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Folgende „Härtefälle“ können die Ausschaffung verhindern!!

Folgende „Här­te­fäl­le“ kön­nen die Aus­schaf­fung ver­hin­dern!!

– ​ Ist zu jung

– hat Kinder hier

– hat vor Verurteilung geheiratet

– ​​ ist integriert

– ​​ ist zu alt

– ist vor Verurteilung plötzlich schwul

– schwierige Kindheit

– schwieriges Familiäre Umfeld

– hat mit einem Vergewaltigungsopfer Kinder gezeugt

– …

Jeder mit etwas Verstand, wird sehen müssen, dass egal wer Verurteilt wird, irgendein Härtefall findet sich immer, weshalb ausgerechnet dieser Mörder, Kinderschänder oder Vergewaltiger nicht ausgeschafft werden muss!!

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Volksinitiative gegen dynamische EU-Rechtsübernahme: NEIN zur geplanten EU-Unterwerfung! der Schweiz ihre Gesetze und Regulierungen diktiert und kontrolliert. bei Streitigkeiten der EU-Gerichtshof einseitig und abschliessend entscheidet. der Schweiz bei Nichtbefolgung willkürlich Strafen auferlegt. die Schweiz der EU dauernd und regelmässig Milliardenzahlungen abliefert. Das hiesse für die Schweiz: GEHORCHEN, BEZAHLEN UND SCHWEIGEN.

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