Der Eigenmietwert muss von Personen, welche ihre eigene Wohnung oder ihr eigenes Haus bewohnen, als Einkommen versteuert werden. Er entspricht dem Einkommen das man theoretisch mit der Immobilie erzielen könnte, wenn man die Immobilie auf dem freien Markt vermieten würde.
Der Eigenheimbesitzer muss also ein fiktives Einkommen versteuern, welches er gar nicht erzielt. Im Gegenzug können die Schuldzinsen der Hypothek mit der die Immobilie belehnt ist von den Steuern abgezogen werden.

Neuste Artikel

  1. Aussenpolitik
Volksinitiative gegen dynamische EU-Rechtsübernahme: NEIN zur geplanten EU-Unterwerfung! der Schweiz ihre Gesetze und Regulierungen diktiert und kontrolliert. bei Streitigkeiten der EU-Gerichtshof einseitig und abschliessend entscheidet. der Schweiz bei Nichtbefolgung willkürlich Strafen auferlegt. die Schweiz der EU dauernd und regelmässig Milliardenzahlungen abliefert. Das hiesse für die Schweiz: GEHORCHEN, BEZAHLEN UND SCHWEIGEN.

Bleiben Sie informiert

Neuste Diskussionen

Willkommen bei Vimentis
Werden auch Sie Mitglied der grössten Schweizer Politik Community mit mehr als 200'000 Mitgliedern
Tretten Sie Vimentis bei

Mit der Registierung stimmst du unseren Blogrichtlinien zu