Der Eigenmietwert muss von Personen, welche ihre eigene Wohnung oder ihr eigenes Haus bewohnen, als Einkommen versteuert werden. Er entspricht dem Einkommen das man theoretisch mit der Immobilie erzielen könnte, wenn man die Immobilie auf dem freien Markt vermieten würde.
Der Eigenheimbesitzer muss also ein fiktives Einkommen versteuern, welches er gar nicht erzielt. Im Gegenzug können die Schuldzinsen der Hypothek mit der die Immobilie belehnt ist von den Steuern abgezogen werden.
Die Ursache dafür, dass dass wir der Klimakatastrophe bereits bedrohlich ausgesetzt sind, ist die Tatsache dass die \"bürgerlichen\" Mehrheiten in…
Baulobby, Grundbesitzer:innen, Banken und EU-Freund:innen haben Freude an der Verdichtung.
1. Die Verdichtung wurden in den Kantonen von den \"bürgerlichen\" Mehrheiten demokratisch beschlossen. – 2. Bei den Verdichtungen muss der…