Sie ist omnipräsent, die EU-Diskussion.
In Tagesanzeiger, Blick, Schweizer Fernsehen usw. wird eifrig über die Souveränität der Schweiz, den EWR und die EU berichtet und diskutiert. Nicht nur „Avenir Suisse“, welche den bilateralen Weg für gescheitert erklärt und neue Perspektiven aufzeigen will, sondern auch unsere Bundesräte predigen bei jeder Gelegenheit, dass der Druck grösser und die Verhandlungen mit der EU schwieriger würden. Mann müsse neue Wege suchen heisst es, vorgeschlagen wird zum Beispiel ein Rahmenabkommen welches die automatische Übernahme von EU-Recht beinhaltet oder einen neuen Anlauf zum EWR-Beitritt.
Gleichzeitig tönt es aus Brüssel, man wolle erst wieder Sachverhandlungen führen wenn „die institutionellen Fragen geklärt sind“. Was das heisst ist klar: „Entweder ihr akzeptiert unsere Institutionen und passt eure den Unseren an oder wir reden nicht mehr über Sachfragen“ in meinen Augen ist dies reine Erpressung. Es sollte uns jedoch gar nicht aus der Ruhe bringen, denn wir haben keine grossen Interessen an Sachfragen, für uns ist einzig ein Stromabkommen erstrebenswert, die EU hingegen hat zahlreiche Interessen und somit Forderungen an die Schweiz. Das Problem ist, dass der BundesratDer Bundesrat der Schweiz bildet die Exekutive bzw. Regierun... dies nicht einsehen will und mit dem Ziel des EU-Beitritts dem Druck Schritt für Schritt nachgibt. Darum weigert er sich bis heute, das Beitrittsgesuch, welches in Brüssel eingefroren ist, zurückzuziehen, was unsere Verhandlungsposition erheblich schwächt!
Aber auch das momentane ParlamentDas Parlament ist in demokratischen Verfassungsstaaten die V... strebt den EU-Beitritt an, mehr als die Hälfte des Nationalrats hat ein Papier unterschrieben, welches diesen fordert. Warum man davon nichts weiss? Weil die Parlamentarier genau wissen, dass ein Beitritt beim Volk chancenlos ist, doch sie hoffen, dass sich die Zeiten ändern, dass die Schweiz noch mehr unter Druck gerät, dass wir diesem Druck mehr und mehr nachgeben, bis wir de facto Mitglied sind und der Beitritt nur noch Formsache ist. Dies gilt es mit aller Kraft zu verhindern!
Es ist mir ein Anliegen, als junger Bürger meine Gedanken zum Thema zu äussern, denn die Frage nach Annäherung (EWR, Rahmenabkommen) oder Beitritt zur EU ist immer die Frage nach der Souveränität der Schweiz und diese ist existentiell! Warum?
Im Jahre 1291 schworen die drei Vertreter der Kantone Uri, Schwyz und Unterwalden den Rütlischwur und gründeten somit die Eidgenossenschaft. Dabei standen zwei bedeutende Forderungen im Zentrum: Erstens: wir akzeptieren keine fremden Richter und zweitens: wir zahlen keine Steuern an fremde Vögte. Darum also haben sich die alten Eidgenossen zusammengeschlossen und bis heute ist dies der Grund zur Existenz der Schweiz.
Es sind diese beiden simplen aber bedeutenden Forderungen die den Wunsch nach Unabhängigkeit ausdrücken und dieser Wunsch ist der einzige Grund warum unser Land existiert!
Die Schweiz hat keine verbindenden Elemente einer Nation: Wir haben weder eine gemeinsame Sprache noch eine gemeinsame Konfession, es gab nie einen König der uns vereinte, die Schweiz besteht aus verschiedenen Kulturen (von Beginn weg), es gibt Land- und Stadtbevölkerung, verschiedene Kantone und wir sind nicht Angehörige einer gemeinsamen Ethnie. Es gibt also praktisch nichts, was dieses Land zusammenhält und doch ist die Schweiz eine gut funktionierende, fortschrittliche und (seit 1848) friedliche Gesellschaft. Wir sind eine Willensnation und das Einzige was uns verbindet ist der Wille zur Freiheit und Unabhängigkeit!
Diesem Willen mussten Schweizerinnen und Schweizer durch die ganze Geschichte immer wieder neu Ausdruck verleihen. Nicht nur als unsere ganze Nachbarschaft unter den Habsburger Monarchen stand, sondern auch als halb Europa von den Nazis eingenommen und die Schweiz genauso umzingelt war. Immer gab es jene, die sagten, man müsse sich anschliessen oder zumindest darüber diskutieren. Immer gab es jene die sich einem Kaiser oder Führer, einer grösseren Nation oder einem politischen Gebilde unterwerfen wollten, um auf einen Schlag alle Probleme und Verantwortung los zu sein, aber damit auch alle Freiheit aufzugeben.
Zum Glück waren immer jene in der Mehrheit, die sich auf die alten Werte besannen, welche nicht schwierig zu verstehen sind: Wir akzeptieren keine fremden Richter und wir zahlen keine Steuern an fremde Vögte: Sprich: Freiheit, Unabhängigkeit und Selbstbestimmung. Daran hat sich seit 719 Jahren nichts geändert.
Der Grund warum es die Schweiz als unabhängiges Land gibt, ist die Tatsache, dass Schweizerinnen und Schweizer unabhängig sein wollten und wollen. Es stellt sich nun die Frage, was denn eine Schweizerin oder ein Schweizer überhaupt ist, wenn uns ja nichts verbindet ausser unserem Willen? Meiner Meinung nach ist genau dieser Wille das zentrale Element, denn das Dokument mit der schönen Beschriftung „Schweizer Pass“ kann heute jeder erwerben.
Diese Feststellung mag etwas irritieren, ich möchte mich erklären:
Lösen wir den Grundsatz der Souveränität auf, so existiert die Schweiz nicht mehr, vielleicht noch als Begriff, doch der Urgedanke unseres Landes wäre damit zerstört, denn unser Existenzgrund ist ja gerade die Unabhängigkeit! Somit ist für mich klar: Wer der EU beitreten will, kann kein Schweizer sein. Dies klingt vielleicht ziemlich radikal und ich möchte keinesfalls den Eindruck erwecken, ich würde Andersdenkende nicht akzeptieren. Im Gegenteil, die Meinungsfreiheit ist eines unserer höchsten Güter und auch wenn ich eine Meinung bis zu meinem Lebensende bekämpfen werde, werde ich mich genauso dafür einsetzen, dass jeder sie verbreiten darf!
Und natürlich darf jeder für den EU-Beitritt sein, genauso wie es bereits in den Anfängen der Eidgenossenschaft immer Leute gab die sich lieber einem König unterwerfen wollten. Es ist jedoch nicht möglich, dass ein EU-Befürworter ein echter Schweizer sein kann, denn die Schweiz war und ist immer das Alternativ-Modell zum zentralistischen Gross-Europa, sei es jenes der Habsburger Monarchen, jenes der Nazis und Faschisten, jenes der Kommunisten oder jenes der Brüsseler-Bürokraten. Die Schweiz ist und bleibt die Alternative, ist dies eines Tages nicht mehr so, dann existiert dieses Land nicht mehr.
Als die Schweiz 1992 über den Beitritt zum EWR abstimmte war ich 1 Jahr alt, wenn ich heute das knappe Resultat von 50.3% Nein Stimmen betrachte, verkrampft sich mein Magen. Um ein Haar hätten die Bewohner der Schweiz dieses Land aufgegeben, denn wären wir damals beigetreten, dann wäre der EU-Beitritt heute beschlossene Sache. Ich bin jedoch allen dankbar, die dafür gesorgt haben, dass es anders kam. Und heute sollten wir uns alle für die Souveränität unseres Landes mitverantwortlich fühlen, damit auch unsere Nachfahren stolz sein können auf das Land von Demokratie und Freiheit.
Einstehen für die Schweiz!
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Kommentare anzeigen Hide commentsBezüglich CH-Geschichte und unabhängigkeit: Text aus dem angegebenen Link kopiert
http://www​.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D6626-1-4.php
Anfang des 17. Jh. beteiligte sich die Eidgenossenschaft nicht mehr am Reichsleben. Die während des Dreissigjährigen Kriegs erfolgreich betriebene Neutralitätspolitik und die Verschonung des Landes vom Krieg stärkten das Zusammengehörigkeitsgefühl. Die völker- und reichsrechtl. Stellung des Corpus helveticum und der einzelnen Orte blieb aber ungeklärt. Insbesondere die erst 1501 der Eidgenossenschaft beigetretenen Reichsstädte Basel und Schaffhausen wurden vom Reichskammergericht weiterhin als Reichsglieder mit Beiträgen belegt und deren Bürger wurden vor das Gericht zitiert (so 1641/42, 1646). Es waren denn auch diese beiden Rheinstädte, die in den 1640er Jahren – unterstützt von Frankreich, das im eigenen Interesse die Schweiz auch völkerrechtlich aus dem Reichsverband herauslösen wollte – auf eine Klärung drängten und die Mission des Basler Bürgermeisters Johann Rudolf Wettstein an die Friedensverhandlungen in Münster und Osnabrück betrieben.
Im Westfälischen Frieden 1648 wurde der Schweiz die “Exemtion” vom Reich zugestanden. Mit diesem aus dem Reichsrecht entnommenen Begriff erhielt die Schweiz gegenüber den ebenfalls in die Unabhängigkeit entlassenen Niederlanden aus Rücksicht auf die Reichsstände eine schwächere und inhaltlich umstrittene Formel. Frankreich interpretierte die Exemtion sofort als völkerrechtl. Souveränität. Dieser Interpretation schlossen sich 1650/51 der Kaiser sowie später die meisten Völkerrechtler und wichtigen Reichsjuristen (z.B. 1731 Johann Jakob Moser) an. Andere Reichsjuristen betrachteten aber die Eidgenossenschaft bis Anfang des 19. Jh. als “höchstgefreiten” Reichsstand und zählten sie weiterhin zum Reich (so Ludwig Friedrich von Jan noch im Jahre 1801). Die Schweizer selbst brauchten nach 1648 einige Jahrzehnte, bis sie das ihnen fremde, moderne Konzept der Souveränität akzeptierten und sich als vom Reich vollständig gelösten, souveränen Staat begriffen. Zwar verzichteten die Basler bereits 1651 auf die Verlesung der kaiserl. Privilegien beim Bürgereid, aber Solothurn folgte erst 1681 und Schaffhausen erst 1714. Die vor 1648 noch zahlreich vertretenen Reichsinsignien auf Münzen, Standesscheiben und öffentl. Gebäuden verschwanden allmählich, wurden aber erst im 18. Jh. vollständig durch eigene Symbole ersetzt.
Nach 1648 bestanden trotz der Exemtion noch zahlreiche Bindungen ans Reich, der sog. nexus imperii. Mehrere Gebiete der heutigen Schweiz waren Reichsterritorium (z.B. Fricktal, Tarasp, nördl. Teil des Fürstbistums Basel) oder unterstanden – obwohl sie auf Schweizer Boden lagen – der Herrschaft von Reichsfürsten (Fürstentümer). Versch. Reichsstände besassen zudem v.a. in der nördl. Schweiz viele Güter und Rechte. Umgekehrt gehörten einigen Schweizer Institutionen (v.a. Bistümern und Klöstern) Herrschaften und Besitzungen im Reich. Die Fürstbf. von Basel und Chur besassen als Reichsstände Sitz und Stimme auf dem Reichstag und beteiligten sich an den Aktivitäten ihrer jeweiligen Reichskreise. Zudem gab es bis Ende des 18. Jh. in der Schweiz zehn geistl. Reichsfürsten. Die kath. Kirche der Schweiz war bis Anfang des 19. Jh. Teil der Reichskirche. Die letzten staatsrechtl. Bindungen verschwanden erst 1803 im Regensburger Reichsdeputationshauptschluss, der sämtliche noch vorhandenen Herrschaftsrechte von Reichsständen in der damaligen Helvet. Republik beseitigte.
Zwischen dem Corpus helveticum und dem H. und seinen Institutionen bildeten sich nach 1648 Beziehungen aus, wie sie zwischen zwei souveränen Staaten bestanden. Der Kaiser sowie einzelne Reichsstände unterhielten in der Schweiz zeitweise diplomat. Vertretungen. Die Schweiz, die noch keine beständige Diplomatie besass, liess sich in Wien durch Agenten vertreten, so ab 1750 durch Johann Jakob Müller von Mühlegg und dessen Enkel Ferdinand. Intensiv waren die Beziehungen zu den benachbarten Reichskreisen, v.a. zum Schwäbischen, und zu benachbarten Territorien der Reichsfürsten, wie etwa zu Montbéliard, Vorderösterreich, zur Markgrafschaft Baden, zum Tirol und zum Fürstentum Liechtenstein.
“Wir sind eine Willensnation und das Einzige was uns verbindet ist der Wille zur Freiheit und Unabhängigkeit!”
Ob das wirklich das einzige ist, was uns verbindet, könnte bestritten werden. Sollte es aber noch andere identitätsstiftende Werte geben, zu denen ein Wille besteht, dann könnten unter Umständen der logischen Schlussfolgerung “Wer der EU beitreten will, kann kein Schweizer sein.” die Prämissen fehlen. Und was dann von diesem Text bleibt, ist eine Verleumdung Andersdenkender als Vaterlandsverräter – wobei die Erwähnung der Unrechtsregime in diesem Zusammenhang schon ein bisschen geschmacklos ist.
Der politischen Diskusion würde es meines Erachtens gut tun, wenn man den anderen nicht Böswilligkeit und/oder Dummheit unterstellen würde. So schwer es einem manchmal auch fallen mag sich vorzustellen: Auch die politischen Gegner wollen nur das Beste für die Schweiz. Wenn man das aus den Augen verliert, hat man eine der wichtigsten Grundlagen der Demokratie eingebüsst.
“…und ist immer das Alternativ-Modell zum zentralistischen Gross-Europa, sei es jenes der Habsburger Monarchen, jenes der Nazis und Faschisten, jenes der Kommunisten oder jenes der Brüsseler-Bürokraten.”
Selbstverständlich ist es Ihnen unbenommen, offenbar unbelastet von allzu viel historischem Wissen, Ihre ganz persönlichen Ansichten zur schweizerischen Souveränität, über diejenige beliebiger anderer Staaten und Staatsgebilde und deren Struktur, sei sie nun zentral oder föderal in Vergangenheit und Gegenwart zum Besten zu geben. Nur, es richtig, zwar haben die Habsburger tatsächlich seit der Wahl König Albrechts II, 1438, mit Ausnahme Kaiser Karls VII. 1742–1745, alle römischen Kaiser bis zum Ende des alten Reichs 1806 gestellt. Aber ein zentralistischer Staat war das alte Reich und auch das Habsburgerreich mit Sicherheit nicht. Das alte Reich hat nur wenige feste Institutionen gekannt, bspw. den immerwährenden Reichstag zu Regensburg, den Reichshofrat in Wien und das Reichskammergericht zu Wetzlar, an dem noch der junge Goethe, der später zum Hofrat aufstieg, als Referendar wirkte. Die Auffassung dass das Reich aus wirklichen Staaten bestehe, kam sowieso erst sehr spät auf, erinnert sei in diesem Zusammenhang an Püttner (1725 – 1807), mit dessen Schriften sich diese Sichtweise erst breitere Bahn brach.
Herr Gregr, sie sehen ja nur die halbe Wahrheit! (Beweis: Foto)