CO2 Gesetz

Das Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen (kurz: CO2 Gesetz) legt verbindliche Ziele für die Reduktion des wichtigsten Treibhausgases CO2 sowie weiterer Treibhausgase fest. Das Gesetz ist seit dem 1. Mai 2000 in Kraft und soll zur Erreichung der [[Kyoto- Protokoll ]]Vorgaben verhelfen.

In einer ersten Etappe bis 2010 sollten die CO2 Emmissionen durch politische Massnahmen des Bundes sowie freiwillige Massnahmen von Unternehmen und Privathaushalten auf 10% unter das Niveau von 1990 sinken. Das vom Bundesrat verabschiedete Projekt [[Energie Schweiz]] sollte zum Erreichen der Ziele beitragen.
Per 1. Oktober 2005 wurde mit der Einführung des [[Klimarappen]] zudem eine Abgabe auf CO2-Emmissionen eingeführt, da die bisherigen Ergebnisse nicht ausreichend waren. Am 1. Januar 2008 trat zudem die Lenkungsabgabe auf fossile Brennstoffe in Kraft.

Seit dem 1. Januar 2013 gilt das revidierte CO2-Gesetz. Das Ziel ist nun, bis 2020 den Ausstoss der Treibhausgase der Schweiz um 20% gegenüber 1990 zu verringern. Dazu sind im Gesetz neben den CO2 Abgaben weitere Vorgaben, vor allem bei Gebäuden, Personenwagen und der Kompensation von importiertem Treibstoff, formuliert.

Die wichtige CO2-Abgabe wurden per 1. Januar 2016 von 60 auf 84 Sfr. pro Tonne CO2 erhöht. Sie können vom Bundesrat noch auf maximal 120 Sfr. pro Tonne erhöht werden, wenn die Zwischenziele für Brennstoffe nicht erreicht werden. Die Abgabe wird per über die Krankenversicherungen und die AHV an die Wirtschaft und die Bevölkerung zurückvergütet.

Bis Ende 2016 soll der Entwurf für eine erneute Revision des CO2-Gesetzes in die Vernehmlassung gehen. Darin wird gefordert werden, dass die aktuellen Massnahmen verstärkt werden. Die Schweiz will die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50% bzw. bis 2050 um 70-85% im Vergleich zu 1990 verringern. Langfristig sollen die Emissionen pro Einwohner auf 1 bis 1,5 Tonnen CO2 pro Jahr sinken. 2014 lagen sie noch bei knapp 4.8 Tonnen.

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