Immer wieder wird eine Abstimmung in eine bestimmte Richtung gelenkt, indem die Information im Abstimmungsbüchlein (dieses sollte neutral formuliert sein) unklar oder ungenau, falsch und auf Annahmen beruhend sind. Der Bürger hat oft nicht die Möglichkeit das zu überprüfen.
Zum Beispiel, wenn vor der Abstimmung der Bilateralen gesagt wird, dass die Einwanderung höchstens 8000 EU Bürger sein wird, muss klar gesagt werden, dass dies eine unbewiesene Annahme ist. Auch sollte dann gesagt werden, was zu tun ist, falls diese Annahme nicht eintrifft.
Wenn also solche unwahre, tendenziöse, ungenaue Informationen im Abstimmungsbüchlein oder von den BR während des Wahlkampfes geäussert werden, sollte die unterlegene Partei die Möglichkeit haben die Abstimmung wiederholen zu lassen.
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