Statt zu einer sanften Regulierung der Bestände führt diese Revision u. a. beim Wolf zu Abschüssen auf Vorrat. Die Rückkehr der Wölfe wird zum Anlass genommen, weitreichende Abschüsse geschützter Tierarten durchzusetzen. Durch die Gesetzesrevision werden nun auch dem Schutz von Biber, Graureiher oder Höckerschwan und anderer geschützter Arten die Zähne gezogen.​​ ​​ NEI​N zur Änderung des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG)

______________​​​​​​​_______________​_​_​

9​.​ September 2020

Nochmals: Stimmt bitte NEIN gegen die Revision des Jagdgesetzes.
Argumen​​​​​​​te findet ihr hier: https://jagdges​​​​​​​etz-nein.ch/arg​u​m​e​n​t​e​/

Das neue Jagdgesetz würde den Schutz der Wildtiere massiv verschlechtern:

Das Gesetz erlaubt den Kantonen neu, die Bestände von geschützten Arten zu “regulieren”, sprich die Tiere abzuschiessen, noch BEVOR sie überhaupt einen Schaden verursacht haben. Schaden verursachende Tiere können bereits heute geschossen werden, aber es braucht richtigerweise eine Bewilligung des Bundes, der für den Schutz der Wildtiere zuständig ist.

Neu erhält der Bundesrat die Kompetenz, neben Wolf und Steinbock weitere Arten auf die Liste der Arten zu setzen, die auf Vorrat abgeschossen werden können. Höckerschwan, Biber, Luchs, Gänsesäger und Graureiher werden die nächsten sein. Das Parlament hat es nur knapp abgelehnt, sie bereits in das Gesetz aufzunehmen.

Die Befürworter betonen, dass viele Arten neu nicht mehr jadgbar sein würden. Doch dies sind vor allem Entenarten, die in der Schweiz bereits heute fast nicht mehr bejagt werden. Die Jagd auf gefährdete Arten wie Feldhase, Alpenschneehuhn und Waldschnepfe wird weiterhin möglich sein.

Meine Schlussfolgerung: Das neue Gesetz ist ein massiver Rückschritt gegenüber dem heutigen Schutz.

___________​​​​​​​_________________​_​_​_​​​

10. März 2021

Der Ständerat will nach dem Nein der Mehrheit der Abstimmenden zum revidierten Jagdgesetz zwar keine neue Vorlage lancieren. Er fordert aber dennoch Massnahmen per Verordnung, damit Wölfe in Schranken gehalten und Herden geschützt werden können. – Also doch Abschuss auf Vorrat …​

___________​​___​​​​​_________________​​​ ​

5. Juni 2021

1000 Leserinnen* / 512000 ​Aufrufe

___________​​​​​​___​_____________​_​_​_​_​

 

Personen haben auf diesen Beitrag kommentiert.
Kommentare anzeigen Hide comments
Comments to: FÜR DEN ARTENSCHUTZ – GEGEN DAS ABKNALLEN DES WOLFES
  • Juni 24, 2022

    Vorbeugenden Abschuss = Abschuss auf Vorrat! Wölfe sollen künftig nicht mehr nur geschossen werden dürfen, wenn sie Schäden angerichtet haben, sondern auch, um künftige Schäden zu verhindern. Das schlägt die zuständige Kommission des Ständerats vor und nimmt einen neuen Anlauf für eine Anpassung des Jagdgesetzes. Vor fast zwei Jahren hat das Stimmvolk das revidierte Jagdgesetz abgelehnt. Dieses wollte unter anderem den Wolfsbestand in der Schweiz neu regeln. Der Vorschlag der Ständeratskommission sieht vor, eine rechtliche Grundlage für den vorbeugenden Abschuss von Wölfen zu schaffen. Bevor ein Wolf getötet werden kann, muss aber wie heute der Bund seine Zustimmung geben.

    Kommentar melden
  • Juli 22, 2022

    1926 wurde im Yellowstone Nationalpark der letzte Wolf getötet. Siebzig Jahre lang vermehrten sich nun die Wapitis ungezügelt auf über 20.000 Exemplare. Sie frassen den Park buchstäblich kahl; alle Wälder verschwanden. 1995 wurden wieder Wölfe angesiedelt. Sie reduzierten die Wapitis drastisch, und seither beginnen die Wälder wieder zu wachsen. Heute ist durch die Wölfe das natürliche Gleichgewicht im Park wieder hergestellt – u. a. auch für die Biber, die Seeadler, die Insekten.

    https://tvthek.orf.at/profile/Expeditionen/13887972/Expeditionen-Die-Rueckkehr-der-Woelfe-Das-Wunder-im-Yellowstone-Nationalpark/14143353

    Kommentar melden
  • August 8, 2022

    Aufgrund des idealen Lebensraumes und der sehr hohen Wildbestände im europäischen Alpenbogen werden auch verstärkte Regulierungseingriffe des Wachstum des Wolfsbestandes nicht mehr bremsen können. Wolfsfreie Gebiete wird es aufgrund der Mobilität der Art Wolf (Canis lupus) nicht mehr geben. Ein flächendeckender Herdenschutz kann nicht mehr durch Abschüsse ersetzt werden.

    Frage: Wie viele Rinder und Schafe reisst eigentlich die Art Mensch (Homo sapiens)? Eine Reduktion des Fleischfressens durch die Menschen und folgl. Verkleinerung der Herden würde mehr bringen …

    Kommentar melden
  • September 1, 2022

    Der Bundesrat befürwortet jetzt präventive Abschüsse von Wölfen, die ihrem Erwerb, der Jagd nachgehen. Das hat er am 31. August 2022 in einer Stellungnahme deutlich gemacht. Die Umweltkommission (!) des Ständerates (Urek) hatte im Oktober 2021 die Parlamentarische Initiative «Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden ohne die Möglichkeit zur Regulierung die Landwirtschaft» eingereicht. Die Urek fordert, dass die Kantone Wölfe \”vorausschauend regulieren\” dürfen, um Schäden an Nutztieren und die Gefährdung von Menschen zu vermeiden. Aktuell ist ein Abschuss erst möglich, nachdem grosser Schaden oder eine erhebliche Gefährdung aufgetreten sind. Der Bundesrat erachte die von der Urek vorgesehene Erweiterung des Handlungsspielraums beim Abschuss von Einzelwölfen als sinnvoll. An der bestehenden Kompetenzordnung zwischen dem Bund und den Kantonen soll festgehalten werden.

    Im Klartext: Es sollen nur noch vegane Wölfe geduldet werden. Die Art Mensch (Homo sapiens) hingegen darf weiterhin Vieh zu Tausenden umbringen.

    Kommentar melden
  • Oktober 24, 2022

    Avis aux chasseurs au Valais: Conformément à l’article 79 de la Constitution fédérale suisse, la Confédération fixe les principes relatifs à l’organisation de la chasse.

    Cette loi vise principalement à promouvoir la biodiversité, à protéger les animaux indigènes et leurs habitats et à limiter les dommages causés aux forêts et aux cultures agricoles par les animaux sauvages.

    Les périodes de protection et la liste des espèces pouvant être chassées sont donc fixées par la Confédération, chers chasseurs valaisans.

    Kommentar melden
  • Oktober 18, 2023

    In der Schweiz sind deutlich weniger Nutztiere durch Wölfe gerissen worden. Sie sind im Vergleich zum letzten Jahr um 29 Prozent zurückgegangen. 2022 wurden bis Ende September 1200 Nutztiere von Wölfen in der Schweiz getötet.

    2023 waren es noch 850 Tiere. Der stärkste Rückgang ist im Kanton Glarus zu verzeichnen. Dort wurden im Vergleich zum Vorjahr 80 Prozent weniger Nutztiere getötet.

    Kommentar melden
  • März 30, 2024

    Aktuell ist ein Abschuss gesetzlich erst möglich, nachdem grosser Schaden oder eine erhebliche Gefährdung aufgetreten sind. Dennoch erachtet Herr Rösti die \”Erweiterung des Handlungsspielraums\” beim Abschuss von Wölfen für sinnvoll und gesetzlich möglich … Im Klartext: Nach ihm sollen nur noch vegane Wölfe geduldet werden. Die Art Mensch (Homo sapiens) hingegen darf weiterhin Vieh zu Tausenden umbringen und verspeisen.

    Kommentar melden

Kommentar schreiben

Neuste Artikel

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu