Bei den Steuern kann man unterscheiden zwischen direkten Steuern und indirekten Steuern.
Zur Unterscheidung zwischen diesen beiden Steuerarten gibt es verschiedene Ansätze, die je nach Fall zu leicht unterschiedlichen Resultaten führen können. Dieser Eintrag konzentriert sich auf den grundlegendsten Ansatz. Dieser definiert sich über das Verhältnis zwischen Steuersubjekt und Steuerträger. Falls diejenige Person oder Institution, die eine Steuer finanzieren soll (=Steuersubjekt) diese Steuer selber bezahlen muss (=Steuerträger), spricht man von einer direkten Steuern. Dies ist zum Beispiel bei der Einkommenssteuer der Fall.
Die indirekte Steuer ist anders organisiert: Die Person, die eigentlich eine Steuer bezahlen soll (=Steuersubjekt), muss keine direkte Abgabe in Form von Steuern entrichten. Sie ist also nicht Steuerträger. Vielmehr muss eine andere Institution die Steuer entrichten und ist somit der Steuerträger. Diese Institution wird für ihre Produkte oder Dienstleistungen nun ein bisschen mehr Geld verlangen, um die zusätzliche Steuerbelastung finanzieren zu können. Die Kunden, die für gewisse Produkte mehr bezahlen, sind damit schlussendlich die Steuerträger. Sie bezahlen indirekt über die höheren Preise Steuern, also indirekte Steuern. Typische Beispiele für indirekte Steuern sind die Mehrwertsteuer, Zollabgaben, die Tabaksteuer oder die Erbschaftsteuer.
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