Das Coase-Theorem besagt, dass wenn Verhandlungen möglich sind, es keine bzw. verhältnismässig geringe pauschale [[Verhandlungskosten]] gibt, private Personen (bzw. Unternehmen) für alle Probleme aus [[externer Effekt|externen Effekten]] selbstständig eine [[Effizienz|effiziente Lösung]] finden. Das Theorem gilt dabei unabhängig von der anfänglichen Verteilung der Rechte bzw. [[Ressource|Ressourcen]] und ist eine Erweiterung des [[Hauptsatz der Wohlfahrtsökonomie|1. Hauptsatzes der Wohlfahrtsökonomie]].
Selbstständig bedeutet dabei, dass keine Unterstützung durch eine dritte Partei (z.B. durch den Staat) nötig ist, um eine effiziente Lösung zu erreichen.
Damit das Coase-Theorem gilt, müssen die beteiligten Akteure (Personen, Unternehmen etc.) zudem vollständig informiert sein. D.h. sie müssen z.B. genau wissen, welche [[externer Effekt|externen Effekte]] ihr Verhalten auf die anderen hat.
Benannt ist das Theorem nach seinem Begründer, dem Nobelpreisträger Ronald Coase.
Zur Veranschaulichung des Coase-Theorem ein Beispiel:
Ihr Nachbar hört sehr gerne laute Musik, was Sie jedoch erheblich stört. Sie haben also unter negativen [[externer Effekt|externen Effekten]] (Lärmbelästigung) zu leiden, während der Nachbar einen Nutzen (Musikgenuss) hat.
Wir gehen davon aus, dass sie ein Recht auf Ungestörtheit haben und dies gerichtlich durchsetzten könnten (z.B. wegen dem Lärmschutzgesetzes). Sie könnten aber auch versuchen das Problem in einem Gespräch bzw. einer Verhandlung mit Ihrem Nachbar zu lösen. Weiter nehmen wir an, dass Ihnen Ihre Ruhe 50.- Fr. im Monat wert ist und dem Nachbar sein Musikgenuss einen Nutzen von 100.- Fr. pro Monat bringt.
Wenn Sie ihr Recht nun gerichtlich durchsetzen, haben Sie ihre Ruhe, die Ihnen 50.- Fr. pro Monat wert ist. Ihr Nachbar hingegen hat keinen Nutzen, weil er nicht mehr laut Musik hören darf.
Wie angenommen könnten Sie aber auch mit Ihrem Nachbar verhandeln. Aus der Verhandlung könnte nun eine effizientere Lösung hervorgehen, d.h. eine Lösung die beiden mehr bringt. Wenn Ihr Nachbar Ihnen jeden Monat 50.- Fr. oder mehr bezahlt, so sind Sie für die Lärmbelästigung entschädigt und der Nachbar hat zudem einen [[Nutzen|Nettonutzen]] von 50.- Fr. (100.- Nutzen aus dem Musik hören minus 50.- Fr. die er Ihnen bezahlt). Je nach Verhandlungsgeschick könnten Sie natürlich auch eine höhere Entschädigung aushandeln z.B. 75.- Fr. pro Monat. Die Entschädigung muss allerdings irgendwo zwischen 50.- und 100.- Fr. liegen, weil eine tiefere bzw. höhere Entschädigung für Sie bzw. Ihren Nachbarn eine Verschlechterung gegenüber der gerichtlichen Lösung wäre.
Das ganze funktioniert natürlich auch auf die andere Seite. Wenn Ihr Nachbar ein Recht hat laute Musik zu hören, während Ihr Anspruch auf Ruhe nicht gesetzlich geschützt ist.
In diesem Beispiel wird auch die Bedeutung der Annahme, dass keine bzw. verhältnismässig kleine, pauschale Verhandlungskosten entstehen dürfen, klar. Geht man nämlich davon aus, dass Ihnen und Ihrem Nachbar Kosten entstehen z.B. weil Sie während der Dauer der Verhandlungen nicht arbeiten können, so lohnt sich die Verhandlung schnell nicht mehr.
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