Bis 2018 müs­sen die Kan­tone das Raum­pla­nungs­ge­set​​​​​​​​​​​​​​​z (RPG) um­set­zen. Dazu gehört eine Ab­schöp­fung von MIN­DES­TENS 20% des duch Ein­zo­nung rea­li­sier­ten Mehr­werts des Bo­dens, mit der Aus­zo­nun­gen ent­schä­digt wer­den sol­len. Of­fen­bar wird nun Wi­der­stand da­ge­gen ge­leis­tet, dass Ge­mein­den diese 20% per Ver­fü­gung ein­for­dern. Man war­tet auf einen Bundesgerichtsentsche​​​​​​​​​​​​​​​id.

“We​g​w​e​i​s​e​n​d​ in Bezug auf die Möglichkeiten der Gemeinden, Mehrwertabgaben nicht nur vertraglich, sondern hoheitlich, das heisst per Verfügung abzuschöpfen, wird ein Bundesgerichtsurteil sein, das die Baselbieter Gemeinde Münchenstein anstrengt. Sie wehrt sich dagegen, dass sich Kantonsregierung und Kantonsgericht der von ihr basierend auf dem Bundesgesetz beschlossenen Mehrwertabgabe in den Weg gestellt haben. (…)”

(nzz.ch/schwei​​​​​​​​​​​​​​​z/umset​z​u​n​g​-​d​e​s​-​r​a​​u​​m​​p​​l​an​un​gs​​ge​​se​​tz​​es​​-u​​m​s​​t​r​​i​tt​e​ne​-​k​o​s​t​e​n​-​d​e​r​-​u​​r​b​a​​n​isi​​e​run​​​g​-ld​​​.​109​​​5​69​)​​​

O​f​​fen​b​a​​​r wird auch versucht, bei Aufzonungen diese gesetzliche Mindestabschöpfung von 20% zu unterschreiten.

Mehr hier, unter dem Titel “Umstrittene Kosten der Urbanisierung”:

(nzz.​​​​​​​​​​​​​​​ch/schw​e​i​z​/​u​m​s​e​t​z​u​​n​​g​​-​​d​es​-r​au​​mp​​la​​nu​​ng​​sg​​e​s​​e​t​​z​es​-​um​s​t​r​i​t​t​e​n​e​-​k​o​s​​t​e​n​​-​der​​-​urb​​​a​nis​​​i​eru​​​n​g-​l​​​d​.1​0​​95​69​)​​​

D​ie​ gesetzliche Mehrwertabschöpfung per Verfügung darf und muss von den Gemeinden umgesetzt werden: Sind Sie auch dieser Meinung? Wie begründen Sie diese?

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​​13.​ Dezember 2019

Hier versuche ich, ein wichtiges aktuelles Thema zu entwickeln. Heute 2019 hat dieser BLOG bereits 3000 Leserinnen*.

(* Männer sind mit gemeint; sie sind im Begriff enthalten.)

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6​​. März 2020

Die Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern informiert:

“Der Grosse Rat hat in der Herbstsession 2019 die Bestimmungen zum Ausgleich von Planungsvorteilen (Mehrwertabschöpfung)​​​​​​​​​ im Baugesetz teilweise angepasst. Mit einer Änderung der Bauverordnung (BauV) hat der Regierungsrat im Januar 2020 die nötigen Ausführungsbestimmung​​​​​​​​​en zur Mehr- wertabschöpfung erlassen und zudem eine Präzisierung bei den Bestimmungen zum Schutz des Kultur- landes beschlossen. Die geänderten Bestimmungen im BauG und in der BauV treten am 1. März 2020 in Kraft.”

https://ww​​​​​​​​​w.jgk.be.ch/j​g​k​/​d​e​/​i​n​dex/d​ir​ek​ti​on​/o​rg​an​​is​​ati​on/​agr​/ak​t​ue​l​l.​a​ss​e​tref​/​dam​/​doc​u​men​t​s/J​​G​K/A​GR​/de​/o​rga​​ni​sat​​io​n/A​​ktuel​l​​/Aend​e​​runge​n​​​%20Ba​uG​​%20un​d%​​2​0Bau​V_​​A​npas​sun​g​​en%2​0Me​h​​rwer​tab​​s​​choepfun​​g​​%20u​nd%2​​0​​Kult​urla​nd​​​schu​tz_d​e.​​​pdf​​

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​​9. Mai 2020

 
Immer wieder leisten uneinsichtige Kommunen Widerstand gegen die Umsetzung der Bundesvorschriften – so die Gemeinde Weggis:

“Kanton Luzern will Zersiedelung stoppen: Nun kämpft die Rigi-Gemeinde um ihr Bauland

Die Rückzonungen treffen Weggis hart. Der Gemeinde droht der Verlust von fast 12 Fussballfeldern Bauland. Nun erhofft sich der Gemeinderat «mehr Offenheit» vom Kanton.”

https://​​​​​​www.luzernerzeit​u​n​g​.​c​h/zentralsc​hw​ei​z/​lu​ze​rn/kan​ton​-lu​zer​n-w​ill​-​zers​iede​lung​-sto​p​pen​-​nun-k​aempf​t-r​ig​i-g​em​ein​de-um-​​sein-b​​auland​​-ld.1​21​9042

In​zwisc​he​n​ hat sich auf dem Rigi aber auch ein starker Widerstand gebildet, vor allem auch gegen die Pläne der Bahnen. An diesem Widerstand kommt die Gemeinde Weggis nicht mehr vorbei. Der Initiant, René Stettler, ist aber aus seinem Verein “«Ja! zu Regina Montium» ausgetreten, weil dieser nun für ihn zu wenig hart auftritt. Er hält an seiner Kritik und an seinen klaren Forderungen fest. (rs at rene-stettler.​​​​​​ch)

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20​. Mai 2020

Dieser Blog hat heute bereits 4000 Leserinnen* erreicht.

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13. Oktober 2020

Der Mehrwertausg​​​​leich korrigiert die mit der Raumplanung verbundene ungleiche Verteilung von Nutzungschancen. Um Rückzonungen zu finanzieren, hat das Bundesparlament im revidierten RPG eine Mindestabgabe von 20 Prozent für neue Einzonungen vorgesehen. (densipedia)

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19. Oktober 2020

Dieser Blog hat bis heute 5000 Leserinnen*. Alle meine Blogs zusammen stehen bereits auf 412000 Aufrufen.

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Comments to: MEHRWERTABSCHÖPFUNG: SCHLUSS MIT DEN ILLEGALEN “HÄRTEFALLREGELUNGEN”!
  • August 8, 2016

    Der Kanton Luzern sieht vor, dass Planungsvorteile aus Einzonungen mit einer Mehrwertabgabe von nur MAXIMAL 20 Prozent ausgeglichen werden sollen. Bei Um- und Aufzonungen sollen die Luzerner Gemeinden die Möglichkeit erhalten, bis maximal 20 Prozent der dadurch entstehenden Mehrwerte abzuschöpfen. Luzern geht also nicht über den vom Bundesgesetz vorgeschriebenen Mindestsatz hinaus.

    (vlp-aspan.ch/de/​aktuell/lu-mehrwertab​schoepfung-von-maxima​l-20-prozent-geplant)​

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  • August 9, 2016

    Solche Verzerrungen entstehen immer, wenn der Staat meint, korrigierend in Marktpreise eingreifen zu müssen. Hernach für solche Verwerfungen einer Planwirtschaft auch noch Geld zu verlangen ist nicht nur eine Frechheit, sondern bestätigt die stattfindende erodierende Besitzstandwahrung und den stetigen Verlust der vielbeschworenen Rechtssicherheit.

    ​Früher war die AHV nur zu 60% – später zu 80% und heute zu 100% zu versteuern.

    Leibre​nten werden mit unverschämten 40% bersteuert, obwohl, ganz besonders in Zeiten von Negativzinsen, gar kein Gewinn anfällt, sondern diese nur zur Sicherung einer monatlichen Rente und/oder Schutz vor sich selbst abgeschlossen werden. Es ist reiner Kapitalverbrauch, wobei die Versicherung auf den frühen Tod des Rentners spekuliert, der Rentner hingegen auf ein langes Leben.

    2006 kam dann die Streichung der, von Arbeitnehmern vorfinanzierten IV-Ehepaarrente durch die SVP-Initiative (5. IV-Revision), womit den 81’000 Ehepaaren im Schnitt 480 Franken monatlich gestohlen wurde – und kulminierte 2010 in der Verwässerung des Wirte-Eigentums, wobei diese immer mehr Verfügungsgewalt über ihr Eigentum verloren. Restaurants und Bars wurden einfach per Dekret als “Öffentlichkeit” bezeichnet und so ein gravierender staatlicher Eingriff in die Handels-. und Gewerbefreiheit vollzogen.

    Weiter geht es mit den vielen Leistungskürzungen. Genannt seien hier AHV und Zweite Säule. Es ist in meinen Augen kein Dienst am Volk, wenn vollmundige Versprechen nicht eingehalten werden. Der Arbeitnehmer hat seine Gegenleistung ein Leben lang erbracht, einzig um dann vom Staat weiter ausgenommen zu werden. Er wird einfach vertragsbrüchig. Viele haben bereits heute enorme Lücken in der Altersvorsorge, weil dauernd die Parameter geändert werden und stets weitere Änderungen hinzukommen. Das Perfide daran ist, daß man sich in der Schweiz nicht eigenverantwortlich und in weiser Voraussicht überversichern darf, der Staat aber mit seinen stetigen Eingriffen auf diese Weise jeden in die Unterversicherung treibt. So kann er, geschützt durch das Gewaltmonopol, seine kleingeistigen Machtgelüste weiter am Volk abreagieren, es demütigen und gängeln,

    Durch den Inflationsschutz dient auch Landbesitz der Altersvorsorge; nicht umsonst investieren Pensionskassen massiv in Land und Boden und treiben die Kosten in die Höhe.

    Der Staat und seine einst gemachten Versprechen oder eingegangenen Verträge mit der Bevölkerung müssen vorhersehbar bleiben, ansonsten ist der Legislative zu Recht nicht mehr zu trauen.

    Carolus Magnus

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    • Juli 19, 2021

      “Solche Verzerrungen entstehen immer, wenn der Staat meint, korrigierend in Marktpreise eingreifen zu müssen. Hernach für solche Verwerfungen einer Planwirtschaft auch noch Geld zu verlangen ist nicht nur eine Frechheit, sondern bestätigt die stattfindende erodierende Besitzstandwahrung und den stetigen Verlust der vielbeschworenen Rechtssicherheit.”



      Der Mehrwert des Bodens nach der Einzonung entsteht nicht durch eine “Verzerrung” sondern durch die Höhe der Ausnutzungsziffer, Herr Magnus.

      Vor der Einzonung und auch nach der Überbauung entstehen der Allgemeinheit viele Infrastrukturkosten: Bau einer S-Bahn-Station, Strassen, Schulen, etc. Nach dem Willen der Abstimmenden, nicht aus Frechheit (!), geht deshalb ein Teil dieses nicht vom Bodeneigentümer sondern von der Allgemeinheit geschaffenen Mehrwerts des Bodens an Gemeinde und Kanton.

      So stehen den Milliarden an Steuergeldern für den Bau einer S-Bahnstation im Einzugsgebiet dieser Station ein vielfacher Mehrwert des Bodens gegenüber.

      Gewinne​​ privat – die Schulden dem Staat?

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    • Juli 19, 2021

      Ihr ZITAT: «Der Mehrwert des Bodens nach der Einzonung entsteht nicht durch eine “Verzerrung” sondern durch die Höhe der Ausnutzungsziffer, Herr Magnus.»

      Falsch, Herr Oberli, der Mehr- oder Minderwert entsteht durch die Ein- resp. Auszonung, die ein staatlicher Eingriff in die Marktpreise des Landbesitzes und Eigentums bedeutet.

      Carolus Magnus

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  • Oktober 4, 2016

    Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat am 20. September 2016 dem revidierten Baugesetz mit grosser Mehrheit zugestimmt. Neu wird bei Einzonungen eine Mehrwertabgabe von mindestens 20 % erhoben. Die Gemeinden können die Abgabe auf 30% erhöhen.
    Die zentrale Bestimmung ist der neue § 28a. Er lautet wie folgt (Abs. 1 und 2):

    ZITAT
    1 Die Grundeigentümerinnen und -eigentümer, deren Grundstücke in eine Bauzone eingezont werden, leisten eine Abgabe von 20 % des Mehrwerts. Der Einzonung gleichgestellt ist die Umzonung innerhalb Bauzonen, wenn das Grundstück vor der Umzonung in einer Zone liegt, in der das Bauen verboten oder nur für öffentliche Zwecke zugelassen ist.

    2 Die Gemeinden können den Abgabesatz auf höchstens 30 % erhöhen und in verwaltungsrechtliche​​n Verträgen Leistungen vereinbaren, die den Ausgleich anderer Planungsvorteile bezwecken.
    ZITAT

    ​​Der Gemeinderat muss rechtzeitig Transparenz über zu erwartende Abgaben schaffen:

    “Der Mehrwert auf Grundstücken ist das Resultat einer Änderung des Nutzungsplans (zB. Landwirtschaftsland mit einem Wert von CHF 5.-/m2 wird zu Bauland mit einem Wert von CHF 1’000.-/m2). Die betroffenen Grundeigentümer sollen im Zusammenhang mit der Zonenplanänderung erfahren, wie hoch die Abgabe auf dem Mehrwert ist. Das BauG schreibt dazu ein zweistufiges Vorgehen vor (§ 28b BauG). Erste Stufe: Der Gemeinderat orientiert zum Zeitpunkt der öffentlichen Auflage des Nutzungsplanentwurfs aufgrund von Schätzungen durch das kantonale Steueramt über die voraussichtliche Höhe der Abgabe. Zweite Stufe: Er erlässt eine Verfügung über die definitive Höhe, sobald der Nutzungsplan genehmigt und anwendbar ist. Massgeblich für die Festlegung der Höhe der Abgabe und die Bestimmung der abgabepflichtigen Personen ist der Zeitpunkt der Genehmigung. Durch dieses Vorgehen besteht von Beginn weg Transparenz über allfällige Mehrwertabgaben. Der Gemeinderat erhebt die Mehrwertabgabe bei Veräusserung des Grundstücks oder wenn eine Baubewilligung erteilt worden ist (§ 28d BauG).”

    (pfisterer​​.ch/de/newsletter/ne​w​sletter_september_2​01​6)

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  • Dezember 15, 2016

    Offenbar schafft kantonale Passivität Spielraum für Gemeinden …

    “Gemeinden dürfen auf den Mehrwerten, die durch Ein- und Aufzonungen von Bauland geschaffen werden, in Eigenregie Abgaben erheben, wenn die Kantone diesen Bundesauftrag nicht oder nur rudimentär regeln. Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Baselbieter Gemeinde Münchenstein auf Mehrwerten aus Einzonungen eine Abgabe von 40 Prozent und auf Mehrwerten aus Aufzonungen eine solche von 25 Prozent einfordern kann. Es begründet dies damit, dass der Kanton Basel-Landschaft den Bundesauftrag, ein solches Instrument verbindlich einzuführen, noch nicht umgesetzt hat.”

    http://www.n​​zz.ch/schweiz/aktuel​l​e-themen/mehrwertab​ga​be-kantonale-passi​vit​aet-schafft-spiel​raum​-fuer-gemeinden-​ld.13​5085

    Das Bundesgericht macht den Kantonen Beine.

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  • Juni 20, 2019

    Am 30. April 2019 müssen die Kantone die Mehrwertabschöpfung im kantonalen Recht verankert haben.

    Das revidierte Raumplanungsgesetz des Bundes enthält seit dem 1. Mai 2014 (!) die gesetzlichen Mindestanforderungen des durch die Kantone einzuziehenden Mehrwertes, der sich aus raumplanerischen Massnahmen ergeben kann.

    walderwyss.c​om/publications/2496.​pdf

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  • Juni 23, 2019

    Ach hören Sie doch auf zu heucheln, Herr Oberli. In Wahrheit möchten Sie doch nicht „den Mehrwert abschöpfen“ sondern ganz einfach „den Wert mehr abschöpfen“.
    Wenn’s nach Ihrer sozialistischen Ideologie ginge müsste es heissen: „Werte grundsätzlich abschöpfen“…

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    • Februar 7, 2022

      Es geht hier um einen Kompromiss, dem die \”bürgerlichen\” Abstimmenden zu einer demokratischen Mehrheit verholfen haben, Herr Knall. Mit meiner persönlichen sozialdemokratischen Haltung hat es nichts zu tun.

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  • Juni 23, 2019

    Je mehr Linke und Grüne am Machthebel des Staates sitzen um so mehr betätigt sich dieser Staat als brutaler Abzocker am Volk.

    In Frankreich hat das Volk mit den Gelbwesten reagiert.

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    • Juni 24, 2019

      Jetzt sind also demonstrierende Arbeiter und Unterprivilegierte “rechtsstehende Personen”.

      Das ist die Logik z.B. der DDR Kommunisten und anderer wie in Venezuela, wie Tief kann man noch sinken ?

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  • Juni 23, 2019

    2. April 2019

    Bund gibt nun dem Kanton Luzern bei Einzonungen den Tarif durch. Werden Grundstücke zu Bauland eingezont, muss der er MINDESTENS 20 Prozent des Mehrwerts abschöpfen, wie vom Bund vorgegeben – nicht HÖCHSTENS 20 Prozent. Der Kanton Luzern wollte viele Eigentümer sogar von der Abgabe befreien – nun droht ihm ein Einzonungsstopp.

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  • Dezember 9, 2019

    1. Dezember 2019

    Im Kanton Luzern galt seit dem 1. Mai 2019 ein Einzonungsstopp, weil die kantonale Mehrwertabgaberegelun​g die Vorgaben des Bundesrechts nicht erfüllte. Da der Kanton Luzern inzwischen seine Regelung angepasst hat, hat der Bundesrat den Einzonungsstopp per 1. Dezember 2019 aufgehoben. Die kantonale Gesetzesänderung, mit der die Grenze für die Abgabefreiheit beim Mehrwertausgleich von CHF 100‘000.00 auf neu CHF 50‘000.00 gesenkt wird, ist am 1. Dezember in Kraft getreten.

    Nach:
    m​ehrwertabgabe.com/bun​desrat-aufhebt-einzon​ungsstopp-im-kanton-l​uzern/

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  • Dezember 10, 2019
  • Dezember 11, 2019

    Herr Oberli, sie bedienen immer wieder alte Blogs, trotzdem weiss niemand, wer diese wirklich eingebracht hat. Sie hatten ja bis jetzt mehrere Namen und waren einmal SP- Mitglied , dann eine Periode mit SVP Mitglied. Jetzt sind Sie laut vimentis ohne Parteizugehörigkeit. Was Sie veranstalten zeigt, wie unglaubwürdig Ihre Artikel und Ihre Kommentare sind. Hier eine Kopie von einem anderen Vimentis Kommentator.

    https​://pixabay.com/d​e/ph​otos/alter-mann-m​ann​-gesicht-senior-12​08​210/

    Oben stehender Link zeigt ein ehemaliges Fakefoto (Profilbild) von Ihnen. Dieser Blog exitiert seit 2016, seit dieser Zeit waren Sie schon folgende Herren:
    Oberli, von Wildenstein, Beck und ? und welche Damen ? , können Sie uns die Namen verraten oder bleibt alles im Hintergrund ohne klare Stellungnahme ?
    Wer glaubt Ihnen noch ? Schön wäre ein wenig Ehrlichkeit ohne Protzerei.

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  • Februar 7, 2022

    Offenbar werden u. a. in den Gemeinden des Wynentals die demokratisch beschlossenen Bau- und Zonenordnungen sowie die Rückzonungsauflagen eingehalten. Es gibt keine Meldungen darüber, dass die Behörden gegen zu hohe unbewilligte Ausnützungen von Bauzonen eingeschritten wären.

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  • Februar 9, 2022

    Triengen ist eine von 21 Gemeinden im Kanton Luzern, die Bauland in die Landwirtschaftszone rückzonen müssen, denn gemäss der Kantonsregierung verfügt Triengen über zu viel Bauland. Vor allem die Ortsteile Winikon mit 1,4 Hektaren Bauland zu viel und Kulmerau mit 1,2 Hektaren waren betroffen. Insgesamt sollten 3,11 Hektaren rückgezont werden. Insbesondere in Kulmerau traf dieses Vorgehen auf Widerstand.

    Triengen hat die Rückzonungen deshalb nochmals aufgelegt. Die Grundeigentümer profitieren nun von einer \”Härtefallregelung\”. Bei der ersten Auflage im Jahr 2021 hatte es unberechtigte Einsprachen der Grundeientümer gehagelt. Nun hat sich die Gemeinde bei einigen Grundstücken mit den Eigentümern \”geeinigt\”.

    Die Umweltverbände hatten Einsprachen gemacht, weil die \”Härtefallregelungen\” zugunsten der Grundeigentümer ungesetzlich ist. Nun wurden diese berechtigten Einsprachen zurückgewiesen …

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  • April 20, 2022

    Der Kanton Zürich prüft, welche Weiler weiterhin einer Bauzone angehören sollen. In rund der Hälfte von ihnen könnte es zu Rückzonungen und Bauverboten kommen. Dies stösst auf Kritik der Betroffenen. Gemeinden und Privatpersonen drohen finanzielle Einbussen.

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