Der Eid oder das Gelübde muss von Trägern öffentlicher Ämter bei Amtsantritt abgelegt werden. Das Gelübde kann als religionsneutrale Alternative anstelle des Eides gewählt werden. Vor dem Gesetz sind Eid und Gelübde als gleichwertig anerkannt.

Auf Bundesebene betrifft die Vereidigung gemäss Artikel 3 des Parlamentsgesetzes (ParlG) die Mitglieder der Bundesversammlung und die von ihr gewählten Personen: der Bundesrat, die Bundesrichter, im Kriegsfall der General. Wer sich weigert, verzichtet auf sein Amt.

Der Eid lautet: «Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.»

Das Gelübde lautet: «Ich gelobe, die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.»

Auf Kantonsebene ist es den Kantonen überlassen, die vereidigungspflichtigen Behördenmitglieder zu bestimmen. So bestimmt bspw. das Gesetz über den Grossen Rat (Grossratsgesetz, GRG) des Kantons Bern, dass jedes Ratsmitglied den Eid oder das Gelübde ablegen muss.

Der Eid hierbei lautet bspw.: «Ich gelobe und schwöre, die Rechte und Freiheiten des Volkes und der Bürgerinnen und Bürger zu achten, die Verfassung und die verfassungsmässigen Gesetze streng zu befolgen und die Pflichten meines Amtes getreu und gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe!»

Das Gelübde lautet: «Ich gelobe auf meine Ehre und mein Gewissen, die Rechte und Freiheiten des Volkes und der Bürgerinnen und Bürger zu achten, die Verfassung und die verfassungsmässigen Gesetze streng zu befolgen und die Pflichten meines Amtes getreu zu erfüllen!» Wer den Eid ablegt, spricht mit erhobenen Schwurfingern die Worte «Ich schwöre es.» Wer das Gelübde ablegt, spricht die Worte «Ich gelobe es.»

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