1. Ausländer- & Migrationspolitik

Gericht in Deutschland erlaubt Muslïmen mehrere Frauen

Das Oberverwaltungsgerich​​​​​​​t Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein irakischer Flüchtling auf Kosten des deutschen Staates mit zwei “Ehefrauen” legal in Deutschland leben darf.

Dieses Gerichtsurteil dürfte für die einen den Horror bedeuten, für andere ist es eine erfreuliche Kultur-Bereicherung. In Deutschland darf man also eine staatlich (zivilrechtlich) anerkannte Zweitfrau haben, sofern man Moslem ist. Deutschland übernimmt islamische Gesetze und die Islamisierung des Landes schreitet unaufhörlich voran.

So heisst es im Text des Oberverwaltungsgerich​​​​​​​ts: “Ist ein politischer Flüchtling nach dem Recht seines Heimatlandes gültig mit zwei Ehefrauen verheiratet, von denen die erste bereits über eine Aufenthaltsbefugnis (in Deutschland) verfügt

und die zweite aufgrund von Duldungen seit mehreren Jahren an der Lebensgemeinschaft (mit einem bereits verheirateten Mann) teil hat,

so kann die Ausländerbehörde gehalten sein, auch der Zweitfrau (trotz Sozialhilfebezugs) eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen.”

Die Zweitfrau kann sich also als ledig mit Kindern anmelden, bezieht Sozialhilfe als ALLEINSTEHENDE mehr an Stütze, und inoffiziell die Mehrehe so in Deutschland pflegen.

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Fot​​​​o: Symbolbild/Crestock
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So richtig gearbeitet hat von diesen drei Personen übrigens nie jemand. Alle schöpften viele Jahren aus dem Vollen und bedienten sich aus den Sozialkassen. So kamen schnell monatlich mehrere tausend Euro zusammen von denen es sich gut leben liess und das, ohne dafür eine Hand rühren zu müssen.

Geklagt hatte die Zweitfrau. Der Beklagte, also der deutsche Staat, trägt auch die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Schlus​​​​​​​sfolgerungen:

1​.​ ​ Bekanntlich erlaubt die Scharia, die für jeden Korangläubigen verbindlich ist, eine Ehe mit bis zu vier Frauen, sofern sichergestellt ist, dass der Mann seinen (gleichberechtigten) Ehefrauen ein komfortables Leben (auch nach einer eventuellen Scheidung) bieten und sie auch alle gleichberechtigt im Ehebett zufriedenstellen kann. Da die Ehescheidung mit dem dreimaligen Ausruf „Ich verstosse dich“ vollzogen ist, macht die Vielweiberei für wohlhabende Moslemmänner auch keine grossen Probleme. Schön oder nicht, wenn dieser Brauch auch in der Schweiz legalisiert würde?

2. In Deutschland ist die Mehrfachehe zwar auch verboten, dennoch sind nicht wenige Muslime mit mehreren Frauen verheiratet. Durch eine sogenannte Imam-Ehe kann eine Frau nämlich problemlos zur Zweitfrau werden. Das sind Ehen, die von Geistlichen nach der Scharia geschlossen werden. Experten wie die Neuköllner Ehe- und Familienberater Kazim Erdogan und Abed Chaaban schätzen, dass zehn bis 20 Prozent aller Ehen zwischen Muslimen in Deutschland bereits nur religiös geschlossen werden. Sie sind rechtlich bedeutungslos, haben aber im muslimischen Kulturkreis gesellschaftlich manchmal einen höheren Stellenwert als staatliche (zivilrechtliche) Lebensbündnisse.

3.​​​​​​​ Durch diese Imam-Ehen kann das Verbot der Polygamie leicht unterlaufen werden. Wer da glaubt, dass Vielweiberei nur noch ein Hobby von arabischen Scheichs und Golf-Potentaten ist, der irrt. Die Vielehe gehört inzwischen wieder zur Lebenswirklichkeit muslimischer Migranten in Europa nicht offiziell, aber im Geheimen. Schätzungsweise leben 30 Prozent aller arabischen Männer in Polygamie. Während es in arabischen Ländern jedoch selbstverständlich ist, dass Männer für den Unterhalt einer Zweit- oder Drittfrau selber aufkommen und sich deshalb nur Reiche diesen Luxus leisten können, übernehmen das in Europa die Jobcenter, RAV, Sozialämter usw., sodass auch arbeitslose „Bürger“ der Gegengesellschaft auf Kosten des Steuerzahlers bequem und angenehm der Vielweiberei frönen können.

4. Möglicherweise ist die Vielweiberei auch mit ein Grund, dass immer mehr Männer zum Islam konvertieren? Nun ja, denn eigentlich haben mehrere Frauen, die dem Mann gehorsam zu Füssen liegen, vielleicht auch für den einen oder anderen europäischen Mann einen gewissen Reiz. Jedenfalls für uns Männer ist doch die Frage sicher prüfenswert: Wäre eine solche Kultur-Bereicherung für uns Schweizer Männer nicht auch eine gute Sache, darum überlegenswert?

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Comments to: Gericht in Deutschland erlaubt Muslïmen mehrere Frauen
  • Dezember 21, 2018

    Die monatliche Rente kommt immer wieder zurück, wenn der Rückfluss korrekt organisiert wäre!
    Eine Addition ist völliger Unfug! Sie erhalten auch immer die gleiche AHV – Rente aus dem gleichen Geldvolumen!

    Zudem​ ist es eine “Kann” Regel! Scheinbar werden die drei Menschen zur Abdeckung der Bedürfnisse der Menschen, nicht gebraucht. Die Kaufkraft sichert aber Arbeitsplätze!

    E​s gibt Männer, die froh wären, nur eine Lebenspartnerin zu haben? Neid?

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    • Dezember 30, 2018

      Herr Bender

      Sie schreiben – will man Sie denn einmal ernst nehmen – wortwörtlich was folgt:

      “Scheinbar werden die drei Menschen zur Abdeckung der Bedürfnisse der Menschen, nicht gebraucht.

      Die Kaufkraft sichert aber Arbeitsplätze!”

      Da​​ss diese drei Menschen, die von Sozialhilfe leben, von der Gesellschaft nicht gebraucht würden, ist doch 1. eine infame Unterstellung, Beleidigung und Verleumdung dieser Menschen. Und jetzt der Hammer ihrer Argumentationen: “Die Kaufkraft sichert aber Arbeitsplätze!”. Jetzt bitte Herr Bender, aktivieren sie doch mal ihre Hirnzellen richtig, damit wolen sie uns ernsthaft weismachen, dass selbst wenn wir ALLE von der Sozialhilfe leben würden, macht doch rein gar nichts, wir sichern dann ja ALLE Arbeitsplätze.

      Ich​ werde zukünftig auf solcherart hinrnlose Provokationen nicht mehr persönlich reagieren, ihnen hingegen aber dringend empfehlen mit ihrem persönlichen Hirn losen “Geldkreislauf/System​​” hier bei Vimentis endlich aufzuhören und persönliche Hilfe zu suchen bei einem diesbezüglich ausgebildeten fachlich kompetenten Arzt.

      Sie haben mir auch nie eine vernünftige Erklärung abgegeben, warum sie jahrzehntelang bei einer Bank denn selber gearbeitet haben, wenn denn der “Geldkreislauf/System​​” so irre sein soll, bis sie es persönlich “gemerkt” haben?.

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    • Dezember 30, 2018

      Genau Herr Gilbert Hottinger

      Wenn die Wahrheit, Provokation bedeutet, dann Gute Nacht ihr Hirnlosen!

      Im Einklang mit der Geldschöpfung (Abdeckung der Leistungserbringung),​ müssen die Bedürfnisse der Menschen abgedeckt werden. Die Kaufkraft fragt nicht nach Erwerbsarbeit, es kann auch mittels Automatisierung erfolgen!

      Wenn 90% der Bedürfnisse der Menschen mittels Automatisierung abgedeckt (Zukunft) wird, so muss das Geld zum Nutzer fliessen, andernfalls der Roboter auch nicht “arbeiten” müsste! Dieses Schlaraffenland wünscht sich scheinbar der Mensch!

      Die Geldschöpfung erzeugt keinen Mangel. Sie kann auch vom Staat zins- und schuldenfrei von der Zentralbank erhalten, an die Bevölkerung mit Umlage, wie heute, abgegeben werden!

      Oder meinen Sie, die Beschäftigung erzeugt von alleine, also ohne Schulden, das Guthaben zur Abdeckung der Bedürfnisse? In der arbeitsgeteilten Wirtschaft, tauschen wir gegenseitig unsere Arbeit oder Ersatzanspruch mit Geld aufgewogen!

      Dieses​ Geld besteht aus der Geldschöpfung, welche noch nicht wieder zum Bankkreditnehmer übertragen worden ist.

      Sie werden, mir nun erklären, wie Sie die Gelschöpfung verstehen?

      Weil ich wusste, wie das Geld zirkuliert, wollte ich an vorderster Front bei der Geldschöpfung mitwirken. Das Geldsystem ist nicht irre, die Umsetzung der Ökonomen und Regierenden (Sekte der Elite) sind reine strafrechtlich relevante Betrügereien!

      Ich zitiere Wirtschaftsprofessor William Mitchell, University of Newcastle, Australien, aus dem Buch “Die sieben unschuldigen, aber tödlichen Betrügereien der Wirtschaftspolitik”: “Die Verbreiter dieser Mythen sind nicht nur im Unrecht, sondern auch nicht schlau genug, um zu verstehen, was sie anrichten. Jede Behauptung, es doch vorher schon verstanden zu haben, wird zu einem Schuldeingeständnis – eine undenkbare Selbstbeschuldigung. Zu den Tölpeln, die “unschuldig” diese billigen Unwahrheiten weiterverbreiten, gehören Ökonomen, die Medien und vor allem die Politiker, Zitatende.

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    • Dezember 30, 2018

      @G. Bener

      1. Mit dem 1. Satz beleidigen sie schon wieder alle hier mit “ihr Gehirnlosen”. Dies ist eine weitere krasse Verletzung (wie z.B. die Verächtlichmachung, Verleumdung, keine rein sachbezogenen Stellungnahmen usw.) der Vimentis-Forumsregeln​.

      2. Auf meine Frage warum sie jahrzehntelang als Vorgesetzter bei einer Bank arbeiteten, ohne dieses Geldsystem schneller zu begreifen, an antworten Sie:

      “die Umsetzung der Ökonomen und Regierenden (Sekte der Elite) sind reine strafrechtlich relevante Betrügereien!”. Sorry aber dann haben sie jahrzehntelang lange Beihilfe zu diesen “Betrügereien” geleistet, was ebenso strafrechtsrelevant ist, wird mit Busse bis Gefängnis bestraft. Oder aber sie haben dies ca. 40 Jahre lang zu naiv nicht erkannt, dann gibt es mildernde Umstände.

      3. Ihre aus jedem Zusammenhang jeweils kopierte Zitate von Wirtschaftsprofessor William Mitchell, welche ja zutreffen mögen, bringen für den Leser hier aber rein gar nichts, sondern verwirren die nur noch, weil diese dann sehr irre wirken, völlig aus dem Zusammenhang gerissen. Schuster bleibe bei deinen Leisten, dann wirkt es mit Sicherheit normaler und auch etwas allgemein verständlicher.

      4.​ Tun sie dies fortan nicht, so leiden sie wahrhaftig unter einen krassen Narzissmus. Punkt.

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    • Dezember 30, 2018

      Herr Gilbert Hottinger

      1. Ich helfe Ihnen gedanklich auf die Sprünge:
      Ihre Meinung auf mich bezogen, meine Antwort ist auf Sie bezogen!
      “solcherart​ hirnlose Provokationen nicht mehr persönlich reagieren”
      Dann geben Sie eine Empfehlung ab, nicht mehr die Wahrheit zu schreiben, sondern den Betrugslehrmeinungen der Fakultät Ökonomie zu folgen!
      Hanebüchen!

      2. Sorry, Nein, das System ist ja nicht betrügerisch, sondern nur die Lehrmeinung, wie Geld entsteht und in Umlage zirkuliert. Daraus folgend wird der Virus Zahler indoktriniert, welcher niemals im Einklang mit der Funktion des Geldkreislaufes sein kann!
      Die Judikative sollte diese Betrügereien längst zur Anklage bringen.
      Sie können sich das Buch kaufen, oder die Leseprobe begreifen?
      Er meint die Betrügereien, welche ich laufend anmahne, also völlig im Zusammenhang mit meinen Ansichten!

      Wer die Wahrheit kennt, ist neben den Schuhen, wie Sie meinen. Wer den Betrügereien folgt ist ein wahrer Mitmensch! Absurd!

      Für Ihre Weiterbildung, damit Sie mich nicht mehr diffamieren:

      Prof.​ Dr. Mathias Binswanger, welcher das Geldsystem wie ich finde ebenso verständlich erklärt?

      https://w​ww.akb.ch/documents/3​0573/89695/wie-banken​-geld-schaffen.pdf/49​d9b11c-eeb9-5a15-e5cd​-bb7d5558bcd6?version​=1.1

      Oder auch Bernard Lietaer:

      https://w​eb.archive.org/web/20​070928023253/http://w​ww.artfond.de/lietaer​.htm

      https://web.a​rchive.org/web/200710​11185903/http://www.a​rtfond.de/interviewli​etaer.htm

      Oder Warren Mosler Leseprobe:

      https:/​/www.book2look.com/bo​ok/h57HcnkkKA

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    • Dezember 30, 2018

      Noch etwas Nachhilfeunterricht.

      Fragen beantworte ich gerne! Leider werden nur Urteile gefällt, weil die Gegenreden nicht formuliert werden können, sie fehlen!
      Häufige Geldirrtümer:

      Irrt​um:
      Die Banken verleihen das Geld ihrer Sparkunden an Kreditnehmer

      Wahrh​eit:
      Banken sind keine Finanzintermediäre, sie schöpfen im Moment der Kreditvergabe das Geld in Form von Buchgeld selbst. Zudem wird durch sie auch noch zusätzlich Geld durch Investitionen geschöpft.

      Irrtum:
      Das meiste Geld oder alles Geld kommt von der Nationalbank

      Wahrh​eit:
      Von der Nationalbank kommt nur das Notengeld, welches lediglich ca. 10% der Gesamtgeldmenge beträgt. Zusätzlich schöpft sie, eigentlich völlig unnötig, das gesetzliche Buchgeld als Liquidität oder Manövriermasse für den bankübergreifenden Zahlungsverkehr.

      I​rrtum
      Die Zentralbanken drucken Geld wie verrückt

      Wahrheit:​
      Die Geschäftsbanken erzeugen einzig das Geld für die Wirtschaft, weil die Wirtschaft nicht Kunde der Zentralbank ist. Das meiste Geld kommt also von den Privatbanken als Buchgeld, nicht von der Zentralbank
      .
      Irrtu​m:
      Der Staat benötigt die Steuern seiner Bürger damit er seine Aufgaben erfüllen kann.

      Wahrheit:
      D​er Staat nimmt für die Erfüllung seiner Aufgaben Kredite bei Privatbanken sowie Privatanleihen auf.
      Die Steuern stellen lediglich einen Geld – Rückfluss dar, damit der Staat nicht zu viele Kredite aufnehmen muss und die Geldmenge nicht deshalb stets wachsen muss. Im Weiteren sorgen die Steuern dafür, dass die Staatswährung vom Bürger als Zahlungsmittel akzeptiert werden muss. Stichwort „Wir brauchen die Ausgaben der Regierung um an das Geld zur Tilgung unserer Steuern zu kommen“

      Irrtum:
      Z​wischen Bargeld und Buchgeld besteht kein Unterschied, beides ist gleichwertig

      Wahrh​eit:
      Buchgeld stellt lediglich ein Anrecht auf Geld dar. Stichwort: „Bei der Bezahlung mit Buchgeld übertragen Sie das Recht auf Bargeld in der genannten Summe auf eine andere Person.“

      Irrtum:
      ​Die Verschuldung steigt und steigt

      Wahrheit:
      ​In einem Schuldgeldsystem gar nicht anders möglich, so lange man Wachstum jeglicher Art hat oder will, sowie Gewinne und Zinsen bekommen möchte. Geld wird aus Schulden geboren und stirbt erst bei der Schuldentilgung, wenn es zum Bankschalter zurück fliesst.

      Irrtum:
      ​Überall fehlt Geld, es hat zu wenig Geld

      Wahrheit:
      Ge​ld kann nur dann fehlen, wenn die Geldmenge sinkt. Geld wechselt so lange die Besitzer bis es zum Bankkreditnehmer zurückfliesst, oder die Eigengeschäfte abgeschrieben sind.

      Irrtum:
      Gel​d welches an Rentner, Sozialhilfebezüger, Asylanten usw. ausgegeben wird sind lediglich unerwünschte Kosten.

      Wahrheit:

      Sämtliche Sozialausgaben, welche wie der frei verfügbare Erwerbslohn an Arbeitsplätzen beteiligt sind, stellen in Wirklichkeit sowohl Kosten als auch Einnahmen der Wirtschaft (egal welcher Art) dar.
      Rentner, Sozialhilfebezüger, auch Asylanten geben das Geld nämlich wieder aus, wo es via Arbeitsplätze Löhne, Sozialabgaben und Steuergelder generiert. Die Kaufkraft nimmt davon nicht ab, ihr ist es egal ob das Geld mit Erwerbsarbeit erhalten wurde oder sonst wie.

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  • Dezember 21, 2018

    “Ist ein politischer Flüchtling nach dem Recht seines Heimatlandes gültig mit zwei Ehefrauen verheiratet, von denen die erste bereits über eine Aufenthaltsbefugnis verfügt und die zweite aufgrund von Duldungen seit mehreren Jahren an der Lebensgemeinschaft teilhat, so kann die Ausländerbehörde gehalten sein, auch der Zweitfrau (trotz Sozialhilfebezugs) eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen.”

    Wie üblich foutiert sich Herr Hottinger um eine Quellenangabe. Man könnte sonst merken, dass es sich bei dieser Meldung um einen Ladenhüter von 2004 (!) handelt. Dieses Urteil des OVG-RHEINLAND-PFALZ stammt vom 12.03.2004 und ist hier zu finden:

    juraforum.​de/urteile/begriffe/p​olitischer-fluechtlin​g

    Die 7 Zeilen ab “So richtig gearbeitet hat von diesen drei Personen übrigens nie jemand.” hat Herr Hottinger offenbar erfunden, um die Familie als Bezüger von Sozialleistungen zu diffamieren. Diese nicht belegten Zeilen sind FALSCHMELDUNGEN.

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    • Dezember 21, 2018

      Es ist doch völlig irrelevant aus welchem Jahr dieses Gerichtsurteil stammt, es geht um den Sachverhalt, um nichts anderes persönliches, wozu sie natürlich ihren sachbezogenen Kommentar abgeben dürfen. Sicher nicht immer andere Vimentis-Teilnehmer persönlich angreifen, bewerten, verleumderisch dann auch noch öffentlich mit Schmutz bewerfen.

      Im Guten Herr “Oberli” Alias dreifaches Fake ohne pers. Profil, ebenfalls zum hinterfragen und dann bitte die richtigen Rückschlüsse ziehen. Ich zitiere für sie aus:

      Anatomie der menschlichen Destruktivität, von Erich Fromm:
      “In dem Masse wie ein Mensch narzisstisch ist, hat er einen doppelten Massstab für seine Wahrnehmungen. Nur er selbst und was zu ihm gehört, besitzt Signifikanz, während die übrige Welt mehr oder weniger ohne Gewicht und Farbe ist, und ein narzisstischer Mensch weist aufgrund dieses doppelten Massstabs schwere Defekte in seinem Urteilsvermögen und seiner Fähigkeit zur Objektivität auf. Oft gelangt ein narzisstischer Mensch zu einem Gefühl der Sicherheit durch seine völlig subjektive überzeugung von der eigenen Vollkommenheit, von seiner Überlegenheit über andere, von seinen ausserordentlichen Qualitäten, und nicht dadurch, dass er auf andere bezogen ist, oder durch wirkliche eigene Arbeit oder Leistung.

      Er muss sich an seine narzisstische Vorstellung von sich selbst klammern, da sich sein Wert- und Identitätsgefühl darauf gründet.”

      Ich hoffe dass sie sich dies jetzt mal richtig gründlich hinterfragen, und dann die richtigen, nötigen Schlussfolgerungen selber ziehen. Und ja, in erster Linie bitte in Zukunft den anderen Menschen generell mit dem nötigen Respekt und Anstand begegnen, selbst wenn sie dann immer noch glauben sollten, alles besser zu wissen als alle anderen, diese generell als Deppen und Hirnamputierte zu betiteln. Ohne Einsicht und Besserung würden sie sich bitte in Zukunft von meinen Beiträgen fernhalten, danke im voraus. Sie können sich aber gerne mit Herr Bender austauschen, der wird sie sicher sehr gut verstehen, kann ihnen auch das “Geldsystem” erklären, folglich sie zusammen dann ihren ausgeprägten Narzissmus gemeinsam auskurieren können.

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  • Dezember 22, 2018

    SENSATIONELL: Polittalent entdeckt!

    Ein einziger Mensch dieser Erde findet sich im Riesigen Dschungel der wirtschaftlichen und juristischen Fallstricke zurecht. Dank einzigartigen Methoden wie “Internet-Recherche” und Wahrheitsportalen wie “YouTube” und “die Weltwoche” hat er den kompletten Durchblick und kann so innert kürzester Zeit alle auftauchenden Sachverhalte präzis und fehlerfrei innert Sekunden in “Korrekt” und “Überflüssig” einteilen.

    Was dabei noch viel Verwunderlicher ist – in all diesen Sekundenschnellen Entscheidungen sind auch sämtliche Abhängigkeiten und Nebeneffekte auf politische Systeme und die gesamte Volkswirtschaft der Schweiz sowie von ganz Europa mit einer Präzision einbezogen, welche sämtliche Computer-Simulations-​Programme in Scham erstarren lassen und den Dienst quittieren.

    Wie aus unabhängiger, anonymer Quelle zu vernehmen ist, suchen verschiedene Schweizer Universitäten sowie die ETH in Zürich und Lausanne bereits im Gespräch mit dieser Person. Dort soll er sämtliche im Einsatz befindlichen Supercomputer ersetzen. Auch ausländische Fakultäten sollen sich bereits in die Warteschlange eingereiht haben. Die Kontaktaufnahme hat sich aber als schwieriger erwiesen als gedacht, da er bislang auf keine der vielen Anfragen reagiert hat.

    Die Online-Talentschmiede​ “Vimentis.ch” (wo dieses Talent entdeckt wurde) will sich zu den vorliegenden Meldungen noch nicht äussern. Einzig das folgende Statement konnte der Pressestelle entlockt werden:
    “In unseren Diskussionsregeln ist festgehalten, dass nur wahrheitsgemässe Angaben gemacht werden dürfen. Auch sind beleidigende, gegen die Person gerichtete, verleumderische, rassistische, pornografische oder rechtsverletzende Aussagen verboten. Wenn es nun einer Person auf unserem Portal gelungen ist, im engen Rahmen dieser Regeln einen derartigen Wissensschatz zu schaffen, dann ist dies natürlich einzigartig. Gerade weil wir eine extrem rigide Löschpraxis durchsetzen bei allen Inhalten, die diesen Regeln zuwiderlaufen.”

    ​Unbestätigte Gerüchte sehen aber die wissenschaftliche Karriere bereits in Gefahr: die Politik interessiert sich nämlich ebenfalls für dieses Talent. So sollen sich Mitglieder der grössten parlamentarischen Fraktion im Schweizer Parlament dahingehend geäussert haben, dass einer der Bundesräte oder Bundesrätinnen zum Rücktritt gedrängt werden soll, um diesem Polittalent Platz zu machen. “Wir arbeiten hart daran, Frau Sommaruga hinauszudrängen, aber sie hat unsere Zeichen der Zeit immer noch nicht verstanden. Denn schliesslich gehören legitimerweise alle SP-Sitze im Bundesrat eigentlich uns. Wie auch die der CVP und FDP”.

    Der Grund, weshalb schon wieder ein Bundesrat gewählt werden soll liegt auf der Hand: “Ein derart wortgewaltiger Verfechter der Wahrheit muss unbedingt in den Bundesrat. Gerade darum, weil jetzt dort DREI Frauen ihr Unwesen treiben. Nur ER kann da wieder Zucht und Ordnung hineinbringen.”
    Auf Nachfrage muss unser Gesprächspartner dann aber folgendes einräumen: “OK, der Köppel könnte es eigentlich auch – aber der hat mit seiner Zeitung so viel zu tun, die einzige unabhängige Wahrheit ans Licht zu bringen, dass er nicht mal an die Sessionen kann. Obwohl es ihn immer da hin drängt. Wie sollte er dann als Bundesrat auch noch sieben Departemente führen? Darum muss eben ER da ran!”

    Weiter war hinter vorgehaltener Hand zu vernehmen, dass diese Wahl entgegen dem derzeitigen Trend mit einer Einer-Kandidatur erreicht werden soll: “Nicht zu denken, wenn zwei Personen auf diesem Wahl-Ticket wären, denn dann müsste ja eine davon eine Frau sein. Und die würde von der linken Mehrheit sofort gewählt – sogar wenn es Rapunzel wäre. Wenn ER bei dieser Wahl nicht in den Bundesrat kommt, dann geht es mit der Schweiz nur noch abwärts. Darum ist es richtig, dass hier das Parlament keine Auswahl erhält. Zum Wohle der Demokratie!”

    Sch​lussfolgerungen:

    1​. Bekanntlich gibt es in der Bundesverfassung einen Artikel 121a. Dass dieser Artikel eine derart hohe Nummer trägt heisst nicht, dass es noch mindestens 120 andere Artikel gäbe.

    2. Der Artikel 121a wurde vom Volk angenommen. Das heisst aber noch lange nicht, dass andere vom Volk angenommene Artikel der Bundesverfassung relevant wären.

    12. Antworten auf Fragen werden völlig überbewertet. Fragen sind für Loser und in der Politik bewegt man sich ja in einem Haifischbecken in dem die Schwächsten einfach aufgefressen werden.
    Wer Fragt, hat Zweifel und Zweifler sind Haifischfutter.

    4.​ Merkel muss weg.

    7. Je mehr Schlussfolgerungen ein Blog-Artikel hat (hier sind es doch 11!) desto wichtiger und stichhaltiger ist er.

    13. Was Demokratie ist, bestimme ich – und alle Anderen haben sich daran zu richten.

    5. Vergesst um Himmels Willen ja nicht das pathetische Spruchbild und das sinnentleerte Zitat am Ende!

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  • Dezember 25, 2018

    Das Bundesgerichtshof will auch die Kinderehe legalisieren, sie meinen das Verbot widerspreche den Menschenrechten !

    Der Bundesgerichtshof hat Zweifel daran geäußert, ob das Verbot von Kinderehen verfassungskonform ist. Der Grund sei, dass alle Ehen, darunter auch die gemäß der Scharia geschlossenen Kinderehen, vom Grundgesetz geschützt seien. Diese Auffassung, die der Legalisierung solcher Ehen in Deutschland die Tür öffnen könnte, reiht sich ein in eine wachsende Zahl von Fällen, in denen deutsche Gerichte – absichtlich oder unbewusst – die Schaffung eines parallelen islamischen Rechtssystem im Land fördern.

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    • Dezember 25, 2018

      “Das Bundesgerichtshof will auch die Kinderehe legalisieren, sie meinen das Verbot widerspreche den Menschenrechten !”

      Herr Gutier, offenbar verbreiten Sie hier – ohne Quellenangabe – einen unhaltbaren Text des zwielichtigen “Gatestone Institute” vom 23.12.2018, der sich auf einen Fall von 2015 bezieht.
      de.gateston​einstitute.org/13465/​deutschland-kinderehe​n-verbot

      Der Bundesgerichtshof hat ein Verfahren in einem Fall betr. allf. Unwirksamkeit einer Ehe ausgesetzt, um eine Entscheidung des Bundesverfassungsgeri​chts abzuwarten. Der BGH ist der Überzeugung, dass das neue Gesetz des Bundestages der Unwirksamkeit der von einem noch nicht 16-jährigen Minderjährigen nach ausländischem Recht wirksam geschlossenen Ehe mit dem Grundgesetz unvereinbar sei, u. a. wegen der Rückwirkungsklausel. Der BGH ist der Auffassung, dass das neue Gesetz nicht rückwirkend gelten und darum nicht auf den Fall des syrischen Paars angewandt werden dürfe, das im Februar 2015 geheiratet hat. Der BGH will nun nur, dass das BVG zuvor eine Normenkontrolle durchführt, wozu es zuständig ist.
      haustein-rossie​r.de/aussetzung-des-v​erfahrens-zur-wirksam​keit-von-sogenannten-​kinderehen-und-vorlag​e-der-sache-an-das-bu​ndesverfassungsgerich​t/

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    • Dezember 27, 2018

      Bundesgerichtshof ist ja kein Schweizer Gericht..

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    • Dezember 30, 2018

      Dass der Bundesgerichtshof sich in Deutschland befindet, hat auch schon Herr Karlos Goutier verständlich dargelegt.

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  • Dezember 26, 2018

    Formen der “Vielweiberei” sind auch ausserhalb des islamischer Länder verbreitet. In der Schweiz sind sie vor allem als Fremdgeherei sehr häufig. Andere ziehen die Vielschreiberei vor, Herr Hottinger …

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    • Dezember 26, 2018

      …und dann gibt es noch jene, die Quatschschreibern wie Beck, von Wildenstein und Oberli den Vorzug geben – aber immer weniger.

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    • Dezember 27, 2018

      Fremdgehen gibt es nicht, spätestens danach “kennt” man die Person

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  • Dezember 26, 2018

    Ich bin dafür, dass wir gut daran täten, endlich auch i.d. Schweiz ein Verfassungericht einzuführen, Angesicht der Urteile, welche sich heute das Bundesgericht erlaubt. Was aber nun das Bundesverfassungsgeri​cht in Frankfurt vertritt, lässt mich daran wieder zweifeln.

    Wer ist denn dagegen, dass man Kinder unter 16 Jahren vor Sexmissbrauch Erwachsener nicht schützen muss, nur weil es irgendeine, hier die Scharia – für angebracht hält wie;

    1. Mädchen ab 9 Jahren schon zwangsverheiratet werden dürfen?

    2. Sind nicht in erster Linie die Kinder zu schützen, vor den Sex-Interessen von Erwachsenen?

    3. In unserer christlich-abendländi​schen Kultur ist das Kind – was Sex angeht – bis zum 16. Lebensjahr nach STGB zu 100% geschützt unter Androhung von Gefängnis, was selbst für Pädophile Gültigkeit hat. Ehefähig wird eine junge Frau i.d. Schweiz mit 18 Jahren .

    4. Denn in Bezug vom Urteil des Bundesverfassung-Geri​chtes in Frankfurt ist es völlig unverständlich, dass hier in Europa dieser Kindesschutz den Vorschriften der Scharia geopfert werden sollten, eine Paralellgesellschaft gefördert wird, die diesen Schutz nicht mehr kennt, nur weil der Bundesgerichtshof das neue Gesetz zum Verbot von Kinderehen für verfassungswidrig hält, da alle Ehen, und somit auch die nach dem Schariarecht geschlossenen, unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes stünden. Schyzophrener geht es doch nicht mehr. Ich bin dafür, dass auch Richterinnen und Richter sich generell einer gesundheitlichen Kontrolluntersuchung zu unterziehen haben, wie z.B. Autofahrer ab ca. 70 Jahren dies ja auch tun müssen. Demenz wie Parkinson oder andere Demenz sind ja schon weit verbreitet.

    5. Eine Mehrheit im deutschen Bundestag hat da noch mehr Sachverstand mit Vernunft, weil um Mädchen zu schützen, die im Ausland verheiratet wurden, aber in Deutschland Asyl beantragt haben. Der Deutsche Bundestag hat nämlich am 1. Juni 2017 das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen erlassen, dass das Mindestalter für Ehen in Deutschland auf 18 Jahre festlegt und alle Ehen, bei denen einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung jünger als 16 Jahre alt war, für nichtig erklärt, auch wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde. Das ist richtig und auch gut so.

    https://de.gat​estoneinstitute.org/1​3465/deutschland-kind​erehen-verbot

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    • Dezember 26, 2018

      “Ich bin dafür, dass wir gut daran täten, endlich auch i.d. Schweiz ein Verfassungericht einzuführen (…)”

      Ein Verfassungsgericht wäre für die Schweiz angesichts der zahlreichen der Verfassung widersprechenden Initiativen tatsächlich wünschenswert, Herr Hottinger. Es wäre aber nur für die sog. Normenkontrolle zuständig und dürfte natürlich die Autonomie des Bundesgerichts nicht in Frage stellen.

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    • Dezember 26, 2018

      Die Begründungen für die Notwendigkeit eines Verfassungsgerichtes,​ sind allesamt nicht haltbar. Ein Verfassungsgericht wäre in jedem Fall ein Fremdkörper innerhalb der Schweizerischen Demokratie.
      Am meisten Unverständnis gegenüber unserer Staatsform verkörpert das „Argument“, damit „der Verfassung widersprechende Initiativen“ zu verhindern.

      Denn Initiativen sind ja IMMER auf Änderungen der Verfassung ausgerichtet. Praktisch jede Initiative zielt darauf ab, bestehende Verfassungsbestimmung​en abzuschaffen, zu verändern oder zu erweitern. Initiativen würden also grundsätzlich „gegen die Verfassung verstossen“!
      Ein „Verfassungsgericht“ müsste gemäss wortwörtlichem Auftrag die Verfassung vor Veränderungen schützen, müsste sie als unantastbar erklären und eben jede Änderung ablehnen.

      Wer also ein „Verfassungsgericht“ für die Schweiz fordert zeigt nur, dass er die direkte Demokratie unseres Landes entweder nicht verstanden hat oder sie aus antidemokratischen Gründen verachtet.

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    • Dezember 27, 2018

      Herr Knall

      Leider Knall, die direkte Demokratie funktioniert doch schon lange nicht mehr in der Schweiz. Direktes regieren findet der Bundesrat viel besser, wie das jüngste Beispiel eines Rahmen- resp. Anbindungsvertrages deutlich genug zeigt. Ich fände es darum gut, wenn ein Verfassungsgericht eine Volksinitiative vorher überprüft, ob das neue Anbegehren sich mit einem schon bestehenden Artikel im Widerspruch steht.Damit könnte sichergestellt werden, dass nach einer Gutheissung (einer Verfassungsänderung oder Ergänzung) nachher nicht wieder wegen Verstoss gegen einen Verfassungsartikel diese auch nicht umgesetzt wird.

      Das Bundesgericht ist ja seit langem auch so links/grün fast schon einäugig verseucht. Wer den oft gehörten Einwand bringt, ein Gericht entscheide nie politisch, sondern nach Recht und Verfassung, empfehle ich einmal zu hinterfragen, warum bei Ernennung der Richter denn auf die Parteizugehörigkeit (ausgewogen) höchste Alarmstufe und Kontrolle besteht?.

      Ein Verfassungsgericht wacht über die Einhaltung der Bundesverfassung, insbesondere die Einhaltung & Bewahrung der Schweizer Demokratie. Es kann dazu beigetragen, der freiheitlich-direkt-d​emokratischen Grundordnung wieder Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte der direkten Demokratie, wozu auch alle Verwaltungen & Kantone verpflichtet sind. Kommt es dabei zum Streit wie z.B. aktuell beim Rahmenvertrag mit der EU (Abschaffung der dir. Demokratie und der Schweizer Souveränität) kann das Verfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Und genau das brauchen wir heute mehr denn je, speziell auch um den Bundesrat wieder einmal bei seinem abgelegten Eid wieder zu behaften.

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    • Dezember 28, 2018

      Nein, Herr Hottinger, ein Verfassungsgericht wäre das falsche Instrument, um die direkte Demokratie zu schützen.

      Ein Verfassungsgericht kann nur eine bestehende Verfassung schützen. Seine Natur wehrt sich gegen jegliche Veränderung. Aber unsere Verfassung ist ein durch das Volk veränderbare Grundlage für die Rechtsprechung.

      Über die Einhaltung der direkten Demokratie kann nur das Volk (eben direkt) wachen. Oder sie eben zerstören, wie wir bei der SBI gesehen haben.

      Ihre Anregung, dernach ein neu aus dem Boden gestampftes weiteres Obrigkeitsgericht mit unanfechtbarer Entscheidung bestimmen sollte, ob das Volk, über bestimmte Themen überhaupt abstimmen darf, ist widersinnig.

      Warum​ glauben Sie, dass Richter, nur weil sie „Verfassungsrichter“ genannt werden, bessere Urteile fällen sollten als Bundesrichter, die ja derselben Verfassung unterstellt sind?

      In unserer direkten Demokratie kann jeder einzelne Bürger feststellen, ob die Behörden die Verfassung einhalten oder nicht. Dazu ist ein Vergleich der Verfassungseinträge mit dem Wortlaut der Umsetzung in entsprechende Gesetze genügend. So braucht es auch kein Verfassungsgericht um klarzustellen, dass zum Beispiel bei der beschlossenen eigenständigen Steuerung der Einwanderung, die diesbezüglich erlassenen Gesetze die Verfassung verletzen.

      Dass der Volkswille nicht umgesetzt wird, ist einzig und allein der Mehrheit der Bürger anzukreiden, die das zulassen. Ein Verfassungsgericht würde dabei nur diese Schande der inzwischen kläglichen Selbstverantwortung der Bürger kaschieren. Es ist ein weiterer Versuch, die Verantwortung für die Selbstbestimmung an eine Instanz abzutreten, der man dann die Schuld für falsche Entscheidungen zuschieben kann.

      Wenn die Bürger selbst ihre Rechte an Obrigkeiten abtreten, dann kann auch ein Verfassungsgericht daran nichts ändern. Oder wollen Sie glauben, dass ein Verfassungsgericht das Volk zwingen würde, selber zu entscheiden, wenn dieses dies ja offensichtlich nicht will? Denn genau das steht ja in der Verfassung: Dass das Volk entscheiden muss.

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    • Dezember 29, 2018

      Herr Knall, ich habe viel Verständnis für Ihre Argumentationen, kann sie auch gut nachvollziehen, aber was will man machen, wenn schon Bundesräte & Bundesrichter glauben, sich nicht mehr immer an die Bundesverfassung halten zu müssen. Bei letzteren denke ich als lobenswerte Ausnahme an EX-Bundesgerichtspräs​ident Schubarth, welcher sich öffentlich zur Wehr setzte und monierte, dass das Bundesgericht “dynamisch” selber RECHT setze, was der Legislative, den Parlamenten vorbehalten bleiben müsse.

      Das Resultat kennen wir.

      https://www.p​ersoenlich.com/medien​/bundesgerichtspraesi​dent-beleuchtet-vorge​hen-242221

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    • Dezember 30, 2018

      @Alias Fake Oberli

      1. Fremdgehen ist formell zwar nicht verboten, jetzt nicht mehr strafbar, gleichwohl eine Charaktersache, eine Sauerei, wenn die daraus resultierenden Konsequenzen nicht auch getragen, sonder wiederum auf andere abgeschoben werden.

      2. Fremdgehen hat auch rein gar nicht mit dem Thema hier in diesem Block zu schaffen, es geht um die gerichtlich jetzt in Deutschland formell wie materiell in einem Präjudiz-Entscheid (d.h. rechtlich verbindlich vorgegebene Richtung) festgestellte Rechtmässigkeit. Damit postuliert, ja befördert der Bundesgerichtshof in Deutschland die – die nach unserer Gesetzmässigkeit verbotene – Vielweiberei als anerkannte Mehrfach-Ehefrauen, und das ist auch eine veritable Sauerei, weil es damit Paralellgesellschafte​n nicht nur fördert, sondern als rechtsmässig anerkennt. Dies stellt auch eine rechtsungleichbehandl​ung und Diskriminierung von Schweizern gegenüber Muslimen dar, somit ein krasser Verfassungsverstoss beinhaltet.

      3. Vielen ist bekannt, nämlich dass die schweizerische Rechtsprechung fast immer der deutschen Rechtssprechung Folge leistet, diese mit berücksichtigt, heute sogar die EU-Rechtssprechung des EUGH mittels des “Rahmenvertrages”. Damit wird dann schlusssendlich auch die juristische Souveränität abgegeben, rechtlich damit der Beitritt zur EU prakisch vollzogen.

      3. Im übrigen hat der Bundesgerichtshof in Deutschland auch bereits festgestellt – ganz im Gegensatz zum schweizerischen Bundesgericht betr. der Bundesverfassung – dass das deutsche Grundrecht vor EU-Richtlinien vorgeht.

      4. Dass der Bundesgerichtshof sich in Deutschland befindet, hat schon Herr Karlos Goutier allgemein verständlich dargelegt.

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  • Dezember 29, 2018

    Nicht nur religiöse, auch humanistisch und freiheitlich demokratischen Gefühle können verletzt werden:

    https://ww​w.facebook.com/hagen.​krenkel/videos/201078​6872339423/?t=54

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  • Dezember 30, 2018

    @ Herr Hottinger
    “Wollen sie uns ernsthaft weismachen, dass selbst wenn wir ALLE von der Sozialhilfe leben würden, macht doch rein gar nichts, wir sichern dann ja ALLE Arbeitsplätze.”

    Na​türlich würde das, zumindest derzeit, so nicht funktionieren. Aber nicht wegen dem “fehlenden” Geld, sondern weil die Bedürfnisse nicht mehr abgedeckt werden könnten.
    Der Grossteil der Bedürfnisse wird heute immer noch durch Arbeit abgedeckt, wie es in den nächsten Jahrzehnten dann aussieht ist weiss niemand wirklich sicher.

    Sozialhilf​e ist einfach weitgehend Leistungsloses Einkommen, wobei vielleicht auch ein Sozialhilfeempfänger noch arbeitet, aber ohne Erwerbsarbeit oder es reicht nicht zum Leben?

    Die Frage ist, was braucht mehr Geld, Lohn oder Sozialhilfe, wenn beides gleich hoch ist?

    Rein vom Geld her könnten theoretisch alle von Sozialhilfe leben, da Geld im Kreis läuft von einer Tasche in die andere. Wobei es dem Geld egal ist, wofür es jemand erhalten hat.
    Z.B Rentner, die bekommen das Geld Leistungslos, geben es wieder aus in den verschiedensten Wirtschaftszweigen, nur weil es die Besitzer wechselt wird die Geldmenge deshalb nicht weniger.

    Aber es kann deshalb Engpässe geben z.B bei der AHV, weil das Geld in die falschen Substrate fliesst z.B zu viel Geld in das Substrat “Gewinn” was nicht wundert bei der Ökonomisierung der Gesellschaft, wo alles von der Geburtsklinik an bis zum Alters- und Pfegeheim und der Bestattung Gewinn abwerfen soll. Da Gewinne aber nicht AHV pflichtig sind kommt es zu ungenügendem Rückfluss in das Substrat AHV.
    Und nicht weil es immer mehr Rentner hat wie behauptet wird.

    Letztendlich​ ist es auch hier ein reines Gerechtigkeitsproblem​, wenn ein Mann 2 oder mehrere Frauen hat und diese Sozialhilfe beziehen.

    In dem Sinne wünsche ich guten Rutsch und einen Abbau der Ökonomisierung der Gesellschaft im 2019.
    Wir sollten wirklich nicht unser ganzes Leben und die Erde einer nackten, Empathie- und Ethiklosen, künstlichen Zahlenwelt unterstellen.

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    • Dezember 30, 2018

      @ Herr Emil Huber

      Sie sind also der Meinung: “Z.B Rentner, die bekommen das Geld Leistungslos”. Wie kommen Sie denn jetzt auf so was?. Rentner haben mit ihrer Arbeits- Leistung vorher jahrelang Beiträge einbezahlt, wenn nicht, gibt es weder bei der AHV noch bei einer PK eine Berechtigung später dabb eine Rente zu beziehen.

      Aber vielleicht verraten Sie uns ja, bei welcher Pensionskasse dies denn tatsächlich möglich ist?

      Alles weitere ergibt sich daraus, ausser

      dieser Klarstellung: Ihr 1. Absatz ist eine Falschbehauptung, ich vermute & hoffe doch unbewusst durch Sie, denn Herr Bender hatte diese Behauptung aufgestellt, und ich habe diese bei Herr Bender dann moniert.

      Es wäre nett wenn Sie dies hier noch bestätigen würden, Danke und auch einen guten Rutsch in ein neues erfolgreiche Jahr 2019.

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    • Dezember 30, 2018

      Das einzige praktikable was Herr Bender einmal vorgeschlagen hat kann ich auch bejahen, nämlich wenn Computer immer mehr Arbeitsleistung von Angestellten/Menschen​ übernehmen, dass auch auf deren Arbeitsleistung AHV-Beiträge fällig werden sollten. Dies damit die ab 50-jährigen welche auch deshalb einfach auf die Strasse gestellt werden, später überhaupt noch eine Rente bekommen können, wovon sie einigermassen human & bescheiden doch noch leben könnten.

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    • Dezember 31, 2018

      Nun bei der AHV haben die Rentner mehr oder weniger eine Vorleistung in Form von Arbeit geleistet, aber nicht in Form von Geld, wie bei der Pensionskasse, welche ein Sparkonto ist. Aber sobald wir AHV Rente beziehen ist dieser Bezug Leistungslos, da die Arbeitsleistung dann nicht mehr von uns selbst sondern von der noch arbeitenden Bevölkerung erbracht wird zusammen mit Automatisierung und Roboter etc. Nun klar?

      So weit ich weiss, will G.Bender keine Robotersteuer, weil es Flickwerk wäre. Er will dass die Wirtschaft das Soziale & Steuern direkt mit dem Staat abrechnet statt über den Umweg Löhne. Dann bräuchte es auch keine verschiedenen Steuern mehr und somit auch keine Robotersteuer, da bereits in der Abrechnung von z.B Umsatz enthalten.
      Wäre die einfachere Variante aber politisch wohl schwer durchzusetzen? Der Bundesrat will ja nicht einmal eine Robotersteuer, es würde die Innovation hemmen war die Begründung. Aber eine Lösung für Betroffene hat er auch nicht, manche meinen das Problem wäre gelöst indem bis zur AHV Arbeitslosengeld bezogen werden kann was dann auch weiterhin Bewerbungspflicht beinhaltet obwohl kaum Aussicht auf Erfolg gewährleistet ist.

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  • Dezember 31, 2018

    Zum Jahreswechsel noch etwas Ironie:

    Ende Jahr ist ja die Zeit für Visionen, Träume, Prophezeiungen und gute Vorsätze. Zuerst möchte ich meinen Traum erzählen:

    „Da die Bürger genug davon hatten von der Wirtschaft ausgepresst zu werden kam es 2019 zu einem schlimmen Generalstreik. Die Leute legten ihre Arbeit nieder und wurden alle zu Sozialhilfeempfängern​. Die Sozialämter wussten nicht mehr woher sie das Geld nehmen sollten, denn im Gegensatz zu den Banken konnten sie das Geld nicht einfach selbst erzeugen, indem sie ein paar Zahlen in einen Computer eintippen. So geschah es, dass sie deshalb alle Rechnungen, wo auch die Kosten für Asylanten enthalten waren, an Herrn Hottinger schickten. Dieser ächzte und stöhnte unter der Last der Rechnungen in seinem Briefkasten und schrieb voller Verzweiflung bei Vimentis einen neuen Blog wo er erklärte, er wäre nun wegen der vielen Rechnungen für Sozial- und Asylkosten pleite gegangen.“

    Darauf schrieb G. Bender lachend eine Antwort: „Seht ihr, Hottinger ist pleite, er hat das Geldsystem nicht verstanden.“

    Nun zur Vision:
    Die Bürger werden 2019 erkennen, dass die Erde nun doch eine Scheibe und keine Kugel ist. Wie sie zu dieser Erkenntnis gelangt sind?

    Ende 2017 hatte die AHV noch Milliarden im Ausgleichsfonds. Doch dann ging sie mit den Koffern wo die Milliarden von Buchgeld enthalten waren bis ans Ende der Welt, welche ja nun eine Scheibe ist. Dort verloren sie das Gleichgewicht und die Koffer mit dem AHV Ausgleichsfonds – Buchgeld fielen ins Weltall, wo sie für immer verloren sind. Die AHV Verwalter sahen im Weltall noch andere Koffer herumschweben, wo sich das Geld der Sozialhilfeempfänger,​ Rentner und Arbeitslosen befand. Auch diese hatten sich zu weit an die Grenze der Weltscheibe herangewagt und so waren auch ihre Rentengelder nach einmaligem Gebrauch schon futsch und kamen nicht mehr zurück.

    Guter Vorsatz für 2019:
    Möge die Erkenntnis reifen, dass die Welt doch keine Scheibe ist, wo das Geld ins Weltall fallen kann und deshalb für immer in den endlosen Welten und fremden Galaxien verloren ist.

    Sondern doch eher eine Kugel und wenn das Geld einmal um die Welt geht und wieder an seinen Ausgangspunkt gelangt dann ist es wieder da und die Reise kann von vorne beginnen und wir haben einen Geldkreislauf.

    In diesem Sinn guten Rutsch und für diejenigen welche immer noch überzeugt sind dass die Erde eine Scheibe ist, geht bloss nicht zu nahe ans Weltende, sonst könnte euer Geld dort in den Weltraum fallen und nie mehr auftauchen 🙂

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  • Januar 5, 2019

    Sind Sie verheiratet, Herr Hottinger? Was würden Sie sagen wenn man Sie in irgendeinem Land als unverheiratet betrachten würde nur weil die in der Schweiz rechtmässig geschlossene Ehe nicht dortigem Recht entspricht? Es hat überhaupt nichts mit der Übernahme fremden Rechts zu tun was Sie hier beschreiben.

    Wo übrigens steht das die Zweitfrau den Sozialhilfesatz für Alleinstehende erhält?

    Übrigens habe ich herausgefunden da s dieses Gerichtsurteil von 2003 ist. Haben Sie keine aktuellen Themen zu behandeln?

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    • Januar 5, 2019

      Was würden Sie sagen, wenn Sie im Rechtverkehr Autofahren gelernt haben und dann im Linkverkehr einfach Rechts fahren, weil Sie darauf beharren, dass Ihr Recht aus einem anderen Staat angewendet werden müsse?

      Er kann oder darf in seinem Heimatland ohne weiteres verheiratet sein. Hier auch, muss oder müsste sich dann für eine Frau entscheiden, die dann als rechtsgültig verheiratet gilt.

      Es ist nun einmal so, auch wenn es Ihnen nicht passt. Jemand, der in ein Land geht oder kommt, hat sich diesem Recht, in das er sich begibt, anzupassen.

      Wo kämen wir hin, wenn jeder aus einem anderen Staat seine Rechte nutzen darf oder muss, aber die vom zugezogenen Land nicht?

      Na denn viel Spass

      – Waffenscheinloses Tragen von Waffen
      – Schlächten
      – usw

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    • Januar 5, 2019

      Sie missverstehen die Rechtslage, Herr Schweizer: mehrfache Eheschliessungen in der Schweiz oder Deutschland sind verboten (Strafrecht). Bei Unterhalts- oder Erbschaftsansprüchen (Zivilrecht) werden aber Mehrfachehen auch bei Schweizer Gerichten durchaus anerkannt. So kann eine Zweitfrau durchaus auch an Schweizer Gerichten Unterhaltsansprüche an ihren Ehemann anmelden. Macht auch Sinn: stellen Sie sich vor der Ehemann arbeitet und könnte beide Frauen versorgen: das Gericht würde dann sicherlich nicht etwa dem Ehemann die Möglichkeit geben sich aus der Verantwortung für die zweite Frau zu stehlen, die dann eventuell Sozialhilfe beantragen müsste.

      Zudem ist die Rechtslage betreffend des von Herrn Hottinger erwähnten Beispiels ganz anders als von ihm dargestellt, aber dazu schreibe ich noch etwas.

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    • Januar 5, 2019

      Herr Wagner

      Ich missverstehe überhaupt nichts. In denen von Ihnen angesprochenen Staaten ist Mehrfachehe nicht erlaubt. Basta.

      Wenn ein Gericht über Trennung-, Unterhalt usw. entscheiden muss, betrifft das dann nicht das hier gültige Gesetz der nicht erlaubten Mehrfachehe, sondern entscheidet lediglich über Ansprüche von Personen aus einer bestehende Situation. Dabei geht es um finanzelle Ansprüche der Parteien die dann vor Gericht geklagt haben.

      Wer hier die Rechtslage missversteht weiss oder möchte ich nicht wissen. Fakt ist Mehrfachehe ist in CH, D, F, I und A nicht erlaubt.

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    • Januar 5, 2019

      “Wenn ein Gericht über Trennung-, Unterhalt usw. entscheiden muss, betrifft das dann nicht das hier gültige Gesetz der nicht erlaubten Mehrfachehe, sondern entscheidet lediglich über Ansprüche von Personen aus einer bestehende Situation.”

      Welche​ “bestehende Situation” ist das denn, Herr Schweizer, die dann dazu führt das zwei oder mehr Frauen Ansprüche zum Beispiel auf Unterhalt haben? Mehreren Frauen zum Beispiel im Erbrecht gleichgestellt sind?

      Und ja, Sie haben recht. Das Eingehen mehrerer Ehen gleichzeitig ist in CH, D, F, I und A nicht erlaubt. Aber leider verstehen Sie nicht das es darum nicht geht.

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    • Januar 5, 2019

      Herr Wagner

      Sie behaupten hier erneut einfach wild darauf los.

      Fakt ist, dass Ihre Aussage nicht korrekt ist. Es ist verboten eine Mehrfachehe einzugehen. Aber sie bringen dann den Vergleich der Ansprüche usw. Das ist erneut eine andere Sitation.

      Auch wenn die CH die Mehrfachehe nicht annerkennt, kann sie Ansprüche von Unterhalt und Erbrecht regeln. Vielleicht ist es Ihnen noch nicht aufgefallen, dass auch NICHT verheiratete Unterhalt erhalten können nach einer Trennung. Dazu muss man nicht in einer Ehe gewesen sein. Betrifft also NICHT die Mehrfachehe.

      Ich denke Sie haben nicht verstanden, dass SIE hier einen falschen Vergleich gebracht haben, den ich Ihnen Widerlegt habe.

      Aber wie üblich wird das vermutlich wieder eine Endlosdiskussion. Daher klinke ich mich aus. Hat mich aber gefreut, wieder von Ihnen gelesen zu haben. Danke

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    • Januar 5, 2019

      Sie wissen doch, Herr Schweizer, in der Regel kann ich Dinge belegen, die ich schreibe.

      Art. 45 Absatz 1 des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht

      “Eine im Ausland gültig geschlossene Ehe wird in der Schweiz anerkannt”.

      Es gibt keine Einschränkungen bis auf die Tatsache, das sich das IPRG nur auf privatrechtliche Dinge bezieht.

      Hier ein Artikel aus dem “Plädoyer” darüber, das Richter in der Schweiz in gewissen Fällen islamisches Familienrecht anwenden muss:

      https://www.​plaedoyer.ch/artikel/​d/islamisches-recht-k​ann-den-frauen-nuetze​n/

      Lesen Sie hier einen Artikel aus dem Tagesanzeiger, speziell den Absatz unter “Mehrfachehen sind ungültig”, der zwar bestätigt das Mehrfachehen ungültig sind, das Verbot sich aber auf in der Schweiz geschlossene Mehrfachehen bezieht, und die hiesigen Behörden sich nicht einfach über im Ausland rechtsgültig eingegangene Ehen hinwegsetzen kann:

      https://www.​tagesanzeiger.ch/schw​eiz/standard/Die-Zwei​tfrau-darf-nicht-einr​eisen/story/25525449

      Das gilt wie gesagt für Unterhaltsverpflichtu​ngen oder im Erbrecht (Privatrecht), aber zum Beispiel nicht für Familiennachzug etc.

      Aus beiden Artikeln geht klar hervor das Sie derjenige sind der falsch liegt.

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  • Januar 5, 2019

    Ich habe noch ein wenig recherchiert und noch ein paar Dinge herausgefunden.

    Zi​vilrechtlich ist die Anerkennung von rechtsgültig im Ausland geschlossenen Mehrfachehen in Deutschland (und auch in der Schweiz) üblich. So kann auch eine Zweit- oder Drittfrau Unterhalt einklagen, und auch Zweit- oder Drittfrauen Erbansprüche anmelden. Verboten ist in Deutschland (wie auch in der Schweiz) nur die mehrfache Eheschliessung hierzulande. Zusammenleben darf man sowieso in beliebiger Anzahl, und auch eheähnliche Verhältnisse eingehen. Einschränkungen gibt es nur bei Familiennachzug etc.

    Das Oberverwaltungsgerich​t Rheinland-Pfalz hat übrigens explizit die Zweitehe nicht rechtlich anerkannt, sondern der Frau nicht nur aufgrund der im Heimatland rechtsgültig geschlossenen Ehen, einer längeren Aufenthaltsdauer mit entsprechend lang bestehender Lebensgemeinschaft und guter Integration die Ausländerbehörde angewiesen die Aufenthaltserlaubnis zu gewähren.

    Von neuem Recht oder der Anerkennung von Mehrfachehen über das bisherige hinaus kann überhaupt keine Rede sein. Man kann selbst heute, 15 Jahre nach dem von Herrn Hottinger erwähnten Urteil, als Asylbewerber nicht einfach beliebige Ehefrauen nach Deutschland nachholen.

    Das sich Herr Hottinger einerseits über angeblich anerkannte Ehen mokiert, andererseits darüber das sich die Frau als Alleinstehende bei der Sozialhilfe anmelden kann, ist sowieso ein Widerspruch. Bei einer tatsächlich anerkannten Ehe, wenn die Zweitfrau mit im Haushalt des Ehemannes lebt, wäre bei anerkannter Ehe sowieso keine Meldung als Alleinstehende möglich. Zudem unterscheidet die Sozialhilfe sowieso nicht zwischen Ehen oder anderen Bedarfsgemeinschaften​.

    Ein weiterer wichtiger Beleg dafür das man seine Argumentation nicht von irgendwelchen Webseiten abschreiben, sondern recherchieren sollte.

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    • Januar 7, 2019

      @Frank Wagner

      Sie können es nicht lassen, sie treiben wieder fieseste chronische Mies-Macherei eines Vimentis-Forums-Teiln​ehmers, mit bereits sehr krankhaften nekrophilen Zügen. Ein klarer Verstoss gegen die Forums-Regeln.

      Den​n ich habe mich niemals gegen Gepflogenheiten fremder Kulturen, hier z.B. der Vielfachehe muslimischer Männer, negativ ausgelassen. Was ich monierte war alleine dies, nämlich dass sich hier in der Schweiz/Deutschland schon 2., 3. und 4. Ehefrauen in der Praxis einfach z.B. rechtswidrig als ledig anmelden können, mit Kind, und dadurch grössere Unterstützung für beide (Alleinerziehende) so sehr leicht rechtswidrig erschleichen können. Sind sie tatsächlich so naiv oder zu dumm, dass sie nicht wissen können, dass sie natürlich de facto überhaupt nicht hindert, in Tat und Wahrheit trotzdem heimlich zusammen zu leben. Die “Schweizermacher-Zeit​en a la Emil “, ja die sind doch schon lange vorbei.

      Offensichtlich haben sie auch absolut keinerlei objektives Rechtsempfinden. Bekanntlich erlaubt die Scharia, die für jeden Korangläubigen verbindlich ist, eine Ehe mit bis zu vier Frauen, sofern sichergestellt ist, dass der Mann seinen (gleichberechtigten) Ehefrauen ein komfortables Leben (auch nach einer eventuellen Scheidung) bieten und sie auch alle gleichberechtigt im Ehebett zufriedenstellen kann. Da die Ehescheidung mit dem dreimaligen Ausruf „Ich verstoße dich“ vollzogen ist, macht die Vielweiberei für wohlhabende Moslemmänner auch keine großen Probleme.

      Grosse finanzielle Probleme machen lediglich die muslimischen Männer, die ihre Vielweiberei auf Kosten der hiesigen Steuerzahler freudig ausleben, sich über Menschen wie sie Herr Wagner heimlich den Buckel voll lachen, ja sie sogar mit voller Verachtung betrachten ob ihrer Naivität der Wirklichkeiten.

      Di​e Vielfachehe ist auch keine Diskriminierung der Frau, wie F. Wagner wiederum mit Sicherheit wird einfordern wollen, denn die 2., 3. und 4. Ehefrau profitieren ja alle von der Vielweiberei mit, nämlich indem der Gatte – frisch verliebt i.d. nächste Frau – ihr dann ganz natürlich viele schöne Geschenke macht, als Teil seiner neuen Verliebtheit. Gleichzeitig aber die schon fast weise Pflicht dann dann natürlich auch besteht, jeder zuvor schon “geehelichten” gleichzeitig immer auch mit den genau gleichen GESCHENKEN adäquat materiell zu beglücken. Das ist die muslimische Kultur, die es am richtigen Ort zu respektieren gilt, nicht aber wenn sie hier in unserem Kulturkreis erfolgt, dazu noch auf Kosten der Einheimischen Bevölkerung.

      Mein Schweizer Kreuz und meine Edelweisse stehen für das genaue Gegenteil von Intoleranz und Rassismus, nämlich für die Freiheit und den Schutz des Individuums.

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