Statt zu einer sanften RegulierungDas Wort Regulierung steht für sämtliche Gesetze, Vorschri... der Bestände führt diese Revision u. a. beim Wolf zu Abschüssen auf Vorrat. Die Rückkehr der Wölfe wird zum Anlass genommen, weitreichende Abschüsse geschützter Tierarten durchzusetzen. Durch die Gesetzesrevision werden nun auch dem Schutz von Biber, Graureiher oder Höckerschwan und anderer geschützter Arten die Zähne gezogen. NEIN zur Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG)
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9. September 2020
Nochmals: Stimmt bitte NEIN gegen die Revision des Jagdgesetzes.
Argumente findet ihr hier: https://jagdgesetz-nein.ch/argumente/
Das neue Jagdgesetz würde den Schutz der Wildtiere massiv verschlechtern:
Das Gesetz erlaubt den Kantonen neu, die Bestände von geschützten Arten zu “regulieren”, sprich die Tiere abzuschiessen, noch BEVOR sie überhaupt einen Schaden verursacht haben. Schaden verursachende Tiere können bereits heute geschossen werden, aber es braucht richtigerweise eine Bewilligung des Bundes, der für den Schutz der Wildtiere zuständig ist.
Neu erhält der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... die Kompetenz, neben Wolf und Steinbock weitere Arten auf die Liste der Arten zu setzen, die auf Vorrat abgeschossen werden können. Höckerschwan, Biber, Luchs, Gänsesäger und Graureiher werden die nächsten sein. Das ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... hat es nur knapp abgelehnt, sie bereits in das Gesetz aufzunehmen.
Die Befürworter betonen, dass viele Arten neu nicht mehr jadgbar sein würden. Doch dies sind vor allem Entenarten, die in der Schweiz bereits heute fast nicht mehr bejagt werden. Die Jagd auf gefährdete Arten wie Feldhase, Alpenschneehuhn und Waldschnepfe wird weiterhin möglich sein.
Meine Schlussfolgerung: Das neue Gesetz ist ein massiver Rückschritt gegenüber dem heutigen Schutz.
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10. März 2021
Der StänderatDer Ständerat ist neben dem Nationalrat die kleinere Kammer... will nach dem Nein der Mehrheit der Abstimmenden zum revidierten Jagdgesetz zwar keine neue Vorlage lancieren. Er fordert aber dennoch Massnahmen per VerordnungEine Verordnung ist eine erlassene Vorschrift, welche von ei..., damit Wölfe in Schranken gehalten und Herden geschützt werden können. – Also doch Abschuss auf Vorrat …
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5. Juni 2021
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Kommentare anzeigen Hide commentsVorbeugenden Abschuss = Abschuss auf Vorrat! Wölfe sollen künftig nicht mehr nur geschossen werden dürfen, wenn sie Schäden angerichtet haben, sondern auch, um künftige Schäden zu verhindern. Das schlägt die zuständige Kommission des Ständerats vor und nimmt einen neuen Anlauf für eine Anpassung des Jagdgesetzes. Vor fast zwei Jahren hat das Stimmvolk das revidierte Jagdgesetz abgelehnt. Dieses wollte unter anderem den Wolfsbestand in der Schweiz neu regeln. Der Vorschlag der Ständeratskommission sieht vor, eine rechtliche Grundlage für den vorbeugenden Abschuss von Wölfen zu schaffen. Bevor ein Wolf getötet werden kann, muss aber wie heute der Bund seine Zustimmung geben.
1926 wurde im Yellowstone Nationalpark der letzte Wolf getötet. Siebzig Jahre lang vermehrten sich nun die Wapitis ungezügelt auf über 20.000 Exemplare. Sie frassen den Park buchstäblich kahl; alle Wälder verschwanden. 1995 wurden wieder Wölfe angesiedelt. Sie reduzierten die Wapitis drastisch, und seither beginnen die Wälder wieder zu wachsen. Heute ist durch die Wölfe das natürliche Gleichgewicht im Park wieder hergestellt – u. a. auch für die Biber, die Seeadler, die Insekten.
https://tvthek.orf.at/profile/Expeditionen/13887972/Expeditionen-Die-Rueckkehr-der-Woelfe-Das-Wunder-im-Yellowstone-Nationalpark/14143353
Aufgrund des idealen Lebensraumes und der sehr hohen Wildbestände im europäischen Alpenbogen werden auch verstärkte Regulierungseingriffe des Wachstum des Wolfsbestandes nicht mehr bremsen können. Wolfsfreie Gebiete wird es aufgrund der Mobilität der Art Wolf (Canis lupus) nicht mehr geben. Ein flächendeckender Herdenschutz kann nicht mehr durch Abschüsse ersetzt werden.
Frage: Wie viele Rinder und Schafe reisst eigentlich die Art Mensch (Homo sapiens)? Eine Reduktion des Fleischfressens durch die Menschen und folgl. Verkleinerung der Herden würde mehr bringen …
Der Bundesrat befürwortet jetzt präventive Abschüsse von Wölfen, die ihrem Erwerb, der Jagd nachgehen. Das hat er am 31. August 2022 in einer Stellungnahme deutlich gemacht. Die Umweltkommission (!) des Ständerates (Urek) hatte im Oktober 2021 die Parlamentarische Initiative «Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden ohne die Möglichkeit zur Regulierung die Landwirtschaft» eingereicht. Die Urek fordert, dass die Kantone Wölfe \”vorausschauend regulieren\” dürfen, um Schäden an Nutztieren und die Gefährdung von Menschen zu vermeiden. Aktuell ist ein Abschuss erst möglich, nachdem grosser Schaden oder eine erhebliche Gefährdung aufgetreten sind. Der Bundesrat erachte die von der Urek vorgesehene Erweiterung des Handlungsspielraums beim Abschuss von Einzelwölfen als sinnvoll. An der bestehenden Kompetenzordnung zwischen dem Bund und den Kantonen soll festgehalten werden.
Im Klartext: Es sollen nur noch vegane Wölfe geduldet werden. Die Art Mensch (Homo sapiens) hingegen darf weiterhin Vieh zu Tausenden umbringen.
Avis aux chasseurs au Valais: Conformément à l’article 79 de la Constitution fédérale suisse, la Confédération fixe les principes relatifs à l’organisation de la chasse.
Cette loi vise principalement à promouvoir la biodiversité, à protéger les animaux indigènes et leurs habitats et à limiter les dommages causés aux forêts et aux cultures agricoles par les animaux sauvages.
Les périodes de protection et la liste des espèces pouvant être chassées sont donc fixées par la Confédération, chers chasseurs valaisans.
In der Schweiz sind deutlich weniger Nutztiere durch Wölfe gerissen worden. Sie sind im Vergleich zum letzten Jahr um 29 Prozent zurückgegangen. 2022 wurden bis Ende September 1200 Nutztiere von Wölfen in der Schweiz getötet.
2023 waren es noch 850 Tiere. Der stärkste Rückgang ist im Kanton Glarus zu verzeichnen. Dort wurden im Vergleich zum Vorjahr 80 Prozent weniger Nutztiere getötet.
Aktuell ist ein Abschuss gesetzlich erst möglich, nachdem grosser Schaden oder eine erhebliche Gefährdung aufgetreten sind. Dennoch erachtet Herr Rösti die \”Erweiterung des Handlungsspielraums\” beim Abschuss von Wölfen für sinnvoll und gesetzlich möglich … Im Klartext: Nach ihm sollen nur noch vegane Wölfe geduldet werden. Die Art Mensch (Homo sapiens) hingegen darf weiterhin Vieh zu Tausenden umbringen und verspeisen.
Die Statistik des kantonalen Amtes für Jagd und Fischerei Graubünden zeigt, dass wenn der Wolf zuschlägt, oftmals die Schafe nicht ausreichend geschützt sind. Immer noch.
Schafe sollen vor dem Wolf beschützt werden. Doch die Bundesmittel für Schutzmassnahmen (Zäune, Hunde) fliessen zum Teil in die Wolfsjagd! Herdenschutz = Abschuss? So reichen die Mittel des Bundes für den Herdenschutz nicht aus und mit Abschüssen wird kein Herdenschutz generiert.
Biber abschiessen? Für Naturschützerinnen und -schützer ist die Rückkehr des Bibers eine Erfolgsgeschichte. Vor hundert Jahren waren sie in der Schweiz ausgerottet. Jetzt ist das anders. Sara Wehrli von der Umweltorganisation Pro Natura erklärt: «Mehr Biber sind ein Segen für die Natur.» Sie erwartet von der Landwirtschaft Verständnis für die Existenzberechtigung dieses Tieres in der Schweiz. «Natürlich sind Konflikte vorhanden», sagt sie. «Aber nachhaltige Lösungen werden nicht mit dem Gewehr gefunden.» Biber seien gut für die Biodiversität. «In so einem Lebensraum finden dann auch Amphibien, Wasserinsekten oder Fische neue Habitate», sagt Wehrli.
Die eidg. Räte haben im Dezember 2022 das revidierte Jagd- und Wildschutz-Gesetz verabschiedet. Darin aufgenommen hat es auch eine neue Regelung, dass einzelne geschützte Tiere wie der Biber abgeschossen werden könnten, wenn diese erhebliche Schäden anrichteten oder eine Gefährdung von Menschen darstellten. Gemeint sind damit beim Biber u. a. die Untergrabung oder die Überflutung von Bauten und Anlagen, die im öffentlichen Interesse liegen.
Die Jagdverordnung, welche der Bundesrat am 27. März 2024 in die Vernehmlassung geschickt hat und die noch bis zum 5. Juli dauert, konkretisiert diese neue Regelung.
Die Urner Regierung hat am Montag (24.6.24) den Abschuss eines Wolfes in der Gegend Realp verfügt. Dieser soll auf der Alp Schweig im Witenwasserental in den vergangenen Tagen 14 Hausziegen gerissen haben. 10 weitere Hausziegen werden vermisst.
Dann war die Herde offenbar vorschriftsgemäss gesichert und bewacht?
Immer noch wird der Wolf unabhängig vom Ökosystem, in dem er eine wichtige Funktion hat, gesehen: Der Wolf ist ein aber ein unabdingbarer Bestandteil der gefährdeten Biodiversität. Auch seine Rückkehr in die Schweiz ist für das Ökosystem wichtig. Es ist erwiesen, dass Wölfe dazu beitragen, dass Wildbestände vitaler werden und Ökosysteme natürlich im Gleichgewicht gehalten werden. Durch die Rückkehr des Wolfes und dessen natürlich regulierende Einwirkung auf den Wildbestand, verändert sich auch das Verhalten der Hirsche und Rehe. Sie werden vitaler, wandern mehr umher und fressen nicht immer an denselben Orten die jungen, frischen Triebe ab. Dies verringert die übermässig grossen Wildschäden am Wald und der Vegetation. Die Vegetation hat mehr Zeit, um wieder nachzuwachsen, und die Schutzwälder können sich besser und rascher verjüngen. Dadurch werden Erosion und damit Erdrutsche, Lawinen und Hochwasser auf natürliche Weise verhindert und davon profitieren auch die Lebensgemeinschaften von Insekten, Fischen, Vögeln über Biber bis hin zum Menschen. Im Gegensatz Jäger, der ein erlegtes Tier immer aus dem Wald nimmt, frisst der Wolf meist nicht die gesamte Beute auf einmal. Die verstreuten Kadaverteile bedeuten für viele Aasfresser eine lebenswichtige Nahrungsquelle und bilden somit für viele Organismen notwendige ökologische Nischen. Mit der Anwesenheit des Wolfes wird das Nahrungsnetz also grösser, da die Nutzniesser wiederum eine Nahrungsgrundlage für andere Tiere darstellen. Auch werden viele Destruenten (Bakterien, Pilze, Würmer) das restliche Aas zersetzen und aus dem toten Material wieder anorganische Stoffe (sehr nährstoffreiche Erde) erzeugen, die wiederum eine Grundlage für viele Pflanzen ist. Der Fressfeind des Wolfes ist übrigens der Bär. Er müsste für seine Regulierung sorgen, nicht Kantonsregierungen.
Der Kanton Graubünden will im Herbst und im Winter 2024 zwei Drittel der diesjährigen Jungwölfe sowie zwei ganze Wolfsrudel erschiessen lassen. Insgesamt handelt es sich um mindestens 35 der etwa 120 im Bündnerland lebenden Wölfe. Der Kanton hat beim Bund ein entsprechendes \”Entnahmegesuch\” eingereicht. Geschossen werden sollen die Wölfe im gesetzlichen \”Regulationszeitraum\” vom 1. September bis zum 31. Januar 2025, teilte das Amt für Jagd und Fischerei, die Wildhut, am Donnerstag (15.8..24) mit.
Nun geht es wieder dem Luchs an den Kragen. Der Anteil der bedrohten Arten ist in keinem Land der Welt so gross wie in der Schweiz. Über ein Drittel der Pflanzen, Tiere und Pilzarten gilt als bedroht. Die Schweiz ist europaweit beim Ausscheiden von Schutzflächen für die Biodiversität ebenfalls Schlusslicht. Es sind immer auch diese Kreise aus Hobby-Jägern mit ihrer Lobbyarbeit, die über die Politik, Medien und Gesetze seit Jahrzehnten dafür verantwortlich zu machen sind. Sie sind es, die zeitgemässe, ethische Tierschutz-Verbesserungen notorisch blockieren und den seriösen Tier- und Artenschutz sabotieren.