Die Sozialvorsorge in der Schweiz basiert auf dem Drei-Säulensystem (auch: 3-Säulensystem). Dieses Konzept ist seit 1972 in der Verfassung verankert und soll eine umfassende finanzielle Risikoabdeckung bei Tod, Invalidität und Alter gewährleisten.
1. Säule: Existenzsicherung durch staatliche Vorsorge
Sie besteht aus der obligatorischen [[Alters- und Hinterlassenenversicherung]] (AHV), der [[Invalidenversicherung]] (IV) und den Ergänzungsleistungen (EL). Letzere dienen dazu, weitere Leistungen an Personen, deren minimalen Lebenskosten durch AHV und IV nicht gedeckt sind, zu erbringen.
2. Säule: Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards durch berufliche Vorsorge
Das [[Berufliche Vorsorge Gesetz]] (BVG) regelt die obligatorische Berufsvorsorge. Oft wird auch die freiwillige berufliche Vorsorge zur 2. Säule gezählt.
3. Säule: Individuelle Ergänzung durch Selbstvorsorge
Sie umfasst das private Sparen. Dieses liegt ganz im Ermessen des Einzelnen und dient zur Schliessung von Versicherungslücken aus der 1. und 2. Säule. Die 3. Säule wird unterteilt in zwei Kategorien:
- Gebundene Vorsorge (3a), bei der das einbezahlte Geld über eine Laufdauer vertraglich gebunden ist. Beispiele wären Lebens- und Erwerbsausfallversicherungen und Banksparangebote. Diese Gelder sind steuerlich abzugsfähig.
- Freie Vorsorge (3b), welche nicht durch vertragliche Vereinbarung über längere Zeit gebunden ist. Darunter fallen beispielsweise normale Banksparkonten. Die Säule 3b ist nicht steuerabzugsfähig.
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