Unter der sogenannten “Heiratsstrafe” versteht man, dass Doppelverdiener-Ehepaaren steuerlich oftmals schlechter gestellt sind als unverheiratete Paare. Das Problem bezieht sich heute hauptsächlich auf die Bundessteuer, während auf kantonaler Ebene die meisten Kantone ihre Gesetzgebung angepasst haben.
Da in der Schweiz [[Steuerprogression]] herrscht, werden höhere Einkommen zu einem höheren Steuersatz belastet. Bei einem Ehepaar entscheidet die Summe beider Einkommen über den Steuersatz, während bei unverheirateten Paaren jeder sein eigenes Einkommen versteuert. D.h. das Einkommen des Ehepaares ist höher und wird deshalb stärker besteuert. Um diesen Effekt abzuschwächen, profitieren Ehepaare für das gleiche Einkommen von einem tiefern Steuersatz als Alleinstehende. Zusätzlich dürfen sie 50% des tieferen Einkommens und in jedem Fall 8100.- Franken vom Gesamteinkommen abziehen. Der Abzug ist jedoch auch nach oben auf 13’400.- Franken (d.h. 50% von 26’600.- Franken Jahreseinkommen) beschränkt. Die vorhanden Abzüge reichen oft, gerade bei höheren Einkommen nicht aus, um die [[Steuerprogression]] auszugleichen.
Um die Heiratsstrafe zu veranschaulichen ein kleines Beispiel:
- Konkubinatspaar: Beide arbeiten und verdienen je 50’000 Franken
- Ehepaar: Ebenfalls beide arbeiten und verdienen auch je 50’000 Franken
Das Konkubinatspaar zahlt in diesem Fall 890.- Franken (je 445.-) Bundessteuern, das Ehepaar hingegen 1’335 Franken. Die Heiratsstrafe besteht nun darin, dass das Ehepaar trotz Ehegattentarif und einem Zweitverdienerabzug 445.- Franken, also 33% mehr Bundessteuern bezahlen muss.
Das Bundesgericht hat bereits 1984 festgestellt, dass die direkte Bundessteuer in der Schweizer für manche Ehepaare diskriminierend (nach Bundesgericht 1994: mehr als 10% Differenz) ausgestaltet ist. Trotzdem blieb diese diskrimierende (insbesondere im Bereich sehr hoher Einkommen) Praxis vorerst bestehen.
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