1. Sozialpolitik & Sozialsysteme

Frage zur IV Rente!

Ich wurde lei­der wegen einem Band­schei­ben­vor­fa​ll zu 100% Arbeitsunfähig krank­ge­schrie­ben und be­komme bald IV. Kann mir Je­mand sagen wie­viel ich etwa be­kom­men würde? Meine Abklärungen sind schon im Gange bei der IV, nur las­sen sie sich sehr viel Zeit, ich überlege mir auch schon die ganze Zeit, ob ich zum So­zi­al­amt soll (muss nicht sein).

 

Danke, falls eine oder mehrere Antworten kommen!

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Comments to: Frage zur IV Rente!
  • Oktober 7, 2012

    Freuen Sie sich Herr Letizia. Ich wartete 4 Jahre auf einen Vorbescheid. Kanton Bern beispielsweise ist sehr langsam.

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  • Oktober 7, 2012

    Grundsätzlich würde ich das Anrecht auf Sozialhilfe prüfen, denn man weiss nicht wie lange die Prüfung dauert. Die IV-Rente erhält man dann rückwirkend und bezahlt damit die Sozialhilfe zurück.

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  • Oktober 7, 2012

    Ich hatte beim Sozialamt Nothilfe beantragt weil mein Geld echt knapp wird und meine Wohnung nicht gratis ist.
    Ich bekam eine echt asoziale Antwort: 1. Ich sei Schweizer und 2. Ich habe einen Schweizer Pass, wenn ich jetzt keinen Pass hätte und Ausländer wäre (z.B. ein Schwarzer) dann wäre die Soziale Nothilfe kein Problem und ich würde innerhalb einer Woche Nothilfe beziehen können, aber da Sie dass nicht sind, müssen Sie sich Herr Letizia gedulden.

    Jetzt frag ich mich ernsthaft, was eigentlich aus der Schweiz geworden ist und weiterhin frag ich mich, sind die auf dem Amt asozial oder nicht.

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    • Juli 19, 2021

      Hallo Herr Letizia
      da haben Sie aber eine patzige Antwort bekommen. Wahrscheinlich ist der Mitarbeiter der das sagte in der Partei SVP. Die Antwort ist dumm.
      Grundsätzlich gilt: Sie dürfen kein (oder fast) kein Einkommen haben. Und das Vermögen muss (für eine Einzelperson) höchstens noch Fr 4’000.- (Bankkonto) sein; sonst gibts nix.
      siehe auch http://www.blick.ch/l​ife/ratgeber/sozialhi​lfe-wer-hat-anspruch-​id70024.html

      Wie die Herren unten beschrieben haben kann es Jahre !!!! dauern bis ein Entscheid der IV kommt. Bis dahin haben sie nichts. Es bleibt Ihnen nur die Sozialhilfe.
      Ich lese die Zeitschrift Beobachter. Da wird immer wieder über die IV und Sozialhilfe was geschrieben.

      im Internet siehe
      http://www.pro​infirmis.ch
      http://w​ww.procap.ch
      http://​www.myhandicap.ch

      ​hier auf diesem Forum können Sie Fragen stellen die beantwortet werden siehe
      http://www.myhandic​ap.ch/forum-behinderu​ng-ch.html

      und hier Information zur IV wie das läuft http://www.ahv-iv.inf​o/iv/00132/00258/inde​x.html?lang=de

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    • Juli 19, 2021

      Die Antwort die Sie bekommen haben ist wirklich dumm. Man kann die Sozialhilfe als eine Versicherung ansehen. Es ist eine Versicherung die Sie beanspruchen können wenn sie in finanzieller Not sind. Die Sozialhilfe muss !!! bezahlt werden.

      siehe hier:
      Kann mir die Sozialhilfe verweigert werden?
      Nein, in der Schweiz besteht ein Grundrecht auf Existenzsicherung. Das Bundesgericht hat dieses Recht bestätigt und zwar auch dann, wenn der Sozialhilfebezüger aus eigener Schuld die Notlage verursacht hat.

      Aber: sollten sie irgendwann viele Jahre später finanziell gut dastehen muss die Hilfe (auch in Raten) zurückgezahlt werden.
      Die Sozialhilfe ist also nicht geschenkt, denn bei guten Verhältnissen muss man die zurückzahlen

      Wie erwähnt ich hab die Zeitschrift Beobachter da wird immer was über IV/Sozialhilfe berichtet.
      Hoffe die Angaben dienen Ihnen

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    • Juli 19, 2021

      Meine Ex wurde arbeitslos und meldete sich beim RAV etc. Ihr wurde mitgeteilt, dass es 3 Monate (!!) geht, bis das 1. Geld von der Arbeitslosenkasse kommt. Wohlverstanden da war keine Sperrfrist etc. In diesen 3 Monaten musste Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen. Sie hat bei der Gemeinde angefragt, ob die Gemeinde für die 3 Monate einspringen könnte. Das Geld der Arbeitslosenversicher​ung hätte meine Freundin der Gemeinde direkt abgetreten. Es war frustrierend, sie hatte keine Chance und musste sich mit Privatdarlehen etc. über Wasser halten. Obwohl für die Gemeinde keinerlei Risiko gewesen wäre. Meine Freundin hätte sich bis auf die Unterhosen ausziehen müssen. Gleichzeitig waren im Wartzimmer Ausländer, welche offensichtlich ohne grosse Probleme zu Geld kommen. Unser einer, welcher brav immer die Steuern etc. zahlt hat wirklich keine Chance. Auch in einer Notsituation nicht. Für mich unverständlich.

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    • Juli 19, 2021

      Ich würde die Ortspartei der SP um Hilfe bitten. Wollen wir mal schauen, was die für Sie, als SP Wähler, machen.

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  • Oktober 9, 2012

    Zur IV-Rente:

    Fragen sie eine AHV-Ausgleichskasse nach einer provisorischen Rentenberechnung, z.B. die auf Ihrer Gemeinde oder die Ihres Kantons.

    Wenn das nicht möglich ist, fragen Sie nach einem Kontoauszug ihrer Beiträge an die AHV/IV, dazu haben Sie das Recht. Dieser darf Ihnen nicht verweigert werden.
    http://www.a​ksz.ch/dynamic/page.a​sp?seiid=34

    In diesem Auszug sind all Ihre Jahreseinkommen aufgelistet. Das dient als Basis für eine grobe Abschätzung der Rente.

    Die Höhe der Rente hängt vom Invaliditätsgrad ab:
    Bei einem Invaliditätsgrad von unter 40 % besteht kein Anspruch
    mindestens 40 % Viertelsrente
    mindes​tens 50 % halbe Rente
    mindestens 60 % Dreiviertelsrente
    mi​ndestens 70 % ganze Rente

    Die Berechnungselemente der Renten sind
    die anrechenbaren Beitragsjahre,
    die Erwerbseinkommen,
    di​e Erziehungs- und Betreuungsgutschrifte​n.

    Irrtum vorbehalten, besteht die Beitragspflicht ab dem 20. Lebensjahr, wenn sie seither immer gearbeitet haben, erhalten sie eine volle Rente. Wenn nicht wird die Rente gekürzt. Eine Kompensation mit Beiträgen vor dem 20. Geburtstag ist jedoch möglich.

    Berechnun​g der Rente, in sehr groben Zügen, nach:
    http://www.ahv​-iv.info/andere/00134​/00186/index.html?lan​g=de&download=NHzLpZe​g7t,lnp6I0NTU042l2Z6l​n1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2​Z6gpJCDdHx6fGym162epY​bg2c_JjKbNoKSn6A–


    Bestimmen Sie:
    Ihr totales Erwerbseinkommen (gemäss Kontoauszug) zwischen Alter 20 und heute
    Ihre Beitragszeit: Ihr Alter minus 20
    Ihr durchschnittliches Jahreseinkommen = (totales Erwerbseinkommen) / Beitragszeit
    Blätter​n Sie zur Tabelle S. 17.
    Suchen Sie in der ersten Spalte der Tabelle das durchschnittliche Jahreseinkommen das Ihrem durchschnittlichen Jahreseinkommen am nächsten kommt.
    Die Rente die Sie erwarten dürfen, steht dann in der zweiten Spalte.
    Bitte melden Sie Sich falls etwas unklar sein sollte!

    Z.B. ein 37-Jähriger hat 17 Jahre eingezahlt, 37-20=17.
    Ein durchschnittliches Jahreseinkommen von z.B. 50 112 Franken ergibt eine Vollrente von 1 875 Franken.

    Das stimmt sicher nicht exakt, aber so in etwa.

    Dazu kommte noch die Rente der PK.
    Wenn das Geld nicht reicht, haben Rentner mit sehr tiefem Einkommen Anspruch auf Ergänzungsleistungen,​ mehr dazu:
    http://www.ahv​-iv.info/andere/00134​/00221/index.html?lan​g=de

    Das Prozedere wird Jahre dauern, aber immerhin die IV-Rente wird nachträglich ausbezahlt.

    Stelle​n Sie auf jeden Fall jetzt schon einen Antrag auf Ergänzungsleistungen!​
    Das geht zwar nicht ohne IV-Rente, aber wenn Sie das erst tun, wenn die Rente fliesst, werden die Ergänzungsleistungen erst ab diesem späten Antragsdatum ausgerichtet.
    Lassen​ Sie Sich die Ablehung schriftlich bestätigen!!
    Mit etwas Glück (keine Garantie) fliessen die Ergänzungsleistungen dann ab diesem frühen Antragsdatum.

    Such​en Sie Sich bereits jetzt Hilfe bei jemandem der sich gut auskennt!!!
    Wenn Sie der Bürokratie nicht genau das liefern, was sie will, kostet Sie das nicht nur Nerven sondern je nachdem auch sehr viel Geld.

    Ich hoffe Sie werden wieder gesund!

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