Arbeitnehmer ist, wer in einem Arbeitsverhältnis steht und vom Arbeitgeber zugewiesene Arbeit leistet. Für die Arbeit erhält der Arbeitnehmer einen im Arbeitsvertrag festgelegten Lohn und ist im Gegenzug verpflichtet, die verlangte Arbeit selbst zu erfüllen.

Gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (Art. 321 – 321e) hat ein Arbeitnehmer folgende Pflichten:

  • Persönliche Arbeitspflicht
  • Sorgfalts- und Treuepflicht
  • Rechenschafts- und Herausgabepflicht
  • Pflicht zu Überstundenarbeit (falls notwendig und im gesetzlichen Rahmen)
  • Pflicht zur Befolgung von Weisungen
  • Haftung für Schäden bei ungenügender Sorgfalt

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  1. Finanzen & Steuern
NEIN zur Erbschaftssteuer-Initiative: Luxuskonsum und Spekulation besteuern! Es kommt immer darauf an, wozu die grossen Erbschaften verwendet werden: Meist werden sie für sinnvolle Investitionen verwendet. Wo sie für Luxuskonsum oder für reine Spekulation verwendet werden, bin ich für eine höhere Besteuerung. Man darf also mit der Besteuerung nicht an der Erbschaft an sich ansetzen, sondern mit einer progressiven Konsumsteuer am Luxuskonsum und mit einer Mikrosteuer an der Spekulation.

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