Beim Arbeitgeber handelt es sich um eine Person/Unternehmung, welche Arbeit zu vergeben hat und für geleistete Arbeit einen Lohn bezahlt.
Der Arbeitgeber kann die Ausführung einer Arbeit durch den Arbeitnehmer aufgrund einer vertraglichen Abmachung (Arbeitsvertrag) einfordern und schuldet ihm im Gegenzug dazu ein Entgelt (Lohn).
Gemäss Schweizer Obligationenrecht (Art. 322 – 330a) entstehen für einen (privaten) Arbeitgeber aus dem Arbeitsvertrag mindestens die folgenden Pflichten:
- Lohnzahlungspflicht (Hauptpflicht)
- Fürsorgepflichten: Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers (Gesundheit, Datenschutz), Gewähren von genügend Freizeit und Ferien
SP und Grüne in Zug wollen mehr Transparenz in der Finanzierung von Abstimmungen und Wahlen. 2\'030 Personen haben ihre Unterschrift…
Aufgrund des idealen Lebensraumes und der sehr hohen Wildbestände im europäischen Alpenbogen werden auch verstärkte Regulierungseingriffe des Wachstum des Wolfsbestandes…
NEIN zur Teilabschaffung der Verrechnungssteuer Die Verrechnungssteuer verhindert Steuerhinterziehung: Ehrliche Steuerzahler:innen erhalten sie zurück. Sie abzuschaffen, ist ein direkter Anreiz…