Finanzquelle für die AHV: Drei Milliarden Franken jährlich sind möglich!
Unter der Leitung der EVP wird eine InitiativeDie Initiative ist in der Schweiz ein politisches Recht der ... zur Erbschaftssteuer lanciert. Das Geld wird für einmal nicht von der Mittelklasse abgeschöpft. Erbschaften über 2 Millionen Franken sollen versteuert werden und 2/3 davon soll inskünftig der AHV zugutekommen.
Wenn ich Werbeslogans in diesen Wahltagen begegne, staune ich immer wieder über Widersprüchliches. Steuern sollen gesenkt werden….dies löst bei mir sehr viele Fragezeichen aus.
Als Folge der demografischen Entwicklung wird es in ein paar Jahren nicht mehr möglich sein die AHV zu finanzieren.
In der politischen Arbeit sind wir gefordert nach Lösungen für die Zukunft zu suchen. 4 Prozent der Schweizerbevölkerung besitzt mehr als die Hälfte des gesamten Vermögens. Ein reicher Bürger der Schweiz vererbt beispielsweise 50 Millionen seinen Nachkommen und davon erhält der Staat keinen Franken.
Wir brauchen die Finanzen und das Geld muss verdient werden. Können wir aber bitte die Ethik und den gesunden Menschenverstand einsetzen, damit wir auch einen Finanzhaushalt führen, welcher nicht die Reichen reicher und die weniger Bemittelten ärmer werden lässt?
Der Vorstoss grosse Erbschaften zu versteuern, stimmt mich zuversichtlich, dass es in der Politik kluge, ethisch durchdachte Wege gibt, um den gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen.
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Kommentare anzeigen Hide commentsWenn 4% der Bevölkerung über die Hälfte und 20% der Menschen mehr als 80% der Vermögen besitzen, dann liegt das Problem wo anders. Vermögen bilden sollte das Credo der Politik sein und nicht Vermögen abschöpfen. Dazu noch Vermögen, welches bereits versteuert wurde.
Wenn der Steuerdeckel bei 200’000 Einkommen zu gemacht wird, dann ist klar, dass sich Grossverdiener ihr Vermögen mit Hebelwirkung bilden können. Zudem wird viel Vermögen in Risikokapital investiert, wo es besser aufgehoben ist, als im “Perpetuum immobile” der politischen Ineffizienz zu verdunsten. Wenn Milliarden grosszügig ins Ausland verschleudert werden und bei Millionen für Bildung geknausert wird…..wen wundert’s da noch, dass Politikverdrossenheit um sich greift?
Ein letzter Gedanke: Was ist mit den 3-4 Milliarden, welche aus dem Altersvorsorgesystem in der Versicherungs- und Verwaltungsschattenwirtschaft verschwinden sollen? CHF4 Mia./80’000 Geburten = CHF50’000 Startgeld für jedes lebend geborene Kind in der Schweiz. Gut bewirtschaftet und nicht abgzockt hätte es sich bis zum Eintritt ins Erwerbsleben mehr als Verdoppelt. Dieser Betrag wäre auch sonst ein Klacks, bedenkt man, was so mit der grossen Kelle in den finanziellen Treibsand des Auslandes geschüttet wird.
@ Herr Falger,
Besser kann man es gar nicht formulieren, Sie treffen den Nagel 100 % auf den Kopf. Merci.
@Gilbert Hottinger
Dake für Ihren Kommentar. Unter http://www.vorsorge.us/ oder http://www.vorsorgepower.net/ können Sie sich in meine Vorsorgespar-Konzepte einlesen.
Somerliche Grüsse,
Edy Falger
AHV neu finanzieren
Die AHV sollte in Zukunft nicht wie bisher nur über Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge finanziert werden. Ergiebige neue Finanzquellen wären zum Beispiel eine Kapitalgewinnsteuer, Erbschaftssteuer oder eine Luxussteuer. Aber auch eine Umlagerung des bisherigen Bundesbudgets (z. B. vom Militär zur AHV) ist diskutierbar.
Sehr geehrte Frau Alder
Ich zitiere Herrn Falgers Worte:
Wenn 4% der Bevölkerung über die Hälfte und 20% der Menschen mehr als 80% der Vermögen besitzen, dann liegt das Problem wo anders. Vermögen bilden sollte das Credo der Politik sein und nicht Vermögen abschöpfen. Dazu noch Vermögen, welches bereits versteuert wurde.
Meine Frage an Sie:
Ein Schweizer Bundesrat erhält einen jährlichen Lohn von 404’791 Schweizer Franken sowie jährliche (nicht steuerpflichtige) Repräsentationszulagen von 30’000 Franken.
Überdies haben die Mitglieder der Landesregierung Anspruch auf zwei Dienstfahrzeuge sowie einen Chauffeur. Bei Zeitdruck kann für grössere oder kleinere Dienstreisen ein Hubschrauber oder Jet der Schweizer Luftwaffe beansprucht werden. Nach der Tätigkeit als Bundesrat erhält der ehemalige Magistrat eine jährliche Pension von 220’000 Franken, falls der Lohn aus einer allfälligen beruflichen Tätigkeit nicht mehr als 220’000 Franken beträgt.
Können Sie mir darauf antworten?
Freundliche Grüsse
Sehr geehrte Frau Wulkow
Freut mich, dass sie auch die Politiker ins Feld führen. Leider gibt es noch einiges nicht versteuertes Kapital. Bis zu 2 Millionen welches bereits versteuert ist wird nichts durch diese Initiative, angetastet. Sie können ihren Nachkommen 2 Millionen ohne weitere Versteuerung schenken. Wer mehr besitzt hat es kaum über einen normalen Lohn, und selbst erarbeitet angehäuft. Wenn Sie also für die 3. und weitere Million eine Steuer in Zukunft zahlen müssen, kommt dies der AHV zugute. Verantwortungsvolles Handeln beinhaltet, Gelder dort zu holen wo sie sind, nicht die unteren Einkommen mit noch mehr zu belasten. Wenn wir es nicht bei denjenigen beziehen, welche genug haben, müssen wir es über Mehrwertsteuern ect. einfordern. Oder möchten sie nicht auch AHV beziehen?
Hoffe, dass Sie die Beweggründe dieser Initiative besser verstehen können!
Freundliche Grüsse
Judith Alder