Arbeitnehmer ist, wer in einem Arbeitsverhältnis steht und vom Arbeitgeber zugewiesene Arbeit leistet. Für die Arbeit erhält der Arbeitnehmer einen im Arbeitsvertrag festgelegten Lohn und ist im Gegenzug verpflichtet, die verlangte Arbeit selbst zu erfüllen.
Gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (Art. 321 – 321e) hat ein Arbeitnehmer folgende Pflichten:
- Persönliche Arbeitspflicht
- Sorgfalts- und Treuepflicht
- Rechenschafts- und Herausgabepflicht
- Pflicht zu Überstundenarbeit (falls notwendig und im gesetzlichen Rahmen)
- Pflicht zur Befolgung von Weisungen
- Haftung für Schäden bei ungenügender Sorgfalt
Endlich öffnen uns die \"Weltwoche\" und Sie, Herr Sch., die Augen. Es ist ja alles ganz einfach ...
„Das Neutralitätsrecht verlangt Gleichbehandlung der Konfliktparteien. Wir liefern Russland keine Waffen, also müssen wir die Ukraine auch so behandeln. Wenn…
Die neutrale Schweiz hat das Recht, sich gegen die bereits erfolgten Angriffe Russlands zu wehren. Diese geschehen heute mit anderen…