Am 12. Februar 2017 können die Schweizer Stimmberechtigten dem Bundesbeschluss über die erleichterte Einbürgerung von Inländerinnen* ohne Bürgerrechte, deren Vorfahrinnen* offenbar bereits seit zwei oder drei Generationen in der Schweiz arbeiten und hier u. a. brav in die Sozialversicherungen einzahlen, zustimmen.
admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20170212/bundesbeschluss-ueber-die-erleichterte-einbuergerung-von-persone.html
Die Bundesverwaltung sollte diesen Inländerinnen* zweiter Klasse, wenn diese eine Einbürgerung überhaupt noch wünschen, einfach eine Einbürgerungsurkunde zustellen – OHNE jegliche Formalitäten.
Das wird aber bei dieser Vorlage leider nicht vorgeschlagen. Immerhin soll ein deutlich einfacheres Verfahren angewandt werden, wie es heute bereits für die ausländischen Ehepartnerinnen* von Schweizer Staatsangehörigen möglich ist. Dagegen spricht natürlich nichts. Die Armee freut sich auf neue Rekruten und die Nationalliga auf mehr Schweizer Spielerinnen*.
Weshalb nun Gegnerinnen* aus SVP-Kreisen die Schweiz (wieder) mit Niqab-Plakaten zukleistern, ist mir ein Rätsel. Finanziert wird diese faktenferne Kampagne offenbar mit einer “substanziellen Summe” (nach Herrn NR Glarner, SVP) wieder einmal nicht deklarierter Spender.
tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Erleichterte-Einbuergerung-Die-Befuerworter-werden-ueberrollt/story/16786558
Sind Sie auch für die erleichterte Einbürgerung von Inländerinnen* der zweiten und dritten Generation, die ohne Bürgerrecht sind, liebe Leserinnen*?
Immer noch können erst Personen der dritten Ausländergeneration “erleichtert” eingebürgert werden.
Mehr hier: Video der Eidg. Migrationskommission (EKM)
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15. Mai 2020
Heute hat dieser Blog 6000 Leserinnen*, und alle meine Blogs haben heite zusammen 304000 Aufrufe erreicht.
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7. Juni 2020
Junge Ausländerinnen*, deren Grosseltern in die Schweiz eingewandert sind, können sich erleichtert einbürgern lassen. Im erleichterten Verfahren entscheidet der Bund direkt über das Einbürgerungsgesuch; die Prüfung durch Kanton und Gemeinde entfällt. Hier erfahren Sie, was zu tun ist, wenn Sie als Inländerin* zur 3. Ausländergeneration gehören und Schweizerin* werden möchten:
https://www.sem.admin.ch/ekm/de/home/staatsbuergerschaft-citoyennete/staatsbuergerschaft/einbuergerung/3g.htm
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26. September 2020
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12. März 2021
Der St.Galler SP-Ständerat Paul Rechsteiner fordert, dass alle in der Schweiz geborenen Menschen eingebürgert werden.
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13. März 2021
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Kommentare anzeigen Hide commentsRund 24600 Inländer und Inländerinnen zweiter Klasse wären berechtigt, von dieser erleichterten Einbürgerung zu profitieren. Experten schätzen allerdings, dass eher wenige von dieser Möglichkeit Gebrauch machen würden, weil die meisten ein EU-Bürgerrecht besitzen, das natürlich in der gegenwärtigen verfahrenen Situation mit der EU unter Umständen wertvoller ist, als ein Schweizer Bürgerrecht.
“Die meisten sind Italiener, aber auch Jugendliche mit türkischen Wurzeln und aus den Balkan-Staaten könnten profitieren. (…)”
http://www.watson.ch/Schweiz/Migration/500236124-Erleichterte-Einbürgerung-für-«Terzos»-–-die-9-wichtigsten-Fragen-und-Antworten
Faktisch ist das vermutlich schon richtig so!Bedenken wir jedoch,das diejenigen,die den Pass wirklich gewollt haben,diesen längst beantragt haben auf dem üblichen Weg,der allen offen steht,die hier geboren wurden,und deren Eltern daran interessiert waren,dass ihre Zöglinge hier als anerkannte Einheimische zur Schule gehen,und dazu auch ihre Pflichten wahrnehmen, in Sachen Armee,Feuerwehr,oder auch im Zivilschutz usf..Eltern,die das nicht getan haben und deren Kinder einen Pass von ihrem Heimatland anforderten,sind ja zumeist gar nicht an einen CH Pass interessiert.
Die Frage ist nun,warum der Bund so ein heisses Interesse daran hat,denen in der dritten Generation,also Ethnien,die sich sage und schreibe 3 bis 4 Dekaden nie um einen inländischen Pass bemüht haben, mit dem Schweizer Pass sozusagen noch eine zweite Identität”angedeihen” zu lassen!Das da eine gesunde Skepsis vorhanden ist in vielen Teilen der Bevölkerung ist mehr als nur verständlich!…oder wird da schon wieder auf Druck der EU an etwas “herumgebastelt”,dass das Volk noch gar nicht weiss???.
Es geht doch nicht um die Beantragung eines Passes, Herr Wolfensperger!
jaj…ja……zuerst die Staatsbürgerschaft und dann die Pässe…!.Die Inländer 2.Klasse können sich nachher sogar einen 2.Pass ergattern, wenn sie den Lust haben dazu, obwohl ihnen dieses Land..so vermute ich zumindest, während 2 Generationen “fremd” geblieben ist..!.ansonsten hätte man selbst längst den ersten Schritt zur CH Staatsbürgerschaft getan.Grundsätzlich jedoch, geht es solchen Ethnien, die schon 30 – 40 zig Jahre hier leben und immer noch keine CH Staatsbürgerschaft beantragen, eben höchstens darum notfalls noch einen 2.Pass zu erhalten.Zur Sicherheit,….falls man den Job verliert!…. und dazu viele *schräge Vögel” die so einer Ausweisung entgehen können…?..ich glaube auch nicht, das sich diese als Inländer 2.Klasse sehen..!..die sehen doch uns als Inländer 2.Klasse,und wollen sich darum auch nicht einbürgern lassen…!!!…Humor ist, wenn man trotzdem lacht.!
Wer’s glaubt…
Den Stimmbürgern wird wie üblich auch bei dieser Vorlage in vieler Hinsicht Zucker in den Hintern geblasen um zu einem entsprechenden Abstimmungsresultat zu gelangen.
So wird zum Beispiel behauptet, Gesuche um erleichterte Einbürgerung dürften nur bis zum Alter von 25 Jahren gestellt werden um zu verhindern, dass Ausländer durch eine spätere Einbürgerung die Militärpflicht umgehen könnten.
Im Kleingeschriebenen heisst es aber umgehend, dass während fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes alle unter 35-Jährigen ein Gesuch stellen dürften. Die damit gleich mitbeschlossene Ungültigkeitserklärung der oben genannten Bedingung sei halt „ein Zeichen an die junge Generation“…
Oder es wird verlautbart, dass zur sogenannten „dritten Generation“ gehöre, wenn mindestens ein Grosselternteil in der Schweiz geboren sei „oder ein Aufenthaltsrecht besessen habe“.
Kleingedruckt wird jedoch, dass dafür keine Beweise nötig sind. Nur „glaubhaft machen“ müsse man es… http://www.srf.ch/news/schweiz/abstimmungen/abstimmungen-12-2-2017/einbuergerung/erleichterte-einbuergerung-fuer-dritte-generation
Was zudem praktisch nie erwähnt wird, ist die gleichzeitig im „Bundesbeschluss“ enthaltene erleichterte Einbürgerung von „Staatenlosen Kindern“. Also von allen Migranten, die ihre Papiere vernichtet haben und behaupten unter 18-Jährig zu sein. Belege dazu braucht es nicht. Und auch die Altersbestimmung beispielsweise durch Handknochenanalyse wird von wegen „ verletzten Menschenrechten“ nicht akzeptiert.
Aber egal. Worüber wir in Wirklichkeit abstimmen werden ist die Änderung der Verfassung. Und dort heisst es nichts von alledem. https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2016/7581.pdf
„Was soll für die Betroffenen erleichtert werden?
Die Erleichterung für die betroffenen Personen der dritten Ausländergeneration soll künftig darin liegen, dass sie kein ordentliches Einbürgerungsverfahren mehr durchlaufen müssen. Nicht wie bisher Gemeinde, Kanton und Bund soll neu ausschliesslich der Bund zuständig sein. Dies entspricht beispielsweise auch der erleichterten Einbürgerung von Ehegatten von Schweizer Bürgern. Wie das Staatssekretariat für Migration auf Anfrage sagt, ist das neue Verfahren für die Betroffenen und für die Behörden mit einem wesentlich geringeren Aufwand verbunden – zeitlich, administrativ und finanziell. Es gibt kein schriftliches Verfahren mehr, kein Vorsprechen vor einer Kommission und keine Abstimmung in den Gemeindeversammlungen.
SRF 4 News; 10:00 Uhr; sda/gern; kalo“
Fazit: Es handelt sich um einen weiteren Freipass zur Aushebelung des Volkswillens, der sich bereits mehrmals in Abstimmungen gegen die willkürliche Erleichterung von Einbürgerungen manifestiert hat.
Zitat:
“Was zudem praktisch nie erwähnt wird, ist die gleichzeitig im „Bundesbeschluss“ enthaltene erleichterte Einbürgerung von „Staatenlosen Kindern“. Also von allen Migranten, die ihre Papiere vernichtet haben und behaupten unter 18-Jährig zu sein.”
Staatenlose sind zum Beispiel Menschen welche die Staatsbürgerschaft eines Landes haben das international nicht anerkannt wird. Tibeter zum Beispiel sind staatenlos.
Man erklärt nicht einfach jemanden für staatenlos nur weil dessen Staatsbürgerschaft nicht einfach festgestellt werden kann.
Zitat:
“Im Kleingeschriebenen heisst es aber umgehend, dass während fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes alle unter 35-Jährigen ein Gesuch stellen dürften. “
Das ist eine Übergangsbestimmung, kein Grundelement der Regelung.
Zitat:
“Kleingedruckt wird jedoch, dass dafür keine Beweise nötig sind. Nur „glaubhaft machen“ müsse man es…”
Und? Das Problem ist das der Nachweis oft schwierig sein kann. Das und warum können Sie ihrem eigenen verlinkten Artikel entnehmen.
Was Sie da, Herr Wagner, erklären, entspricht einfach Ihrer persönlicher Gefühlslage. In wahrheit ist es so:
“Gemäss Artikel 1 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954 ist ein „Staatenloser“ eine Person, die kein Staat auf Grund seines Rechts als Staatsangehörigen ansieht”. (unhcr)
Das trifft auf Leute zu, die ihre Herkunft verleugnen und die ohne Papiere (die sie vernichtet haben) natürlich auch von keinem Staat als Angehörige angesehen werden.
Die sogenannte “Übergangsbestimmung” bewirkt, dass alle, die eine erleichterte Einbürgerung beantragen wollen, sich in den nächsten fünf Jahren nicht an die im Gesetz verbriefte Altersregel von 25 Jahren halten müssen, sondern auch dann eingebürgert werden, wenn sie die damit verbundene Militärdienstklausel austricksen wollen. Das heisst, dass für jene die bereits hier sind und jene die bis in fünf Jahren diesen Status erreichen, die Argumente nicht gelten, mit denen die Bürger von der Harmlosigkeit dieses Gesetzes überzeugt werden sollen.
Dass in der Schweiz nicht nachgewiesen werden könnte, ob jemand eine Aufenthaltsberechtigung gehabt hat, ist total abwegig. Das würde nur den Verdacht bestätigen, dass in der Schweiz ein riesiges Administrationschaos besteht, bei dem nicht einmal die offiziellen Stellen eruieren können, wer hierzulande aufenthaltsberechtigt ist oder war.
Belegen Sie mir doch bitte mal, Herr Knall, einen einzigen Fall wo ein Asylbewerber aufgrund weggeworfener Papiere zum “Staatenlosen” erklärt wurde.
Zudem möchte ich Sie auf Ihr eigenes Zitat hinweisen, auf den Passus “die kein Staat auf Grund seines Rechts als Staatsangehörigen ansieht” … verstehen Sie diesen Satz? Ich glaube nicht. Überlegen Sie mal was “kein Staat auf Grund seines Rechts” bedeuten könnte?
Zitat:
”Dass in der Schweiz nicht nachgewiesen werden könnte, ob jemand eine Aufenthaltsberechtigung gehabt hat, ist total abwegig.”
Lesen Sie gefälligst den Text hinter Ihrem eigenen Link:
“Die Mehrheit der Räte gelangte zur Überzeugung, dass ein Nachweis schwierig sein dürfte, da das zentrale Ausländerregister erst seit 1972 elektronisch geführt wird. Dokumente sind jedoch auch nötig, um das Aufenthaltsrecht von Grosseltern glaubhaft zu machen. Welche Papiere anerkannt werden, wird der Bundesrat in einer Verordnung regeln. Es sollen nicht nur fremdenpolizeiliche zählen.”
Ich glaube Sie verstehen nicht was “glaubhaft machen” bedeutet? Das sehr wohl nachgewiesen werden muss das der Aufenthaltstitel bestand … nur eben nicht zwangsläufig über das Ausländerregister? Das können also Arbeitsverträge sein und ähnliches.
Ich denke, das Sie derjenige sind der seiner Gefühlslage entsprechend argumentiert. Sobald es um Ausländer geht, verlieren Sie Ihre Sachlichkeit.
Die strengen Einbürgerungskriterien werden auch bei der erleichterten Einbürgerung angewandt. Die Ansprüche sind also nicht tiefer.
Nur das Verfahren ist einfacher, schneller und kostengünstiger – für Antragssteller/innen UND den Bund.
Am Am 16. April 1994, in Näfels, war die $VP noch für die erleichterte Einbürgerung junger Ausländer:
“(…) Die dritte der anstehenden Abstimmungsvorlagen hingegen hiessen die Delegierten diskussionslos gut. Ein SVP-Nationalrat stellte das Geschäft vor, begründete kurz den Antrag auf die Ja-Parole, anschliessend folgte bereits die Abstimmung: 151 Ja- gegen 24 Nein-Stimmen. Mit überwältigendem Mehr hatte sich die Partei soeben für die erleichterte Einbürgerung junger Ausländer ausgesprochen.”
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/als-blochers-partei-nocheinbuergern-wollte/story/22117555
Dabei war die Vorlage von 1994 der jetzigen sehr ähnlich. Beide bestehen aus einem einzigen Satz in der Verfassung. «Der Bund erleichtert die Einbürgerung junger in der Schweiz aufgewachsener Ausländer», lautete die Variante von ehedem. Was ist wohl heute für die $VP anders? Es geht ja nicht um Einwanderung …
Herr NR Glättli in einer Debatte:
“(…) nüchtern betrachtet gibt es kaum Argumente gegen eine erleichterte – aber nicht automatische! – Einbürgerung der Enkel jener Grosseltern, die in den sechziger Jahren hierher kamen. Allerdings spielt die SVP nun die Islamismus-Karte. So schrieb Lukas Reimann, ein Hauptgrund für die Radikalisierung junger Ausländer bestehe im Druck, sich an ihrem Wohnort assimilieren zu müssen. Dieser Druck steige bei einer erleichterten Einbürgerung noch, womit wiederum die Gefahr der Radikalisierung zunehme. Verquerer geht’s nimmer. Aber bereits die letzte Einbürgerungsvorlage für die dritte Generation wurde mit Pseudo-Statistiken gewonnen, welche zeigten, dass in wenigen Jahren angeblich 120 Prozent der Bewohner der Schweiz Muslime seien. Online kann heute solcher Unsinn auch gratis verbreitet werden.”
http://www.nzz.ch/nzzas/nzz-am-sonntag/debatte-einbuergerungskriterien-duerfen-hoeher-sein-als-in-anderen-laendern-ld.138579
Da kann ich nur zustimmen. Wie nüchtern betrachten Sie die Vorlage, liebe Leserin, lieber Leser?
In der Schweiz haben wir bereits 40‘000 Einbürgerungen pro Jahr. Das ist mit Abstand die
höchste Einbürgerungsquote Europas (z.B. dreimal höher als in Deutschland). Braucht es
denn nun eine Regelung, den Schweizer Pass noch zugänglicher zu machen (mit welchen mir
unbekannten weiteren Erleichterungen auch immer)? Unter den heute schon mit diesem Pass Neubeglückten figurieren mitnichten lauter solche, die sich an die Schweizer Ordnung halten, sondern vornehmlich Muslime, u.a. samt deren in Burka camouflierten Ehefrauen. Es würden kaum EU-Bürger von der beabsichtigten Regelung profitieren, sondern vor allem eben Muslime. Diese Tatsache ist der gewichtigste Klumpfuss in der Vorlage. Die Auflage, der Kandidat müsse fünf Jahre die obligatorische Schule besucht haben, schliesst nicht aus, dass es auch eine Koranschule sein darf. Die Kinder der Therwiler Handschlagsverweigerer würden neu aufgrund rein juristischer Kriterien und ohne Überprüfung der Integration von einem bundesbernischen Schreibtisch aus zu Schweizer Bürgern gemacht, was nebenbei eine zusätzliche Abkehr vom Föderalismus schüfe. Viele islamische Terroristen in Europa sind Angehörige der dritten Generation. Wer sich also bei massenhaften Menschenansammlungen in die Luft sprengen will, soll den Sprengstoffgürtel wenigstens als ein wenn auch in erleichtertem Verfahren geschaffener Schweizer um sich legen! Gegenwärtig mag man meine letztere Aussage als den an die Wand gemalten Teufel taxieren, doch es gilt, die Entwicklung in der Zukunft abzuwarten.
Wir haben es hier mit einer blossen Salamitaktik zu tun: viele kleine Schritte der Änderung sollen schliesslich zum Automatismus führen, bis am Ende nur mehr die Geburt in der Schweiz ausschlaggebend für das hiesige Bürgerrecht gilt. Dass heute noch Selektionen bei Einbürgerungen bestehen, ist eines der Merkmale des Nationalstaats. Hier wird eine auf weitere Abschwächung des Nationalbewusstseins in kleinen Stufen gezielt, entsprechend den Bestrebungen der sozialdemokratischen Elite, den Nationalstaat abzuschaffen, um „der Gerechtigkeit willen“ eine weltweite Nivellierung herbeizuführen. Für die Schweiz würde dies natürlich eine solche nach unten bedeuten. Herr Oberli vertritt dieses krankhafte Gedankengut mit grösster Vehemenz und tritt hier mit seinen zweifelhaften Blogs als wackerer Soldat an der Front auf. Er vermeint, bei der gegenwärtigen internationalen Tendenz zur Rückbesinnung auf den Nationalstaat sei sein Einsatz ganz besonders vonnöten.
Natürlich sollte man auch diese Vorlage, wie schon vor 13 Jahren, mit einem kräftigen NEIN bachab
schicken!
“(…) Braucht es denn nun eine Regelung, den Schweizer Pass noch zugänglicher zu machen (mit welchen mir unbekannten weiteren Erleichterungen auch immer)? (…)”
Es geht bei meinem Blogthema nicht um die Ausstellung von Pässen, Herr Gassmann, sondern um die vereinfachte Erteilung des Bürgerrechts.
Einen Pass kann jeder erwachsene Schweizer Bürger und jede Bürgerin jederzeit beim Passbüro der Gemeinde beantragen. Er wird und innert eines Monats zugestellt. (140 CHF)
Herr Oberli, jetzt gleiten Sie aber ab zur Sophistik. Im Kontext ist „die Ausstellung eines Schweizer Passes“ synonym für „Erteilung des Bürgerrechts“. Sie transponieren die Wortbedeutung der Metapher zurück und versuchen allen Ernstes, den formellen Akt in einem Kontor (Passausstellung und Übergabe) der Bürgerrechtspolitik gegenüber-zustellen, um mir wortklauberisch Begriffsverwechslung vorzuhalten.
Diese von Herrn Oberli bemühte Einbürgerungsquoten-Erklärung ist für viele sicher augenöffnend. Verdankt.
Weil die Quote an der Anzahl der Ausländer in einem Land gemessen wird, ist es natürlich so, dass die Einbürgerungsquote umso kleiner ist, je grösser der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung ausfällt.
Diese Grafik zeigt die Fakten. Deutschland hat zum Beispiel 7 Mio Auländer, die Schweiz nur 2 Mio. Aber auf die Gesamtbevölkerung gerechnet entspricht das in D nur 8,7% in der CH aber 22,8%.
https://crp-infotec.de/wp-content/uploads/eu-auslaender-anteil.gif
Logisch, dass die Einbürgerungsquote im Bezug auf die Ausländerzahlen in der CH kleiner ist. Aber in Bezug auf die die Schweizer Bürger ist sie riesig im Vergleich zu jenen Deutschlands. (Dies gilt auch im Vergleich zu praktisch allen anderen Ländern der Welt).
“In der Schweiz haben wir bereits 40‘000 Einbürgerungen pro Jahr. Das ist mit Abstand die
höchste Einbürgerungsquote Europas (z.B. dreimal höher als in Deutschland). (…)”
1) Dreimal höher = also viermal so hoch wie in Deutschland? Das kann nicht stimmen.
2) Die Einbürgerungsquote bezieht die Zahl der Einbürgerungen auf die Anzahl der Ausländer/innen im Inland. Im Jahr 2014 lag die Einbürgerungsquote in Deutschland bei 1,5 %.
http://www.bib-demografie.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/E/einbuergerungsquote.html
3) In der Schweiz werden im Jahr etwa 2% der hier wohnhaften Ausländer/innen eingebürgert – 1,3 mal so viele wie in Deutschland, nicht 4 mal so viele.
http://www.nzz.ch/data/hohe-huerden-fuer-schweizer-pass-1.18194194
4) Bezogen auf die Einbürgerungsquote lag die Schweiz unter dem Durchschnitt der EU-Länder (2,3%). (Zu Europa gibt es diese Zahlen offenbar nicht.)
http://www.nzz.ch/data/hohe-huerden-fuer-schweizer-pass-1.18194194
Sie sollten beim Löschen, Herr Oberli, und Neuposten das Löschen nicht vergessen…
Der Herr hatte wohl wieder zu viele Daumen nach unten.. Ja, dann löscht der Herr gerne…
Frau NR Marra reagiert auf ein Plakat gegen die erleichterte Einbürgerung, auf welchem eine Frau mit Niqab dargestellt ist:
“(…) Die Burka-Kampagne sei «völlig absurd», sagt SP-Nationalrätin Ada Marra. Provokativ meint sie: Wer eine junge Drittgeneratiönlerin finde, die tatsächlich eine Burka trage, bekomme von ihr 2000 Franken.”
http://www.blick.ch/news/politik/abstimmung/sp-nationalraetin-ada-marra-reagiert-auf-plakat-gegen-erleichterte-einbuergerung-2000-franken-finderlohn-fuer-jede-burka-traegerin-id6029405.html
Bis heute wurde ihr keine Niqab-Trägerin der 3. Generation gemeldet, die sich erleichtert einbürgern lassen will – nicht einmal die abgebildete Frau. Alle sind erleichtert.
Ich zahle Fr. 2’000 für jede Niqab-Trägerin, die wegen ihres zur Schau gestellten Fundamentalismus NICHT eingebürgert wird…
Und Fr. 10’000 wenn mir jemand aufzeigen kann, dass im abzustimmenden Gesetz steht, Fundamentalisten würden auch nach ein paar Jahren weiterer ungebremster Einwanderung nicht (erleichtert) eingebürgert.
Die Inländerinnen der 3. Generation sind alle assimiliert: Sie sprechen eine Landessprache, tragen Edelweisshemden und juchzen in einem Jodlerklub. Sie sind zum Christentum über- sowie der SVP beigetreten. Sie sind gegen jegliche Zuwanderung und generell gegen Ausländer/innen. Ausserdem reklamieren sie nicht, wenn man ihnen in der lokalen Mundart antwortet statt auf Deutsch.
Wichtig, Herr Oberli, ist doch einfach, dass sie nicht reklamieren, wenn wir zuviele englische Ausdrücke für unseren Lifestyle verwenden…
In der EU haben einige Terroristen der 3. Generation blutige Massaker vorgenommen!
Herr Oberli schwindelt da eben ein bisschen.
Ohne die namentliche Nennung “einiger Terroristen der 3. Generation” mit Schweizer Bürgerrecht – mit Quelle – ist Ihre Unterstellung, dass ich lüge, Herr Gassmann, gegen die Regeln dieses Forums.
Gesucht werden 2 Personen wegen Beteiligung an Terroranschlägen, ein Franzose und ein Belgier. Die gehören aber nicht zur 3. Generation.
http://www.rp-online.de/panorama/ausland/fahndungsliste-meistgesuchte-verbrecher-und-terroristen-europas-bid-1.5757878#
Ich stütze mich bloss auf eine dieses Thema betreffende Fernsehsendung, wo ein Diskussionsteilnehmer oder TV-Korrespondent (ich kann mich nicht näher erinnern),
der sich auf alle Fälle unwahre Aussagen nicht leisten kann, dass französische und/oder belgischeTerroristen solche der 3. Generation gewesen seien. Vielleicht handelte es
sich auch bloss um Angehörige des Dunstkreises der Terroristen. Ich erwähne nie etwas
von mir aus der Luft Gegriffenes.
Nochmals: Die erl. Einbürgerung ist eine Einladung an Junge. ihre Assimilation auch formell zu besiegeln. Dabei haben die Bürger/innen als Gastgeber das grössere Interesse als die Eingeladenen, dass sie das auch tatsächlich tun. Denn die allermeisten leben ganz gut ohne Schweizer Staatsbürgerschaft.
Uns kann es nicht gleichgültig sein, dass sie sich politisch ausgegrenzt bleiben, fehlt ihnen damit doch der Anreiz zur Mitgestaltung des Landes, in dem sie leben. Zu viele blosse Mitläufer kann sich die Schweiz auf Dauer nicht leisten, und die Demokratie büsst an Legitimität ein, wenn der Anteil derjenigen, welche wählen und abstimmen, immer kleiner wird. Die Schweiz braucht also mehr neue Bürger/innen, die mitwirken können und so das Land aufbauen helfen.
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Wir-brauchen-mehr-Schweizer/story/18707566
13. März 2019
Nur rund 300 Personen haben im ersten Jahr nach der Gesetzesänderung von den erleichterten Einbürgerungen für Inländer der dritten Generation profitiert. Die Migrationskommission empfiehlt eine Gesetzesanpassung, doch die zuständige Stelle beim Bund hält dagegen.
Mehr hier:
nzz.ch/schweiz/erleichterte-einbuergerungen-nur-wenige-erhalten-schweizer-pass-ld.1466494
Die heraufbeschworene Masseneinbürgerung ist nicht eingetroffen.
Na ja, Herr Oberli, wer will sich schon einbürgern lassen, wenn er weiss, dass man als Ausländer lebenslang mehr Sozialleistungen und Hängemattendienstleistungen gratis erhalten wird als die doofen Schweizer, die dafür noch selber arbeiten?
Wegen dem Recht auf politische Mitbestimmung wohl schon gar nicht. Denn jedermann kann erkennen, dass Abstimmungen inzwischen nur noch propagandagesteuerte Placebo-Übungen sind, die sowieso nicht umgesetzt werden, wenn es den Obrigkeiten nicht in den Kram passt.
Die empfehlen dann jeweils einfach eine „Gesetzesanpassung“…
Ja nun, der Kreis der Berechtigen ist klein und warum/wieso man will oder nicht müsste man abklären.
Das gleiche bei den Verdingkindern, auch hier relativ wenig Anträge.
28. Juli 2019
Das neue Bürgerrechtsgesetz erschwert seit Anfang 2018 Einbürgerungen. Im Hinblick auf die Bundesfeier 2019 fordert die Sozialdemokratische Partei mit einem offenen Brief, in Gemeinden und Kantonen die Hürden für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts abzubauen.
Die Sozialdemokraten, so die SP-Migranten in Basel, bieten Interessierten an, sie beim Gang auf die Ämter zu unterstützen. Nun scheint der Zeitpunkt für einen neuen Anlauf günstig: Bislang haben Sozialdemokraten nach eigenen Angaben gegen tausend Personen beraten.
«Wenn über eine Million Menschen in der Schweiz keine politischen Rechte geniessen, ist dies nicht gut für die Demokratie», sagt der Präsident der SP-Migranten. Ausserdem kämen neue Bürgerinnen* hinzu, die sich engagierten.
Nach:
blick.ch/news/politik/partei-bietet-unterstuetzung-auf-dem-amt-an-sp-draengt-auf-mehr-einbuergerungen-id15441009.html
Viele Migranten haben eine verinfachte Einbürgerung gefunden. Sie heiraten Schweozer oder Schweizerinnen. Erinnern Sie sich nach an die Einwanderungen aus dem Libanon. Wir haben haufenweise Libaneser, die Schwezerinnen geheiratet haben, dann später Scheidung und dann haben sie eine linbanesische Frau in die Schweiz geholt. Viele Libaneser fungieren im Immobilienbereich und kaufen und verkaufen Immobilien, fast sicher mit Geld aus den Kriegsgebietten nahe Libanon.
Ich habe jetzt nur von Libanon gesprochen, könnte auch andere Länder aufführen.
Die SP will so Verbrechern helfen.
Stimmt schon, Herr Bernasconi, aber Ihre Berichterstattung greift zu kurz. Denn wirklich Sorgen machen muss man sich um die Schweizer Frauen, die sich reihenweise von solchen Betrügern heiraten, und dann nach erfolgter Einbürgerung wieder scheiden lassen.
Oder sollte man noch eher über die Schweizer Männer nachdenken, die heute anscheinend dermassen verweichlichte Schlappschwänze sind, dass sich die Frauen lieber einem Arabischen Drecksack als Einbürgerungsschlampe zur Verfügung stellen, als mit einem heutigen Swiss-Schwuchti eine vegane Gender-Familie zu gründen?
«Viele Migranten haben eine verinfachte Einbürgerung gefunden.»
Diese Zeiten sind vorbei, Herr Bernasconi. Wie Herr Knall richtig schreibt, muss auch ein Ausländer, der mit einer Schweizerin verheiratet ist, eine Einbürgerung beantragen.
«Eine Person kann die erleichterte Einbürgerung beantragen, wenn sie seit mindestens drei Jahren mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet ist, am Stück fünf Jahre in der Schweiz gewohnt hat und seit mindestens einem Jahr Wohnsitz in der Schweiz hat. Sie muss sich darüber hinaus integriert zeigen, die Schweizer Lebensgewohnheiten kennen und sich in einer Landessprache ausdrücken können.»
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/buergerrecht/einbuergerung/erleichterte_einbuergerung.html
“Ehegatten aus einem Drittstaat erhalten eine Aufenthaltsbewilligung B mit dem Aufenthaltszweck „Ehegatte/Ehegattin eines Schweizer Bürgers/einer Schweizer Bürgern“. Die Bewilligung wird jährlich erneuert, solange der Aufenthaltszweck „Ehe“ besteht.”
http://www.migraweb.ch/de/themen/ehe/aufenthalt/
Dass ein Libanese (Araber) eine Einbürgerung bereits nach 3 Jahren (5 Jahre) leichter bekommt als ein Secondo, der hier aufgewachsen ist, wage ich zu bezweifeln.
Noch in den 70-er Jahren galt eine 10-jährige Wartefrist ununterbrochenem Aufenthaltstatus i.d. Schweiz, vht. mit einem Schweizer/In die Hälfte also 5 Jahren.
Ja die SP hat es tatsächlich fertig gebracht und den Schweizer Pass zu einem leicht erhaschenden Papier gemacht die z.T. zahlreichen Sippenmitgliedern auch die Einreise und eine Aufenthaltsbewilligung ebnet, im besten Fall mit lebenslanger Sozialfürsorge für alle.
Die Sozialkosten explodierten die letzten Jahre, so dass ja vielseitig bereits von einem Ausverkauf resp. Pleite gesprochen wird. Ohne Beiträge aller ist kauf auf Dauer jedem eine Altersrente aus zu bezahlen, dies versteht sich von selbst.
Daneben hat es bereits 400’000 Menschen die am Existenzminimum vegetieren müssen, obwohl sie ein Leben lang fleissig immer gearbeitet haben, eine grosse Schande für die reiche Schweiz.
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Die Männer heiraten dafür eher Frauen aus Osteuropa oder Russland, weil dort die traditionelle Ehe noch eher gepflegt wird.
20. August 2019
Nun kommt zuerst die erleichterte Einbürgerung von Inländern 1. Klasse: Geht es nach Herrn Bundespräsident Maurer (SVP), dann wird dem WEF-Gründer Klaus Schwab schon bald die Schweizer Staatsbürgerschaft geschenkt. Aber es gibt Kritik an der Idee, das Schweizer Bürgerrecht zu verschenken. Auch in Maurers eigener Partei und im Bundesrat regt sich Widerstand.
Bundespräsident Ueli Maurer (SVP) will also WEF-Gründer Klaus Schwab für dessen Verdienste um das World Economic Forum und die Schweiz in einer staatlichen Zeremonie ehren. Dabei soll der Deutsche Schwab durch den Kanton Graubünden auch das Schweizer Bürgerrecht erhalten.
Maurer habe seine Pläne dem Bundesrat bereits vor einer Woche vorgestellt. Anlass sei das 50-Jahr-Jubiläum des WEF 2020 in Davos. An der Feier solle Maurers Plänen zufolge möglichst der Gesamtbundesrat (!) anwesend sein. Unklar ist aber, wofür eigentlich Herr Schwab das Bürgerrecht erhalten soll.
Es dürfe beim Bürgerrecht keine Willkür geben, sagt Herr NR Pult (SP), der findet, dass es ein Verdienst für die Allgemeinheit sei, wenn man eine Privatveranstaltung für Reiche und Mächtige aufgebaut habe.
Nach:
bluewin.ch/de/news/schweiz/geschenkter-pass-fuer-klaus-schwab-maurers-idee-stoesst-auf-widerstand-289242.html
Herr Maurer hat am WEF 2019 in Davos die folgenden Despoten und Verbrecher militärisch beschützen lassen und ihnen offiziell die Hand gereicht:
vimentis.ch/dialog/readarticle/wen-alles-die-schweiz-am-wef-in-davos-empfaengt-und-beschuetzt/
Die erleichterte Verhaftung solcher Typen wäre angesagt.
Bei der erleichterten Einbürgerung ist der Bund für den Entscheid allein zuständig. Der Kanton wird vorher angehört und hat – wie auch die Gemeinde – ein Beschwerderecht. Wer im erleichterten Verfahren eingebürgert werden will, muss in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert sein. Zudem muss er die schweizerische Rechtsordnung beachten, und er darf die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden.
Von der erleichterten Einbürgerung können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern sowie Kinder eines schweizerischen Elternteils, welche das Schweizer Bürgerrecht noch nicht besitzen, profitieren.
Ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern, die seit einem Jahr in der Schweiz wohnen, können die erleichterte Einbürgerung nach einer dreijährigen Ehedauer beantragen, sofern sie insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt haben. Wer eng mit der Schweiz verbunden ist, kann die erleichterte Einbürgerung bei der zuständigen schweizerischen Vertretung selbst bei Wohnsitz im Ausland beantragen. Bedingung in diesen Fällen ist allerdings, dass die Ehe mit einer Schweizerin oder einem Schweizer seit mindestens sechs Jahren besteht.
Nach:
sem.admin.ch/sem/de/home/themen/buergerrecht/einbuergerung/erleichterte_einbuergerung.html
31. Januar 2020
SP, Grüne und GLP haben sich durchgesetzt: Die Einbürgerungsgebühren für unter 25-Jährige werden in der Stadt Luzern abgeschafft – dies kurz nachdem der Bund die Hürden für junge Inländerinnen* ohne Bürgerrecht gesenkt hat.
2000 bis 2500 CHF kostete bisher eine reguläre Einbürgerung von Jugendlichen oder jungen Erwachsenen in der Stadt Luzern. «Gemäss meinen Informationen ist die Stadt damit die teuerste aller Luzerner Gemeinden», argumentierte der Motionär, Simon Roth (SP).
Mehr hier:
luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/luzern/stadt-luzern-fuer-jugendliche-ist-die-einbuergerung-bald-gratis-ld.1089854
Die meisten jammern dann, “hät ich gewusst, dass ich Militärersatz zahlen muss hät ich mich nicht einbürgern lassen.”
Pflichten sind da inklusive !
Kein Problem Herr Gutier, der Militärersatz wird zusammen mit den Krankenkassenprämien und dem Kindergeld und den Mietkosten und noch ein paar anderen “Soziallleistungen” von den Bürgern bezahlt, die inzwischen selber nicht mehr über Einbürgerungen von Sozialempfängern entscheiden können…
Ausser im Kanton Aaragau. Da haben sie einen Riegel geschoben. Bravo!
Ich nehme an, die Kosten, die entstehen, wenn jedes mal die ganze Stadt Luzern über ein Einbürgerungsgesuch abstimmen muss, trüge der knallige Bürger dagegen mit Freude?
Die Kosten wären locker zu tragen, Herr Vaucanson. Denn es gäbe ja nur noch Einbürgerungsgesuche von Kandidaten, die keine Sozialhilfe beziehen.
Und die Kosten für die paar Wenigen, die tatsächlich aus echter Überzeugung und auch im Herzen Schweizer werden wollen, sind gut investiert.
Kleiner Fun Fact: Der Bezug von Sozialhilfe ist ein Ausschlusskriterium bei der Einbürgerung.
Im Kanton Aargau schon, Herr Vaucanson. Seit ca. zehn Tagen zumindest. Die Einzubürgernden müssen seit mindestens 10-Jahren Sozialhilfebezugsfrei sein.
Der Bund schreibt dagegen nur ein Feigenblatt von drei Jahren vor und bewilligt selbstverständlich auch unendlich viele Ausnahmen mit dem Gugusbegriff “Härtefälle”…
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel “fun” mit den Steuerfacts…
Soso, Herr Knall, in der Stadt Luzern werden also unendlich viele Sozialhilfeempfänger eingebürgert, die dann während drei Jahren ein Feigenblatt tragen müssen?
Sie können sich mit all dem Gugus, den Sie hier verbreiten, natürlich gerne weiter zum Narren machen, schliesslich beginnt in der Stadt Luzern morgen die Fasnacht. Viel Spass!
Jeder der unser Land achtet und unsere Werte Teilt, sich solidarisch an den Bürgerpflichten beteiligt und sich mit unserer Neutralität, Volkssouveränität und Unabhängigkeit des Landes identifiziert und diese Werte Verteidigen und leben will und für seinen Unterhalt und seiner Familie aufkommt soll CH-Bürger werden, wenn er es denn will.
Natürlich sollen es weder Terroristen noch kriminelle sein, dass sehen naturgemäss Links-Grüne anders, warum diese Ausländer einbürgern wollen ist mir unklar, haben sie ja die Zerstörung unseres Landes auf ihre Fahnen geschrieben.
9. Februar 2020
“Im Aargau wird nur eingebürgert, wer zehn Jahre keine Sozialhilfe bezogen hat
Die Stimmberechtigten des Kantons Aargau haben einem der strengsten Bürgerrechtsgesetze der Schweiz zugestimmt. Auch andere Kantone verschärfen die Regeln des Bundes.” (ZITAT)
Mehr hier:
nzz.ch/schweiz/aargauer-einbuergerung-ld.1539428
Damit gehen diese Kantone auch der erleichterten Einbürgerung an den Kragen.
18. Februar 2020
Das Duo Meyer und Wermuth kandidiert für das Präsidium der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz: U. a. wollen sie eine Offensive für die Einbürgerung ab Geburt lancieren.
Die beiden sind der Ansicht, dass die Schweizer Demokratie in dieser Beziehung nur halbfertig sei. «Wer hier lebt, gehört dazu», liest man in ihrem Programm. Ihr separater Fokus auf die Immigrantenrechte unterscheidet sich nur hier vom Programm des Duos Seiler/Reynard.
watson.ch/schweiz/sp/439893853-cedric-wermuth-und-mattea-meyer-wollen-die-sp-umkrempeln-das-programm
Oha schon wieder gelöscht und neu eingestellt. Diesmal waren es wohl nicht nur die dislike sondern auch noch der Kommentar der dem Herren nicht gepasst hat.
Wie schon oft gesagt, es geht hier nicht um den erleichterten Erwerb eines Schweizer Passes sondern um die Einbürgerung. Nach der Einbürgerung kommt man problemlos an einen Pass unseres Landes.
Der Kanton Aargau erhöht offenbar die Hürden für Einbürgerungen, statt alle im Kanton arbeitenden Ausländer einzubürgern. In der Schweiz ist ein Drittel der der erwachsenen Steuernzahlenden im Stimmrechtsalter nicht stimm- und wahlberechtigt …
Immer noch geht es mit den Einbürgerungen nicht vorwärts, und in den Parlamenten sind Mitglieder mit Immigrationshintergrund immer noch untervertreten. Noch nie haben deshalb die sozialdemokratischen Kantonalparteien so viele Kandidierende mit Immigrationshintergrund auf ihre Listen gesetzt, so im Kanton Luzern Hasan Candan.
https://hasancandan.ch
Die SP Schweiz hat bei Menschen mit Migrationshintergrund einen guten Ruf. Deshalb werden diese von den Wahlhelfern der SP ab morgen bis zu den Wahlen am 22. Oktober speziell angesprochen.
Stimm- und Wahlrecht für Ausländer:innen?
Wer sich in der Schweiz politisch beteiligen möchte, schafft den Einbürgerungstest mit etwas Vorbereitung locker, jedenfalls schneller als die theoretische Fahrprüfung. Wir haben schon genug eigene unbedarfte Stimmbürger:innen, die entweder mangels politischem Interesse oder politischer Bildung nicht zur Urne gehen.