Einkommenssteuer

Zu den wichtigsten Steuern, die eine Privatperson in der Schweiz zahlen muss, gehört neben der Vermögensteuer die Einkommenssteuer. Jede Person, die in der Schweiz wohnt oder arbeitet, muss einmal im Jahr die Einkommenssteuer bezahlen. Die Einkommenssteuer ist eine direkte Steuer.

Die Einkommenssteuer muss man auf das Einkommen aus Arbeit (Lohn) und das Einkommen aus Vermögen (Bankzinsen, Dividenden) bezahlen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, vom Einkommen Verschiedenes abzuziehen, wie z.B. eine Pauschale für Berufsauslagen, Versicherungsprämien, einen Abzug für Kinder, Schuldzinsen, etc. Steuerberechnungsgrundlage ist somit das steuerbare Einkommen, das heisst das um die Abzüge gekürzte Reineinkommen.

Die Steuerhöhe richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Das heisst, man muss einen bestimmten Teil des Einkommens (z.B. 20%) als Steuer abliefern. Wie hoch die Steuer dabei ist, hängt von folgenden drei Faktoren ab:

  • Kanton und Gemeinde: Jeder Kanton und jede Gemeinde hat einen anderen, im demokratischen Prozess bestimmten Steuersatz.
  • Einkommen: Der Anteil vom Einkommen, welchen man als Steuer abliefern muss, hängt auch von der Höhe des Einkommens selbst ab. In der Schweiz ist die Einkommenssteuer fast überall progressiv. Das bedeutet, dass je höher das Einkommen, desto höher auch der Steuersatz ist. Siehe dazu mehr unter Progressive Steuer. Wenige Kantone kennen für hohe Einkommen einen leicht degressiven Steuersatz (z.B. 25% Steuer auf 150’000 Franken Einkommen und 22% auf 200’000 Franken Einkommen).
  • Zivilstand: Bei Ehepaaren wird das Einkommen der beiden Ehepartner zusammengerechnet und gemeinsam besteuert. Wenn beide Personen arbeiten ist dies ein Nachteil, da so die oben erklärte Steuerprogression höher ist. Um diesen Nachteil zumindest teilweise zu mildern, gelten für Ehepaare tiefere Steuersätze und sie haben die Möglichkeit, einen sogenannten Zweiverdienerehepaarabzug geltend zu machen.

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