Der Initiativtext sollte jeder gelesen und (hoffentlich) verstanden haben. Die Personenfreizügigkeit ist keine Einbahnstrasse. Es gibt Schweizer, welche im Ausland arbeiten. Es gibt Schweizer, welche im Ausland einkaufen. Es gibt Schweizer, welche einen Partner mit anderer Nationalität haben. Dazu das Interview in «20 Minuten» https://www.20min.ch/story/bundesrat-cassis-stellt-sich-den-fragen-der-leser-661337982656. Auch hier die Aussage: Die Schweiz lässt so viele Fachkräfte zu, wie sie die Wirtschaft braucht. Eine Annahme der BGI würde daran nichts ändern.
Auch weise ich nochmals auf das Abkommen für die Arbeitslosenversicherung CH – DE aufmerksam: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19820268/199408010000/0.837.913.6.pdf
Diskutiert wurde auch die Auswirkung der Personenfreizügigkeit auf die Zahl der Sozialhilfebezieher: Die EU strebt für ihre Bürger mit der Unionsbürgerschaft ein faktisches Niederlassungsrecht samt Zugang zur SozialhilfeDie Sozialhilfe, auch Fürsorge genannt, sichert die Existen... in der Schweiz und im Gegenzug dasselbe Recht für Schweizerbürger im EU-Raum an. Die Schweiz hat diesen Vorschlag bisher abgelehnt https://de.wikipedia.org/wiki/Personenfreiz%C3%BCgigkeit Weshalb abgelehnt wurde, entzieht sich ebenso wie die diesbezüglich treibende Kraft meiner Kenntnis.
Eine Annahme führt aus meiner Sicht unnötig zu Rechtsunsicherheit. Denn Unklar ist, ob was Neues ausgehandelt werden kann. Bei den Bilateralen I dauerte es beinahe 8 Jahre … so auch im bereits erwähnten Interview von BR Cassis nachzulesen.
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