Am 12. Februar 2017 stimmen wir über die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation ab. Die genaue Gesetzesänderung lautet: Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration. Namentlich geht es um die folgende Anpassung:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 38 Abs. 3 3 Er erleichtert die Einbürgerung von:

a. Personen der dritten Ausländergeneration;
​​​​b. staatenlosen Kindern

Quelle: https://www.parlament​​​​.ch/centers/eparl/​c​u​r​ia/2008/2008043​2/​Sc​hl​ussabstimmun​gst​ext​%20​1%20NS%20​D.pd​f

Wa​rum ist diese Zwängerei nach weiteren Lockerungen unnötig ?

Wer schon an Gemeindeversammlungen​​​​ teilgenommen hat und sich mit dem Thema auch auseinandergesetzt hat, weiss, dass sich bereits heute ganze Familien einbürgern lassen können, dies selbstverständlich auch tun und dass sich die Kosten für diese Einbürgerungen auf einem sehr tiefen Niveau bewegen. In Härtefällen können die Einbürgerungswilligen​​​​ auf kommunaler Ebene sogar noch einen Kostenerlass erwirken.

Im Beispiel der Gemeinde Laufen wird deutlich, dass die Einbürgerungen bereits heute in der Regel eine reine Formsache sind und auch keine grossen Anforderungen an die Gesuchsteller stellen gestellt werden.

Je nach Gemeinde reicht zur Einbürgerung bereits eine Aufenthaltsdauer von lediglich 5 Jahren, was als eher zu kleine Hürde betrachtet werden muss.

http://www.lauf​​​​en-bl.ch/documents​/​1​5​0-Einbuergerung​sr​eg​le​ment.pdf

Ein​ kleiner Blick in die Vergangenheit zeigt, dass das Thema der erleichterten Einbürgerungen in der Schweiz bereits mehrmals zur Abstimmung gelangte, jeweils an der Urne abgelehnt wurde und somit auch als Zwängerei bezeichnet werden muss.

  1. Bundesbeschlus​​​​s vom 24.06.1983 über die Erleichterung gewisser Einbürgerungen

    Ablehnu​​​​ng mit 55.2 % Nein-Stimmenden zu 44.8 % Ja-Stimmenden
    https://​​​www.admin.ch/​ch/d/​p​o​re/va/19831204​/i​nd​ex​.html

  2. Bundesbes​​ch​lus​s vom 12.06.1994 über die Revision der Bürgerrechtsregelung in der Bundesverfassung (Erleichterte Einbürgerung für junge Ausländer)

    Ablehnung mit 52.8 % Nein-Stimmenden zu 47.2 % Ja-Stimmenden
    https://​​​​www.admin.ch/ch/d/​p​o​r​e/va/19940612/d​et​41​1.​html

  1. Bundes​bes​chl​us​s vom 03.10.2003 über die ordentliche Einbürgerung sowie über die erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation

    Ablehnung mit 56.8 % Nein-Stimmenden zu 43.2 % Ja-Stimmenden
    https://​​​www.admin.ch/​ch/d/​p​o​re/va/20040926​/d​et​51​0.html

Unkontro​​ll​ier​te oder minderwertig geprüfte Einbürgerungen verleiten zum Automatismus

Bereits heute werden Leute auf dem ordentlichen Weg, also mit vermeintlich noch sorgfältiger Prüfung und Kontrolle, eingebürgert, die unsere Werte und Gepflogenheiten vollends ablehnen. Das jüngste tragische Beispiel betrifft einen Mühsam-Muslim aus dem Kanton Basel-Stadt, welcher sich weigerte und noch immer weigert, seinen beiden Töchter am notabene obligatorischen Schwimmunterricht teilnehmen zu lassen. Selbst als die Schule dem Vater insofern entgegengekommen ist, dass die Mädchen Burkins tragen dürfen, hielt ihn dies nicht davon ab, weiter auf seinen muslimischen Traditionen zu beharren. Da der renitente Mann einen grosszügigen Spender für Gerichtsverfahren und Zahlung der Bussen hatte, wurden die vorinstanzlichen Urteile, welche nicht zu seinen Gunsten ausgefallen sind, bis zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weitergezogen.

https:/​​​/www.nzz.ch/sc​hwei​z​/​europaeischer-g​e​ri​ch​tshof-zum-oblig​a​t​ori​scher-schwimm​unte​​rri​cht-religio​nsfre​ih​ei​t-nicht-v​erletz​t-ld​.​138953

Ein Auszug aus einem Artikel ist besonders interessant:

«Er kann in die Türkei zurück»

Ebenfalls erfreut ist Saïda Keller-Messahli vom Forum für einen fortschrittlichen Islam: «Es ist ein wegweisendes Urteil gegen den politischen Islam.» Aziz O. gehe es darum, im Namen der Religion die Gesellschaft zu verändern. Er hatte sich 2010 in einem SRF-Dokumentarf​​​​ilm zur Scharia bekannt.

Umso wichtiger sei es, dass religiös begründete politische Forderungen nicht geduldet würden, sagt Keller: «Aziz O. ist Schweizer. Wir müssen uns fragen, ob er die Staatsbürgerschaft verdient hat. Das renitente Verhalten ist ein klares Signal, dass der Mann unsere demokratische Gesellschaft nicht akzeptiert.» Als Doppelbürger könne er ja in seine türkische Heimat zurückkehren.

http://w​​​ww.20min.ch/s​chwei​z​/​news/story/-We​gw​ei​se​ndes-Urteil-geg​​en​-po​litischen-Isl​am-​​-258​57106

Die nachfolgenden Generationen von solch unintegrierbaren Personen könnten dereinst mit erleichterten Einbürgerungen das Schweizer Bürgerrecht erlangen. Das kann meines Erachtens nur als absurder Witz verstanden werden.

Die Frau dieses eingebürgerten «Schweizers» trägt in der Öffentlichkeit einen Nikab, also eine Ganzkörperverhüllung,​​​​ was ganz klar die Defizite bei heutigen Einbürgerungsverfahre​​​​n aufzeigt.

Erleichtert​​​​e Einbürgerungen von Nicht EU-Bürgerinnen und Bürger

Die Frage stellt sich, wem denn diese neue Praxis etwas nützen würden, denn die Secondos oder die dritte Generation von bereits bestens integrierten Ausländerinnen und Ausländern, beispielsweise aus Italien, Spanien oder anderer EU-Staaten, haben kaum ein Interesse am Schweizer Pass, sofern Sie diesen nicht längst beantragt und erhalten haben. Dies jedenfalls höre ich jedenfalls aus den Gesprächen mit ehemaligen Schulkameraden oder auch in meinem Freundeskreis. Somit bleiben Personen übrig, welchen zugemutet werden muss, dass Sie nicht nur aus Eigeninteresse und den daraus resultierenden Vorteilen den Schweizer Pass wollen und sich diesen auch verdienen. Auch bei der ordentlichen Einbürgerungen sind die Hürden sehr gering um nicht zu sagen zu gering und dieser Effort muss einer einbürgerungswilligen​​​​ Person zwingend zugemutet werden.

Selbst in politischen Ämtern fungieren beispielsweise im Kanton Basel-Stadt Grossräte mit türkischen Wurzeln, welche der deutschen Sprache nicht mächtig sind und die Kritik an Ihren fehlenden Sprachkenntnissen auch noch mit Ausländerfeindlichkei​​​​t beantwortet sehen wollen.

http://bazonl​​​​ine.ch/basel/stadt​/​P​a​rlamentarier-sp​re​ch​en​-schlecht-De​uts​ch/​sto​ry/165008​69

E​in weiteres unrühmliches Kapitel, welches den dringenden Bedarf an einer Verschärfung und nicht einer Verwässerung des Schweizer Bürgerrechts aufzeigt.

Ärgernis der Doppelbürgerschaft

Wa​​​s bei einer Überarbeitung des Bürgerrechts zudem dringend auf die Agenda gehört hätte, wäre die Thematik der Doppelbürgerschaften.​​​​ Diese müssen dringend abgeschafft werden, denn wer die Rechte und Pflichten der Schweiz übernehmen möchte, soll sich auch ohne wenn und aber zur neuen Heimat bekennen. Wer es ernst meint mit dem Schweizer Bürgerrecht, wird auch keine Mühe haben, sich vorbehaltlos dazu zu bekennen. Es macht zudem keinen Sinn, dass sich Personen dann noch in zwei Ländern politisch engagieren können, was letztendlich auch zu Interessenkonflikten führen kann.

Eine Rosinenpickerei ist deshalb auch abzulehnen und hat nicht im Ansatz etwas mit Neid oder dergleichen zu tun, sondern mit Konsequenz.

3. Generation nicht zwangsläufig integriert

Entgegen der Aussagen der Befürworter ist es natürlich überhaupt nicht so, dass die 3. Generation automatisch in die Gesellschaft eingegliedert ist und unsere Gesetze und Rechtsordnung respektiert wird. Ein Blick über die Grenze in den Norden und nach Westen zeigen, dass sich dort gerade die 3. Generation aus arabischen Herkunftsländern radikalisiert und in Parallelgesellschafte​​​​n lebt. Ein weiteres Indiz der misslungenen Integration ist die Rückbesinnung zur Steinzeit mit Scharia, Burka, etc. und die Tatsache, dass unter den Dschihadisten beim islamischen Staat nicht wenige der 3. Generation von Zuwanderern entspringen.

http://w​​​​ww.srf.ch/kultur/g​e​s​e​llschaft-religi​on​/g​eb​ildet-und-wo​hlh​abe​nd-​die-dschi​hadi​sten​-der​-mitte​lschi​cht

h​ttps:​//w​ww.zdf​.de/do​kument​​ation/z​dfzoom/​gener​at​ion-d​schihad-​deu​tsche​-ju​gendliche​-​und-der-​t​error-100.​​html

Fazit

D​​er Weg zum Automatismus führt über unnötige Auflockerungen und Aufweichungen des bestehenden Bürgergesetzes, welches den Gesuchstellern schon heute viel zu grosszügig den roten Pass ermöglicht.

Ein Effort darf nein muss erwartet werden können, wenn sich jemand dazu entscheidet, das Schweizer Bürgerrecht zu erhalten. Die Hürden sind bereits heute viel zu klein, ein weiterer Abbau führt zu noch mehr unkontrollierten Auswüchsen in der Einbürgerungspraxis.

​​Einbürgerungen müssen zudem weitgehend an der Quelle vorgenommen werden, dort wo die einbürgerungswilligen​​​​ Personen Leben und man diese auch schon gesehen hat und im besten Falle auch kennt, wie dies an Gemeindeversammlungen​​​​ möglich ist. Eine Zuständigkeitsübertre​​​​tung an den Bund hält diesen Ansprüchen nicht mehr stand und ist deshalb abzulehnen.

Integrati​​​on ist keine Einbahnstrasse, wer an politischen Prozessen teilnehmen will und Rechte wie auch Pflichten wahrnehmen will und dies auch unvoreingenommen und im Sinne der Schweiz machen möchte, muss sich zwangsläufig auch für eine Nationalität entscheiden. Eine Doppelbürgerschaft kann diesen Anforderungen leider nicht gerecht werden, wie dies heute praktiziert wird. In diesem Zusammenhang ist auch der Entzug des Bürgerrechts nach oben, respektive in der Länge, anzupassen, denn heute ist dies nur bis 8 Jahre nach Ausstellung des Schweizer Passes möglich.

Die heutige Praxis der Einbürgerungen ist eher zu lasch und sollte verschärft werden, als dass die bestehenden Gesetze aufgelockert werden sollten. Im Zweifel können wir den Status Quo, ausgenommen bei den Doppelbürgerschaften,​​​​ beibehalten.

In diesem Sinne hoffe ich bei der kommenden Abstimmung auf ein Nein, damit Integration nicht zur Einbahnstrasse verkommt und der Schweizer Pass nicht so einfach wie die Milchtüte in der Migros erworben werden kann.

Das neue Bürgerrechtsgesetz mit der erleichterten Einbürgerung ist gut gemeint, aber unnütz und kontraproduktiv.

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
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Comments to: Falsche Anreize im Bürgerrecht
  • Januar 20, 2017

    Hallo Marcel Schenker

    Ihr Artikel ist vorzüglich und mit guten leicht nachvollziehbaren Argumenten unterlegt. Ist mir schon klar, das wird einigen wiederum nicht in den Kram passen. Dass die Tendenz tatsächlich besteht die Schweizer Staatsbürgerschaft zu verschenken, gründet sicher auch darin, 1. dass die Ausländerquote abgesenkt werden kann, als Erfolg dann propagiert und 2. damit noch mehr “Wirtschafts- & Armutsmigranten” unkontrolliert reingelassen werden können, zum Frass der eigenwilligen Sozialindustrie vorgeworfen. Im Gegensatz dazu sind echt Verfolgte und Kriegsflüchtlinge (auf Zeit) sehr gerne willkommen, darin war die Schweiz weltweit immer vorbildlich. Heute vermag man bei den Verantwortlichen in Bern aber leider zwischen echten Flüchtlingen und Illegalen Migranten nicht mehr zu unterscheiden.

    Und​ was die Integration und Sprachkenntnisse betrifft, die wird immer geringer, je mehr gleichsprachige es hat. Ein sehr weiser Mann hat bereits vor über 2017 Jahren weise und wahrhaftig (z.B. wegen der 3. Generation) gesagt: “Ich aber sage Euch bis ins 7. Glied wird es gehen” (die Auswirkungen). Das heisst bis von der 7. Generation werden die Auswirkungen sich zeigen, bis diese ganz nivelliert sind. Wenn sich aber einmal autonome Reviere eingenistet haben, reichen nicht mal mehr 7 Generationen aus.

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    • Juli 19, 2021

      Zitat:

      “Dass die Tendenz tatsächlich besteht die Schweizer Staatsbürgerschaft zu verschenken …”

      Ich muss Ihnen für einmal recht geben: die Schweizer Staatsbürgerschaft wird auch meiner Meinung nach in grossem Umfang einfach verschenkt … und zwar in den Geburtsstationen der Schweizer Spitäler, an Kinder von Schweizer Eltern.

      Warum man um die Staatsbürgerschaft von ebenfalls in der Schweiz geborenen Kindern, nur eben ausländischer Eltern, von denen ebenfalls mindestens ein Elternteil bereits in der Schweiz geboren worden sein muss, so ein Riesentheater machen muss erschliesst sich mir nicht.

      Traurig zu sehen das es offensichtlich doch nicht wenige Menschen gibt die offensichtlich ihren ganzen Stolz nur aus dem Pass ziehen können, der ihnen bei Geburt in die Wiege gelegt wurde. Ist es denn so wichtig sich aus solch einem Grund für etwas besseres als ein Secondo halten zu dürfen?

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    • Juli 19, 2021

      Dann möchten Sie also Kleinkinder von schweizer Eltern zu Staatenlosen machen?

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    • Juli 19, 2021

      Nein, Frau Beerli. Mit dem Statement über die ab Geburt eingebürgerten Kinder mache ich mich über Herrn Hottinger und all jene lustig welche die Bedeutung und den Wert einer Staatsbürgerschaft, die ihnen selbst zufällig erteilt wurde, völlig überzogen sehen.

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  • Januar 20, 2017

    Nun, es gibt immer Argumente, welche besser daherkommen als andere.
    Hingegen möchte ich Ihre Abneigung gegen Doppelbürgerschaft stark in Frage stellen. In meiner Verwandtschaft gibt es das. Eine mit einem italienischen Architekten verheiratete Schweizer Kindergärtnerin. Sie haben zwei erwachsene Kinder. Beide Kinder haben in Italien die Mittelschulen besucht, können Zürcher Mundart und natürlich perfekt Italienisch und Deutsch. Das führte bei beiden zu Weiterbiildungen und Anstellungen in der Deutschschweiz, wo besonders die Zweispachigkeit gefragt war. Die Mutter entwickelte mit dem Vater in ländlichen Gegenden der Toscana verschiedene kulturelle Projekte in, welche heute selbständig weiterbestehen. So zeigt sich das Doppelbürgerabkommen mit Italien von der praktischen Seite. Die jungen können ungehindert in beiden Ländern ihr Leben weiterentwickeln, was auch beiden Ländern einen Nutzen erbringt. (Übrigens, der Junge hat den Militärdienst hier abgeleistet).

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    • Juli 19, 2021

      Doppelbürgerabkommen mit Italien ? Wäre mir ganz neu dieses Abkommen.
      Von Italien weiss ich hingegen, dass diese Staatsangehörigkeit nicht so einfach abgelegt werden kann.
      Wobei Doppelbürgerschaft durch Abstammung (ein Elternteil CH) ist nicht vergleichbar mit Doppelbürgerschaft durch Einbürgerung.

      Wer sich Einbürgern lassen will soll sich einfach entscheiden wo er seine Wurzeln sieht.

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  • Januar 21, 2017

    Herr Schenker,
    Hier die Antwort auf Ihre Frage nach dem Doppelbürgerrecht: Zitat > admin.ch
    In der Schweiz ist das Doppelbürgerrecht ohne jede Einschränkung erlaubt. Die Frage, ob ich die bisherige Staatsangehörigkeit nach der Einbürgerung beibehalten kann, richtet sich somit einzig und allein nach dem Recht desjenigen Staates, dessen Staatsangehörigkeit ich besitze. Detaillierte Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden des anderen Staates, in der Schweiz somit die Botschaften oder Konsulate.
    Italien erlaubt auch das Doppelbürgerrecht.

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  • Januar 21, 2017

    “Wa​​​s bei einer Überarbeitung des Bürgerrechts zudem dringend auf die Agenda gehört hätte, wäre die Thematik der Doppelbürgerschaften.​​​​​​ (…)”

    Dieses faule Rezept kennen wir in diesem Forum zur Genüge, Herr Schenker: Man lenke das Blogthema auf ein Nebenthema um, wenn man keine Argumente hat, die ziehen!

    Sie weichen auf das sog. “Doppelbürgerrecht” aus, das NICHTS mit dem Thema zu tun hat, weil Sie gegen die erleichterte Einbürgerung der 3. Generation keine Munition mehr haben.

    Einen Blog zur Abschaffung des Doppelbürgerrechts gibt es bereits:
    https://www​.vimentis.ch/d/dialog​/readarticle/doppelte​-staatsbuergerschaft-​ganz-abschaffen/

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  • Januar 22, 2017

    Dieser Satz ist massgebend:

    “wer an politischen Prozessen teilnehmen will und Rechte wie auch Pflichten wahrnehmen will und dies auch unvoreingenommen und im Sinne der Schweiz machen möchte, muss sich zwangsläufig auch für eine Nationalität entscheiden.”

    Dazu​ kommt, dass uns bei der Abstimmung Bern verschweigt, dass die Einbürgerung bereits in letzter Revision (noch nicht in kraft) vereinfacht hat.

    Alle, die in der Schweiz in 3. Generation leben, hätten oder haben ohne weiteres die Möglichkeit sich einbürgern zu lassen. Und auch wenn das eine Leistung erfordert ist das auch nicht wirklich schlimm. Warum soll man Einbürgerung einfach “Gratis” erhalten?

    Zur Doppelbürgerschaft. Klar, warum nicht. Einfach mit der Regelung, dass alle Doppelbürger, nur das Bürgerrecht des lebenden Staates nutzen und ausführen dürfen. Jeder kann so seine Doppelbürgerschaft behalten (inkl. Hintertürchen), aber die Nutzung beider Bürgerschaften gleichzeitig ist ein privileg, dass nicht der Gleichberechtigung entspricht.

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  • Januar 24, 2017

    “Ururgrossvater Johann Georg Blocher (1811–1899)[3] war als Pädagoge aus dem Königreich Württemberg eingewandert und 1861 im Kanton Bern eingebürgert worden.”
    Da sieht man, wohin man kommt, wenn man das Schweizer Bürgerrecht einfach an jeden frömden dahergelaufenen Fötzel verschenkt! Es wäre der Schweiz viel erspart geblieben……

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  • Januar 26, 2017

    “(…) ​ D​er Weg zum Automatismus führt über unnötige Auflockerungen und Aufweichungen des bestehenden Bürgergesetzes, welches den Gesuchstellern schon heute viel zu grosszügig den roten Pass ermöglicht.”

    Von Ihrem Blogthema “Falsche Anreize im Bürgerrecht” schwenken Sie dreimal vom Bürgerrecht auf die Erlangung eines Schweizerpasses ab, Herr Schenker. Es geht doch bei Ihrem Thema nicht um die Ausstellung von Pässen, sondern um die vereinfachte Erteilung des Bürgerrechts?

    Eine​​n Pass kann jeder erwachsene Schweizer Bürger und jede Bürgerin jederzeit beim Passbüro der Gemeinde bestellen (140 CHF). Er wird und innert eines Monats zugestellt.

    Es existiert im übrigen auch kein “Bürgergesetz”.

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  • Januar 29, 2017

    “Falsche Anreize im Bürgerrecht”

    Inlän​der/innen, die bereits seit Jahren ohne Bürgerrecht in der Schweiz leben, weil sie darin eventuell wenig Vorteile sehen, müsste dieses doch angeboten werden. Man müsste ihnen sagen, dass man sie sich sehr gerne als Mitbürger/innen wünscht und und sie für den Aufbau des Landes benötigt. Das wären die richtigen Anreize, Herr Schenker.

    Politisc​hen Flüchtlingen aus Süddeutschland wurde 1848 oft innert eines Jahres das Bürgerrecht und Amt und Würden angeboten. Sie hatten einen erheblichen Anteil am Aufbau der jungen Schweiz.

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  • Februar 3, 2017

    “Die Frage stellt sich, wem denn diese neue Praxis etwas nützen würden, denn die Secondos oder die dritte Generation von bereits bestens integrierten Ausländerinnen und Ausländern, beispielsweise aus Italien, Spanien oder anderer EU-Staaten, haben kaum ein Interesse am Schweizer Pass, sofern Sie diesen nicht längst beantragt und erhalten haben. (…)”

    Es geht doch in Ihrem Blog nicht um die Beantragung von Pässen, Herr Schenker, sondern um die Einbürgerung!

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