http://www.bernerzeit​ung.ch/zuerich/region​/Die-SteuerArgumente-​der-SVP-im-Faktenchec​k/story/28752609 in die­sem Link geht es um den Fak­ten­check betr. Steuerargumente.

These 1: Es kommen vor allem Ausländer in die Schweiz, die mehr kosten, als sie Steuern bringen

Grundlage für diese These ist die Tatsache, dass die Steuererträge des Kantons bei natürlichen Personen zwischen 2011 und 2014 um 6 Prozent gesunken sind – obwohl die Zahl der Steuerpflichtigen gleichzeitig um gut 3 Prozent wuchs. «Es kommen also nicht die gut qualifizierten Fachkräfte», folgert Heer. Fragt man bei der Finanzdirektion nach, erfährt man einen anderen Grund für den Rückgang: Steuersenkungen. 2012 wurde die kalte Progression ausge­glichen, 2014 gab es eine Korrektur bei den Nachträgen, zudem wurden Kinder- und Betreuungsbeiträge erhöht. Auf diese Aussage angesprochen, räumte Heer ein: «Es ist vielleicht nicht ganz falsch, dass die Steuereinnahmen sinken, wenn man die Steuern senkt.» Gegen die These der SVP sprechen auch frühere Zahlen: Zwischen 2007 und 2011 profitierten Kanton und Gemeinden steuermässig kräftig von der Zuwanderung. In jenen Jahren wuchs der Steuerertrag bei natürlichen Personen um satte 24 Prozent – während die Zahl der Steuerpflichtigen um nur gut 5 Prozent zunahm. Nur waren das wirtschaftlich gute Jahre. 2010 brach die Finanzkrise aus. (Anmerkung meinerseits: diese Finanzkrise benötigt, resp. benötigte Zeit bis sie überwunden ist).

These 2: Die Sozialkosten explodieren

Das ist nicht von der Hand zu weisen und ein Grund, warum viele Gemeinden die Steuern erhöhen. Tatsache ist auch, dass Ausländer rund doppelt so oft Sozialhilfe beziehen wie Schweizer. Allerdings belastet die momentane Flüchtlingskrise den Haushalt der Gemeinden nicht. Zwar leben die meisten anfangs von der Asylfürsorge beziehungsweise von der Sozialhilfe. In den ersten zehn Jahren trägt aber der Kanton die Sozialkosten für Ausländer. Die Gemeinden müssen wegen der Flüchtlingskrise ihre Steuern also 2016 nicht erhöhen. Und wie die Situation in zehn Jahren aussieht, weiss man heute noch nicht. Ohnehin ist die eigentliche Sozialhilfe nicht der Hauptgrund für die steigenden Sozialkosten. Stark angestiegen sind vor allem die Ergänzungsleistungen für Rentner und die Kosten für die stationäre Pflege. Letztere haben sich gemäss einer Studie der Gemeinden Dietikon, Schlieren, Wädenswil, Opfikon, Embrach und Affoltern am Albis binnen vier Jahren fast verdoppelt. Und sie werden mit der Überalterung weiter steigen. Ursache ist die Revision der Pflegefinanzierung: Seit 2012 tragen die Gemeinden die Pflegekosten allein. (Anmerkung meinerseits: die Rentenkürzungen, sie Alterspyramide und die Teilzeitstellen können eine tickende Zeitbombe sein).

These 3: Wegen der Zuwanderung müssen die Gemeinden in Infrastruktur investieren

Tatsache ist: Wächst die Bevölkerung, braucht es früher oder später zum Beispiel zusätzlichen Schulraum. Tatsache ist aber auch: Viele Gemeinden haben in den letzten Jahren ­Investitionen hinausgeschoben, um den Steuerfuss niedrig zu halten. Andere haben die Steuern deutlich gesenkt – oft im Wissen, dass irgendwann eine Erhöhung unumgänglich sein würde. In Jürg Trachsels Richterswil drückten die Stimmbürger 2008 gar eine Senkung gegen den Willen des Gemeinderats durch. Fragt man die Gemeinden, sehen die meisten Behörden im Bevölkerungswachstum mehr Vor- als Nachteile – freiwillig auf Neubauten verzichten will keine. «Neuzuzüge bringen auch Steuererträge», sagt etwa Marcel Tanner (FDP), Finanzvorstand der Gemeinde Richterswil. (Anmerkung meinerseits: Man kann nicht Investitionen herausschieben um Menschen in die Gemeinde zu locken. Man kann nicht propagieren, dass man weniger Steuern bezahlen muss und dann Staatsaufgaben einfach gegen hinten verschieben, auslagern etc. So frage ich mich z.B. ob genug Geld für die Sanierung von Kanalisationen, Leitungen etc. vorhanden ist oder ob zuerst mal ein «Rohrbruch» entstehen muss und ein Flickwerk gemacht werden muss wobei ich da so einiges erlebt habe betr. Bauarbeiten mit Strasse öffnen, Pfusch durch «Husch Husch» um dann die Strasse kurze Zeit später wieder zu öffnen).

These 4: Das Asylchaos ist in den Gemeinden angekommen

Das sagt Jürg Trachsel. Denn einzelne Gemeinden haben Mühe, genug Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen, seit der Kanton auf Anfang Jahr die Zahl der Zuweisungen von 0,5 auf 0,7 Prozent der jeweiligen Gemeindebevölkerung erhöht hat. Kämen 2016 gleich viele Flüchtlinge in die Schweiz wie 2015, so sei das nicht verkraftbar, so Trachsel. Tatsache ist: Im Kosovokrieg kamen gleich viele Menschen in die Schweiz, nämlich etwa 40’000 pro Jahr. Die Gemeinden konnten damit umgehen, obwohl es damals noch nicht dieselben Strukturen gab wie heute. (Anmerkung meinerseits: Wer keine Wanderung will, generiert keine. Weder als Politiker, als Unternehmer, als Bürger, als Konsument etc. Sonst muss dieser ohne zu murren mit den Konsequenzen leben).

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Comments to: Faktencheck
  • Januar 29, 2016

    Die Zuwanderung warum auch immer, generiert Geld (Schulden der Anderen)!
    Wie sieht der Geldfluss aus? Der Geldkreislauf gibt die korrekte Antwort und lässt die Fehler im System erkennen! Jeder Bürger kann somit die Profiteure erkennen!
    1. Ausgaben = Geldabfluss/Tauschhan​del = Wirtschaft
    Auf wen und welche Substrate wird der Rückfluss zugeordnet?
    Bei Verschuldung profitiert die Wirtschaft (Höheres Geldvolumen)!
    Das Asylproblem ist bei einer korrekten Umsetzung im Schuldengeldsystem, nicht wie immer von der Politik angeführt, das Problem, sondern einzig die psychische Belastbarkeit der Bevölkerung (Stichworte: Durchmischung, Ghettobildung)! Das Geldproblem im Sozialsystem ist also Hausgemacht, um die Wirtschaft profitieren zu lassen!

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  • Januar 29, 2016

    @ Frau Sägesser,

    Sie schreiben;

    “Zwar leben die meisten anfangs von der Asylfürsorge beziehungsweise von der Sozialhilfe. In den ersten zehn Jahren trägt aber der Kanton die Sozialkosten für Ausländer.
    Die Gemeinden müssen wegen der Flüchtlingskrise ihre Steuern also 2016 nicht erhöhen.”

    1. Was glauben Sie denn wer dies bezahlt, wenn ca. 80 % jahrelang, einige sogar für immer, sehr gut mit der Sozialhilfe leben, gut 15 bis 25 mal besser als in ihrem Ursprungsland, ja wer will es ihnen verübeln.
    Die Schweiz als Schlaraffenland, das unsere Vorgänger Generation mit Fleiss und Schweiss aufgebaut
    haben schmilzt bereits wie Schnee an der Sonne, wegen ein paar Weltverbesserer/Innen​.

    2. Die 10 Jahre zuvor muss der Kanton bezahlen, also werden folgerichtig einfach die Kanton-Steuern
    erhöh​t, oder glauben Sie diese Folgerichtigkeit etwa nicht ?.

    3. In Deutschland haben über 1 Million eine Aufenthaltsbewilligun​g beantragt, nein falsch, 500’000 sind noch nicht einmal registriert. Eine solche Masse, und man weiss nicht einmal was für Leute das sind.
    In der Schweizhat es analog einige hundertausende “Sans Papier” im Untergrund lebend, mit einem
    Ausreisebefehl​ i.d. Tasche, den sie nicht befolgen.

    4. Die bürgerliche Gemeinderätin von Aarburg im Kanton Aargau jedenfalls hat jetzt Alarm geschlagen, dass wenn die grosse Zuteilung von Migranten anhält, müssten sie die Steuern massiv erhöhen.

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    • Juli 19, 2021

      1. Wenn der Kanton Sozialhilfekosten zahlt, verteilen sich diese Kosten auf alle Bürger des Kantons anteilig ihres Steuerbeitrags gleichmässig. Bei einer kleinen Gemeinde kann ein Sozialhilfeempfänger mehr oder weniger für deutliche Schwankungen im Finanzbedarf sorgen. Übernimmt der Kanton die Kosten müssten im Fall Aargau sogar Leute mit extremen Solidaritäts-Defizite​n wie der Oberwil-Lieli-Glarner​ für die Last mit aufkommen die z. B. in Ihrem Beispiel “Aarburg” zusätzlich anfallen.

      Zitat:

      “Die Schweiz als Schlaraffenland, das unsere Vorgänger Generation mit Fleiss und Schweiss aufgebaut haben schmilzt bereits wie Schnee an der Sonne, wegen ein paar Weltverbesserer/Innen​​.”

      Ich sehe das genau umgekehrt:

      “Die Schweiz als Schlaraffenland, das unsere Vorgängergeneration mit Fleiss und Schweiz aufgebaut haben, schmilzt bereits wie Schnee an der Sonne, wegen ein paar Leuten die Hurra-Patriotismus, EU- und Fremdenfeindlichkeit über jede sachliche und solidarische Erwägung stellen.

      Zitat:


      ” In Deutschland haben über 1 Million eine Aufenthaltsbewilligun​​g beantragt, nein falsch, 500’000 sind noch nicht einmal registriert.”

      Ein grosses Problem bei der Registrierung von Flüchtlingen in Deutschland ist das im Moment völlig überforderte Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Das heisst, ob die Sommarugas dieses Landes bei sich zuhause Migranten aufnehmen.”

      Das ist so ziemlich eines der dümmsten Argumente das es in der ganzen Diskussion gibt. Nicht jeder hat die räumlichen Möglichkeiten bei sich Zuhause einen Flüchtling oder einen Migranten aufzunehmen. Muss ich gegen die Aufnahme von Flüchtlingen sein nur weil ich bei mir Zuhause keinen aufnehmen kann? Also bitte, wirklich …

      Zitat:

      “Fast nie der Fall, meistens leisten sie sich ihr Menschenbild auf dem Buckel der andern …”

      Mir wäre nicht bewusst das speziell die Steuerzahlungen von Leuten wie Ihnen für die Flüchtlingshilfe ausgegeben wird, während meine Steuerzahlungen ganz konkret NICHT in die Flüchtlingshilfe investiert werden. Doch nur dann würde ihre Aussage Sinn machen.

      Wir alle tragen mit den Steuern die wir zahlen zur Finanzierung des öffentlich-rechtliche​n Gemeinwesens bei. Und wir haben keinen Anspruch auf eine individuelle Gegenleistung. Es gibt eine Gesetzesgrundlage (das Asylgesetz), das Flüchtlingen nach bestimmten Kriterien Aufnahme garantiert. Wenn Ihnen das nicht passt müssen Sie für eine Gesetzesänderung sorgen …

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    • Juli 19, 2021

      Herr Ecklin, ist ja toll was Sie alles aus ein paar Worten von mir herauszulesen glauben. Aber diese Ablenkungsmanöver und Provokationen ziehen nicht.

      Die Aufnahme von Flüchtlingen passiert nicht aufgrund von Goodwill von ein paar Linken, sondern ist Gesetz. Lesen Sie das Schweizer Asylgesetz, dann wissen Sie was Sache ist.

      Artikel 2, Absatz 1 AsylG:

      “Die Schweiz gewährt Flüchtlingen auf Gesuch hin Asyl; massgebend ist dieses Gesetz”

      Der Rest des Gesetzes klärt den Flüchtlingsbegriff, Bedingungen für Asyl und vorläufige Aufnahme, Rückschaffungsverbote​ und vieles mehr. Alles was Sie hier erzählt haben, alles was Sie mir unterstellen, all das ist völlig irrelevant. Sind Sie der Meinung geltendes Schweizer Recht zählt nicht weil es Ihnen nicht in den Kram passt? Meinen Sie, Sie hätten geltendes Recht als Bürger der Schweiz nicht mitzutragen weil es Ihnen zu teuer ist?

      PDF-Version des Asylgesetzes:

      http​s://www.admin.ch/opc/​de/classified-compila​tion/19995092/2015100​10000/142.31.pdf

      Z​itat:

      “Sie kratzen die Argumentationskurve auch damit nicht, dass Sie nun so tun, als ob die Frage der Flüchtlinge im Mittelpunkt der Debatte stünde.”

      Ich tue da gar nichts. Sie reagieren hier auf ein Plädoyer von Herrn Hottinger gegen Flüchtlinge wegen der befürchteten Soziallasten. Wenn Sie andere Formen von Migration diskutieren wollen bin ich da jederzeit zu bereit.

      Zitat:

      ​”Und auch wenn es Ihnen nicht passt, bei uns hat man sich an der Verfassung auszurichten – und diese wird, auch wenn es Ihnen nicht passt, bei uns von der Mehrheit der Bürger definiert und getragen.”

      Nein, sie irren nicht. Ich bin übrigens völlig Ihrer Meinung wenn sie sagen man hat sich hier an der Verfassung auszurichten (mal abgesehen vom übergeordneten Völkerrecht). Die aktuelle Verfassungsrevision von 1999 wurde mit fast 60% der Stimmen angenommen. Sie enthält zum Beispiel eine wichtige Auswahl an Grundrechten, und das ebenso wichtige Gebot an den Staat nur verhältnismässig zu handeln.

      Zitat:


      ” Wenn man Sie aber so liest, könnte man sogar auf den Gedanken kommen, dass Sie der Durchsetzungsinitiati​​ve kritisch bis ablehnend gegenüberstehen, irre ich mich da etwa?”

      Sie haben sogar völlig recht. Und falls Sie die Durchsetzungsinitiati​ve befürworten sind Sie derjenige der die Verfassung missachtet. Die Verfassung enthält Grundrechte, die nicht grundsätzlich, aber doch von Fall zu Fall, durch eine Ausschaffung verletzt werden könnten. Interessiert Sie nicht? Die Verfassung enthält auch das Gebot das das Handeln des Staates verhältnismässig sein muss … die Automatismen der Durchsetzungsinitiati​ve erlauben keine Einzelfallprüfung ob eine Ausschaffung verhältnismässig ist oder nicht. Ist das für Sie ok so lange es sich um Menschen handelt deren Kinder kein Deutsch können?

      Was das für Probleme verursacht können Sie unter folgenden Links lesen:

      http://www.​tagesanzeiger.ch/schw​eiz/standard/Durchset​zungsinitiative-laut-​Staatsrechtlern-wirku​ngslos/story/28232172​

      http://www.schwei​zamsonntag.ch/ressort​/nachrichten/bundesri​chter_warnt_vor_der_s​vp-durchsetzungsiniti​ative/

      Ich bin kein Linker, schon gar kein Salonlinker, und Sie haben durchaus recht das linke Heuchelei verwerflich ist. Genauso verwerflich ist jedoch die Heuchelei von Menschen, die sich als Verteidiger von Rechtsstaat und Verfassung geben, aber eigentlich genau das Gegenteil sind.

      “Ein – selbst mehrheitlich gefasster – Entscheid, der Minderheits- und Individualrechte missachtet oder gar beseitigt, ist unzulässig und nicht mit dem bisher geltenden Konzept der schweizerischen Demokratie vereinbar.”

      Thomas​ Stadelmann, Bundesrichter

      “In den Gerichtshöfen sollen die Gesetze sprechen und der Herrscher schweigen”

      Friedri​ch der Grosse

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    • Juli 19, 2021

      @ F. Wagner,

      1. Ei Ei Ei, was machen Sie denn da wieder fast eine Seite lang Polemik ?

      2. Sie sollten endlich lernen,das wünsche ich Ihnen, dass zwischen

      1. Wirtschafts-Flüchtlin​gen,

      2. *Flüchtlings”-Migrant​en,

      3. Den wirklichen Flüchtlingen, nämlich an Leib und Leben bedrohten gemäss Genfer Flüchtlingskonvention​, das ist nämlich der weitaus kleinste Anteil,

      4. Flüchtlinge müssen nach Beendigung des Krieges in ihrem Heimatland wieder dort-
      hin zurück kehren, wie auch erst Gestern BK-Merkel dies erklärt hat.

      3. Wenn Sie nicht anerkennen wollen, dass die Mehrheit in unsere sehr gut dotierten Sozialsysteme “einwandern”, ja dann kann Ihnen wohl Niemand mehr helfen, auch nicht einmal Herr Bernhard Ecklin, der meiner Meinung brillant formuliert.

      4. Wieder diese Leier von “Verfassung missachten”.
      Jedes Land auf unserem Planeten darf Gäste wegschicken, die sich ihres Gastrechts nicht würdig erweisen, völlig klar, sowie Sie Gäste aus Ihrer Wohnung weisen, wenn diese sich daneben benehmen.
      Das sieht gerade auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte so, und das Bundesgericht schliesst sich ihm gleich auch an.

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    • Juli 19, 2021

      Was ist denn ein “Flüchtlings-Migrant”​?

      Herr Ecklins Argumentation macht keine Unterschiede zwischen Wirtschaftsflüchtling​en und echten Flüchtlingen, er redet nur von Kosten und von vielen fremdsprachigen Kindern in Schulen … mich würde wundern wenn Sie glauben das Kinder echter Flüchtlinge in der Schule gleich deutsch reden. Ich habe mich nie dagegen ausgesprochen das ein Asylanspruch nicht sorgfältig geprüft und auch verweigert wird.

      Zitate:

      “​3. Den wirklichen Flüchtlingen, nämlich an Leib und Leben bedrohten gemäss Genfer Flüchtlingskonvention​​, das ist nämlich der weitaus kleinste Anteil”

      Hören Sie doch endlich mal auf mit dieser ständig wiederholten, aber komplett falschen Aussage von “den an Leib und Leben bedrohten gemäss Genfer Flüchtlingskonvention​”. Die Genfer Flüchtlingskonvention​ bezieht sich nicht auf Kriegsflüchtlinge, und auch nicht nur auf “an Leib und Leben bedrohten”.

      Flücht​linge sind gemäss Genfer Konvention “Personen, die in ihrem Heimatstaat oder im Land, in dem sie zuletzt wohnten, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden.” … also nix mit an Leib und Leben bedroht, trotzdem haben diese Menschen Anspruch auf Asyl. Menschen die “nur” vor Krieg flüchten sind gemäss Schweizer Asylgesetz “Schutzbedürftige”, sie erhalten auch kein Asyl, sondern die “vorläufige Aufnahme”.

      Mensche​n die Anspruch auf Aufenthalt in der Schweiz haben, und zwar Asylanten UND vorläufig Aufgenommene, alles gemäss Asylgesetz, machen keineswegs nur “den weitaus kleinsten Anteil” aus. Diese Lüge bringen Sie schon ewig, und ich habe sie Ihnen schon so oft widerlegt.

      Von allen Erstinstanz-Entscheid​en 2015 haben 26% Asyl gewährt, 34% die vorläufige Aufnahme gewährt, 16% der Asylanträge wurde abgewiesen, und auf 25% wurde nicht eingetreten (z. B. Dublin-Fall).

      http://www.swissi​nfo.ch/ger/asylland-s​chweiz_-vorlaeufige-a​ufnahme—nicht-statu​s-spaltet-politik-/41​507488

      60% IST NICHT “DER WEITAUS KLEINSTE ANTEIL”.

      Zitat:


      “4. Flüchtlinge müssen nach Beendigung des Krieges in ihrem Heimatland wieder dorthin zurück kehren, wie auch erst Gestern BK-Merkel dies erklärt hat. “

      Ja. Und das ist völlig richtig so. Ich weiss aber nicht was das in der Diskussion über Sozialkosten des Asylwesens zu tun hat. Kriege oder kriegsähnliche Zustände können aber viele Jahre dauern … die Schweiz sieht deshalb für gut integrierte “Vorläufige Aufgenommenen” nach 5 Jahren die Möglichkeit einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigun​g vor (Ausweis C) … und das hat gute Gründe.

      Zitat:

      ​” Wenn Sie nicht anerkennen wollen, dass die Mehrheit in unsere sehr gut dotierten Sozialsysteme “einwandern”, ja dann kann Ihnen wohl Niemand mehr helfen, auch nicht einmal Herr Bernhard Ecklin, der meiner Meinung brillant formuliert.”

      Wenn Sie nicht anerkennen wollen, das die Mehrheit gute Gründe hat in der Schweiz Schutz zu suchen, und Schweizer Recht und Gesetz das auch anerkennt, kann Ihnen wohl niemand mehr helfen.

      Zitat:

      ​”Jedes Land auf unserem Planeten darf Gäste wegschicken, die sich ihres Gastrechts nicht würdig erweisen, völlig klar, sowie Sie Gäste aus Ihrer Wohnung weisen, wenn diese sich daneben benehmen.”

      Im Gegensatz zu Ihnen in Ihrer privaten Wohnung hat ein Land sich an Regeln zu halten, Recht und Gesetz, wenn es jemanden “wegschickt”. Ein Rechtsstaat darf weder willkürlich noch nach Sympathie noch unverhältnismässig handeln.

      Zitat:


      “Das sieht gerade auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte so, und das Bundesgericht schliesst sich ihm gleich auch an.”

      Ja. Unter Anwendung von Verhältnismässigkeit und Menschenrechten. Was die Durchsetzungsinitiati​ve verhindern möchte, weshalb sie nicht konform ist zu Menschenrechten und Bundesverfassung.

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    • Juli 19, 2021

      @ F. Wagner,

      Sie schreiben;

      “Wenn Sie nicht anerkennen wollen, das die Mehrheit gute Gründe hat, in der Schweiz Schutz zu suchen, und Schweizer Recht und Gesetz das auch anerkennt, kann Ihnen wohl niemand mehr helfen.”

      1. Die Mehrheit der Einwanderer (die aufgeführten drei Sorten), werden im Asylfverfahren abgewiesen. Sie erhalten aber automatisch – und genau dies ist für Flüchtlinge, Wirtschaft- & Sozial-Migranten nicht im Asylgesetz so geregelt. Es ist die unmögliche Politik von S. Sommaruga, was der Mehrheit der Schweizer/Innen nicht gefällt. Asylbewerber mit einem negativen Entscheid, bekommen korrekt einen Ausreise Befehl, bleiben aber mehrheitlich trotzdem frech und ungebührlich im Land, reichen auf Kosten der Steuerzahler Beschwerde ein (dies steht dem Schweizer nicht zu, Er kann die Kosten selber bezahlen) oder tauchen einfach unter, und werden “Sans Papier”.
      Seien Sie doch nicht immer so polarisierend, treten ständig als Besserwisser sehr stur auf. Diese Migranten sind, ich erwähne es nochmals, auch wenn Ihnen dies nicht in den Kram passt, mehrheitlich junge Männer, die nachweislich in unsere sehr gut dotierten Sozialsysteme einwandern. Was mit ihrer Heimat passiert, geht ihnen am Hintern vorbei. Sodann dürfte Niemand als Asylant oder Flüchtling anerkannt werden, und zwar nach dem Dublin-Vertrag) der zuvor schon durch 5-7 sichere Staaten reiste, dies sind die gesetzlichen und die vertraglichen, klaren Bestimmungen, welche aber stur nicht eingehalten werden. Mit Flüchtling/Asylant hat dies nichts mehr zu tun. Von den Flüchtlingen & anerkannten Asylanten werden zudem 9-0 % Kriminell. Auch dafür ist die DSI jetzt von Nöten. Diese Kriminellen verunglimpfen nur die Anständigen, die Mehrheit.

      2. Bestes Beispiel sind die Eriträer, in der Schweiz am zahl reichsten – welche noch nach Jahren alleine von den Sozial-Auszahlungen gut leben. Im Schnitt sind dies über Jahre etwas über 80 %. Diesbezüglich am schlimmsten, am Zahlreichsten in der Schweiz, mehrheitlich nicht integrierbar, sind wie bereits erwähnt die Eriträer.

      3. Dann immer noch diese Laier von Verhältnismässigeit und Menschenrechten. Beides steht schon in der Schweizer Bundesverfassung. Jeder Richter muss und wird beide also zwingend anwenden müssen, resp. mit berücksichtigen schon vor dem Urteil. Macht der dies aber im Übermasse nicht, erlässt ein zu lasches “Gutmenschen Urteil, wie bisher mehrheitlich ja der Fall, dann hat der Staatsanwalt immer noch das Recht & die Pflicht, das Urteil weiter zu ziehen gemäss der DSI.

      4. Selbst wenn man i.d. Sache den Europäischen Gerichtshof in Strassburg, und das Bundesgericht als Begründung eines Sachverhaltes zitiert, meinen Sie immer noch es besser zu wissen, das ist doch sehr arrogant und dumm. Sie müssen, von sich ja fast manisch krankhaft sehr überzeugt sein, um ihren egomanen Senf, im Widerspruch sogar zu beiden hohen Gerichten, auch noch abgeben zu müssen. Ich empfehle Ihnen, Sie als Deutscher Staatsbürger, sich nicht immer dermassen arrogant und ausschweifend i.S. Schweizer Politik, sogar noch über unsere Rechtsprechung, saufrech & besser wisserisch einzumischen. Für mich haben Sie dazu auch keinerlei Legitimation, nehmen Sie dies zur Kenntnis, es sei denn, Sie lassen sich endlich Einbürgern, und zuerst werden Schweizer Staatsbürger.

      5. Aber wieso machen Sie das denn nicht, Angst vor den Pflichten ?.
      Oder sind Sie, das ist auch möglich, nur so penetrant hetzerisch gegen die DSI, weil bei Annahme auch Sie ausgewiesen werden könnten als Ausländer.

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    • Juli 19, 2021

      Zitate:

      “bezichtig​en Andersdenkende die geltenden Gesetze nicht zu kennen …”

      Wenn Sie hier darstellen das das Asylwesen das Hobby von ein paar Salonlinken ist muss ich vermuten das Sie das Asylgesetz nicht kennen.

      Zu ihrem restlichen Text, der eigentlich die Bundesverfassung für überflüssig erklärt, da ja sowieso immer die Mehrheit recht hat, obwohl sie vor kurzem selbst noch erklärt haben das man sich “bei uns hat man sich an der Verfassung auszurichten” hat, möchte ich nur noch einen Link posten:

      http://www​.schweizamsonntag.ch/​ressort/nachrichten/b​undesrichter_warnt_vo​r_der_svp-durchsetzun​gsinitiative/

      Ihre​r Theorie das die Mehrheit immer recht hat möchte ich gern auf folgenden Teil des Artikels hinweisen:

      “Ein – selbst mehrheitlich gefasster – Entscheid, der Minderheits- und Individualrechte missachtet oder gar beseitigt, ist unzulässig und nicht mit dem bisher geltenden Konzept der schweizerischen Demokratie vereinbar.”

      Und das sage nicht ich, das sagt ein Bundesrichter.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Die Mehrheit der Einwanderer (die aufgeführten drei Sorten), werden im Asylfverfahren abgewiesen. Sie erhalten aber automatisch – und genau dies ist für Flüchtlinge, Wirtschaft- & Sozial-Migranten nicht im Asylgesetz so geregelt.”

      Was genau, Herr Hottinger, haben Sie an meiner Aussage das sich meine Zahlen auf Erstinstanz-Entscheid​e bezieht nicht verstanden? Was genau erhält wer automatisch?

      Es gibt Menschen denen erstinstanzlich Asyl gewährt wird, wenn sie die Bedingungen erfüllen. Die dürfen ganz offiziell in der Schweiz bleiben. Es gibt Menschen denen erstinstanzlich kein Asyl, aber die vorläufige Aufnahme gewährt wird, auch diese dürfen ganz offiziell in der Schweiz bleiben. Das sind schonmal 60% die nicht im Asylverfahren erstinstanzlich abgewiesen wurden. Und – korrigieren Sie mich bitte falls ich falschliege, ich war in Mathematik nie gut – wenn in der Summe 60% aller Asylbewerber offiziell Aufenthalt in der Schweiz gewährt wird ist das die Mehrheit, oder? 40% sind weniger als 60%, oder? Es ist in Wirklichkeit genau entgegengesetzt zu dem was Sie hier behaupten?

      Ziehen wir dann noch 26% der Anträge ab die eindeutig als Dublin-Fälle abgewiesen und wieder zurückgeschafft werden können bleiben rund 15% übrig. Wie viele davon dann tatsächlich “frech und ungebührlich im Land bleiben” ist fraglich. Da aber bereits 15% keine “Mehrheit” sind …

      Ihre Aussagen über Dublin-Fälle etc. hatten wir alle schon, und ich möchte da keine Zeit mehr verschwenden.

      Zita​t:

      “Seien Sie doch nicht immer so polarisierend, treten ständig als Besserwisser sehr stur auf. “

      Sie sind in allem was Sie sagen so sicher, verschwenden offensichtlich nicht viel Zeit ihre Standpunkte nachzuprüfen, und hauen hier ständig sachlich teilweise extrem falsche Statements raus. Wenn Sie meinen ich wäre ein Besserwisser nur weil ich Ihnen widerspreche kann ich nichts dran ändern.

      Zitat:

      ​” Dann immer noch diese Laier von Verhältnismässigeit und Menschenrechten. Beides steht schon in der Schweizer Bundesverfassung. Jeder Richter muss und wird beide also zwingend anwenden müssen, resp. mit berücksichtigen schon vor dem Urteil.

      Macht der dies aber im Übermasse nicht, erlässt ein zu lasches “Gutmenschen Urteil, wie bisher mehrheitlich ja der Fall, dann hat der Staatsanwalt immer noch das Recht & die Pflicht, das Urteil weiter zu ziehen gemäss der DSI.”

      Diese Aussage ist komplett sinnfrei.

      Wir reden nicht über Urteile zu Straftaten, sondern über Ausschaffungen. Ein Richter hat einen Spielraum was die Strafzumessung angeht, aber nach dem Willen der Durchsetzungsinitiati​ve zukünftig KEINEN Spielraum mehr betreffend Ausschaffung oder nicht. Keine Ahnung was Sie meinen mit “urteil weiter zu ziehen gemäss der DSI”, über Ausschaffungen würde nicht mehr an Gerichten entschieden, egal wer was weiterzieht.

      Ob Sie aufgrund von Informations-Bruchstü​cken aus der Presse Fälle so beurteilen können das Ihre Behauptung über “mehrheitlich zu lasche Gutmenschenurteile” halbwegs plausibel ist lasse ich mal so dahingestellt. Aber auch hier gilt Ihr Einwand aus demselben Absatz “fällt ein Richter zu lasche Urteile, hat ein Staatsanwaltschaft das Recht & die Pflicht ein Urteil weiterzuziehen, damit in der nächsten Instanz ein anderer Richter den Fall beurteilt usw. ” … ausser natürlich Sie gehen davon aus das eine Verschwörung der gesamten Judikative gegen die Bevölkerung im Gange ist.

      Zitat:

      “Se​lbst wenn man i.d. Sache den Europäischen Gerichtshof in Strassburg, und das Bundesgericht als Begründung eines Sachverhaltes zitiert, meinen Sie immer noch es besser zu wissen, das ist doch sehr arrogant und dumm.”

      Wo genau haben Sie den europäischen Gerichtshof in Strasbourg oder das Bundesgericht “zitiert”? Wenn sie glauben das der europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Automatismen der Durchsetzungsinitiati​ve und Ihre Vorstellung von Gastrecht respektieren KANN und WIRD, wenn Sie glauben das das Bundesgericht das ebenso tut, dann sind eher Sie sehr arrogant und dumm.

      Zitat:

      “Für mich haben Sie dazu auch keinerlei Legitimation, nehmen Sie dies zur Kenntnis, es sei denn, Sie lassen sich endlich Einbürgern, und zuerst werden Schweizer Staatsbürger.

      5. Aber wieso machen Sie das denn nicht, Angst vor den Pflichten ?.
      Oder sind Sie, das ist auch möglich, nur so penetrant hetzerisch gegen die DSI, weil bei Annahme auch Sie ausgewiesen werden könnten als Ausländer. “

      Diesen weiteren Versuch mir aufgrund von Vermutungen ihrerseits die freie Meinungsäusserung zu untersagen kommentiere ich nicht mehr im Detail. Ich verbitte mir aber aufs entschiedenste das Sie mich hier als Kriminellen hinstellen der nur gegen die DSI ist weil er ausgeschafft werden könnte.

      Ich habe beschlossen, ich diskutiere mit Ihnen vor der Abstimmung nicht mehr über die DSI. Nach Ihrer eigenen Aussage hat ja “das Volk immer recht”, und dann werden wir ja sehen wer von uns beiden “recht hat”.

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    • Juli 19, 2021

      @ F. Wagner,

      1. Regen Sie sich nicht zu sehr auf, ist nicht gut für die Gesundheit.

      2. Ja nur noch dies, der überaus schändliche Umgang von vornehmlich Migranten & “Flüchtlingen” kürzlich in Köln vor dem christlichen Dom, durch flegelhafte “Muslime”, was die Polizei zuerst schändlich & manipulierend zu unterdrücken versuchte, wird viel Munition für die Annahme der DSI liefern.

      3. Ja ich freue mich jetzt schon, denn das Volk hat immer Recht, wie uns die Vergangenheit eindrücklich lehrt.

      4. Die Wahrheit ist immer dort zu finden,
      wo ihr sie am wenigsten vermutet,
      nämlich beim Einfachen und Natürlichen,
      und nicht beim Komplizierten, Studierten.

      – Philosophische Weisheiten

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    • Juli 19, 2021

      Ich rege mich gar nicht auf, Herr Hottinger. Ich sehe nur ganz objektiv keinerlei Sinn darin das Thema weiter mit Ihnen durchzukauen. Der Tag 0 ist nah.

      2. Das Beispiel Köln musste ja wieder kommen. Sexuelle Belästigung ist allerdings kein Delikt das im Katalog der Durchsetzungsinitiati​ve auftaucht. Es ist in der Schweiz sogar nur Antragsdelikt, und auch nur mit Busse belegt. In Deutschland wird das nicht viel anders sein. Sie selbst haben hier ja bereits sexuelle Belästigung relativiert … je nachdem wo und wie sie passiert.

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    • Juli 19, 2021

      @ F. Wagner,

      Sie schrieben;

      “Es gibt Menschen denen erstinstanzlich Asyl gewährt wird, wenn sie die Bedingungen erfüllen. Die dürfen ganz offiziell in der Schweiz bleiben. Es gibt Menschen denen erstinstanzlich – K E I N – Asyl, aber die vorläufige Aufnahme gewährt wird, auch diese dürfen ganz offiziell in der Schweiz bleiben. Das sind schon mal 60% die nicht im Asylverfahren erstinstanzlich abgewiesen wurden.”

      *******

      1. Sorry, aber dies ist mal wieder so ein Delirium von “verdrehter” Begründung. Lesen Sie doch nochmals was Sie da völlig sich wieder sprechendes wieder geschrieben haben.

      2. Richtig ist, dass es Leute gibt, denen – KEIN – Asyl gewährt wurde, also als Asylant – N I C H T A N E R K A N N T – worden sind. Das sind ca. 40 bis 60 %, jedenfalls mehr als das Doppelte wie Jene, denen – ASYL – anerkannt wurden. Erstere, nämlich die Abgewiesenen, die können auch nur i.d. Schweiz bleiben, weil es S. Sommaruga so gefällt, resp. ein kleiner Teil der im Asyl-Verfahren im Moment nicht, oder nur schwer ausgewiesen werden können (keine Papiere, das Verschweigen ihrer Nationalität, mehrfache Namens-Angaben, sie wären im Heimatland doch bedroht ect,. Dies hindert aber nicht, dass sie tatsächlich im Asylverfahren – A B G E W I E S E N – worden sind.

      3. Dass aber 60% die NICHT im Asylverfahren erstinstanzlich abgewiesen worden seien, ist doch wieder einmal mehr so eine Schummelei von Ihnen, wenn nicht gar eine bewusste Lüge. Der Effekt ist aber derselbe.

      4. Auf weitere Erläuterungen ihrer Ellen langen Behauptungen verzichte ich, denn Wagner spielt wieder einmal den “OBER-LEHRER.

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    • Juli 19, 2021

      Sie schrieben nicht von “Asylanten”; Herr Hottinger. Sie schrieben von “an Leib und Leben bdrohten gemäss Genfer Flüchtlingskonvention​”.

      24% erhielten Asyl gemäss den Bedingungen der Genfer Flüchtlingskonvention​. 36% erhielten vorläufige Aufnahme weil sie in ihrem Heimatland an Leib und Leben bedroht sind (Schutzbedürftig). Total 60% haben nach dem Asylverfahren einen legalen Aufenthaltsstatus.


      Wenn wir uns nur auf “an Leib und Leben bedrohten” festlegen, sind das 36%, also mehr als Asyl und Abgewiesene, und damit ebenfalls nicht “der kleinste Teil”. Asyl gemäss den Bedingungen der Genfer Flüchtlingskonvention​ erhielten 24%, also mehr als die 16% der abgewiesenen, und damit auch nicht der kleinste Teil.

      Nicht mein “Delirium” ist hier das Problem, sondern Ihre Definitionen.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Herr Hottinger, wissen Sie warum wir uns mit Herrn Wagner nicht einig sind? Für uns zählt der Wille der Mehrheit in möglichst Kleinräumigem und die Interessen aller, auch der Minderheiten, in die jeder von uns richtigerweise immer wieder gesetzt wird. Für Herrn Wagner hat aber nicht das Volk zu sagen wo der Hammer hängt, sondern Juristen.”

      Das würde ich so von mir weisen. Ich bin für eine gesunde Wechselwirkung zwischen “Mehrheitswille” und “Respekt vor Bundesverfassung und Völkerrecht”, eine Art gegenseitiger Selbstkontrolle von Volk UND Judikative, auch um Minderheiten und Völkerrecht zu schützen. Die Durchsetzungsinititia​tive respektiert weder Bundesverfassung noch Völkerrecht, und Minderheiten schon gar nicht … und deshalb wird sie am Ende genausowenig wörtlich umsetzbar sein wie die ursprüngliche Ausschaffungsinitiati​ve.

      Nach Ihrer Definition der absoluten Überordnung des Volkswillens bräuchte es eine Verfassung eigentlich gar nicht, da würden vom Volk definierte Gesetze reichen.

      Zitat:


      ” Sein liebdienerisches Wedeln mit einem Bundesrichterzitat zeigt, dass er das Wesentliche unserer Mentalität weder verstanden, noch verinnerlicht hat. “

      Das Sie mit solch einem Spruch kommen, OHNE auch nur mit einem Wort auf den Inhalt des Zitates einzugehen, sagt eigentlich alles aus.

      Zitat:

      “Sc​hade, dass man bei gewissen Zeitgenossen mit unterdurchschnittlich​​​​ entwickeltem Geschichtssinn und flacher Erfahrungslernkurve, Herr Wagner will das “Neujahr-Köln” bitte schön aus der Diskussion ausgeklammert haben, den argumentativen Zweihänder hervorholen muss.”

      Ich möchte Neujahr-Köln deshalb aus der Diskussion um die Durchsetzungsinitiati​ve ausklammern weil der Straftatbestand “sexuelle Nötigung”, um die es bei den Vorfällen in Köln mehrheitlich geht nicht durch die Durchsetzungsinitiati​ve abgedeckt ist, also wegen der DSI kein sexueller Belästiger Folgen zu befürchten hat. Das ist eine logische und sachliche Erwägung …

      Zitat:

      “gan​z unbesehen davon, dass noch kein Volk in Europa in freien Wahlen Diktatoren auf den Herrschersessel gehievt hat, sehr wohl aber Parlamente, wie beispielsweise 1933 geschehen.”

      Ich denke hier sind Ihre Geschichtskenntnisse unterdurchschnittlich​. KEIN Parlament hat Hitler zum Reichskanzler gewählt. Hier fehlt Ihnen offenbar einiges an Durchblick betreffend des Systems der Weimarer Republik.

      Auf den Rest Ihrer Polemiken gehe ich dann im Detail nicht ein.

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  • Januar 30, 2016

    Treffend dargestellt Frau Sägesser.
    Zu den Sozialkosten bleibt noch zu Ergänzen dass diese auch steigen weil Private Unternehmen nicht ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen. Der Dumme der halt dann zahlen muss damit es den Privaten Firmen gut geht ist der Steuerzahler. Beispielsweise weigern sich heute alle privaten Unfallversicherer eine Rente zu zahlen. Nicht alle Betroffenen haben die Kraft und Geld um dagegen anzugehen. Vor Gericht gibt es nicht immer Recht. Diese Leute sind früher oder später in der Sozialhilfe. Auch die Pensionskassen weigern sich eine Rente zu zahlen, obwohl Beispielsweise die IV zahlt. Die Zeitschrift Beobachter hat schon hunderte Fälle aufgelistet. Obwohl das klar ist ist eine Partei die SVP die es nicht lassen kann in übelster Manier Hetze gegen Betroffene zu machen

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    • Juli 19, 2021

      @Margrith Hotz

      Der Schlüssel zum Verstehen der Systeme liegt im Wissen über die Entstehung, Funktion und Auswirkung unseres Schuldengeld – Schneeballsystems! Am System liegt es nicht, warum es immer wieder zu Verwerfungen kommt, sondern in den von der Politik bestimmten Geld- und Eigentumsrechte (Grund und Boden), sowie dem Unverstand des Geldsystems!
      Werte Frau Hotz, sind Sie interessiert, mehr über das Geldsystem zu erfahren? Gegenseitige Email-Freigabe bei Vimentis würde genügen!

      Der Begriff Steuerzahler stammt aus der Vorzeit (der Zehnte = physische Abgabe)! Er wird nicht im Einklang mit der Entstehung, Funktion und Auswirkung des Geldsystems verwendet! “Wenn die Begriffe nicht stimmen, dann ist das was gesagt wird, nicht das Gemeinte, Konfuzius!”
      Mit dem Verstehen des Geldsystems erkennt man die bewusst kreierten Konstruktionsfehler in den Systemen!
      Was bedeuten Pflichtreserven im Bankensystem? Warum dürfen Banken die Organisation einer Aktiengesellschaft besitzen, wenn doch das Eigenkapital aus selbst gedrucktem Geld besteht? In einem Schuldensystem, eine eher schizoide Aufbewahrung; denn Schulden und Besitz sind die zwei Verrechnungsseiten der Geldmedaille!
      Wer ist schon bewusst, dass Geld nur aus nicht getilgten Schulden bei den Banken und nicht abgeschriebenen Bankinvestitionen besteht! Folgerichtig konsumieren oder investieren wir tagtäglich mit Schulden von Anderen!
      Die Auswirkungen lassen erkennen, wie wir von den Ökonomen und Politiker “verarscht” werden!
      Unsere kapitalgedeckte Vorsorge (BVG oder Privat) kann nur mit einer höheren Geldmenge (Schulden) entstehen! Unsere AHV funktioniert im Umlageverfahren, bedeutet Rentenausgaben sollten durch Beiträge ausgeglichen werden, andernfalls profitiert die Wirtschaft!
      Die Mär, wonach die Jungen die Passiven “finanzieren” sollte also allen aufgeklärten Menschen bekannt sein!
      Der wesentliche Grund, warum jedoch die Beschäftigungslüge im Sozialwesen funktioniert, ist die Unverfrorenheit von Ökonomen und Politiker geschuldet, wonach die Gewinne nicht anteilig in die Sozialsystem fliessen! Die Produktivität zeichnen auch die Mitarbeiter verantwortlich! Wer hat z.B. die Roboter geschaffen?
      Warum wird das Einkommen nicht an der Quelle (Wirtschaft) besteuert (Zuordnung der Staats- und Sozialquote) Im Informatikzeitalter ein längst fällige Reform!
      Die Lex Berset 2020 bedient die Fehlkonstruktion, wie ich im Kommentar zum Blog Landolt, erläutert habe, weit weg von einer Reform!

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  • Februar 2, 2016

    @ F. Wagner,

    Sorry, kann im Moment ihren vorherigen Text nicht mehr finden, nach intensiven suchen nicht !!

    Sie schrieben;

    “Ich erinnere mich noch gut daran das Sie kürzlich erst Deutschland gelobt haben für eine Revision des Ausländergesetzes innerhalb von 2 1/2 Monaten, während ein Gesetzesentwurf zur Ausschaffungs-
    Initi​ati​ve 4 1/2 Jahre gedauert hätte … diese Geschwindigkeit ist eine der Vorteile der parlamentarischen Demokratie.”

    1. Die parlamentarische Demokratie ist schneller i.d. Gesetzgebung, im reagieren von aktuellen Missständen. Das ist korrekt. ob es dem Volke passt oder nicht, da hat es leider überhaupt nichts zu sagen, ausser alle 4 Jahre bei den Wahlen. Wenn sich die zwei grossen Parteien – in ihren
    – g e g e n s ä t z l i c h e n politischen Ansichten – in einer Koalition dann in dasselbe “Politbettchen” legen, wird es sehr problematisch. Dies weil sich dann sehr viele Wähler/Innen arg geprellt vorkommen.

    2. Der grosse Vorteil der direkten Demokratie ist der, dass der Souverän, also das Volk eben die eindeutig Höchste Instanz im Staate ist. Wenn z.B. die Parlamente ein miserables, resp. falsches Gesetz dem Souverän ins “Nestchen” legen wollen, kann der Souverän sofort eine Volks-Initiative ergreifen, und dies zu ändern versuchen, was nicht immer gelingt, aber zumindest besteht die Chance dazu einen neuen Verfassungsartikel zu kreieren. Die letzten 2-3 Volks-Initiativen wurden gewonnen, gegen die jeweilige Empfehlungen des Bundesrates & der Mehrzahl der Parteien, und der Presse & dem Staats-TV. Von daher hat die CH-Regierung mein volles Verständnis, dass ihnen das natürlich sehr lästig ist, sie sowieso darum viel lieber unter der “Fuchtel von Brüssel” regierten, weil damit das “lästige ” Volk” ausgeschaltet wäre.

    3. Hat nicht der Deutsche Bundespräsident erst beim kürzlichen Besuch i.d. Eidgenossenschaft folgendes gesagt; “Ich glaube nicht, dass das Volk die Sachkenntnis besitzt, bei den heutigen schwierigen zu bewältigenden Sachgeschäften, darüber noch i.d. Sache richtige Entscheidungen zu treffen. Ein klar versteckter “Wink mit dem Zaunpfahl”,damit dem Eidgenössischen Bundesrat die Parlamentarische Demokratie so schmackhaft zu machen, in etwa wie man einem Hund die leckere Wurst vor der Schnauze verlockend hin und her zieht. Aber – d i r e k t – selber zu regieren, ohne das lästige Volk, zugegeben, das ist von der Sache her verführerisch, aber der Schweizer Stimmbürger/Innen werden dies zu verhindern wissen, wir sind diesbezüglich sehr wachsam, nur keine Angst.

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  • Februar 3, 2016

    @ Frau Sägesser,

    1. Jedenfalls Ich unterscheide Ausländer die als fleissige Menschen i.d. Schweiz kommen, und kriminellen, gewaltätigen Ausländern, die jedes Land gewiss MEHR kosten, das menschliche LEID der Opfer noch nicht mal eingerechnet.

    2. Es gibt genug super Ausländer mit denen wir bestens klar kommen. Warum müssen wir denn ausgerechnet diesen genetischen Müll ins Land holen. Die werden sich nie integrieren. Glaubt nicht das die zu uns kommen weil sie uns mögen oder unser Land toll finden. Ihren Krieg führen sie bei uns weiter. Ich kenne und mag viele Ausländer (Arbeitskollegen, Freunde) , aber selbst die sagen; wehrt euch endlich.

    Video-Fi​lm;

    https://www.yo​utube.com/watch?v=W66​TiIl8ASE

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  • Februar 3, 2016

    Fakt ist: 61% aller Vergewaltigungen werden von Ausländern verübt !?!

    Wir wollen, dass schwerkriminelle Ausländer und Wiederholungstäter ohne Wenn und Aber unverzüglich endlich ausgeschafft werden. Im Sonntags Blick hat selbst SP-Ständerat Jositsch eingeräumt, dass die Härtefallklausel für solche Schwerverbrecher nicht hätte eingeführt werden dürfen:

    Teilen wir jetzt die Videos und informieren wir unsere Freunde über die Fakten zur Ausländerkriminalität​​​​​:

    Video: https://www.youtube.c​​​​​om/watch?v=Y7Axb2​Z​X​J​F​0

    *******


    F​lü​chtlinge als Migranten Waffe, ruhig mal eine andere Seite derselben Medaille anhören, kann ja nichts schaden;

    Video;




    https://www.yo​utu​be.​com/watch?v=t​Fcwu​mSjz​SE

    *****​**


    DSI​​ Initiative wird angenommen werden vom Sourerän, trotz der massiven Geger- Allianzen. Das Volk ist nicht dumm, es hat immer RECHT;

    Quelle;

    http://bazonline.ch/s​chweiz/standard/mehrh​eit-sagt-ja-zur-svpin​itiative/story/239614​01?dossier_id=3183

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    • Juli 19, 2021

      Hören Sie doch auf damit, Herr Hottinger. NIEMAND, ABER AUCH WIRKLICH GAR NIEMAND hat sich jemals gegen die Ausschaffung von Vergewaltigern ausgesprochen.

      Zit​at:

      “Im Sonntags Blick hat selbst SP-Ständerat Jositsch eingeräumt, dass die Härtefallklausel für solche Schwerverbrecher nicht hätte eingeführt werden dürfen:”

      Falsch.

      Erstens ist die Hàrtefallklausel noch gar nicht eingeführt, bisher nur beschlossen.

      Zweit​ens wurde sie nicht explizit für Mörder und Vergewaltiger beschlossen, es ist nur so das es für Mord oder Vergewaltigung quasi keine Ausnahme von der Härtefallklausel gibt. Es unterliegen also diese Straftaten auch der Verhältnismässigkeits​prüfung.

      Wie jedoch private Interessen eines Mörders oder Vergewaltigers, also eines Täters mit hoher krimineller Energie, jemals das öffentliche Interesse an einer Ausschaffung übertreffen sollen erschliesst sich mir nicht. Herr Jositsch spricht auch ganz klar von einer höchstens “theoretischen Möglichkeit”.

      Zita​t:

      “DSI​​ Initiative wird angenommen werden vom Sourerän, trotz der massiven Geger- Allianzen. Das Volk ist nicht dumm, es hat immer RECHT;”

      Hatte das Volk auch recht als es den bilateralen Verträgen zustimmte? Den Erweiterungen der Personenfreizügigkeit​ auf die zusätzlichen EU-Länder inklusive der osteuropäischen Länder? Der Kohäsionsmilliarde? Das sind Dinge die das Volk angenommen hat, zu denen Sie sich aber eher kritisch äussern.

      Übrigens:​ der Artikel den Sie verlinken ist von Dezember 2015. Eine Umfrage vom 22. Januar 2016 für die SRG geht nur noch von einem 51% Ja-Anteil aus. Wenn die Durchsetzungsinitiati​ve abgelehnt wird, bleiben Sie bei dem Statement “Das Volk hat immer recht” und räumen ein das die Gegner der Initiative recht hatten?

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    • Juli 19, 2021

      @ F. Wagner,

      Es reicht mit Ihrer chronischen “Besser-Wisserei”, denn Sie kritisieren gar die Stellungnahme von Staatsrechtler und Staatsanwalt Jositsch.

      Sind Sie jetzt Grössen wahnsinnig geworden ?

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    • Juli 19, 2021

      Ich habe ebenfalls bereits Statements und Links zu Bundesrichtern, Staatsanwälten und Staatsrechtlern gebracht, die Sie regelmässig entweder ignorieren oder widersprechen. Deshalb gebe ich Frage nach Grössenwahn gern an Sie zurück. Überlegen Sie sich mal, wer alles für und wer alles gegen die Initiative ist … ist Ihnen klar, wogegen Sie sich stellen?

      Abgesehen​ habe ich nicht Herrn Jositsch kritisiert, sondern Ihre Interpretation. Ich habe das Interview mit Jositsch auch gelesen.

      Man hat nicht aktiv eine Härtefallklausel für Schwerverbrecher eingeführt wie Sie behaupten, sondern Schwerverbrechen nicht ausgenommen. Er hält das aber auch nur für eine theoretische Möglichkeit, denn er ist der Meinung das ein Tötungsdelikt nie ein Härtefall sein kann.

      Wenn Sie meinen das man einem Staatsrechtler und Staatsanwalt wie Herrn Jositsch nicht kritisieren darf, wie halten Sie es denn persönlich mit seiner ablehnenden Haltung der Durchsetzungsinitiati​ve gegenüber? Seinen Beispielen für Bagatellfälle die nach der Durchsetzungsinitiati​ve zu Ausschaffungen führen können?

      Oder ist es etwa so, das Sie Herrn Jositsch kritisieren könnten, ich jedoch nicht?

      Ich müsste nicht ständig Besserwisser spielen, wenn die inhaltliche Qualität Ihrer Beiträge besser wäre. Würde ich auch begrüssen, ehrlich, Diskussion auf Augenhöhe.

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  • Februar 4, 2016

    1. Die absolute Notwendigkeit einer Landesverweisung rechtskräftig verurteilter schwerer Straftäter, hat auch etwas mit der seit Jahren praktizierten zu laschen Flüchtlings- & der Migrations-Politik von Frau Sommaruga zu tun, denn ca. 10 % sind ebenfalls Straftäter.

    2. Auch die letzte Wahl wurde meiner persönlichen Meinung nach, selbst Frau Sommaruga mit den Stimmen der SVP-Fraktion gewählt, weil die SVP davon ausgegangen ist, dass die SP dann auch einen zweiten SVP Bundesrat geschlossen ihre Stimme geben wird. Das war dann aber nicht der Fall, trotzdem reichte es. Die notwendige Abwahl von BR Sommaruga, Verantwortliche im Asylwesen, hätte aber auch ohne dieses “Pocker-Spiel”, jetzt von der aktuellen möglichen Mehrheit Rechts/Mitte geschafft werden können.
    Die SVP kritisiert ja immer sehr stark die Migranten & Flüchtlings Politik von BR-Sommaruga.

    3. Wieviel der Schweizer/Innen von ihrer Asyl- & Migrationspolitik hält, spiegeln jetzt aktuell auch die die desaströsen diesbezüglichen Verhältnisse in Deutschland, der Schwierigkeiten wegen der Masseneinwanderung.
    ​​
    4. Deuts​chland (D);

    Starker Zuspruch bei Einschränkungen für Flüchtlinge/Wirtschaf​​​t-Migranten;

    Die​ Bundes-Bürger in D stellen der Bundesregierung in der Flüchtlingskrise ein – m i s e r a b l e s – Zeugnis aus. 81 Prozent der Befragten gaben im ARD-Deutschlandtrend an, sie hätten nicht den Eindruck, dass die Regierung die Flüchtlingssituation im Griff habe. Nur 18 Prozent seien der Meinung, die Bundesregierung beherrsche die Situation, teilte die ARD mit.

    http://www.su​​​eddeutsche.de/polit​i​k​/ard-deutschlandt​re​nd​-merkels-belieb​the​it-​stuerzt-auf-s​chle​chte​sten-wert-s​eit-1​.2848​541

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    • Juli 19, 2021

      Sie haben völlig recht, Herr Hottinger. Auch ich sehe “die absolute Notwendigkeit einer Landesverweisung rechtskräftig verurteilter schwerer Straftäter”. Ich bin aber der Meinung das dies heute schon gemacht wird. Und vermutlich nach Inkrafttreten des verschärften Ausländerrechts erst recht.

      Leider schlummert das neue Gesetz immer noch in den Schubladen, und bei einem ja zur Durchsetzungsinitiati​ve wird es auch erst einmal dort bleiben.

      Also, unbedingt nein einlegen Ende Februar.

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    • Juli 19, 2021

      @@@ F. Wagner,

      Sie geben doch hier immer den Oberlehrer ab, aber dieser einfachste Tatsache wollen oder können Sie nicht begreifen; Sicher ca. das einundzwanzigste mal (auch sicher gelesen i.d. Zeitungen, im Internet usw.) dass Sie diesen wichtigsten Sachverhalt gehört, gesehen oder gelesen haben:

      1. Nochmals; eine Mehrheit des Schweizer Volkes und der Stände hat mit der Gutheissung der Ausschaffungs-Initiat​ive; “der unbedingten Ausschaffung Schwer-Krimineller Ausländer” – dies ist naturgemäss auch zum Schutze der grossen Mehrheit der Ausländer/Innen, welcher gar nie Straftäter werden ihr Leben lang nicht – verbindlich angenommen.

      2. Weil es aber der zuständigen BR. S. Sommaruga subjektiv absolut nicht passte, liess sie das Dossier in ihrer Schublade einfach 4 1/5 Jahre lang verstauben. Auch mit einer zu langen Frist von 5 Jahren, hätte sie den Vorschlag für das Ausführungsgesetz, nämlich in nur gut 12 Monaten dem Parlament vorlegen können. Der Gesetzestext wurde dann eben erst kürzlich im Nationalrat verabschiedet, aber höchst undemokratisch, den Volkswillen schwer einfach missachtend eben wieder – m i t – der “Härtefall Klausel”. Damit haben die Gerichte wie bis an hin wieder die Möglichkeit erhalten, alle anderen Gesetzestexte zu grosszügig aus zu hebeln, sodass höchstens 500 Ausweisungen erfolgen würden, hingegen mit Ausschluss einer “Härte Fall Klause”, ca. 10’000 bis 12’000 verurteilte schwer Kriminelle. Dies ist eine klare Missachtung des Volkswillens, was die SVP unter Berücksichtigung diverser Umstände halt bereits voher gemerkt hat, weshalb danneben richtig sofort die Durchsetzungs-Inititi​ative ausgearbeite wurde, rein präventiv. Denn hätte Frau Sommaruga die Härtefall Klausel nicht ins neue Gesetz gemogelt, sondern die Ausschaffungs-Initiat​ive richtig umgesetzt, hätte die SVPt die Durschsetzungs-Initia​tive zurück gezogen. Diese DSI lässt die vom Volk bereits 2010 abgelehnte “Härtefall Klausel” zu Recht wieder aussen vor, eben genau dies ist der grosse Streitpunkt, und keinesfalls von der Gegner-Schaft immer wieder portierten bagatell Fälle.

      3. Genau diese wichtige, den Ausschlag gebende “Härte Fall Klausel” ist jetzt bei der
      DSI richtig weg gelassen worden. Dieses Gebaren von BR-Sommaruga und einer Mehrheit (ausser der SVP alleine) hat demgemäss eindeutig des Willen des Volkes nicht respektiert, was die Pfeiler unserer direkten Demokratie untergräbt.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Hottinger, auch ich habe etwas zum sicher einundzwanzigsten Mal zu erwähnen:

      Die Ausschaffungsinitiati​ve war nicht einfach mal schnell umzusetzen, weil sie gegen Bundesverfassung und Völkerrecht verstiess. Vorrangig die Trötzelei der SVP in der Hinsicht hat die Umsetzung stark verzögert.

      Das Volk hat mit dem Gegenvorschlag keine Härtefallklausel abgelehnt, sondern Ausschaffungen nach Strafmass.

      Ich erinnere mich an eine Diskussion über die Ausschaffungsinitiati​ve vor einiger Zeit (vielleicht ein bis zwei Jahre) mit Ihnen, wo Sie der festen Überzeugung waren das mit Umsetzung der Auschaffungsintiative​ eine 6-Monats-Haftstrafe-B​agatellgrenze existieren würde. Ich musste Ihnen damals erklären das diese Grenze nirgendwo im Initiativtext steht.

      Zitat:

      “​Genau diese wichtige, den Ausschlag gebende “Härte Fall Klausel” ist jetzt bei der
      DSI richtig weg gelassen worden. Dieses Gebaren von BR-Sommaruga und einer Mehrheit (ausser der SVP alleine) hat demgemäss eindeutig des Willen des Volkes nicht respektiert, was die Pfeiler unserer direkten Demokratie untergräbt.”

      Das irgendeine Form von Verhältnismässigkeits​prüfung notwendig ist um die neuen Gesetze Verfassungs- und Menschenrechtskonform​ zu bekommen sollte auch ihnen klar geworden sein. Was nützt eine automatische Ausschaffung wenn spätestens nach dem ersten EGMR-Urteil das Gesetz entsprechend revidiert werden muss?

      Und Sie haben recht: eine “Mehrheit von gewählten Volksvertretern im Parlament” hat gegen die SVP dem neuen Ausländergesetz zugestimmt. Und?

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    • Juli 19, 2021

      Wieso wiederholen Sie denselben Text immer wieder? Ich habe den schon kommentiert, lasse es diesmal.

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    • Juli 19, 2021

      @ Guten Abend Herr Bernhard Ecklin,

      Wieder ein exellenter Kommentar von Ihnen, auch sehr sachlich und Intellektuell hervorragend vorgetragen, mit viel Witz, wirklich wunderbar, MERCI.

      Es ist Ihnen aber leider ein kleines “Missgeschick” noch unterlaufen, indem Sie schrieben;

      “wenn “grobschlächtige” Schweizer wie Sie (Wagner)”

      F. Wagner ist gar nicht Schweizer, sondern DEUTSCHER. Ich kenne sehr nette, anständige und darum respektable Deutsche in der Schweiz und im Ausland, dieser Wagner zementiert aber nur immer wieder leider sehr gut, das ewige Bild vom “hässlichen” Deutschen.

      Herr Bernhard Ecklin, ich wünsche Ihnen dann herzlich noch eine gute kommende Woche.

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    • Juli 19, 2021

      Wagner,

      Ihr Kommentar erfüllt diesmal StGB Art. 173, Ehrverletzungen und Üble Nachreden, gemäss Begründung des Bundesgerichtes, das als Präjudiz einen Verleumder verurteilt hat wie folgt; …. der Täter in der überwiegenden Absicht, Übles vorzuwerfen,
      BGE 116 IV 37.

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    • Juli 19, 2021

      Herr Wagner,

      ich habe mich jetzt mal zu ihrer Antwort an Herrn Ecklin durchgeblättert. Sehe es auch so:

      “Zitat:

      “Herr Hottinger, wissen Sie warum wir uns mit Herrn Wagner nicht einig sind? Für uns zählt der Wille der Mehrheit in möglichst Kleinräumigem und die Interessen aller, auch der Minderheiten, in die jeder von uns richtigerweise immer wieder gesetzt wird. Für Herrn Wagner hat aber nicht das Volk zu sagen wo der Hammer hängt, sondern Juristen.”

      Das würde ich so von mir weisen. Ich bin für eine gesunde Wechselwirkung zwischen “Mehrheitswille” und “Respekt vor Bundesverfassung und Völkerrecht”, eine Art gegenseitiger Selbstkontrolle von Volk UND Judikative, auch um Minderheiten und Völkerrecht zu schützen. Die Durchsetzungsinititia​​tive respektiert weder Bundesverfassung noch Völkerrecht, und Minderheiten schon gar nicht … und deshalb wird sie am Ende genausowenig wörtlich umsetzbar sein wie die ursprüngliche Ausschaffungsinitiati​​ve.

      Nach Ihrer Definition der absoluten Überordnung des Volkswillens bräuchte es eine Verfassung eigentlich gar nicht, da würden vom Volk definierte Gesetze reichen.

      Zitat:



      ” Sein liebdienerisches Wedeln mit einem Bundesrichterzitat zeigt, dass er das Wesentliche unserer Mentalität weder verstanden, noch verinnerlicht hat. “

      Das Sie mit solch einem Spruch kommen, OHNE auch nur mit einem Wort auf den Inhalt des Zitates einzugehen, sagt eigentlich alles aus.

      Zitat:

      “Sc​​hade, dass man bei gewissen Zeitgenossen mit unterdurchschnittlich​​​​​ entwickeltem Geschichtssinn und flacher Erfahrungslernkurve, Herr Wagner will das “Neujahr-Köln” bitte schön aus der Diskussion ausgeklammert haben, den argumentativen Zweihänder hervorholen muss.”

      Ich möchte Neujahr-Köln deshalb aus der Diskussion um die Durchsetzungsinitiati​​ve ausklammern weil der Straftatbestand “sexuelle Nötigung”, um die es bei den Vorfällen in Köln mehrheitlich geht nicht durch die Durchsetzungsinitiati​​ve abgedeckt ist, also wegen der DSI kein sexueller Belästiger Folgen zu befürchten hat. Das ist eine logische und sachliche Erwägung …

      Zitat:

      “gan​​z unbesehen davon, dass noch kein Volk in Europa in freien Wahlen Diktatoren auf den Herrschersessel gehievt hat, sehr wohl aber Parlamente, wie beispielsweise 1933 geschehen.”

      Ich denke hier sind Ihre Geschichtskenntnisse unterdurchschnittlich​​. KEIN Parlament hat Hitler zum Reichskanzler gewählt. Hier fehlt Ihnen offenbar einiges an Durchblick betreffend des Systems der Weimarer Republik.

      Auf den Rest Ihrer Polemiken gehe ich dann im Detail nicht ein. “

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    • Juli 19, 2021

      @ Wagner,

      1. Genau darum ist er nicht mehr bei der Pegida, dort ist jetzt eine schöne Frau Chefin.
      Es hat sehr wahrscheinlich 0.5 bis 0,7 % dabei, die man als vermutete Rechtsradikale bezeichnen darf, und diese, wenn erkannt, werden konsequent ausgeschlossen. Ihre ständigen Angriffe & Verleumdungen gegen Andersdenkende Menschen hier auf , damit qualifizieren Sie sich jeweils selber.

      Auch das Internet ist kein Rechts freier Raum.

      2. Sie werden es nicht mehr schön finden, sobald ich eine Strafanzeige Kraft StGB Art. 173 – 178 gegen F. Wagner einreiche;

      “wegen überwiegender Absicht Übles vorzuwerfen.”

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    • Juli 19, 2021

      “dort ist jetzt eine schöne Frau Chefin.”

      die auf Flüchtlinge schiessen lassen will. Ich weiss nicht, was man an dieser Bewegung positiv finden kann. Stellen Sie sich mal vor, die würden statt gegen “Islamisierung” gegen die “Verjudung” demonstrieren. Fällt der Groschen?

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    • Juli 19, 2021

      @ St. Pfister,

      Islamisten (Täter) mit Juden (Opfer) zu vergleichen,
      da lass ich jedem Menschen die Freiheit,
      zu denken was er will.

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    • Juli 19, 2021

      Die Juden wurden von den Nazis auch zu Tätern stilisiert. Die Zeitung “der Stürmer” erfand alle möglichen Greueltaten dazu.

      Gegen Terror sind wir alle, aber PEGIDA ist gegen die Religion Islam als solche. Gäbe es solche Demos gegen die “Verjudung”, wäre die Empörung gross.

      Die Lektion aus dem zweiten Weltkrieg ist nicht, dass man die Juden nicht diskriminieren darf. Die Lektion ist, dass man NIEMANDEN diskriminieren darf. Auch nicht den Islam.

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    • Juli 19, 2021

      @ Ich denke NIEMAND diskreditiert des Islam, sondern höchstens die Salafisten & Islamisten, dies gilt es zu unterscheiden.

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  • Februar 4, 2016
  • Februar 4, 2016

    Liebe Mitschreiber. Besten Dank für Ihre wertvollen und geschätzten Beiträge und Ergänzungen. Auch herzlichen Dank allen für die sehr geschätzte Unterstützung zu meinen Beiträgen! Lasst euch vom Faktencheck nicht beirren. Jeder kann selber prüfen inwiefern der Journalist recht hatte und inwiefern der Artikel stimmt.

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