Arbeitnehmer ist, wer in einem Arbeitsverhältnis steht und vom Arbeitgeber zugewiesene Arbeit leistet. Für die Arbeit erhält der Arbeitnehmer einen im Arbeitsvertrag festgelegten Lohn und ist im Gegenzug verpflichtet, die verlangte Arbeit selbst zu erfüllen.
Gemäss Schweizerischem Obligationenrecht (Art. 321 – 321e) hat ein Arbeitnehmer folgende Pflichten:
- Persönliche Arbeitspflicht
- Sorgfalts- und Treuepflicht
- Rechenschafts- und Herausgabepflicht
- Pflicht zu Überstundenarbeit (falls notwendig und im gesetzlichen Rahmen)
- Pflicht zur Befolgung von Weisungen
- Haftung für Schäden bei ungenügender Sorgfalt
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