Familienzulagen gehören im Rahmen der schweizerischen Familienpolitik zu den monetären Massnahmen zur Unterstützung und Förderung von Familien. Die schweizerische [[Familienpolitik]] umfasst dabei alle Massnahmen und Einrichtungen, welche Familien unterstützen und fördern. Diese umfassen sowohl monetäre Leistungen wie die hier definierten Familienzulagen, oder auch Stipendien, Steuerabzüge, Mutterschaftsversicherung etc., als auch nicht monetäre Leistungen wie z.B: Beratungsdienste für Familie, Erziehung, Jugendliche und weitere Massnahmen.
Als Einkommensergänzung sollen Familienzulagen für einen gewissen Familienlastenausgleich sorgen. Seit dem 1. Januar 2009 ist das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) in Kraft. Danach erhalten alle Arbeitnehmenden sowie die Nichterwerbstätigen mit bescheidenem Einkommen Familienzulagen. Je nach Kanton haben auch die Selbständigerwerbenden einen Anspruch.
Die Leistungen bestehen aus Kinderzulagen (für Kinder bis zu 16 Jahren, bei Erwerbsunfähigkeit des Kindes bis zu 20 Jahren) von mindestens 200 Franken und in Ausbildungszulagen (für Kinder von 16 bis 25 Jahren in Ausbildung) von mindestens 250 Franken je Kind und Monat. Die Kantone können höhere Ansätze vorschreiben sowie Geburts- und Adoptionszulagen einführen, was in vielen Kantonen geschehen ist.
Arbeitnehmende, die einen Anspruch auf Familienzulagen geltend machen wollen, müssen bei ihrer Arbeitgeberin, ihrem Arbeitgeber einen Antrag stellen. Nichterwerbstätige haben Anspruch auf Familienzulagen, wenn ihr jährliches steuerbares Einkommen nicht höher ist als 42’120 Franken. Sie stellen ihren Antrag in der Regel bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse.
Die Zuwanderung von Fachkräften sichert die wirtschaftliche Produktion und unsere Sozialwerke.
Die Einwanderung von Fachkräften sichert unsere Sozialwerke:
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