Unter Einfuhrkontingenten versteht man staatlich beschränkte Mengen eines Gutes, welche in einer Zeiteinheit (häufig ein Jahr) in ein Land eingeführt werden d.h. importiert werden dürfen.
Einfuhrkontigente schränken somit wie [[Zoll|Zölle]] den internationalen Handel ein. Da es sich aber nicht um Abgaben oder [[Steuer|Steuern]] auf Importe handelt, gehören Einfuhrkontingente zu den nicht-tarifären Handelshemmnissen.
Da Einfuhrkontigente stark handelsverzerrend wirken und im Vergleich zu Zöllen untransparent sind, werden solche mengenmässigen Beschränkungen von der [[Welthandelsorganisation]] (WTO) bekämpft.
Ziel von Einfuhrkontingenten ist es, die einheimische Produktion vor ausländischer Konkurrenz zu schützen. Zu diesem Zweck können die Kontingente sowohl zeitlich (z.B. nur ausserhalb der einheimischen Saison) als auch räumlich (z.B. können sie nur für gewisse Länder gelten) eingeschränkt sein.
Oft werden Einfuhrkontingente im Rahmen einer Auktion an die meistbietenden versteigert. Die Erwerber haben dann das Recht die entsprechenden Güter im Rahmen ihres Kontingentes in die Schweiz zu importieren.
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