Autonomie

Autonomie bedeutet Selbstbestimmung oder Selbstverwaltung. Der Begriff Autonomie wird in verschiedensten Disziplinen benutzt. Bezogen auf Staatskörperschaften spricht man von politischer Autonomie

Die politische Autonomie ist das Recht politischer Körperschaften (z.B. Kantone und Gemeinden), sich innerhalb gesetzter Grenzen selber zu verwalten und so selbständig bestimmte Sachbereiche und Angelegenheiten zu regeln und organisieren. Autonomie ist also eine beschränkte Selbstverwaltung innerhalb eines Staates.

Die Bundesverfassung der Schweiz garantiert den Kantonen selbständige Entscheidungsbefugnisse (Autonomie) in einem bestimmten Rahmen. So haben die Kantone das Recht eigene Verfassungen zu erlassen. Sie entscheiden so selber über ihre Organisation, also über die Ausgestaltung ihres Parlamentes, ihrer Regierung und ihrer Gerichte, wie auch über die kantonalen politischen Rechte der Bürger. Dabei sind ihnen aber gewisse Grenzen gesetzt und die Kantone und Gemeinden müssen sich an Vorgaben des Bundes halten.

Neuste Artikel

  1. Sicherheit & Kriminalität
Russisches Vermögen für Waffenkauf verwenden: EU bricht das Völkerrecht. Die Moral lautet: Russland hat das Völkerrecht gebrochen, als es die Ukraine angegriffen hat, also kann das die EU auch. Diese Argumentation stellt die EU in diesem Punkt auf eine Stufe mit dem russischen Aggressor.

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu