Gesamtarbeitsvertrag

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist die Basis für sämtliche Arbeitsverträge eines Unternehmens bzw. einer ganzen Branche.
In den Gesamtarbeitsverträgen werden arbeitsvertragliche Aspekte geregelt, die für alle Arbeitnehmer eines Unternehmens bzw. einer Branche wichtig sind.
Ausgehandelt wird der Gesamtarbeitsvertrag zwischen den sogenannten Sozialpartnern, d.h. den Arbeitnehmervertretern (Gewerkschaft) und den Arbeitgebervertretern (Branchenverband oder Geschäftsleitung).
Typische Regelungsgegenstände von Gesamtarbeitsverträgen sind Mindestlöhne, Ferien, Arbeitszeiten, Kündigungsfristen oder Pensionierungsalter.
In ihrer Verbindlichkeit unterscheiden sich die Gesamtarbeitsverträge stark. Ein GAV kann nur für eine Unternehmung und ihre Angestellte, für eine ganze Branche, für einen ganzen Kanton oder in der ganzen Schweiz gelten. Allgemein verbindlich können die GAV durch die Kantonsregierungen oder den Bundesrat erklärt werden.

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