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Freihandel ist kein Binnemarkt

NEIN zur Begrenzungsinitiative​

Das Freihandelsabkommen von 1972 mit der Schweiz und der EU ist nicht gleichwertig wie die Bilateralen I.

Mit Stammtischsprüchen ist dies schwierig zu erklären. Ich versuche es trotzdem.

Ein Auto kann im Rahmen des “Freihandels” ohne Zölle importiert werden.

Es fehlt aber die Zulassung, auf der Strasse zu fahren; Sprich, es braucht eine Autonummer. Eine Zulassung kann jedoch – trotz Freihandel – sehr teuer werden.

Die Folgen der Schweizer Wirtschaft bei einem Ja zur Begrenzungsinitiative​​

Volksabstimmung 27. September 2020

Mit dem Wegfall der Bilateralen I würde die Schweizer Wirtschaft den direkten Zugang zum EU-Markt verlieren. Die EU ist die mit Abstand wichtigste Handelspartnerin der Schweiz: 2019 gingen knapp die Hälfte aller Warenexporte aus der Schweiz in den EU-Raum, und rund zwei Drittel aller Warenim- porte kamen aus der EU.6 Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat 2015 die Folgen eines Wegfalls der Bilateralen I für die Schweiz untersuchen lassen: Gemäss diesem Bericht würde die wirtschaftliche Leistung der Schweiz (Bruttoinlandprodukt)​​ in weniger als 20 Jahren 5–7 Prozent tiefer liegen als bei einem Fortbestehen der Bilateralen I. Kumuliert über diesen Zeitraum entspricht dies 460–630 Milliarden Franken.

Quelle: Ab​​stimmungsbroschüre

https://vimentis-d​ial​og.blogspot.com/2​020/​08/nein-zur-kund​iguns​initative.html

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