So schützt die feministische Linke (Hier das Appellationsgerichts Basel) in einem Fall (SB.2021.9) also die Rechte von Frauen auf Schutz von Vergewaltigung:
Weil sie zu freundlich, zu hübsch angezogen oder gar vorher freiwillig Sex hatte, bekommt der Täter vom Gericht eine automatische Strafmilderung.
Statt 4 Jahren nur 3 Jahre, davon nur 18 Monate unbedingt. Da der Täter schon fast 18 Monate in U-Haft, wird er bald wieder frei auf den Strassen herumlaufen dürfen, weil ihm die arme Frau so stark proviziert hat, dass er gar keine andere Wahl hatte.
Das wird jeden Straftäter freuen, der gerne der Vergewaltigung nachgeht. Er muss nur vorher freundlich sein und im Optimalfall vorher freiwillig Sex haben, dann gibt es ein mildes Urteil vom Gericht. Es kann auch nicht schaden, wenn die Frau hübsch angezogen ist und nicht in der Burka herumläuft.
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