma, mich nicht von Obrigkeiten blenden zu lassen und wenn mir ein Mitmensch, die Abweichung zum Gelehrten erklärt, höre ich aufmerksam hin und tausche mich aus; denn ich bin immer noch neugierig!

      Sie uvam. leider nicht! Kann ich nicht akzeptieren, wir stehen im 21. JH., aber ich muss es natürlich tolerieren!

      Wieder​ nur Wertung ohne jegliche sachliche Begründungen. Es ist natürlich richtig, dass ich meine Wertungen, immer korrekt begründe.
      Aber wann werden Sie mir endlich erklären, wie man Geld ausgeben kann, wenn es vorher kein Dritter getan hat?

      Von wem erhalten Sie dass Geld für die Steuern und allfälligen Abgaben, wenn Sie doch immer diese Anteile in Ihrem Einkommen von einem Dritten erhalten müssen?
      Zuerst die Geldschöpfung (Zeugung)

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