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Fehlinformationen im Abstimmungsbüchlein

Immer wie­der wird eine Ab­stim­mung in eine be­stimmte Rich­tung ge­lenkt, indem die In­for­ma­tion im Ab­stim­mungs­büch­le​in (die­ses sollte neu­tral for­mu­liert sein) un­klar oder un­ge­nau, falsch und auf An­nah­men be­ru­hend sind. Der Bür­ger hat oft nicht die Mög­lich­keit das zu überprüfen.

Zum Beispiel, wenn vor der Abstimmung der Bilateralen gesagt wird, dass die Einwanderung höchstens 8000 EU Bürger sein wird, muss klar gesagt werden, dass dies eine unbewiesene Annahme ist. Auch sollte dann gesagt werden, was zu tun ist, falls diese Annahme nicht eintrifft.

Wenn also solche unwahre, tendenziöse, ungenaue Informationen im Abstimmungsbüchlein oder von den BR während des Wahlkampfes geäussert werden, sollte die unterlegene Partei die Möglichkeit haben die Abstimmung wiederholen zu lassen.

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